Rutenstreichen

historisch

Neues Mitglied
Hallo
Ich halte in Geschichte ein Referat über Foltermethoden und
schreibe gerade über das Rutenstreichen . Allerdings kann ich im Internet nirgends finden,ob diese schläge auf den rücken oder das gesäß ausgeführt wurden. vllt könnt ihr ja helfen
danke schonmal
 
Hi
Nach unserem Geschi-Unterricht wurden diese Hiebe auf den Rücken verlagert, wie auch schon in der Antike, da dort mehr Nervenstränge liegen und somit auch die Prozedur schmerzhafter ist.
Allgemein zu deinem thema würde ich sagen, dass du dir ausschnitte aus dem Hexenhammer ansehen solltest, denn der legt ja die Prozedur fest.
 
Strafen an Haut und Haar oder auch einfach „Prügelstrafe“ genannt. Die Prügelstrafe wurde durch den Landfrieden auch auf Freie ausgedehnt und wurde in erster Linie in den Städten benutzt.
Man unterschied zwischen zwei Formen :

- „Stockschillinge“- „Staupenschlag“
„Stockschillinge“ waren bloße Schläge auf das Gesäß. Dabei galt als Umrechung: 1 Schilling = 30 Schläge
Vollzogen wurde diese Strafe durch den Gerichtsbeamten (den sogenannten „Stockmeister“) und galt daher nicht als entehrend. Sie wurde meist auch nicht öffentlich vollzogen. Verhängt wurde diese Strafe wegen leichter Ungehorsamkeiten. „Staupenschlag“ (das „Stäupen“, „mit ruten Streichen“) hingegen war eine öffentliche Strafe und entehrend. Hier vollzog der Scharfrichter oder einer seiner Knechte mit Ruten oder Stöcken die Strafe. Der Verurteilte wurde auf eine Bank oder an den Pranger, eine Staupsäule oder einen Strafpfahl gebunden. In der Regel sah die Strafe von 40 Schläge auf den nackten Rücken vor (die Zahl war dem Alten Testamten entnommen). Oft wurde sie im Gehen vollzogen und der Missetäter sozusagen „herausgeprügelt“. ...

http://www.google.de/imgres?imgurl=http://www.baieruther-katzbalgerey.de/Bilder/justiz/vertreiben.jpg&imgrefurl=http://www.baieruther-katzbalgerey.de/Seiten/Allerley/mainGerichtsbarkeit.html&usg=__CzkY64CRKZHrqOKdPkpeXORmnL0=&h=150&w=150&sz=7&hl=de&start=3&zoom=1&um=1&itbs=1&tbnid=ViskQD0Jpp7o_M:&tbnh=96&tbnw=96&prev=/search%3Fq%3Dbestrafung%2Brutenstreichen%26um%3D1%26hl%3Dde%26sa%3DN%26biw%3D1276%26bih%3D819%26tbm%3Disch&ei=xurETd7aNIjVsgben_WRDw
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Vielleicht ist das Thema jetzt nicht mehr aktuell, aber für den Nächsten der was sucht: Der Hexenhammer ist nicht unbedingt das Maß aller Dinge. Dann eher die Carolina, die ist aber etwas später, von 1532.
Generell waren der Phantasie der Scharfrichter kaum Grenzen gesetzt, zumindest was die Hexenprozesse angeht, nahmen die Methoden immer mehr an Härte zu, bis hin zum Bamberger Hexenbad, ein Gebräu aus heißem Wasser mit gelöschtem Kalk.
Hingegen empfiehlt die Hexenprozeßinstruktion der Römischen Inquisition (gedruckt 1657) als Methode nur leichtes Aufziehen (Arme auf dem Rücken zusammenbinden und dann daran in die Höhe ziehen) ohne Gewichte an den Füßen.

Gruß
Kassia
 
Vielleicht ist das Thema jetzt nicht mehr aktuell, aber für den Nächsten der was sucht: Der Hexenhammer ist nicht unbedingt das Maß aller Dinge. Dann eher die Carolina, die ist aber etwas später, von 1532.
Generell waren der Phantasie der Scharfrichter kaum Grenzen gesetzt, zumindest was die Hexenprozesse angeht, nahmen die Methoden immer mehr an Härte zu, bis hin zum Bamberger Hexenbad, ein Gebräu aus heißem Wasser mit gelöschtem Kalk.
Hingegen empfiehlt die Hexenprozeßinstruktion der Römischen Inquisition (gedruckt 1657) als Methode nur leichtes Aufziehen (Arme auf dem Rücken zusammenbinden und dann daran in die Höhe ziehen) ohne Gewichte an den Füßen.

Gruß
Kassia
Und was hat das jetzt mit dem Rutenstreichen zu tun?

Ich hatte neulich gelesen, dass die Bestrafungen mit der Rute u.ä. als verhältnismäßig humane Strafen in der FNZ aufkamen. Human meint hier, es wurde wohl als weniger brutal als das Abtrennen von Gliedmaßen empfunden.
 
Vielleicht ist das Thema jetzt nicht mehr aktuell, aber für den Nächsten der was sucht: Der Hexenhammer ist nicht unbedingt das Maß aller Dinge. Dann eher die Carolina, die ist aber etwas später, von 1532.
Generell waren der Phantasie der Scharfrichter kaum Grenzen gesetzt, zumindest was die Hexenprozesse angeht, nahmen die Methoden immer mehr an Härte zu, bis hin zum Bamberger Hexenbad, ein Gebräu aus heißem Wasser mit gelöschtem Kalk.
Hingegen empfiehlt die Hexenprozeßinstruktion der Römischen Inquisition (gedruckt 1657) als Methode nur leichtes Aufziehen (Arme auf dem Rücken zusammenbinden und dann daran in die Höhe ziehen) ohne Gewichte an den Füßen.

Gruß
Kassia

Eigentlich handelt es sich beim Rutenstreichen um eine Körper, bzw. eine kombinierte Körper- und Ehrenstrafe. Delinquenten trugen sozusagen ihren Strafregisterauszug sichtbar auf dem Körper. Es handelt sich dabei aber nicht um eigentliche Foltermethoden.

Diese waren keineswegs völlig beliebig und der Wilkür des Scharfrichters überlassen. Die Carolina sah vor, dass die Folter nur bei Tatverdacht angewendet und an bestimmte Grade gebunden war. Es galt, ein Geständnis zu erwirken, aber es war eben auch wichtig, dass der Delinquent/ die delinquentin die Folter auch überstehen musste, um ein Exempel statuieren zu können.

Bei den Hexenverfolgungen imStädtchen Rheinbach protestierte der Henker beim hexenkommissar Jakob Bührmann gegen die Fortsetzung der Folter, da er voraussah, dass eine Beschuldigte alte Frau Christina Böffgen streben würde, wenn er fortfahre, was dann tatsächlich geschah, was Bührmann aber überging mit der Suggestion, dass der Teufel der Delinquentin das Genick gebrochen habe.
 
Brissotin: Mein Einwand bezog sich auf den Vorschlag von Nobody16, im Hexenhammer nachzusehen, als ob dieses Buch das Maß aller Dinge sei.

Scorpio: Daß die Carolina das etwas genauer regelt, ist mir schon klar, allerdings ist ihr Einflußbereich begrenzt, denn Karl schreibt zu Beginn, daß sie nicht über regionalen Rechtsbräuchen steht. Somit hat sie eher Empfehlungscharakter, ist aber nicht so allgemein verbindlich wie heute unser BGB etc. In den Hexenprozessen wurde schon oft sehr willkürlich verfahren, deswegen wurde das Thema in den größeren Traktaten (Binsfeld, Delrio) immer wieder aufgegriffen und im Hinblick auf die Nebeneffekte zerfledderter Körper auf andere Maßnahmen, wie z.B. Schlafentzug verwiesen. Nur leider wurde das nicht immer so umgesetzt.
Daß sich nicht jeder an die Carolina hielt, sieht man daran, daß die Berufungsgerichte immer wieder darauf gedrungen haben, sich dran zu halten, ferner beschreibt Friedrich Spee, welche Praktiken angewandt wurden, der Brief von Johannes Junius gibt Zeugnis davon, daß ihm Schlimmeres angetan wurde und selbst die Folterbefürworter (s.o.) wissen durchaus um andere Praktiken und versuchen trotz allem noch zu mäßigen. Mit einem gewissen Zynismus kann man sagen sogar Institoris, denn der meinte ja, wenn die Delinquentin dem Richter schuldig erscheint, darf er sie auch gleich verurteilen. Ohne Geständnis und ohne Tortur.

Allerdings hätte ich da noch eine praktische Frage: Egal ob Rücken oder Gesäß, man trug doch Kleidung dadrüber, dann sah man die Rutenstreiche doch nicht mehr. Oder waren die Streiche doch so heftig, daß der Gestrichene nicht mehr richtig gehen konnte?

Gruß
Kassia
 
Bei den Hexenverfolgungen imStädtchen Rheinbach protestierte der Henker beim hexenkommissar Jakob Bührmann gegen die Fortsetzung der Folter, da er voraussah, dass eine Beschuldigte alte Frau Christina Böffgen streben würde, wenn er fortfahre, was dann tatsächlich geschah, was Bührmann aber überging mit der Suggestion, dass der Teufel der Delinquentin das Genick gebrochen habe.

Sorry, dass ich klugschwätze, aber der hieß nicht Jakob, sondern Franz. Außerdem schreibt man ihn i. d. R. als Buirmann Nur falls da jemand nachgoogeln möchte. :winke:

Franz Buirmann ? Wikipedia

Viele Grüße

Bernd
 
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