excideuil
unvergessen
Als der junge Bonaparte seine ältere Josephine zum Altar, nein zum Standesamt führte, machte er sich etwas älter, sie sich einige Jahre jünger. Ein Umstand, der ihr später auf die Füße fiel:
"Durch ihre Eitelkeit hatte sich Josephine selbst der Waffen entledigt, die ihr das Gesetz gleichsam zum Schutz geboten hätte. Jetzt sollte es sich bitter an ihr rächen, dass sie 1796 vor dem Standesamte ein falsches Alter angegeben und sich um vier Jahre jünger gemacht, als sie wirklich war. Nach Artikel 277 des Code civil war nämlich die Trennung einer Ehe unmöglich, wenn die Frau bereits das 45. Jahr überschritten hatte." [1]
Nein, meine Frage richtet sich nicht auf die Spekulation: Was wäre gewesen, wenn sich N. nicht hätte scheiden lassen können, denn Wertheimer mutmaßt sicher richtig, wenn er sagt: "würde aber N., der keine Rücksicht, kein Hindernis kannte, vor der Verletzung jenes Gesetzesparagrafen zurückgeschreckt sein? Gewiß hätte er Artikel 277 ebenso rasch aus der Welt geschafft, wie er es mit allem tat, was sich ihm in den Weg stellte. Dies beweist die Willkür, mit der er nun sein eigenes Hausgesetz vom 30. März 1806 aufhob, in dessen 7. Artikel es hieß: "Die Scheidung ist den Mitgliedern der kaiserlichen Familie ohne Rücksicht auf Geschlecht und Alter untersagt." [1]
Nein, ich bin nur erstaunt, dass eine solche (Alters-) Manipulation in einem offiziellen Register möglich war.
Wie war das mit dem Ausweiswesen?
Es mag wenig verwundern, dass Talleyrand wie auf Kohlen sitzend 1792 auf den Pass zur Ausreise nach England, also ins Ausland, wartete; weniger aber, dass er 1814 die Komödie an einem Pariser Tor spielen konnte, als ihm die Weiterfahrt wegen fehlender Pässe verweigert wurde.
Gab es damals "ständige Papiere", die wir heute Personalausweis nennen? Wie war das mit dem Nachweis des Alters, der Herkunft?
Grüße
excideuil
[1] Wertheimer, Eduard von: „Der Herzog von Reichstadt – Ein Lebensbild“, J.G. Cotta’sche Buchhandlung Nachfolger, Stuttgart und Berlin, 1913, Seite 3
"Durch ihre Eitelkeit hatte sich Josephine selbst der Waffen entledigt, die ihr das Gesetz gleichsam zum Schutz geboten hätte. Jetzt sollte es sich bitter an ihr rächen, dass sie 1796 vor dem Standesamte ein falsches Alter angegeben und sich um vier Jahre jünger gemacht, als sie wirklich war. Nach Artikel 277 des Code civil war nämlich die Trennung einer Ehe unmöglich, wenn die Frau bereits das 45. Jahr überschritten hatte." [1]
Nein, meine Frage richtet sich nicht auf die Spekulation: Was wäre gewesen, wenn sich N. nicht hätte scheiden lassen können, denn Wertheimer mutmaßt sicher richtig, wenn er sagt: "würde aber N., der keine Rücksicht, kein Hindernis kannte, vor der Verletzung jenes Gesetzesparagrafen zurückgeschreckt sein? Gewiß hätte er Artikel 277 ebenso rasch aus der Welt geschafft, wie er es mit allem tat, was sich ihm in den Weg stellte. Dies beweist die Willkür, mit der er nun sein eigenes Hausgesetz vom 30. März 1806 aufhob, in dessen 7. Artikel es hieß: "Die Scheidung ist den Mitgliedern der kaiserlichen Familie ohne Rücksicht auf Geschlecht und Alter untersagt." [1]
Nein, ich bin nur erstaunt, dass eine solche (Alters-) Manipulation in einem offiziellen Register möglich war.
Wie war das mit dem Ausweiswesen?
Es mag wenig verwundern, dass Talleyrand wie auf Kohlen sitzend 1792 auf den Pass zur Ausreise nach England, also ins Ausland, wartete; weniger aber, dass er 1814 die Komödie an einem Pariser Tor spielen konnte, als ihm die Weiterfahrt wegen fehlender Pässe verweigert wurde.
Gab es damals "ständige Papiere", die wir heute Personalausweis nennen? Wie war das mit dem Nachweis des Alters, der Herkunft?
Grüße
excideuil
[1] Wertheimer, Eduard von: „Der Herzog von Reichstadt – Ein Lebensbild“, J.G. Cotta’sche Buchhandlung Nachfolger, Stuttgart und Berlin, 1913, Seite 3