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natürlich. ich wollte es nur etwas kompakter haben, bei wikipedia sinds ja mehre seiten.
ich hab mich grad durch 73 Fragen zu Geschichte gequält 3 sind noch offen. eine davon ist die oben. und ich hab einfach keine lust mehr drauf um ehrlich zu sein. ich interessiere mich nicht für geschichte muss aber für die uni diese prüfung ablegen. hab derzeit keine motivation mehr mir das alles durch zulesen und rauszuschreiben.
Im Endeffekt nutzte diese Argumentation nichts, da die Siegermächte im Friedensvertrag von St.Germain festlegten, dass die Republik Deutschösterreich eindeutig Nachfolgestaat des Kaiserreichs sei - mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen. Tatsächlich wurde der Vertrag aber von Vertretern der alten k.u.k. - Regierung unterzeichnet.
Das ist interessant, weil es - nach meinen rudimentären völkerrechtlichen Kenntnissen - nur die Alternative eines oder einzelner Nachfolgestaaten (Österreich und Ungarn) oder der gemeinsamen Haftung (mit allen anderen Nachfolgestaaten) geben kann. Diese Sukzession aller Staaten wurde von den Siegermächten offenbar abgelehnt.
Inwieweit die auf dem Staatsgebiet eines untergegangenen Staates neu entstandenen Staaten dessen Rechte und Pflichten zu übernehmen hatten (Rechtsnachfolge) war damals strittig. U
Das stimmt nur teilweise. Er wurde nicht aufgelöst, sondern bloß suspendiert - und das nicht wegen des Krieges, sondern bereits Monate davor wegen der anhaltenden Obstruktionen. Während der ersten Kriegsjahre tagte er tatsächlich nicht. Kaiser Karl I. berief ihn Mitte 1917 aber wieder ein, und fortan arbeitete er bis Kriegsende relativ normal.In den Kriegsjahren war der Reichsrat aufgelöst und die ursprünglich für 1917 angesetzten Wahlen abgesagt worden.
Diese "Strittigkeit" würde mich anhand von Präzedenzfällen interessieren. Das wäre am besten mit Abstand, also vor 1914 zu klären. :winke:
Abgesehen davon fällt mir auch kein Beispiel einer "Nachfolgestaatenproblematik" vor 1914 ein. Schliesslich stürzen die grossen Monarchien ja in Folge des 1.Weltkriegs. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieses Problem früher aufgetreten sein soll.
Dass sich ein Staat durch Spaltungen den Verpflichtungen (Kriegsfolgen) durch Zerfall entziehen kann, erschließt sich mir jedenfalls nicht ohne Weiteres. Aber da mag die Anleihe beim Zivilrecht zu weit gehen. Nach 1919 gab es dann weitere Fälle, zB Jugoslawien und UdSSR.
Die Strittigkeit bedarf aber jetzt nicht zwingend eines Präzedenzfalles. Vielleicht hat man erst 1918 begonnen, sich darüber Gedanken zu machen, und im Zuge der Friedensverhandlungen untereinander zu diskutieren, wie denn jetzt angesichts dieser neuartigen Lage vorzugehen sei.
Da hast Du einen völlig falschen Eindruck.:winke: Ich bin harmlos und lerne gern aus Diskussionen.Silesia, ich weiss nicht was ich von dir halten soll. Stets stellst du einem scheinbar harmlose Fragen, um dann mit voller Wucht zuzuschlagen.
Wenn Du oben schaust, wird die Sukzession um 1900 durchaus für die Staatennachfolgen - "Losreißung" - verwendet, sicher in Analogie zum (zivilrechtlichen) Erbrecht.Aber ich glaube, dir ist ein kleiner Fehler unterlaufen. Sukzession steht für Erbfolge, Sezession für Abspaltung. Zumal dein angegebenes Beispiel nicht ganz auf die Lage Österreichs zutrifft; hier geht ein Grossreich unter, hinterlässt mehrere Nachfolgestaaten, offiziell wird aber Österreich zur Verantwortung gezogen, obwohl die Schuldfrage eigentlich alle diese treffen müsste - oder aber gar keinen.
Da hast Du einen völlig falschen Eindruck.:winke: Ich bin harmlos und lerne gern aus Diskussionen.
Eine Tschecheslowakei zB machte man eben nicht für den Kriegsausbruch 1914 verantwortlich, ... sicher nachvollziehbar.:devil:
Ganz genau. Schliesslich waren Tschechen und Slowaken als Schäfchen ihrer durch Masaryk und Benes in London gebildeten Exilregierung anerkannt worden.
Moment, diskutiert Ihr jetzt eigentlich über die Dismembration oder über die Sezession?
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