Homosexualität 1967 - US Supreme Court

silesia

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Im Mai 2017 jährt sich zum 50. Mal die Entscheidung des US Supreme Courts im Immigrationsfall des Kanadiers Boutilier (gegen die US-Einwanderungsbehörde).

https://supreme.justia.com/cases/federal/us/387/118/case.html

Grund der verweigerten Einwanderung (und Grund für die Ausweisung) war die Homosexualität Boutiliers. Der Fall ging dann bis vor das (höchste) US-Bundesgericht.

Dieses prüfte den Ausweisungsgrund auf Grundlage der bestehenden Gesetze, nach denen Personen mit "psychopathischen Zügen" die Einbürgerung verwehrt werden konnte.

"The petitioner, an alien, has been ordered deported to Canada as one who upon entry into this country was a homosexual and therefore "afflicted with psychopathic personality" and excludable under § 212(a)(4) of the Immigration and Nationality Act of 1952, 66 Stat. 182, 8 U.S.C. § 1182(a)(4). "

Der Streit ging dann darum - vor nur 5 Dekaden - ob Homosexuellen psychopathischen Defekten unterliegen.
Auch Gegenstimmen von Gutachtern gab es: "I do not believe that Mr. Boutilier is a psychopath."

Für die Ausweisung nützte das nichts mehr. In den US-Medien wird dieser Tage an den Jahrestag der Entscheidung erinnert:

"The Supreme Court, however, ruled 6-3 against Boutilier. Justice Tom Clark’s majority opinion rejected much of the medical testimony by noting that “Congress used the phrase ‘psychopathic personality’ not in the clinical sense, but to effectuate its purpose to exclude from entry all homosexuals and other sex perverts.”

Die Entwicklung ging weiter:

"The American Psychiatric Association declassified homosexuality as a mental illness in 1973, but Congress did not eliminate the “psychopathic personality” provision in U.S. immigration law until 1990. Boutilier died in a home for people with disabilities in 2003, two months before the U.S. Supreme Court overturned state sodomy laws in Lawrence v. Texas"

History News Network | 50 Years Ago the US Supreme Court Upheld the Deportation of ?Homosexuals? As ?Psychopaths?
 
Da waren die USA mal wieder schneller. Der Paragraph 175 fiel erst 1994. Da denkt man immer, der Supreme Court wäre so ein verknöcherter Altweissmännerverein. Ist aber immer noch schneller als unser Altweissmännerverein
 
Mit 1994 hat das nichts zu tun. Der alte 175er ist Anfang der 1970 entfallen.

Die 1994 entfallene, 1969/1973 reformierte Fassung betraf (noch) den Schutz von Minderjährigen und wurde geschlechtsneutral in den 182 überführt. Weshalb Verurteilungen nach 175 auch über 1994 hinaus Bestand hatten.
 
Der arme Alan Touring, der seiner Heimat ungewöhnlich große Dienste erwies, wurde, trotz gebotener Dankbarkeit, Anfang der 50er in den Selbstmord getrieben, weil er schwul war.
Das war zwar 15 Jahre früher, hatte aber grausamen Erfolg und richtete sich zudem gegen einen der eigenen großen britischen Helden des 2. Weltkriegs.

Das ist ja fast unglaublich wenn man von heute aus zurückblickt, aber so war es wohl.

Was den §175 angeht, so wurde der mit dem Erscheinen der Brandt-Regierung im Wesentlichen entschärft. Ganz am Ende der 60er und Anfang 70er.
Die hoffentlich letzten Reste der juristischen Leiche, wurden erst 1994, wie Steffen sagt, begraben.

Bei der Gelegenheit kommt mir der Ludwig II, der Eulenburg und der Bülow in den Sinn...,
und frag mich wie das früher so ging, und ob der Touring ein hervorgehobenes Beispiel der gesellschaftlichen Ablehnung Schwuler ist.
(Danke silesia, hab deinen Beitrag erst später gelesen.)

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Das ist ja fast unglaublich wenn man von heute aus zurückblickt, aber so war es wohl.

Homosexualität wurde am 14. Mai des Jahres 390 CE erstmals in der Menschheitsgeschichte ein juristischer Straftatbestand, und zwar auf Betreiben des Mailänder Bischofs Ambrosius, der den Kaiser Theodosius I. nötigte, das Gesetz in einen Korpus von neuen Gesetzen gegen Häresie aufzunehmen. Bekanntlich geht das christliche Homosexualitätsverbot auf das entsprechende jüdische Verdikt gegen Homosexualität zurück, das zum Zeitpunkt seiner Entstehung ebenfalls einmalig in der Religionsgeschichte war.

Ob der frühe Zoroastrismus die Homosexualität (genauer: den zwischen-männlichen Analverkehr) gleichfalls ablehnte, ist m.W. nicht nachgewiesen, im späten Zoroastrismus um 1000 CE ist das aber der Fall, evt. unter christlichem Einfluss.

Im Judentum wird das Verbot auf Lev 16,22 und 20,13 gestützt, ohne dass dort eine genaue Begründung geliefert wird. Über diese kann man also nur spekulieren. Mögliche Begründungen wären die Verschwendung des Samens an einen nicht gebärfähigen Partner und die Verunreinigung des Samens mit Exkrementen beim Analverkehr. Da Sexualität im Judentum in erster Linie der Fortpflanzung dient (und nicht der Lust), gilt bekanntlich auch die Lilith-Position (auf dem Mann) als verwerflich, da der Samenfluss in den Eileiter und damit die Befruchtung dadurch angeblich erschwert wird.
 
Mit dem Strafrecht seid ihr auf der falschen Fährte. Das Ausgangsproblem ist die Einordnung der Homosexualität als "psychopathischer Defekt". Das ist keine juristische Fragestellung, sondern eine medizinische oder psychologische.

Die Justiz (hier US Supreme Courts) zieht nur ihre Schlüsse aus der medizinischen Diagnose, allerdings ist auch die Ausweisung einer Person allein wegen (angeblicher) psychopathischer Persönlichkeitsmerkmale an sich schon mehr als fragwürdig, unabhängig davon ob Homosexualität Merkmal einer psychopathischen Störung ist oder nicht.

Bei der Betrachtung des theologischen Standpunktes stellt sich natürlich noch die Frage, ob man Homosexualität wirklich auf die Praxis der sogenannten Sodomie reduzieren kann. Das ist allein schon deswegen zu verneinen, da Analverkehr auch zwischen Mann und Frau möglich ist und Homosexuaität auch ohne eben diesen vorstellbar ist, z.B. "platonische Liebe" nach Platos Symposium.
 
Mit dem Strafrecht seid ihr auf der falschen Fährte. Das Ausgangsproblem ist die Einordnung der Homosexualität als "psychopathischer Defekt". Das ist keine juristische Fragestellung, sondern eine medizinische oder psychologische.

Umgekehrt wird ein Schuh draus. Das Ausgangsproblem ist die juristische Einordnung als Straftatbestand, wie sie mit erwähnter Gesetzgebung durch Theodosius I. / Ambrosius erstmals einsetzte. Erst über anderthalbtausend Jahre später wurde die Homosexualität durch Sigmund Freuds Homosexualitäts-Theorie als psychische Störung eingestuft. Die psychopathologische Interpretation entstand also unter dem Einfluss der juristisch-moralischen Interpretation. Freuds Ansatz bestand, kurz gesagt, darin, die HS als Identifikation des Mannes mit seiner Mutter bei gleichzeitigem Mangel an Identifikation mit dem gefürchteten Vater zu deuten, also als gescheiterte Bewältigung des Ödipuskomplexes. Der mit der Mutter sich Identifizierende würde dementsprechend seine Sexualpartner so wünschen, wie dies seine Mutter täte, also männlich.

Freud in "Über einige neurotische Mechanismen bei Eifersucht, Paranoia und Homosexualität":

Der typische, bereits bei einer Unzahl von Fällen festgestellte Vorgang besteht darin, daß der bis dahin intensiv an die Mutter fixierte junge Mann einige Jahre nach abgelaufener Pubertät eine Wendung vornimmt, sich selbst mit der Mutter identifiziert und nach Liebes*objekten ausschaut, in denen er sich selbst wiederfinden kann, die er dann lieben möchte, wie die Mutter ihn geliebt hat (...) Später haben wir noch als mächtiges Motiv für die homosexuelle Objektwahl die Rücksicht auf den Vater oder die Angst vor ihm kennengelernt, da der Verzicht auf das Weib die Bedeutung hat, daß man der Konkurrenz mit ihm (oder allen männlichen Personen, die für ihn eintreten) ausweicht.
Besagte Entscheidung von 1957 des US Supreme Court fußt letztlich auf Freuds Anschauung, die wiederum - wie gesagt - nur als Effekt einer jahrhundertelangen juristisch-moralischen Verwerfung der HS verständlich ist. Ohne diese Vorgeschichte wäre Freud (in einem kontrafaktischen Gedankenspiel) sicher nicht zu seiner Einschätzung gelangt.

Bei der Betrachtung des theologischen Standpunktes stellt sich natürlich noch die Frage, ob man Homosexualität wirklich auf die Praxis der sogenannten Sodomie reduzieren kann. Das ist allein schon deswegen zu verneinen, da Analverkehr auch zwischen Mann und Frau möglich ist und Homosexuaität auch ohne eben diesen vorstellbar ist, z.B. "platonische Liebe" nach Platos Symposium.
Schon der Begriff ´Homo-Sexualität´beweist doch, dass eine körperliche Beziehung notwendig impliziert ist. Platons ´platonische Liebe´ ist eine Kompromissbildung, die sich aus seiner körperlichen Neigung zu jungen Männern und der moralischen (nicht juristischen) Missbilligung reiner, d.h. nicht-bisexueller Homosexualität in seinem sozialen Umfeld erklärt. Dabei ist zu bedenken, dass Platon gar nichts gegen körperlichen Sex mit Jungs hatte, diesen aber nur Vorstufe zu höherer geistiger Liebe ansah.
 
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