Warum Böhmen als Kurfürstentum?

Lafayette II.

Aktives Mitglied
Hallo zusammen,

ich habe jetzt eine Weile gesucht, aber leider nichts gefunden. Warum wurde ausgerechnet der König von Böhmen Kurfürst? Gerade unter dem Aspekt, dass er wie vom Sachsenspiel dargestellt "kein Deutscher sei"
 
Weil es Kaiser Karl IV, der die Goldne Bulle erlassen hatte, vor allem darauf ankam dass vor allem auch Mitglieder des Hauses Luxemburg die Kurfürstenwürde erlangten - auf dem böhmischen Königsthron sass er selbst, Markgraf von Brandeburg war sein Sohn Sigismund
Natürlich gab es auch die Argumentation dass die "mächtigsten" Fürsten des Reiches zu Kurfürsten aufstiegen, so wird es auch immer erzählt. JEIN - natürlich steht die Hausmachtspolitik der Dynastie im Vordergrund und so wurden 1356 manche bevorzugt (wie die vollkommen unbedeutende Mark Brandenburg, damals nicht mehr als ein kaum bevölkertes Armenhaus), andere gefährliche Konkurrenten aber übergangen - vor allem die österreichischen Habsburger (sie hatten bereits zwei Könige und einen Gegenkönig sowie einen mächtigen Territorialbesitz) und die bairischen Wittelsbacher (einen Kaiser in ihren Reihen und eine der reichsten Familien). Die pfälzischen Wittelsbacher hingegen waren den Luxemburger verbunden.

Also, wie zu allen Zeiten ging es in erster Linie um aktuelle Machtpolitik. Und Fragen zur nationalen Zugehörigkeit wurden im 14. Jhdt nicht gestellt.
 
Allerdings hieß es, wie von Lafayette bereits angesprochen, bereits im Sachsenspiegel:
In des keyseres kore sol die erste sin der biscoph von Trire; die andere die bischoph von Megenze, die dritte der bischoph von Colne. Under den leien is der erste in deme core der palanzgreve vonme Rine, des riches druzte; die andere die marschalk, der herzoge von Sassen; die dritte die kemerere, der markgreve von Brandenburch. Die schenke des riches, der küning von Beemen, der ne hat nichenen kore, durch daz her nich dudisch nis.
Hier wird also bereits der Markgraf von Brandenburg erwähnt, kann also nicht erst eine Erfindung Karls IV. gewesen sein. Der König von Böhmen wird trotz seines Reichserzmundschenkamtes verworfen, weil er nicht deutsch sei. Karl IV. scheint doch eher nur aufgegriffen zu haben, was bereits üblich bzw. zumindest in Diskussion war.

Die Annales Stadenses aus der Mitte des 13. Jhdts. lauteten ähnlich:
Ex praetaxatione principum et consensu eligunt imperatorem Treverensis, Moguntinus et Coloniensis. [...] Palatinus eligit, quia dapifer est, dux Saxoniae, quia marscalcus, et margravius de Brandenburg, quia camerarius. Rex Boemiae, qui pincerna est, non eligit, quia Teutonicus non est.
Hier werden also ebenfalls neben den drei geistlichen Kurfürsten der Pfalzgraf, der Herzog von Sachsen und der Markgraf von Brandenburg genannt, der König von Böhmen hingegen verworfen, weil er kein "Teutone" sei.

Im Grunde stand das Kollegium also bereits spätestens Mitte des 13. Jhdts., also hundert Jahre vor Karl IV., fest; nur zum König von Böhmen gab es kritische Stimmen, was aber zeigt, dass er grundsätzlich ebenfalls bereits damals als Wähler galt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was ich mich dann auch frage, ist, wenn der König von Böhmen, bevor er Kurfürst wurde, bereits das Amt des Erzmundschenks inne hatte, wieso hatte er das inne? Das geht im Prinzip in dieselbe Richtung wie meine Frage, warum er Kurfürst war.
 
Weil schon die Premysliden im 10. Jhdt. eine enge Allianz mit dem sich entwickelnden HRR eingingen. Der Onkel des legendären hl. Wenzels unterwarf sich bereits Arnulf von Kärnten. Der erste König Böhmens, Vratislav, erhielt die Krone von Heinrich IV. Böhmen etablierte sich als "Player" innerhalb des Reichsverbands, vor allem um den großen Gegenspieler Polen zurückzudrängen. Spätestens ab Ottokar I., dem es gelang die böhmische Königskrone in eine Erbkrone umzuwandeln (bestätigt in einer Bulle Friedrich II.) war das Land fest im Gefüge des HRR etabliert. Ottokar II., Enkel des ersten, war selbst Kandidat um die Krone, unterlag aber Rudolf von Habsburg.
 
Wenn wiki recht hat, nahm 27 Jahre nach dem Eike v. Repgow im Sachsenspiegel formulierte, der König von Böhmen dürfe nicht wählen "weil er kein Deutscher sei", mit Ottokar II. Přemysl 1257 erstmals ein böhmischer König an des "Kaisers Kur" teil. Es sei möglicherweise zu einer 7. Kurstimme gekommen, um Pattsituationen zu vermeiden. Genau diese trat jedoch 1257 ein als Ottokar beiden Kandidaten seine Stimme gab.

Wie es dazu kam, dass die Přemysliden eine Kurstimme bekamen, weiß ich nicht. Wahrscheinlich hängt es irgendwie mit der Persönlichkeit Ottokars zusammen, vielleicht damit, dass er auf Einladung des Deutschen Ordens an Kreuzzügen im Baltikum teilnahm.

http://de.wikipedia.org/wiki/Kurfürst#Entwicklung_bis_1356
http://de.wikipedia.org/wiki/Ottokar_II._Přemysl#B.C3.B6hmischer_K.C3.B6nig
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich reaktiviere mal diesen Thread, weil ich mich wieder mit der Geschichte Böhmens beschäftige. Ich frage mich, seit wann Böhmen als Teil des Heiligen Römischen Reiches angesehen werden kann.
Nach Recherchen habe ich ich sowohl 895 gefunden, als Spythihnev I. Anruf von Kärnten die Treue geschworen hat. Aber zusätzlich habe ich jetzt mehrmals gelesen, dass die Verleihung Böhmens als Reichslehen von Heinrich II.an Jaormìr I 1004 als entscheidendes Datum angesehen wird.

Weiß jemand, was da stimmt? Wenn ich die Entwicklung und die "Einmischung" des Heiligen Römischen Reiches für den Zeitraum zwischen beiden Daten mir ansehe, dann tendiere ich eher zu ersterem, da in der Zwischenzeit das Bistum Prag als Teil des Erzbistums Mainz etabiliert wurde und diverse Einflussnahmen bereits erfolgt sind.
Das ist aber nur eine Vermutung.
 
Die erste Unterwerfung 895 hat ja noch nicht zu einer Belehnung oder anderen allgemeinen Anerkennung der Position Böhmens als Teil des Heiligen Römischen Reich geführt. Deutlich wird das für mich bei der doch sehr selbstständigen Politik gegenüber dem Kaiser.
Der nächste Schritt dürfte die Einrichtung des Bistums Prag sein, hier hat sich die Reichskirche ausgedehnt, wobei neben der tatsächlichen Macht vor allem die Ansprüche in der Praxis eine Rolle gespielt haben werden. Die Beschreibung der Grenzen, aufgezeichnet ein Jahrhundert später, zeigt eine nicht flächige Durchdringung.
Während der polnischen Besetzung Prags wird deutlich, dass Böhmen eher Verbündeter denn Teil des Reiches war. In den Jahrzehnten danach hat sich dann der Anspruch auch in der Realität widerspiegeln können und die noch nicht erbliche Königskrone aus der Hand von Kaiser Heinrich IV dann das definitve Zeichen, dass Böhmen zum Reich gehörte. (1085/86).
 
In den Jahrzehnten danach hat sich dann der Anspruch auch in der Realität widerspiegeln können und die noch nicht erbliche Königskrone aus der Hand von Kaiser Heinrich IV dann das definitve Zeichen, dass Böhmen zum Reich gehörte. (1085/86).

Ein exaktes Datum, wann Böhmen zum Reichsfürstentum erhoben wurde, konnte ich nicht finden. Etwas vage ist überall zu lesen, dass Böhmen um das Jahr 1000 als Reichsfürstentum galt, was meist mit Kaiser Heinrich II. verbunden wird.

Die Investitur Vratislavs II. als König von Böhmen durch Kaiser Heinrich IV. im Jahr 1185 stellt einen weiteren Fixpunkt dar, von dem ab Böhmen stests zum Heiligen Römischen Reich gehörte - auch wenn die Kurwürde zuweilen vakant blieb.
 
Wie ich schon einwarf, ist eher die Frage, in welchen Phasen Böhmen zum Reich gezählt werden konnte, wozu auch die staatliche Entwicklung zu betrachten ist. Wurde z.B. unter den Ottonen eine Lehnsrechtliche Bindung als Zugehörigkeit zum Reich gewertet, war das spätestens mit der Renaissance des Staatsbegriffs im 11. und 12. Jahrhundert nicht mehr so.

Es fällt auch auf, dass sich die Böhmen mehrfach verbrieften lassen mussten, kein 'Anhängsel' des Reichs zu sein, bevor das tatsächlich so blieb.
 
Was vielleicht dabei berücksichtigt werden müsste, ist übrigens auch, welche Herrschaften, Grafschaften etc. ab wann bereits (dauerhaft oder vorübergehend) unter der Herrschaft des Königreichs bzw. Herzogtums Böhmen standen? Bei den Verbriefungen, dass Böhmen kein "Anhängsel" des Reiches ist, ist vermutlich auch aufschlussreich, ob sie das Königreich Böhmen oder das Herzogtum Böhmen betrafen.

Außerdem wäre sicher auch ein Blick darauf interessant, inwieweit die benachbarten Herrschaftsgebieten, soweit sie nicht unter der (Ober-)Herrschaft des Herzogs bzw. Königs von Böhmen standen, als Teile des HRR galten (bzw. es waren) bzw. inwieweit sie noch de facto selbständig waren oder als "Nebenländer" eines polnischen bzw. ungarischen Königsreichs galten.

Böhmen war ursprünglich im Grenzbereich, dass die Könige und Kaiser des HRRs großes Interesse daran hatten, dass der Herzog (bzw. König) von Böhmen ihre Oberhoheit akzeptierte oder zumindest ihr Verbündeter war, ist politisch betrachtet, sehr nachvollziehbar.
 
Böhmen hatte innerhalb des Reichsverbandes mehrere Besonderheiten:

Es war das einzige Königreich innerhalb des Reiches (erst im 18. Jhdt. kam das Königreich Preußen hinzu). Auch bei der Reichsreform unter Maximilian I wurde Böhmen (genauer gesagt: die Länder der Böhmischen Krone) nicht in Kreise eingeteilt (Reichskreis – Wikipedia ). Auch wurde Böhmen trotz jahrhundertelanger Zugehörigkeit zum Reich nicht sprachlich assimiliert (im Gegensatz zu anderen östlichen Gebieten).
 
Das Reich bestand -wenn wir Böhmen beiseite lassen- immer noch aus drei Königreichen: Italien/Lombardei, Burgund und Deutschland/Germanien. Diese waren in Real- und Personalunion miteinander verbunden.

Rechtsgeschichte ist nicht für jeden etwas, aber da die Juristen wenigstens grundlegende Kenntnis brauchen, gibt es doch verständliche Einführungen und Übersichten, z.B.: Rudolf Gmür, Grundriß der deutschen Rechtsgeschichte, Neuwied, Kriftel, Berlin1994. (Deutsch im Titel bezieht sich nicht auf die Ethnizität, sondern auf den Gegensatz von 'Deutschem' und 'Römischem' Recht, also nur auf den Unterschied der Rechtstraditionen.) Die drei Königreiche finden sich unter Nummer 88. Die Darstellung ist zum Lernen für die Examensvorbereitung optimiert und folgt anderen Maniriertheiten als in der Geschichtswissenschaft üblich. Aber bei dem Thema Rechtsgeschichte muss sich der Historiker eben auch mit juristischer Literatur befassen.

(Der Vollständigkeit halber: Als Einführung zum Römischen Recht gibt es immer noch: Wolfgang Kunkel, Römische Rechtsgeschichte - Eine Einführung, diverse Auflagen.)
 
Hallo zusammen,

ich habe jetzt eine Weile gesucht, aber leider nichts gefunden. Warum wurde ausgerechnet der König von Böhmen Kurfürst? Gerade unter dem Aspekt, dass er wie vom Sachsenspiel dargestellt "kein Deutscher sei"
Theoretisch entstand bereits mit dem Aufstieg Böhmens zum eigenen Königreich (1198) das staatsrechtliche Problem, ob der König von Böhmen an der Wahl des deutschen Königs teilnehmen kann. Hiergegen sprach, dass Böhmen als eigenes Königreich dem regnum alemaniae nicht mehr angehören und somit sein König kein Recht haben konnte, an der Wahl des deutschen Königs teilzunehmen.

In der Praxis spielte dieses (theoretische) Problem zunächst keine Rolle. So nahm der König von Böhmen 1211 auf Einladung des Papstes an der Königswahl teil und war als Elector akzeptiert. Der mächtige König von Böhmen wurde wohl auch benötigt, um ggf. die Rechte des gewählten deutschen Königs (Friedrich II.) durchzusetzen.

Im "Sachsenspiegel" verneint Eike von Repgow das Wahlrecht des Böhmen, da dieser (staatrechtlich betrachtet) nicht deutsch sei. Es wurde 1220 bis 1236 geschrieben. Ob sein Kurfürstenparagraph von Anfang an (1236) oder erst nach den Vorkomnissen der Wahl von 1273 den Ausschluss des Böhmen von Kür und Wahl enthält, ist umstritten.

Schon vor der Königswahl 1273 einigten sich die Kurfürsten ohne Einbeziehung des inzwischen übermächtig gewordenen König Ottokar von Böhmen auf Rudolph von Habsburg als neuen deutschen König. Für Ottokar nahm der Bischof von Bamberg an der Wahlversammlung teil. Seitens der übrigen Kurfürsten wurde das Wahlrecht des Böhmen nicht bestritten. Nachdem Ottokars Gesandter wegen der bevorstehenden Wahl von Rudolph von Habsburg das freiwillige Verlassen der Wahlversammlung angekündigt hatte, bewarb sich der Gesandte von Herzog Heinrich XIII. von Niederbayern um Zulassung zum Wahlkollegium, um die wohl schon damals als verbindlich angesehene Siebenzahl voll zu machen. Der Bayer wurde als Ersatz zugelassen. Damit war aber nicht entschieden, dass der Böhme künftig von der Wahl ausgeschlossen sei,.

Erst 1275 wurde die Frage diskutiert, ob der Böhme oder der Bayer eine Kurstimme habe, womit es Rudolph in dem sich anbahnenden Konflikt mit Ottokar, gelang einen ersten Keil zwischen Ottokar und dem Bayern zu treiben. Nach dem Tod von Ottokar (1278) einigte sich Rudolph mit Wenzel II. und bestätigte dabei die böhmische Kur.

Zusammenfassend läßt sich sagen, dass folgende Faktoren geholfen haben, die böhmische Kur zu konsilidieren:
1. Mit dem König von Böhmen als siebter Kurfürst konnte Stimmengleichheit vermieden und Wahlen entschieden werden.
2. Der König von Böhmen war ein wichtiger Machtfaktor in Mitteleuropa und konnte dem künftigen deutschen König helfen, seine Rechte im Reich durchzusetzen.
3. Der König von Böhmen hatte das Reichsschenkenamt inne. Wenn die anderen Reichs(erz-)beamten, Kurfürsten waren, dann sollte dies auch für den Reichs(erz-)schenk gelten.
4. Der König von Böhmen hatte ein fundamentales Eigeninteresse daran, die Geschicke des benachbarten regnum alemaniae mitzubestimmen, zumal der deutsche König der künftige Kaiser des Reiches war, dem auch der König von Böhmen angehörte.
 
Interessanter Beitrag!
Ich bin nicht mehr in der Materie drinnen wir zum Zeitpunkt der Threaderstellung, aber ein paar spontane Anmerkungen:

- Wenn das Problem die Aufwertung Böhmens zum Königreich war, dann heißt es ja, dass es bereits vorher mit dem HRR in Verbindung war. Wenn ich deinen Beitrag richtig lese, dann stellt sich mir die Frage, ob Böhmen vor der Festlegung auf die Wahl durch die Kurfürsten an dieser teilgenommen hat.
- gibt es Quellen, die die Vermutung, dass Heinrich der XIII. aufgrund der Vervollständigung der sieben Kurfürsten ausgewählt wurde?
- "ersten Keil" NACH der Wahl Rudolfs und dem damit verbundenen Ersatz Ottokars durch die Heinrich? Für mich wäre der Ersatz an sich schon ein erster Keil.
 
- Wenn das Problem die Aufwertung Böhmens zum Königreich war, dann heißt es ja, dass es bereits vorher mit dem HRR in Verbindung war.
Vor seiner Aufwertung war Böhmen Herzogtum und als solches Teil des Regnum Alemmaniae und nicht lediglich Teil des imperium Romanum. Dass es Teil des Regnum war, ist zwar umstritten. Hierfür sprechen aber zahlreiche Umstände, insb. Folgende:
  • 1099 wird der böhmische Herzog erstmals mit der Fahne belehnt,
  • 1114 fungierte er neben den auch einen Ehrendienst ausübenden deutschen Stammesherzögen beim Hochzeitsmahl Heinrich V. als summus pincerna,
  • die Investitur der Prager und Olmützer Bischöfe mit den Temporalien erfolgte entsprechend dem Wormser Konkordat von 1122 durch den König bzw. Kaiser vor deren Konsekration durch den Mainzer Erzbischof,
  • beim Regensburger Hoftag von 1176 verkündete Herzog Vladisvlav II. das Urteil eines deutschen Fürstengerichts über das weitere Schicksal Bayerns.
Wenn ich deinen Beitrag richtig lese, dann stellt sich mir die Frage, ob Böhmen vor der Festlegung auf die Wahl durch die Kurfürsten an dieser teilgenommen hat.
Begert (siehe unten) zufolge, stellt die erste deutsche Königswahl, bei der ein böhmischer Herzog erwähnt wird, die Wahl Heinrich des Zänkers 984 zum Gegenkönig dar, wobei jedoch der Böhme nicht selbst zu den Wählern gezählt habe (Begert, S. 41). Bis 1196 lasse sich eine Beteiligung der böhmischen Herzöge an deutschen Königswahlen kaum belegen. Dies würde jedoch keinen Widerspruch zur Zugehörigkeit Böhmens zum deutschen regnum darstellen. Die Königswahl im 12. Jahrhundert sei durchaus noch vom altem Stammesdenken geprägt gewesen und die Böhmen konnte man schwerlich zu den deutschen Stämmen rechnen. Seit Kaiser Friedrich I. hätte sich jedoch der (jüngere) Reichsfürstenstand herausgebildet und die Königswahl habe sich von einer Stammeswahl in eine Fürstenwahl gewandelt. Zu den Reichsfürsten habe der Böhme jedoch von Anfang an gehört (Begert, S. 43).
- gibt es Quellen, die die Vermutung, dass Heinrich der XIII. aufgrund der Vervollständigung der sieben Kurfürsten ausgewählt wurde?
Begert stellt dies unter Heranziehung diverser Quellen dar (Begert, S. 25 ff. und 74 ff.). Der Bayer wollte wohl als achter Wähler teilnehmen. Nachdem der Vertreter des Böhmen ankündigte, die Wahlversammlung verlassen zu wollen, sei der Bayer als siebte Stimme zur Wahl zugelassen worden. Die "Declaratio De Iure Eligendi Regem Romanorum" vom 15. Mai 1275 (MGH Const. 3 Nr. 83) kann man wohl so verstehen ("racione ducatus (Bavariae) pro una in septem principum"). Es ist umstritten, ob diese interpoliert wurde.
- "ersten Keil" NACH der Wahl Rudolfs und dem damit verbundenen Ersatz Ottokars durch die Heinrich? Für mich wäre der Ersatz an sich schon ein erster Keil.
Bei der Wahl 1273 wollte Heinrich neben Ottokar als weiterer Wähler (achte Stimme) zugelassen werden und nicht diesen ersetzen. Mit Ottokar hatte er im Januar 1273 noch ein Schutz- und Trutzbündnis gegen Rudolph abgeschlossen. 1274 traf er sich noch mit Ottokar um das weitere Vorgehen gegen Rudolph zu besprechen. Von einem Keil ist da noch nichts zu sehen.

Literatur:
Alexander Begert, "Böhmen, die böhmische Kur und das Reich vom Hochmittelalter bis zum Ende des Alten Reichs", 2003.
 
Zurück
Oben