Wer war im Recht? Stephen de Blois oder Empress Maud?

Niahms Erbin

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Henry II hatte seine Tochter Maud (Mathilda) zur Erbin des englischen Throns bestimmt, da sein einziger legitimer Sohn William Ætheling beim Untergang des White Ship gestorben war und die Lords haben ihr den Lehnseid geleistet auch ihr Cousin Stephen. Aber als Henry II starb und Maud nicht in England war bemächtigte Stephen sich des Throns unterstützt von vielen englischen Adligen die den Einfluss
Joffrey d´Anjous fürchteten und weil Maud eine Frau war.

Wer war im Recht?
 
Eine schriftlich fixierte Thronfolgeregelung hat es in England des 12. Jahrhunderts noch nicht gegeben. Die männliche Primogenitur war der damals, wie in allen anderen westeuropäischen Königreichen auch, praktizierte Usus. Mit einer weiblichen Erbfolge hatten sich die englischen, wie auch die normannischen Großen der damaligen Zeit noch nicht auseinander setzen müssen, da die Könige immer mindestens einen männlichen Erben zur Hand hatten.

Doch der Tod Wilhelm Æthelings 1120 im Ärmelkanal hatte eine neue Sachlage hervorgerufen. Zwar ist bis dahin noch kein englischer König in die Verlegenheit geraten eine Frau zur Erbin zu bestimmen, aber die Möglichkeit einer weiblichen Erbfolge hatte schon damals die Gedanken der Leute beschäftigt. König Heinrich I. hatte Mathilde von Schottland geheiratet, die mütterlicherseits die letzte Nachkommin des alten angelsächsischen Königshauses gewesen war. Die Ehe mit ihr sollte der Machtübernahme der normannischen Dynastie zusätzliche Legitimität verleihen, sie also neben dem Eroberungsrecht auch im erbrechtlichen Sinn auf ein festeres Fundament setzen. Die Gültigkeit einer weiblichen Erbnachfolge ist damit erstmals betont wurden. Und in diesem Sinne hatte Heinrich I. damals sein letztes noch lebendes Kind Mathilda zu seiner Thronerbin bestimmt und diese Regelung durch die Eidesleistung seiner Vasallen bestätigen lassen. Durch diese Eidesleistung hat diese Thronfolgeregelung überhaupt erst ihre Gültigkeit erlangt, denn im Rechtsverständnis des mittelalterlichen Feudalstaates eine Rechtssache durch eine "eidesstattliche Versicherung" durch die Mehrheit bzw. Gesamtheit aller Vasallen ihre Legitimität erhalten.

Als Heinrich I. also 1135 gestorben war konnte sich Mathilda nach allen damals geltenden Regeln des Rechts als rechtmäßige Thronfolgerin ihres Vaters betrachten. Nun war allerdings mittelalterliche Politik vor allem aber auch Machtpolitik und wer im Recht war wurde zuletzt meist auf dem Schlachtfeld entschieden (Hastings 1066!!). Der Eidbruch der meisten englischen Barone hat Mathilda den Thron gekostet und England in den Bürgerkrieg gestürzt, der die meiste Zeit die Regentschaft Stephans beschäftigt hat. Die Geschichte wäre dabei sicher anderes geschrieben wurden, hätte die Partei Stephans am Ende obsiegt. Aber durch den Vertrag von Wallingford 1153 ist letztlich doch die Erbverfügung Heinrichs I. wieder in Kraft getreten, indem Stephan den Sohn Mathildas als seinen Thronerben unter Ausschluss der eigenen Söhne akzeptieren musste.
 
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