muck
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Wieder einmal ein herzliches Hallo,
und eine Frage zum Iure Uxoris i.e. die Herrschaft aus dem Recht der (Ehe)Frau. Es scheint mir merkwürdig und mit dem verbreiteten Klischee, dass Erbtöchter im Mittelalter quasi fortwährend von Nachbarn überfallen worden, zur Ehe gezwungen und effektiv um ihr Erbe gebracht worden seien, nicht in Einklang zu bringen, wie groß die verbürgte Bandbreite ist, welche Ausprägungen die Beziehung zwischen den Eheleuten in diesem Rechtsverhältnis annehmen konnte.
Eine Ursache meiner Verwirrung mag wieder einmal sein, dass viele Autoren einfach nicht zwischen verschiedenen Zeiträumen und zwischen lokalen Begebenheiten unterscheiden wollen, und z.B. Frankreich und England in einen Topf werfen, als herrschten dort immer dieselben Sitten.
Klar ist, dass nach den Gepflogenheiten des Mittelalters eine Frau kaum jemals als Alleinherrscherin akzeptiert wurde, aber wie gelang es doch der einen oder anderen Erbtochter, sich einen Status als gleichberechtigte Co-Regentin zu erhalten? Konnte dies vertraglich festgehalten werden? Musste sie eine eigene Hausmachtpolitik betreiben, ggf. gegen ihren Gatten und dessen Familie? War sie ganz und gar auf die Liebe ihres Mannes angewiesen? Letzteres wird gern als Klischee in der Literatur bedient, aber es finden sich doch genügend Frauen, deren Ehen als Vernunftehen galten, also taugt mir diese Erklärung nur bedingt.
Freue mich über Kommentare und Gedankenanstöße.
und eine Frage zum Iure Uxoris i.e. die Herrschaft aus dem Recht der (Ehe)Frau. Es scheint mir merkwürdig und mit dem verbreiteten Klischee, dass Erbtöchter im Mittelalter quasi fortwährend von Nachbarn überfallen worden, zur Ehe gezwungen und effektiv um ihr Erbe gebracht worden seien, nicht in Einklang zu bringen, wie groß die verbürgte Bandbreite ist, welche Ausprägungen die Beziehung zwischen den Eheleuten in diesem Rechtsverhältnis annehmen konnte.
Eine Ursache meiner Verwirrung mag wieder einmal sein, dass viele Autoren einfach nicht zwischen verschiedenen Zeiträumen und zwischen lokalen Begebenheiten unterscheiden wollen, und z.B. Frankreich und England in einen Topf werfen, als herrschten dort immer dieselben Sitten.
Klar ist, dass nach den Gepflogenheiten des Mittelalters eine Frau kaum jemals als Alleinherrscherin akzeptiert wurde, aber wie gelang es doch der einen oder anderen Erbtochter, sich einen Status als gleichberechtigte Co-Regentin zu erhalten? Konnte dies vertraglich festgehalten werden? Musste sie eine eigene Hausmachtpolitik betreiben, ggf. gegen ihren Gatten und dessen Familie? War sie ganz und gar auf die Liebe ihres Mannes angewiesen? Letzteres wird gern als Klischee in der Literatur bedient, aber es finden sich doch genügend Frauen, deren Ehen als Vernunftehen galten, also taugt mir diese Erklärung nur bedingt.
Freue mich über Kommentare und Gedankenanstöße.