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Vielleicht hast du die Frage einfach nur falsch gestellt :grübel:
Aber Leute,
deshalb gleich auf Rot schießen..........
Hat da Jemand einen Knick in der Optik?
Aber Leute,
deshalb gleich auf Rot schießen..........
Hat da Jemand einen Knick in der Optik?
Nachdem direkt die erste Antwort, auf eine doch diffizile Frage schon frech war, kann ich a) die nochmalige Nachfrage von crazygirl nachvollziehen b) nicht nachvollziehen warum sie dafür rot bekam. Aber sei es drum, die Diskussion, wie gehen wir hier mit Newbies um haben wir ja schon des öfteren geführt, den "Erfolg" sieht man gerade in letzter Zeit wieder öfter.Nur so zur Sicherheit
Ich habe zwar ein wenig frech geantwortet, aber auf keinen Fall Rot vergeben. Dies mach ich bei Newbies so gut wie gar nicht - es sei denn es handelt sich um absolute Knaller
Das bedeutet - etwas einfacher zusammengefasst - Recht = äußere Freiheit = Gleichheit. Um nun zu verstehen, was Rotteck unter Gleichheit und äußerer Freiheit versteht, ist es also erforderlich sein Verständnis des Begriffs "Recht" näher zu betrachten. Rotteck ist Liberalist und ein Verfechter des Vernuftrechts im kantschen Sinne. Im oben bereits zitierten Werk schreibt er zum Begriff des Naturrechts:Carl von Rotteck - Lehrbuch des Vernunftrechts und der Staatswissenschaften schrieb:Die bisherige Darstellung zeigte, dass der Rechtsbegriff und die Idee einer vernünftig regulierten, d.h. auf die Bedingungen der Vernunftmäßigkeit zurückgeführten äußeren Freiheit eines und dasselbe seien, dass auch folgende Regulierung das Anerkenntnis der Gleichheit der in Wechselwirkung Stehenden, demnach die Möglichkeit einer allseitigen Anwendung der Regeln zum obersten Prinzip habe. Es ist hiernach unnötig, das Recht der Freiheit und jenes der Gleichheit noch eigens zu deduzieren, beide sind gegeben schon mit dem Begriff des Rechts, ja sie sind identisch mit ihm. Recht, äußere Freiheit in der Wechselwirkung und Gleichheit sind durchaus gleichbedeutende Ideen und Begriffe und die gesamte Rechtslehre ist nur die Analyse derselben.
Entgegen dieser grundlegenden Aussagen spricht er aber in seiner Veröffentlichung zum demokratischen Prinzip im Staatslexikon - welches immerhin auch "das" Handbuch der Paulskirchenabgeordneten war - zum Thema Gleichheit zwar einerseits von der Abschaffung der rechtlichen Privilegierung des Adels, andererseits nimmt er aber die unteren Klassen durch ein Zensuswahlrecht von einer wahren Gleichstellung doch wieder aus.Carl von Rotteck - Lehrbuch des Vernunftrechts und der Staatswissenschaften schrieb:Anderen dagegen erscheint ohne Voraussetzung eines Naturrechts, als unentbehrlicher Grundlage und Prüfsteins, daher fortwährenden Korrekturpunktes des positiven, dieses letzte wie ein in freier Luft schwebendes Gebäude, oder wie ein Wort ohne Sinn, kein eigentliches Recht, sondern ein dem recht durchaus gleichgültiger, rein faktischer Zustand, oder eine wirkliche Aufhebung des Rechts, d.h. ein absolutes Unrecht, daher ohne wahre Gültigkeit, ob auch durch Zwang behauptet und also geltend.
Das Vernunftrecht besteht nach dieser letzten Ansicht, welcher auch wir aus voller Seele beipflichten, nicht nur vor allem positiven, sondern es ist auch die Urquelle und Bedingung der Gültigkeit alles positiven, das erste und Hauptkriterium von dessen Güte oder Verwerflichkeit und daher auch nach Einführung desselben fortwährend thronend in gesetzgebender und richterlicher Hoheit.
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