Ehe zwischen Römern und nicht Römern

Hannes

Aktives Mitglied
Hallo liebes Forum,

Wenn jetzt zb ein römischer Händler zur Zeit der späten Republik von Italien nach Noricum seinen Geschäften nachgeht und sich in eine Frau aus Noricum verliebt, könnte er sie dann heiraten?

Und was wäre mit Kindern aus diese Verbindung wären sie als Römer angesehen worden?

Danke für eure Hilfe
 
Nein, mit peregrinae konnten keine rechtsgültigen Ehen eingegangen werden, die Kinder waren somit auch keine Römer. Erst wenn beide Ehepartner das Bürgerrecht hatten, konnte eine rechtsgültige Ehe eingegangen werden und damit auch die Kinder der Ehe als Römer anerkannt. Quelle dafür ist Ulpian V, 3-5:

Conubium est uxoris iure ducendae facultas. Conubium habent cives Romani cum civibus Romanis: cum Latinis autem et peregrinis ita, si concessum sit. Cum servis nullum est conubium - Conubium ist die rechtliche Fähigkeit eine Frau zu ehelichen. Das Conubium haben röm. Bürger untereinander, mit Latinern und Fremden hingegen nur aufgrund besonderer Verleihung. Mit Sklaven gibt es kein Conubium.​
 
Nein, mit peregrinae konnten keine rechtsgültigen Ehen eingegangen werden, die Kinder waren somit auch keine Römer. Erst wenn beide Ehepartner das Bürgerrecht hatten, konnte eine rechtsgültige Ehe eingegangen werden und damit auch die Kinder der Ehe als Römer anerkannt.

Es sei denn, dass es sich bei Händler selbst um einen Provinzialrömer handelte, der das römische Bürgerrecht selbst nicht inne hatte, dann wäre diese Barriere nicht vorhanden gewesen.
Ausdehnung des Bürgerrechts auf die freien Bewohner der Provinzen kam ja, so weit ich weiß erst mit der Kaiserzeit.
 
Frage an Kenner des Römischen Rechts:

Angenommen ein römischer Bürger geht eine Beziehung mit einer Freigelassenen ein. Hätte er nicht zumindest mit der ein "Conubium" eingehen können?

Wie sah es aus, wenn ein römischer Bürger mit einer Sklavin oder einer Freigelassenen ein Kind zeugte? Normalerweise war der Rechtsstatus der Mutter auch der des Kindes. Frederick Douglass schrieb, dass es häufig vorkam, dass Master auch Väter ihrer Sklaven waren.

Wenn aber nun ein Römer mit einer Sklavin oder Freigelassenen ein Kind zeugte und dieses Kind als Sohn oder Tochter anerkannte, hätte ein solches Kind in einem solchen Fall nicht den gleichen Rechtsstatus wie der Vater besessen?
 
Ein Freigelassener wird ja römischer Bürger, allerdings ohne das passive Wahlrecht, das erst seine Kinder dann in Anspruch nehmen durften. Insofern kann man also eine Freigelassene gültig heiraten.
 
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