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Wann wurde offiziell die Besatzung der Allierten für Deutschland aufgehoben?
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Nach dem Zwei-plus-Vier-Vertrag mussten die sowjetischen (später russischen?) Truppen bis '94 abziehen, was auch Folgekosten für Deutschland verursachte (zum sozialen Auffang der heimkehrenden Truppen). Ich weiß allerdings nicht, ob sie da noch juristisch als Besatzungsmacht galten; immerhin stehen auch nach wie vor britische, niederländische und amerikanische Truppen als Bündnispartner in Deutschland (französische weiß ich nicht).
westalliierten in potsdam und 3 militärmissionen der su in der brd (baden-baden, frankfurt und bünde).
ch.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs gründete sich der Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in Deutschland zunächst auf das Besatzungsrecht. Mit dem Inkrafttreten des sogenannten Deutschlandvertrags vom 26. Mai 1952 (Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten, Bundesgesetzblatt 1955 II S. 303) endete das Besatzungsregime am 5. Mai 1955. Am 23. Oktober 1954 wurde mit dem Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesgesetzblatt 1955 II S. 253) zwischen Deutschland und acht Vertragspartnern (Belgien, Dänemark, Frankreich, Kanada, Luxemburg, Niederlande, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Vereinigte Staaten von Amerika) eine vertragliche Grundlage für den Aufenthalt der Stationierungsstreitkräfte in Deutschland geschaffen. Der auf unbegrenzte Zeit abgeschlossene Aufenthaltsvertrag gilt auch nach Abschluss des Zwei-plus-Vier-Vertrags (Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland vom 12. September 1990, Bundesgesetzblatt 1990 II S. 1317) weiter, er kann nun aber mit einer zweijährigen Frist gekündigt werden (Notenwechsel vom 25. September 1990, Bundesgesetzblatt 1990 II S. 1390 und vom 16. November 1990, Bundesgesetzblatt 1990 II S. 1696). Er gilt auch weiterhin grundsätzlich nicht in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
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Das Recht zum Aufenthalt der ehemaligen sowjetischen Streitkräfte auf dem Territorium der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) war im Vertrag über die Beziehungen zwischen der DDR und der Sowjetunion vom 20. September 1955 geregelt. Für den Abzug der sowjetischen Streitkräfte wurden dann im Jahr 1990 zwei Verträge mit der ehemaligen Sowjetunion geschlossen (Truppenabzugsvertrag vom 12. Oktober 1990 (Bundesgesetzblatt 1991 II S. 256) sowie Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sowjetunion über einige überleitende Maßnahmen vom 9. Oktober 1990 (Bundesgesetzblatt 1990 II S. 1653, 1991 II S. 447)). Die ehemalige sowjetische Armee wurde bis 1994 vollständig aus Deutschland abgezogen.
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