Frauenrechte im 18.&19. Jahrhundert

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Gast

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Hey,

ich muss eine GFS (Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen) im Fach Geschichte zum Thema Frauenrechte im 18. und 19. Jahrhundert. Nun hat mein Lehrer allerdings keinerlei thematische Einschränkungen innerhalb dieses Themenkomplexes gegeben und meinte ich müsste halt schauen wie ich das aufziehn will. Nachdem ich mich jetzt nun mal in das Thema reingelesen habe, werfen sich mir ein paar Fragen im Bezug auf den historischen Kontext der Frauenbewegung und den Einfluss des damaligen gesellschaftlichen und politischen Umbruchs auf die Situation der Frau auf.

Wurde die Frau durch die industrielle Revolution erst recht in die Rolle der Ehefrau und Hausfrau gedrängt oder brach sie vielmehr die alten Vorstellungen von Frau am Herd und Mann als Ernährer, da nun auch die Frauen arbeiten mussten um die Ernährung der Familie gewährleisten zu können?

War der gesellschaftliche und rechtliche Unterschied zwischen Mann und Frau bedeutend geringer, bevor die Männer begannen nach mehr Rechten und Freiheit für sich zu fordern und somit die Frauen immer mehr unterdrückten, bis sie selbst anfingen für ihr Rechte einzustehen? Die Frauen also erst durch die Forderung nach Freiheit, pol Rechten etc an den Rand des politischen und gesellschaftlichen Geschehens gedrückt wurden?

Wieso wurde letztendlich das Frauenwahlrecht eingeführt? Weil die Bemühungen zahlreicher Feministinnen endlich zum Erfolg führten und/oder sozusagen als Belohnung für ihre Bemühungen im ersten Weltkrieg?

Hoffe hier kann mir jemand helfen =)

Viele Dank!
 
Danke, aber die Links haben mir ehrlich gesagt nicht wirklich weitergeholfen. Habe bist jetzt viel verschiedenes gelesen und hatte gehofft, dass hier jemand die Antwort weiß und auch nachvollziehbar begründen kann.
 
Wurde die Frau durch die industrielle Revolution erst recht in die Rolle der Ehefrau und Hausfrau gedrängt oder brach sie vielmehr die alten Vorstellungen von Frau am Herd und Mann als Ernährer, da nun auch die Frauen arbeiten mussten um die Ernährung der Familie gewährleisten zu können?

Da muss man deutlich zwischen den sozialen Schichten differenzieren; in der Arbeiterschaft war es mWn Normalität, dass Frauen und auch Kinder arbeiteten; eh ärmlicher die Verhältnisse waren desto größer die Motwendigkeit dazu. In kleinbürgerlichen Familienbetrieben (vom Krämerladen bis hin zum Bauernhof) war es schon immer so, dass die Frauen ihren Teil beitragen.

EDIT
Der große Spalt durch die deutsche Frauenbewegung im 19. Jh. verlief anhand ideser Grenze zwischen bürgerlicher und proletarischer Frauenbewegung. Während es der bürgerlichen Frauenbewegung primär um die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ging, um politische Rechte, das Recht zu arbeiten, zu studieren usw., stand für die proletarische Frauenbewegung eine Verbesserung der sozialen Lage auf dem Programm; wer sowieso 14 Stunden in der Fabrik steht (und danach noch Küche und Kinder an der Backe hat, alleine natürlich, da Hausarbeit unter der Würde eines Mannes war), der wird nicht für sich das "Recht auf Arbeit" ganz oben auf die Forderungsliste setzen...

Meine Quelle zum Themenkomplex Frauenbewegung im 19. Jh. ist allerdings "nur" dieser autobiographische Roman: Memoiren eine Sozialistin von http://de.wikipedia.org/wiki/Lily_Braun
 
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@Gast
Ich weiß nicht, woher du das hast, Frauen seien direkt oder indirekt durch die Industrialisierung ins Hintertreffen geraten und vom Mann unterdrückt worden.
Ich kenne kaum ein Zeitalter in der Geschichte, wo
1. die Ehefrau nicht dem Ehemann und
2. die unverheiratete Frau Ihrem Vater, Bruder oder einem Oheim unterstand

Im Gegenteil, erst die Industrialisierung und in der Folge staatliche Schulen (Volksschulen) und später Pflichtunterricht auch für Mädchen brachte vermehrt starke und ehrgeizige junge Frauen dazu für ihre Rechte zu kämpfen und dies gegen ihre Gatten, Brüder und Väter. Erst in dieser Zeit erkämpften sie das Recht zu studieren bzw. Fächer zu belegen, die zuvor nur den Männern offenstanden. Die ersten nannte man Blaustrümpfe in den USA (1919) Suffragetten
http://de.wikipedia.org/wiki/Blaustrumpf
 
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Nachtrag:
Dazu eine Satire aus dem Jahr 1918, wo steht dass ein Vormund der ledigen Mutter nicht helfen wollte, einen Pflegeplatz für das Kind zu finden, ein Hinweis darauf, dass bis 19.. nicht die Mutter, oder eine andere Frau zum Vormund bestimmt wurde, sondern Vormundschaft Männern angetragen wurde Karl Kraus - Satire: Die Mütter

und mehr zum Thema Gleichberechtigung, das wohl 1800 begann http://www.bpb.de/popup/popup_druckversion.html?guid=QA8EHC
 
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Und mehr unter dem Begriff "Feminismus"
Feminismus – Wikipedia

Ein Auszug daraus
Gegen Mitte des 19. Jahrhunderts entstand in vielen Ländern Europas, den USA und Australiens die erste Welle des Feminismus bzw. der Frauenbewegung. Ihre Vertreterinnen strebten eine politische Gleichstellung mit den Männern an (Frauenwahlrecht, sowie ein Ende der zivilrechtlichen Mündelschaft unter Vater oder Ehemann, gleichen Lohn für gleiche Arbeit, Zugang für Frauen zur Universität und zu allen Berufen und Ämtern u. a. m.[4]). Den Forderungen nach Zugang zum Universitätsstudium wurden gegen Ende des 19. Jahrhunderts in vielen Ländern stattgegeben; allerdings studierten zunächst nur sehr wenige Frauen, wie z.B. Rosa Luxemburg. Das Frauenwahlrecht wurde in Deutschland und der Sowjetunion als Folge von sozialistischen Revolutionen 1918 bzw. 1917 eingeführt, in den USA und Großbritannien wurde es im gleichen Zeitraum den Frauen als „Belohnung“ für ihre Kriegsanstrengungen gewährt. Andere Länder wie Frankreich und Italien führten das Frauenwahlrecht erst nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges ein[5].
 
Noch ein Nachtrag:
Noch 1977 konnte eine Ehefrau ohne ausdrückliche Zustimmung des Gatten keinen rechtlichen Arbeitsvertrag eingehen ... :motz:

Und ich weiß nicht mehr genau seit wann eine Ehefrau ohne Zustimmung und Unterschrift des Gatten ein eigenes Konto eröffnen kann ... :grübel:

Hat alles weniger mit der Industrialisierung als dem Patriarchat zu tun, also damit dass die Frau unter der Vormundschaft eines männlichen Verwandten (Vater, Gatte, Bruder, Oheim) oder eines anderen Vormundes zu stehen hatte ...

Und kommt mir jetzt bloß nicht mit Zarathustra, nach dem Motto:Wenn du zum Weibe gehst, nimm die Peitsche mit ..." außer sie soll/darf sie einsetzen ... :devil::rofl:
 
Was heißt da "noch"? Weißt Du ob es über derlei im 18.Jh. bspw. auch gesetzliche Regeln gab?
Nun ja, wie es bei uns war weiß ich nicht so ganz genau, aber ich weiß dass in England eine Gattin ohne Zustimmung des Gatten nicht verreisen, nicht einmal die Familie besuchen durfte, von finanziellen Verträgen wollen wir erst gar nicht reden ...

Anders gefragt, mit welchem Argument sollte man gerade vor/ zu/nach der Aufklärung, Revolution usw. gerade eingeführte Rechte der Frauen wieder zurückziehen. Hast du denn Beispiele dafür? :grübel:
 
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Nun ja, wie es bei uns war weiß ich nicht so ganz genau, aber ich weiß dass in England eine Gattin ohne Zustimmung des Gatten nicht verreisen, nicht einmal die Familie besuchen durfte, von finanziellen Verträgen wollen wir erst gar nicht reden ...
Pourquoi pas?

Wäre doch nicht uninteressant.

Interessant wären besonders wirkliche gesetzliche Verordnungen, welche die Frauen einschränkten und die gängige Praxis fixierten oder juristisch abwandelten.
 
Eine Ausnahme bildeten hier nur Witwen, denen stellenweise erlaubt war Geschäfte im Namen des minderjährigen Sohnes bis zu dessen Volljährigkeit weiterzuführen, so für ihn kein Vormund ausersehen war, oder eine andere Regelung in Kraft trat ...
 
Eine Ausnahme bildeten hier nur Witwen, denen stellenweise erlaubt war Geschäfte im Namen des minderjährigen Sohnes bis zu dessen Volljährigkeit weiterzuführen, so für ihn kein Vormund ausersehen war, oder eine andere Regelung in Kraft trat ...
Wo? In England meinst Du wahrscheinlich.
 
Noch ein Nachtrag:
Noch 1977 konnte eine Ehefrau ohne ausdrückliche Zustimmung des Gatten keinen rechtlichen Arbeitsvertrag eingehen ... :motz:

Das Mißverständnis mit 1977 beruht auf der Gesetzesänderung von § 1356 BGB (Familienrechtsreform), wonach beide Ehegatten zur Erwerbstätigkeit berechtigt sind.

Die Abschaffung des Kündigungsrechtes des Ehemanns für seine Ehefrau (§ 1358 BGB) basiert auf dem Gleichstellungsgesetz aus den 1950er Jahren, und war verfassungsrechtlich geboten:
Gleichberechtigungsgesetz – Wikipedia
http://lexetius.com/BGB/1358

Bis 1977, also etwa 20 Jahre lang gab es dann ein Spannungsverhältnis zwischen § 1356 und § 1360: die Ehefrau durfte arbeiten, der Ehemann hatte auch kein Kündigungsrecht mehr, allerdings mußte die Ehefrau ihre häuslichen Pflichten (Führung des Haushaltes) berücksichtigen und durfte qua Gesetz keine damit unvereinbare Tätigkeit aufnehmen (Notlagen natürlich ausgenommen).
 
Wo? In England meinst Du wahrscheinlich.
Nein, ich hab was Besseres gefunden, wonach zumindest in manchen Städten z.B. nach Leipziger Recht eine Sonderregelung gerade für "handeltreibende Weiber" dahingehend bestand, dass sie ihren Handel ohne Vormund treiben durften, ansonsten aber dem Geschlechts-, also Vormundschaftsrecht unterstanden (S. 154)

Das traf aber dann nicht die anderen Gewerbe oder Berufe, oder? :grübel:


Frauen in der Geschichte des Rechts ... - Google Bücher
 
Nein, ich hab was Besseres gefunden, wonach zumindest in manchen Städten z.B. nach Leipziger Recht eine Sonderregelung gerade für "handeltreibende Weiber" dahingehend bestand, dass sie ihren Handel ohne Vormund treiben durften, ansonsten aber dem Geschlechts-, also Vormundschaftsrecht unterstanden (S. 154)

Das traf aber dann nicht die anderen Gewerbe oder Berufe, oder?
Ich hätte jetzt bei Berufen am ehesten an Weißnäherei oder Damenschneiderin gedacht, was glaube ich generell nur von Frauen ausgeübt wurde.
Wäre interessant, ob bei unbedingten Frauenberufen die Männer irgendein Mitspracherecht hatten.

(Habe, glaube ich, noch nie etwas von einem Couturier aus der Zeit (18.Jh.) gelesen.)
 
Kleine Nachhilfe für einen Anonymus, der mit "Blödsinn" um sich schmeißt
Um 1900 wurde von einigen Lehrerinnen die Abschaffung des Heiratsverbotes fuer alle Beamtinnen und vor allem fuer den eigenen Berufsstand gefordert. Doch der Mehrheit der Lehrerinnen galt das Dasein als Gattin und Mutter nach wie vor als die ideale Lebensgesaltung einer Frau. Ueber einen Zeitraum von 20 Jahren entspann sich eine Debatte, in der gleiche Argumente mal fuer und mal gegen das Eheverbot benutzt wurden. In einem Punkt aber waren sich alle Beteiligten einig: Nur das weibliche Geschlecht war betroffen... Niemand hat ernsthaft in Frage gestellt, ob auch ein Lehrer durch seine Familie so sehr vom Unterricht abgelenkt werde, dass die SchuelerInnen darunter leiden koennten.
aus
Ringvorlesung: Bremer Nachwuchshistorikerinnen - WS 1999/2000

Das Bundesverfassungsgericht
DFR - BVerfGE 98, 1 - Beamtinnenrente
1919 – Regiowiki
 
Die Rolle der Frau / von Mädchen im 17, Jhd.

Hallo, wir müssen ein Referat halten über dieses Thema. Bei Herrn Google haben wir auch nichts gefunden. Könnt ihr mir weiterhelfen?

Danke!
 
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