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Im Prinzip ist das schon richtig verstanden. Aber es war auch gut, die Wikipedia zu verlinken. Dort kann man nämlich lesen, dass es bei der Grundherrschaft (wie der Name sagt) nicht in erster Linie um ein Eigentums-, sondern ein Herrschaftsverhältnis ging. Zwar waren auch Eigentumsrechte damit verbunden, insbesondere am Grund und Boden, aber Eigentum an Menschen, also Leibeigentum, nicht notwendigerweise.:friends:Auf die Gefahr hin, dass ich hier jetzt etwas falsch verstanden habe,
[...]Zwar waren auch Eigentumsrechte damit verbunden, insbesondere am Grund und Boden, aber Eigentum an Menschen, also Leibeigentum, nicht notwendigerweise.:friends:
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