Hülfe

So fertig.

Ups ein . :motz: fehlt, schnell noch nachholen!
 

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Jo,

en Vorsitzender muss für alles herhalten.
Das Problem der Hohenfelser ist die Sagenwelt, Raubritter, nach dem Vertrag von 1249 bedeutungslos usw.
Habe jetzt alle vollständigen Urkunden von 1174 bis 1270 ausgewertet. Dies gibt dann ein ganz anderes Bild. Hatte das Glück das die Langsdorfer Verträge aufgearbeitet wurden und Hilfe bekam auch ich hier und auch vom Landesamt für Landeskunde.
Durch die Teilübersetzung der Urkunde von 1226 ging die Suche weiter zur vollständigen Urkunde. So kam Eins zum Anderen und ist jetzt fertig für Samstag.
 
So fertig mit dem Thema bis 1270. Aufarbeitung geht weiter, puh und die Urkunden der Hohenfelser nehmen zu. Na dann, frisch ans Werk. Danke nochmals für die Hilfe. :winke:
 
1.
1174, Februar 24. statt: März 23., auf dem feierlichen Hoftag zu Achen
Freidrich I. – RI IV,2,3, n. 2065
Friedrich bestätigt, daß Graf Heinrich Raspo der Jüngere (von Thüringen) dem Grafen Engelbert von Berg die neue, nicht die alte Burg Windeck zu Lehen gegeben hat. Graf Engelbert hat sich im Gegenzug verpflichtet, Heinrich Raspo mit dieser Burg gegen jedermann außer den Kaiser und den Erzbischof von Köln, gegen diesen allerdings unter gewissen Ausnahmen, zu unterstützen, einen Kastellan nur mit Zustimmung Heinrichs und unter Leistung des Sicherheitseides gegenüber beiden einzusetzen, Ministerialen von beiden Herren in diese Burg zu legen und bei erbenlosem Tod die Burg wieder an Heinrich Raspo zurückfallen zu lassen. Für die Einhaltung dieser Abmachung verbürgen sich einerseits Graf Engelbert von Berg, und zwar für ihn Herzog H(einrich) von Limburg, Graf E(berhard) von Altena und sein Sohn Graf A(rnold), Graf W(ilhelm) von Jülich, Dietrich von Oppum (Vfheim), Arnold von Teveren/Tyvern (Dyverne), Reinbert Scvzsper, Hermann von Elp, Arnold von Rode, Dietrich von Hardenberg, Arnold von Solingen, (Vogt) Dietrich von Echt, Dietrich von Geislar und Goswin Odagger (benannt nach Odeigne), andererseits Graf Heinrich Raspo, für diesen Heinrich von Molsberg, Graf Werner von Wittgenstein, Graf Wezel, Eckhard von Gasterfelt, Konrad puer, Albero von Rosbach, Markward von Mansfeld, Heinfried von Weida, Heinrich Mvgilhardus, Ludwig von Hohenfels, Konrad von Marburg, Sebrecht, Sibodo (von Rosbach), Sohn des Albero, und Kapellan Heinrich (des Landgrafen von Thüringen, von Crölpa-Löbschütz). — Unter dem Einfluß des HE, der auch den letzten Teil der Datierung (vom Worte dat. an) hinzugefügt hat, verfaßt und geschrieben von einem kanzleifremden Mundator; SP.2. Notum esse volumus .

Hallo,

in dieser Urkunde wird ein Ludwig von Hohenfels genannt! Er tritt als Bürge für Heinrich Raspo auf. Allgemein wird er als Ministerialer von den der Thüringer dargestellt.
Dies leuchtet mir nicht ein, warum soll er ein Ministerialer der Thüringer sein und in dessen Diensten stehen wenn er als sein Bürge auftritt.
Gibt es hierzu auch andere Beispiele die sowas belegen?

en hesse
 
1.
1174, Februar 24. statt: März 23., auf dem feierlichen Hoftag zu Achen
Freidrich I. – RI IV,2,3, n. 2065
Friedrich bestätigt, daß Graf Heinrich Raspo der Jüngere (von Thüringen) dem Grafen Engelbert von Berg die neue, nicht die alte Burg Windeck zu Lehen gegeben hat. Graf Engelbert hat sich im Gegenzug verpflichtet, Heinrich Raspo mit dieser Burg gegen jedermann außer den Kaiser und den Erzbischof von Köln, gegen diesen allerdings unter gewissen Ausnahmen, zu unterstützen, einen Kastellan nur mit Zustimmung Heinrichs und unter Leistung des Sicherheitseides gegenüber beiden einzusetzen, Ministerialen von beiden Herren in diese Burg zu legen und bei erbenlosem Tod die Burg wieder an Heinrich Raspo zurückfallen zu lassen. Für die Einhaltung dieser Abmachung verbürgen sich einerseits Graf Engelbert von Berg, und zwar für ihn Herzog H(einrich) von Limburg, Graf E(berhard) von Altena und sein Sohn Graf A(rnold), Graf W(ilhelm) von Jülich, Dietrich von Oppum (Vfheim), Arnold von Teveren/Tyvern (Dyverne), Reinbert Scvzsper, Hermann von Elp, Arnold von Rode, Dietrich von Hardenberg, Arnold von Solingen, (Vogt) Dietrich von Echt, Dietrich von Geislar und Goswin Odagger (benannt nach Odeigne), andererseits Graf Heinrich Raspo, für diesen Heinrich von Molsberg, Graf Werner von Wittgenstein, Graf Wezel, Eckhard von Gasterfelt, Konrad puer, Albero von Rosbach, Markward von Mansfeld, Heinfried von Weida, Heinrich Mvgilhardus, Ludwig von Hohenfels, Konrad von Marburg, Sebrecht, Sibodo (von Rosbach), Sohn des Albero, und Kapellan Heinrich (des Landgrafen von Thüringen, von Crölpa-Löbschütz). — Unter dem Einfluß des HE, der auch den letzten Teil der Datierung (vom Worte dat. an) hinzugefügt hat, verfaßt und geschrieben von einem kanzleifremden Mundator; SP.2. Notum esse volumus.

Hallo,

in dieser Urkunde wird ein Ludwig von Hohenfels genannt! Er tritt als Bürge für Heinrich Raspo auf. Allgemein wird er als Ministerialer von den der Thüringer dargestellt.
Dies leuchtet mir nicht ein, warum soll er ein Ministerialer der Thüringer sein und in dessen Diensten stehen wenn er als sein Bürge auftritt.
Gibt es hierzu auch andere Beispiele die sowas belegen?

en hesse

Hallo Gisone, es ist natürlich schwer, alles ganz detailliert zu betrachten, ohne die Forschungsliteratur zu dem speziellen Adelsgeschlecht zu suchen.
So wie ich das sehe, ist es die erste Nennung der Familie von Hohenfels überhaupt, so dass es schwer zu sagen ist, ob sie da wirklich als Ministeriale gelten können.
Aussteller der Urkunde ist ja niemand geringerer als Barbarossa, obwohl das eigentlich Rechtsgeschäft zwischen Heinrich Raspe und dem Grafen von Berg abläuft. Aus meiner Sicht spricht nichts dagegen, dass Ludwig von Hohenfels als nachrangiger Gefolgsmann Raspes als Zeuge auftritt. Es war ja ein Hoftag, und beide Geschäftspartner bringen als Zeugen einige ihrer Gefolgsleute mit. Das war gängige Praxis - die Zeugen sind hier nicht als unabhängige Dritte wie z.B. ein Notar zu verstehen. Vielmehr treten sie als Zeugen für ihre Partei auf.
 
Klar verstehe ich, aber eine Gefolgsmann ist doch nicht, an hand dieser Urkunde, dann gleich zusetzen mit einem Ministerialen.
Er befand sich in seinem Gefolge, war Zeuge seinen Partei, richtig. Aber sehe ich das so richtig, kein Ministerialer.

en hesse
 
Und was ist dein Argument dafür, dass er kein Ministerialer war? Diese traten regelmäßig in Urkunden als Zeugen auf. Er steht ja auch nicht zu Beginn der Liste. Zeugenlisten waren ja fast immer nach Rang geordnet.
 
Morchen,

das ist ja meine Frage, klar wird die Zeugenliste nach Rang geordnet. Aber ist man dann automatisch ein Ministerialer? Es wird Urkunden da werden Ministeriale als solche ausgewiesen. Oder wird es allgemein so angenommen das diese Personen Ministeriale sind!

en hesse
 
Klar verstehe ich, aber eine Gefolgsmann ist doch nicht, an hand dieser Urkunde, dann gleich zusetzen mit einem Ministerialen.
Er befand sich in seinem Gefolge, war Zeuge seinen Partei, richtig. Aber sehe ich das so richtig, kein Ministerialer.

en hesse


Hallo Gisone,

der konkrete Text der Urkunde gibt eigentlich nicht her, ob er nun Ministerialer ist oder nicht. Da ist ja noch mehr denkbar, er könnte ja auch z.B. niederadliger Lehnsmann oder sogar nur ein verbündeter Adliger sein.
Ich würde - zumal im Mittelalter - auch das mit der Reihenfolge der Zeugen nicht zu hoch bewerten. So ist ja auch hier der Fall, dass Heinrich von Molsberg als rangniedrigerer Herr vor den beiden Grafen genannt ist.
Da müssten schon weitere Quellen zu Ludwig von Hohenfels her, um seine Stellung zu Heinrich Raspe weiter definieren zu können. Ich weiß nicht, ob es da was gibt.
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo,

weitere Urkunden von Ludwig von Hohenfels gibt es leider keine.
Es ging mir nur darum, dass ich immer wieder darauf angesprochen werde und in einigen Chroniken und in älterer Literatur so zu lesen ist. :motz:Ich immer wieder sage das dies nicht an Hand der Urkunde ersichtlich ist. :pfeif:

Die nächste Urkunde die für mich aussagekärftige ist, wäre das Mannslehenverzeichins vom Stift Wetter 1200 - 1220.

Danke an Alle die dieses Gedankenspiel und Übersetzungen mit meiner einer durchstehen mussten.


en (ur)hesse
 
habe heute irgendwie Tomaten auf den Augen oder so:

Wie heißt die Berufsbezeichung vor Jacob Jacobi, Linnweber, gluab ich nicht, Black out lol.

der Nachname der Mutter Anna geb. Bieker richtig????

Bitte um Hülfe

Danke
 

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Hallo,

in unseren Kirchenbücher (Dautphe), speziell in einem Filialort, taucht vermehrt ab Ende den 17. Jh. bis ca. 1750 der Name: "für (vor) der Gießen" auf. Mir ist der Name völlig unbekannt. Taucht vielleicht der Name irgendwo anders in Hessen nochmal auf???
 
Hallo,

in unseren Kirchenbücher (Dautphe), speziell in einem Filialort, taucht vermehrt ab Ende den 17. Jh. bis ca. 1750 der Name: "für (vor) der Gießen" auf. Mir ist der Name völlig unbekannt. Taucht vielleicht der Name irgendwo anders in Hessen nochmal auf???

Ein typisches Gewässer-Toponym.

Das Südhessische Flurnamenbuch sagt:

Die Simplizia des Typs Im Gießen gehören überwiegend zu ahd. giozo, mhd. gieʒe sw. M. ‚fließendes Wasser, Bach, See‘, nhd. Gieße auch ‚Wehr, Strudel‘, einer Ableitung vom starken Verb ahd. giozan, mhd. gieʒen ‚gießen‘. Komposita mit dem BT gies- werden dagegen unmittelbar an das Verb anzuschließen sein. Es handelt sich um Flurstücke, die teils durch kleinere Wasserläufe durchschnitten, teils durch die nach Regengüssen auftretenden Wasserlachen überschwemmt werden. Der frühe Beleg aus Zellhausen ist unsicher; es wird vielleicht - wie möglicherweise auch in Reisen - eher der PN Giso vorliegen.
Südhessisches Flurnamenbuch : Registersuche : LAGIS Hessen

Ich kenne den Namen, abgesehen von der Stadt Gießen, nicht aus Hessen, bin ihm aber an anderer Stelle im letzten Jahr zwei Mal begegnet:

Giessen, Fluss im Elsass:
Giessen (Ill) ? Wikipedia

Im Städtchen Meisenheim am Glan, Rheinland-Pfalz, bei Bad Kreuznach war der "Giesen" der städtische Mühlgraben und heißt auch heute noch so.
 
Danke,

bleibt für mich trotzdem ein komischer Nachname. Hab mir die Daten alle rausgezogen, vielleicht bekomme ich dann einen Hinweis in welchen Hof sie ansäßig waren. Dann schauen wir weiter.
 
Zwischen Bingen und Mainz-gegenüber von Eltville gibt es die große und die kleine Gieß
Der Name bezeichnet zwei Seitenarme des Rheins die die Mariannenaue umfließen

Ebenfalls in Verbindung mit einer Auenlandschaft findet sich der Begriff beim Taubergießen einem rechtsrheinischen Auengebiet am südlichen Oberrhein bei Offenburg.

Im Rheingau und Vordertaunus taucht der Name Giessen oder Giesen auch als Familienname auf
 
Hallo, brauch mal wieder etwas Hülfe:

Übersetzung:

1. Joes Krafft und sein Hfr (Hausfrau) haben eine Tochter, Joes Krafft,
der Sohn, und sein Hfr. haben zwey Knäblein undt ein Mägdlein

2. Hanß Roth viduus (Witwer) hatt einen Sohn, u. Schwester, Hanß Jost
Roth und sein Hfr. haben ein Knäblein undt Jost Muth? den Schäffer

3. Joes Zöller undt sein Hfr. haben einen Sohn, Nicolas Zöller u. sein
Hfr. haben 2 Knaben u. ein Mägdlein

4. Joes Brückner undt sein Hfr. haben vier Knaben undt ein Mägdlein

5. Hanß Krafft undt sein Hfr. haben ein Mägdlein u die Schwiegermutter

Wie heißt das unter 2) dritte Zeile genau???

Danke en Hesse
 
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