Im Hinblick auf die Frage, ob der Angriff in Mönchengladbach als taktischer Bombenangriff auf Verkehrswege oder als Terrorangriff auf die Zivilbevölkerung anzusehen ist, sollte man nicht ausser acht lassen, dass sich die von der RAF eingesetzten Bombertypen (Fairey Battle, HP Hampden und Blenheim Mk. I) ausschließlich zum Horizontalabwurf der Bomben eigneten und eine exakte Zieloptik nicht vorhanden war.
Im Gegensatz zur Luftwaffe, die mit der Ju 87 Stuka Bomben taktisch durch Abwurf beinahe im Vertikalflug gezielt einsetzen konnte, vermochte die RAF lediglich bestimmte Gebiete im Überflug zu bombardieren.
Dabei ist das Phänomen des "wandernden" Ziels von erheblicher Bedeutung. Während die ersten anfliegenden Maschinen weder durch Rauch noch durch Brand am Ziel beeinträchtigt werden und dieses entsprechend den vorherrschenden Wetterbedingungen ausmachen können, ist die Sicht der nachfolgenden Maschinen durch Rauch und Brand behindert. In dieser Situation ist bei beinahe allen Piloten festzustellen, dass diese ihre Bombenlast so rasch wie nur möglich abwerfen wollen um aus der Gefahrenzone zu kommen und gefährliches Gewicht zu verlieren. Deshalb ist insbesondere bei späteren Flächenbombardements festgestellt worden, dass durch den dadurch bedingten stets zu frühen Abwurf die bombardierte Fläche in Richtung auf die anfliegenden Maschinen wandert, so dass oft nur die ersten Bomben im (militärischen) Ziel liegen, während es danach zwangsläufig zu Kollateralschäden an nichtmilitärischen Zielen kommt. Auch dies kann ein Grund dafür sein, dass es in Mönchengladbach Verluste unter der Zivilbevölkerung gab, ohne dass dies bewusst in Kauf genommen oder gar beabsichtigt war.
Letztlich muss man sagen, dass diese Art der Kriegsführung 1940 auf beiden Seiten angewandt wurde und sich zunehmend zu Lasten der Zivilisten entwickelte. Nicht umsonst wird deshalb heute auch in Großbritannien diskutiert, inwieweit Flächenbombardements der RAF gegen zivile Ziele in Deutschland (auch) als Kriegsverbrechen anzusehen sind.
Im Gegensatz zur Luftwaffe, die mit der Ju 87 Stuka Bomben taktisch durch Abwurf beinahe im Vertikalflug gezielt einsetzen konnte, vermochte die RAF lediglich bestimmte Gebiete im Überflug zu bombardieren.
Dabei ist das Phänomen des "wandernden" Ziels von erheblicher Bedeutung. Während die ersten anfliegenden Maschinen weder durch Rauch noch durch Brand am Ziel beeinträchtigt werden und dieses entsprechend den vorherrschenden Wetterbedingungen ausmachen können, ist die Sicht der nachfolgenden Maschinen durch Rauch und Brand behindert. In dieser Situation ist bei beinahe allen Piloten festzustellen, dass diese ihre Bombenlast so rasch wie nur möglich abwerfen wollen um aus der Gefahrenzone zu kommen und gefährliches Gewicht zu verlieren. Deshalb ist insbesondere bei späteren Flächenbombardements festgestellt worden, dass durch den dadurch bedingten stets zu frühen Abwurf die bombardierte Fläche in Richtung auf die anfliegenden Maschinen wandert, so dass oft nur die ersten Bomben im (militärischen) Ziel liegen, während es danach zwangsläufig zu Kollateralschäden an nichtmilitärischen Zielen kommt. Auch dies kann ein Grund dafür sein, dass es in Mönchengladbach Verluste unter der Zivilbevölkerung gab, ohne dass dies bewusst in Kauf genommen oder gar beabsichtigt war.
Letztlich muss man sagen, dass diese Art der Kriegsführung 1940 auf beiden Seiten angewandt wurde und sich zunehmend zu Lasten der Zivilisten entwickelte. Nicht umsonst wird deshalb heute auch in Großbritannien diskutiert, inwieweit Flächenbombardements der RAF gegen zivile Ziele in Deutschland (auch) als Kriegsverbrechen anzusehen sind.