Gute Idee. Und damit bin ich raus aus diesem Thread.
Viel Glück und Segen auf all Ihren Wegen, thanepower!
Und für miame noch einmal die Angabe der alliierten Abreden, auf die sich die Anklage stützt:
Die Moskauer Dreimächte - Erklärung v. 1.11.(sic!) 1943- Beschluß, die von deutschen Offizieren, Soldaten und Parteimitgliedern, Hitleristen und Hunnen begangenen atrocities, massacres and coldblooded mass executions" zu bestrafen) und das Londoner Vier- Mächte - Abkommen v. 8.8.1945 (Schaffung des "Internationalen Militärgerichtshofs" und des Statuts dieses Tribunals zur Aburteilung der "Hauptkriegsverbrecher der europäischen Achse" (Beitrag Nr. 78)
Des weiteren die Anklagepunkte:
1. Verschwörung
2. Verbrechen gegen den Frieden
3. Verbrechen gegen Kriegsrecht und Kriegsbrauch
4. Verbrechen gegen die Menschlichkeit
"Der Anklageschrift sind drei Anhänge angeschlossen:
Anhang A über die Verantwortlichkeit der Einzelangeklagten,
Anhang B über die Verantwortlichkeit der "Organisationen" ( z.B. NSDAP und SA, Adolina)
Anhang C, in welchem "die von Deutschland gebrochenen Internationalen Verträge", 26 an der Zahl, in einer Liste zusammengefaßt wurden.
Jeder Verteidiger hat ein Exemplar der Anklageschrifterhalten, ferner je ein Stück des
Statuts ( "Charter") des Gerichts und der Verfahrensregeln ("Rules")"" (v.d.Lippe, S 26)
Daß der Anklageschrift eine einzige Urkunde beigefügt war, hatte ich schon mitgeteilt.
Um miame noch einmal den Rechtsgrundsatz "nulla poena sine lege praevia" eingängiger vorzustellen, zitiere ich aus der Reichsverfassung vom 11.8.1919, die im Dritten Reich grundsätzlich weitergalt und - wie ich schon ausführte, auch am 20.11.1945, der Eröffnung der IMT - Verfahren, Geltung beanspruchen konnte: Art. 116 WRV( Weimarer Reichsverfassung): Eine Handlung kann nur dann mit einer Strafe belegt werden (d.h.zwingend auch nur angeklagt werden, Adolina) wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Handlung begangen wurde.