@ Ursi
Nochmals Danke für die Erläuterungen. Der Austritt der Schweiz ist also durch die beschriebenen Einschränkungen nicht als so absolut zu sehen, auch nicht mit dem Vertrag von 1648. Das hatte ich früher immer vernachlässigt und stutzte nicht schlecht, als ich im Katalog zur gerade geendeten Ausstellung zum HRR eine Karte desselben aus dem 18.Jh. fand, wo die Schweiz schon noch dem Reich zugeordnet wird.
So ganz klar ist mir noch nicht wie die Schweiz aufgrund der vielen Sonderinteressen nach Außen hätte effektiv agieren sollen, welche außenpolitischen Richtlinien und von wem wurden eingenommen? Der 30-jährige hatte ja noch gezeigt wie beeinflussbar die Schweiz noch durch das Ausland war...:grübel:
Hier hilft aus das Historische Lexikon (nein ich habe keine Aktien bei dem Verlag):
Aussenwirtschaftspolitik
Bis ins 19. Jh. bestanden die wichtigsten handelspolit. Zielsetzungen der Schweiz in der Eroberung von Märkten und der Verteidigung des Freihandels. Hinzu kamen die Sicherung der Wirtschaftlichen Landesversorgung und der Schutz der Landwirtschaft, die im 20. Jh. zu zwei Hauptelementen der Handelspolitik wurden. Schon die Bündnisverträge des Ancien Régime mit dem Kg. von Frankreich und dem Hzg. von Mailand regelten die Handelsbeziehungen. Nach 1815 war die Eidgenossenschaft kaum in der Lage, ihre Interessen gegen die protektionist. Strömungen durchzusetzen. Um dem franz. Druck Widerstand zu leisten, schlossen 1822 15 Stände ein Retorsionskonkordat, das sie 1824 wieder auflösen mussten. Die Situation verbesserte sich, als mit der Verfassung von 1848 das Zollwesen und damit auch die Handelspolitik in die Zuständigkeit des Bundes überging. 1849 wurde ein erster eidg. Zolltarif beschlossen, weitere folgten 1851, 1884-87, 1891, 1902, 1921, und 1960 (Zölle). Während die ersten Tarife noch rein fiskal. Zwecken dienten, leiteten die von 1891 und 1902 den Kurswechsel zu einem gemässigten Protektionismus ein. Eine Handelsstatistik wird seit 1885 geführt.
Das 1798 v.a. zur Förderung der A. geschaffene konsular. Korps erweiterte sich allmähl. (1848 38 Konsulate, 1865 78 und Ende 19. Jh. ca. 90), doch 1895 stimmte das Volk gegen dessen Professionalisierung (Konsularwesen). Das Handelssekretariat von 1848 wurde 1874 durch eine Handelsabt. ersetzt, aus der 1978 das Bundesamt für Aussenhandel bzw. für A. (BAWI, 1979-98) hervorging. Dessen Leiter, der seit 1939 von Delegierten für Handelsverträge unterstützt wird, trägt seit 1979 den Titel eines Staatssekretärs. Besonders lang im Amt waren Arnold Eichmann (1893-1923), Walter Stucki (1925-35) und Jean Hotz (1935-47). 1999 fusionierten BAWI und das Bundesamt für Wirtschaft und Arbeit zum Staatssekretariat für Wirtschaft (seco). Abgesehen von 1888-95, als die Handelsabt. dem Polit. Dep. (heute EDA) unterstanden hatte, lag der Handel stets in der Verantwortlichkeit des EVD und seiner Vorläufer. Die schweiz. Aussenpolitik vertrat lange Zeit ledigl. die wirtschaftl. Interessen des Landes.
Obwohl die schweiz. A. in zunehmendem Masse von den staatl. Institutionen bestimmt wird, hat auch die Privatwirtschaft stets an ihrer Gestaltung mitgewirkt. Der Schweiz. Handels- und Industrieverein (Vorort, 1869, economiesuisse seit 2000) und der Schweiz. Bauernverband (1897) werden in vielen Fragen konsultiert und angehört, z.B. bei der Diskussion über Zolltarife. Die 1927 entstandene Schweiz. Zentrale für Handelsförderung, urspr. ein Privatunternehmen, hat einen halbstaatl. Status.
Die Exportrisikogarantie (1958) erleichtert die Beziehungen mit Drittweltländern, denen zudem die Entwicklungszusammenarbeit zugute kommt. Seit 1945 bilden die Beitritte zu mehreren internat. Organisationen (1948 OEEC, 1958/1966 GATT, 1960 EFTA und OECD, 1964 UNCTAD, 1995 WTO) wichtige Schritte der Aussenwirtschaftspolitik, die -- wie die Aussenpolitik im Allgemeinen -- vom Grundsatz der Universalität der Beziehungen ausgeht. Neben den mit der Ausführung betrauten Politikern und Spitzenbeamten spielt im direktdemokrat. System der Schweiz auch das Volk eine entscheidende Rolle. Zwar stimmte es 1972 dem mit der EG ausgehandelten Freihandelsabkommen zu, doch lehnte es 1992 den Beitritt zum EWR ab. In der Frage des EU-Beitritts ist es weiterhin gespalten, billigte aber 2000 die bilateralen Verträge mit der EU.
Autor: Lucienne Hubler / EM