Revolution 1848 und Heidelberger Volksversammlung

passi05092

Neues Mitglied
Guten Morgen,
ich schreibe morgen eine Leistungskurs Klausur in Geschichte und wollte noch eine Frage, welche sich mir noch nicht ganz klar beantwortet hat, beantwortet haben, daher hoffe ich, dass ich hier richtig gelandet bin.
Unser Thema ist, wie oben beschrieben, die Revolution 1848 und wir haben in unserem Buch mehrere Texte von Historikern zu diesem Thema, einer handelt von den Heidelberger und Offenburger Volksversammlungen, welche "Märzforderungen" ausarbeiteten.
Mir stellt sich nun die Frage, ob jeder Staat vor der Nationalversammlung 1848 in der Paulskirche, eine Volksversammlung stattfinden ließ und dort Forderungen für die Nationalversammlung ausarbeitete um diese dann den Abgeordneten eines jeden Staates mit "auf den Weg zu geben"?
Ich hoffe auf eine schnelle Antwort :)
Schönen Tag noch
Passi05092
 
So wie du es beschreibst: Nein.

Es gab in verschiedenen Ländern unterschiedliche Vorgehensweisen. So wurden zum Beispiel in der Mannheimer Volksversammlung Forderungen an Karlsruhe gestellt, die teilweise von der badischen Regierung bzw. der 2. Kammer umgesetzt worden sind. In Preußen wurden die Forderungen des Bürgertums teilweise umgesetzt.

Also eine einheitliche Ausarbeitung von Forderungen unter staatlicher Aufsicht, die dann auch in Frankfurt vertreten worden sind, gab es nicht.
 
So wie du es beschreibst: Nein.

Es gab in verschiedenen Ländern unterschiedliche Vorgehensweisen. So wurden zum Beispiel in der Mannheimer Volksversammlung Forderungen an Karlsruhe gestellt, die teilweise von der badischen Regierung bzw. der 2. Kammer umgesetzt worden sind. In Preußen wurden die Forderungen des Bürgertums teilweise umgesetzt.

Also eine einheitliche Ausarbeitung von Forderungen unter staatlicher Aufsicht, die dann auch in Frankfurt vertreten worden sind, gab es nicht.

Also wurden die Forderungen, welche bei diesen Staatsversammlungen jeweils gestellt von Bürgern an den jeweiligen Staat gestellt?
 
Jaein. Es war nicht DIE Volksversammlung des Staates, sondern Gruppen innerhalb des Staates, die sich versammelt haben. Aber die Forderungen wurden dort beschlossen, dass ist richtig.
 
Und diese Forderungen wurden dann ja auch mit in die Verfassung, welche in der Paulskirche ausgearbeitet wurde, aufgenommen richtig? Und die Gruppen in den verschiedenen Staaten des deutschen Bundes hatten ja auch ähnliche Forderungen, richtig?
 
Teilweise.

Zum anderen waren die Forderungen der verschiedenen Gruppen im Parlament nicht nach Bundesstaaten orientiert, sondern nach Interessengruppen - Länderübergreifend.
 
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