Sensation? Wurde die verschollene Kelten-Stadt Noreia entdeckt?

Illusion und Wirklichkeit

Heute ist es ein fataler Irrtum zu glauben, bekannt gewordene Bodendenkmäler wären bis zu ihrer Ergrabung im Boden am Besten aufgehoben.
Konservatorisch sicherlich richtig, praktisch aber fatal. Ein bekannt gewordenes Bodendenkmal muss sofort ergraben werden, sonst wird es durch die Sondengänger platt gemacht. Man kann sich nicht vorstellen wie sportlich die sind.Normalerweiser müsste man sich vorher Gedanken, wie man eine so wichtige Ergrabung notfinanzieren kann, zb durch Lotterien, wie im engl. Beispiel.
 
Hallo @andrix, ich hatte dich schon vermisst.

Die Wogen schlagen gerade hoch zu diesem Thema und in Hessen brauchts ein neues Denkmalgesetz.
"Ein bekannt gewordenes Bodendenkmal muss sofort ergraben werden, sonst machen es die Raubgräber platt". Richtig und in dieser Form auch angemessen.

Aber weiter unter schreibst du schnell:
"Normalerweise macht MAN sich vorher Gedanken, wie man ... finanziert"
Wann sollte man das machen? vor dem Erforschen? Oder vor dem Entdecken? Oder ist es nicht schon bedauerlich, überhaupt unter solchen Bedingungen Denk-Male schützen zu müssen?

Also, wo braucht es die Grenze?
Und zwar, ohne hier ohne Not "Sondengänger" (Hobby) mit Raubgräbern (Straftat) in einen Topf zu werfen?
 
Nun ja, im Prinzip müßte für solche Zonen ,die bereits archäologisch erfasst sind , ein klares Sonden- und Grabungsverbot gelten und auch überwacht und durchgesetzt werden.
für Sondengänger bleiben genug Freiräume außerhalb dieser Zonen, die sie erkunden können.,bei der Verpflichtung zum Melden von Funden,-damit würde man die Hobby-Sondengänger aus der Grauzone der Illegalität holen,die schwarzen Schafe separieren und eine Zusammenarbeit zwischen Sondengängern und Archäologie zu fördern
Viel wichtiger ist m.e. noch die Kontrolle und Reglementierung des Antikenhandels (Herkunftszertifizierung ) um den Raubgräbern die ökonomische Basis zu nehmen,
 
Schatzregal

Nun ja, im Prinzip müßte für solche Zonen ,die bereits archäologisch erfasst sind , ein klares Sonden- und Grabungsverbot gelten und auch überwacht und durchgesetzt werden.
für Sondengänger bleiben genug Freiräume außerhalb dieser Zonen, die sie erkunden können.,bei der Verpflichtung zum Melden von Funden,-damit würde man die Hobby-Sondengänger aus der Grauzone der Illegalität holen,die schwarzen Schafe separieren und eine Zusammenarbeit zwischen Sondengängern und Archäologie zu fördern
Viel wichtiger ist m.e. noch die Kontrolle und Reglementierung des Antikenhandels (Herkunftszertifizierung ) um den Raubgräbern die ökonomische Basis zu nehmen,
Lieber Ogrim
Wie zu Zeiten des tausendjährigen Reiches hat der Staat eine neue bekämpfenswerte Randgruppe entdeckt die Sammler, da man den Raubgräbern sowieso nicht beikommt sind diese am kulturellen Niedergang des Abendlandes schuld. Der Raubgräber läuft mit seiner Hightecmaschine in den Wald, um dann alle Funde bei den Sammlern abzuliefern, da er ja wegen des Schatzregals keinerlei Entschädigung für einen ehrlich gemeldeten Fund bekäme. Die Irren sitzen in Wiesbaden, fern jeder Realität. Früher konnte der Sucher jeden Fund melden, heute erzählt er seinem, ihn betreuenden Archäologen, nur noch dummes Zeug, was auch noch geglaubt wird. Da man das Sondeln auch bei sofortiger Exekution der Ertappten:red: niemals unterbinden könnte, bleibt nur die Aufhebung des Schatzregals. Das verlogene Schatzregal ist aus Geldersparnisgründen, für den Fall eines notwendigen Ankaufes erdacht worden.(hadrianische Teilung). Der Fall Gehrking und der Merowinger Friedhof ist das Paradebeispiel, hier will man einem ehrlichen Sondengänger alles wegnehmen:motz:
 
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