Transkriptionshilfe bei einem Urbar von 1577

Berni17

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Liebe Forumsmitglieder!

Am 01.02.2011 besuchte ich aufgrund meiner Ahnenforschung der Familie Hammer (Eibesthal, NÖ) die bis in das Jahr 1683 zurückreicht das Hausarchiv der regierenden Fürsten von Liechtenstein in Wien. Dabei bin ich im Bestand über die Herrschaft Wilfersdorf (bei Mistelbach/Zaya, NÖ) unter der Signatur: H 1265 (Eibesthal) auf ein Urbar betreffend des Mistelbacher Mitterhofes (auch Tulferhof bezeichnet) vom 24.04.1577 (aus ca. 85 Seiten bestehend ) gestoßen.

Damals durfte ich diese Aufzeichnungen für private Forschungen mit meiner Digitalkamera ablichten.
Ich habe nun begonnen diese Urbar aus dem Jahr 1577 zu transkribieren. Ein Anliegen dabei ist es mir auch den Text wirklich zu verstehen

Ich hoffe daher, dass ihr mir bei so manchen Fragen weiterhelfen könnt.

Vielen Dank und LG
Bernhard :)
 
Könnt ihr mir die Bedeutung des unten stehenden Textes näher erklären?

Urbari und Register Aller

Der Stückh und Güetter so durch mich Herrn
Hartman, Herrn Georg Erasm Gebrüeder
Herrn von Liechtenstein von Niclsburg alls
Gerhaben wolgebornnen Herrn Herrn
Geörgen Hartman von Liechtenstein von
Niclsburg auf Dürnholtz unsers freundt
lichen Brüdern zue Eibestal der
edlen unnd tugendtenhafften Frawen
Anna Tulferin von Herthof wittfrawen ge
bornner Draxlin verkhauftt worden auf
gericht den 24 Aprilis Anno 1577

Wenn ich das richtig verstehe wurde ein Kaufvertrag zwischen der Witwe Anna Tulfer von Herthof und Georg Hartmann (als Vormund: Hartman, Georg Erasm) sowie den Brüdern von Eibesthal abgeschlossen.

Liebe Grüße
Bernhard
 

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Ich hab es nun geschafft dieses Güterverzeichnis soweit als möglich vollständig zu transkribieren. Nun benötige ich eure Hilfe um den Text auch sinngemäß zu verstehen.

Hier mal meine ersten Fragen:

Was bedeutet der Begriff Pfennig güllt (Pfenniggeld)?

Beim Abschnitt über die Lehen ist zB gestanden:

Item Lehen so vor Jaren gestifft
gewesen aber yezt zu dorf ödt steen

Ich nehme mal an das früher (also vor 1577) Lehen vom Lehensherrn gegründet (gestiftet ?) wurden und die zur Zeit der Entstehung des Urbars bereits öde/abgewirtschaftet waren.

Manchmal steht auch: Ein Lehen hat darein - 10 gwant. 3/4 Ackh; Wisst ihr zufällig was mit 3/4 Acker (Weingärten ?) gemeint ist?

Hier weitere Beispiel:
Seboldt Fellner 1 Lehen hat darain - 10 Gwannten III Viertl urbar
Hanns Koler 1 Viertel Lehen hat darain 4 Gwannten 3/4 Ackher

Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen.

Lg Bernhard
 
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