Hierarchien bauen sich doch auf Gesellschaftsschichten auf (den Begriff "Klasse" verwende ich jetzt mal absichtlich nicht - klingt mir zu sehr nach DDR-Staatsbürgerkunde =)).
Bei den Germanen (meinem Spezialgebiet) war das z. B. so, daß es drei verschiedene Stände gab:
- den Stammesadel (aus dem auch immer die Stammesfürsten und Herzöge gewählt wurden)
Am Anfang des Threads wurde bereits versucht die abstrakten Begriffe Hierarchie, Klasse, Schicht usw. zu definieren. Wobei für mich die
Hierarchie ? Wikipedia den Ober- und Einstiegsbegriff darstellt.
D.h mehr oder weniger stark ausgeprägte Hierarchien bilden sich immer dann, wenn Individuen in Gruppen zusammenleben, dabei ist der Status des einzelnen Individuums nicht unbedingt für immer fixiert, sondern je nach Organsiationsart kann das einzelne Individuum auf- oder absteigen z.B durch Rangordnungskämpfe, Erfahrungszuwach(Ältere Haben einen höheren Rang, Kinder fangen ganz unten an) oder auch durch besonders gruppenfreundliches Verhalten.
Da der Rang in ersten Hierarchien an das einzelne Individuum gebunden ist, erlischt er mit dem Tod desselben.
Hier geht es doch darum, den Punkt zu finden, ab wann die Rangmerkmale so definiert waren, dass sie über den Tod des einzelnen Individuums hinauswirkten.
Besitz in Form von Ackerland, Viehherden, begehrten Gütern, besonderen Waffen (und uU. Geheimwissen)bleibt auch nach dem Tod des Einzelnen erhalten.
Hat sich ein Individuum einen besonders hohen Rang durch solchen Besitz erworben, entsteht wahrscheinlich der Wunsch diesen auf nahestehende oder besonders geschätzte Personen nach dem Tod zu übertragen, jedenfalls den Teil, der nicht mit ins Grab genommen wird.
Dieses Mitgeben in das "Leben nach dem Tod" hat in einigen Gesellschaften eine große Rolle gespielt und solche Gräber z.B Pyramiden, Grabhügel sind für uns heute oft der einzige Anhaltspunkt, wie die Hierarchien in den jeweiligen Gesellschaften ausgebildet waren. Vielleicht geht es zu weit, zu sagen, dass der "Erblasser" erst Vertrauen in das Wirksamwerden seiner Verfügung aufbauen muß und sein Erbe nur demjenigen übertragen wird, von dem er annehmen kann, dass er seinen Teil des "Deals" erfüllt, nämlich die Sorge für ein adäquates "Leben nach dem Tod".