dekumatland
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ein Hauch Basarow? Väter und Söhne von Turgenev? :grübel:(...) und hat nichts mit Moral zu tun. Nihilismus.
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ein Hauch Basarow? Väter und Söhne von Turgenev? :grübel:(...) und hat nichts mit Moral zu tun. Nihilismus.
und das erstaunlicherweise ganz besonders in den dann neuen Bundesländern geheißenen Gegenden... (ich erinnere mich bestens, wie kurz nach der Wende Videotheken wie Pilze aus dem Boden sproßen und eine dem Namen nach christliche "West"partei immensen Zulauf erhielt - und zwar just dort)Auch von denen, die in der DDR wirklich viel für Veränderungen riskiert haben, ist im öffentlichen Leben der Bundesrepublik nicht viel zu sehen. Die sind längst von denen verdrängt worden die rechtzeitig auf den fahrenden Zug aufgesprungen sind.
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Ansonsten sind Menschen pragmatisch. Ideen lassen sich nicht so einfach aus den Köpfen bekommen, aber so lange es den Menschen gut geht gehen sie selten gegen das bestehende politische System vor. 'Jedem der halbwegs bei Verstand war, musste klar sein, dass eine Fortsetzung der 12 Jahre nur mehr Unglück, mehr Zerstörung, mehr Krieg bedeuten würden. Man hatte ein neues politisches System, eine neue internationale Umgebung, in die der Nationalsozialismus nicht herein passte. Der Antikommunismus wurde als ideologischer Baustein übernommen und kann als Brücke zwischen altem NS-Regime und neuer BRD gesehen werden. Damit will ich keine ideologische Kontinuität im Bezug des antidemokratischen herstellen, allerdings scheint der Antikommunismus in beiden Systemen ein Grundbaustein der Legitimation der Regierung.
Zu dem Thema um die "Integration" von NS-Juristen in diedass ihr leider beim Bombeneinschlag zum Teufel gefahrener Gatte in der Bundesrepublik ja als Jurist hätte weiter Geld verdienen können.
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Daß diese Vorgehensweise Auswirkung auf die Rechtsentwicklung der frühen Bundesrepublik hatte ist nicht zu bestreiten. Im Prinzip hatte man die Rassengesetze revidiert, aber viele Dinge im Zivil-Straf- und Verwaltungsrecht beibehalten ,die die Nazis eingeführt hatten.
Der Entwurf zum 1.Strafrechtsänderungsgesetz, die Notstandsgesetze,die Zulassung der Analogie im Strafrecht oder der verquere "Gewaltbegriff" im Lämmle-Urteil des BGH sind beredte Beispiele, die teilweise bis heute fortwirken.
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