Eigenkirche und Staatskirche

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Gast

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Hallo ich schreibe am Donnerstag eine Geschichtsklausur und habe noch zwei wichtige Fragen:

1. Was zeichnet sich die Eigenkirche im Mittelalter aus, welche Hintergrüde sind da vorhanden und was für Aspekte bringt diese mit sich?
2. das selbe uber die Staatskirche

ich wäre euch echt dankbar,wenn ich darüer einpaar ausfürliche Informationen bekommen würde!!

Danke im vorraus
 
Ein paar Gedanken zu diesen Punkten...

1. Eigenkirche
- Kirche (oder auch klösterliche Anlage) auf dem Grund eines geistlichen oder weltlichen Herrn
- Grundherr hat das Recht zur Investitur ohne bischöfliche Genehmigung, und Eigenkirchen konnten verkauft, getauscht oder auch vererbt werden, was auch zu den im 11. Jh. durch das Reformpapsttum kritisierten und verbotenen Erscheinungen wie Laieninvestitur, Simonie und Nikolaitismus führen konnte bzw. führte
Hierzu unbedingt durchzuarbeiten:
http://de.wikipedia.org/wiki/Eigenkirche
http://de.wikipedia.org/wiki/Investitur
http://de.wikipedia.org/wiki/Simonie
http://de.wikipedia.org/wiki/Nikolaitismus

2. Staatskirche
- ist die innerhalb eines Staates einzig anerkannte und dominiernde Religionsgemeinschaft (hier: christliche Kirche)
- in der Geschichte des Christentums geht die Staatskirche auf die Erhebung des Christentums zur Staatsreligion mit dem darin enthaltenen Verbot aller heidnischen Kulte durch Kaiser Theodosius im Jahre 392 zurück
- Staatskirchen haben staatliche Privilegien, aber sind auch an Regularien des Staates gebunden
- Cäsaropapismus bspw. in der Form, daß der Herrscher gleichzeitig auch Oberhaupt der Kirche und oberster Richter in theologischen und dogmatischen Fragen ist (Byzanz)
Hierzu unbedingt durchzuarbeiten:
http://de.wikipedia.org/wiki/Staatskirche
http://de.wikipedia.org/wiki/Cäsaropapismus
 
eigenkirche, staatskirche

also heißt das für mich jetzt,dass unter otto I das rechskirchensystem gängig war, unter den merowingern die eigenkirche und unter karl dem großen auch die eigenkirche? oder nicht?
was hat den die staatskirche für auswirkungen gehabt? gabs diese denn überhaupt und wenn ja unter wem?

was genau besagt das pactum otanianum?
der grundgedanke war es doch das kaisertum über das papstum zu stellen, also wollte otto I , dass der papst eine geringere stellung hat als er? also sollte jeder papst erst einen treueid ihm gegenüber abgeben? je mehr ich mich mit dem thema beschäftige,desto mehr fragen kommen auf.....
 
Ja, das Thema ist nicht ganz einfach...
Vielleicht klinken sich ja noch unsere Byzanz- und Kirchengeschichtsspezialisten rechtzeitig hier ein, um meine eher groben Abhandlungen zu präzisieren.

was hat den die staatskirche für auswirkungen gehabt? gabs diese denn überhaupt und wenn ja unter wem?

Für das europäische Mittelalter ist - wie schon erwähnt - das Byzantinische Reich ein "Paradebeispiel".
Hier hatte der Herrscher (Kaiser, Basileus) einen religiösen Führungsanspruch, und die religiöse Komponente des Amtes blieb relativ unversehrt.
Allerdings bedeutet dies nicht, daß das Amt des Patriarchen (des Kirchenoberhauptes i.S.v. Position innerhalb der Kirche) etwa vom Kaiser selbst begleitet worden wäre - im Gegenteil: das Amt des Patriarchen blieb bestehen und war vom kaiserlichen Amt getrennt!

Zunächst bedeutete dies praktisch, daß der Kaiser Konzile und Synoden einberief (5. Jh.) - er wurde kirchliche Autorität bezüglich der Organisation.
Später erhob der byzantinische Kaiser auch in theologischen und dogmatischen Fragen seinen Anspruch - z.B. Kaiser Justinian I. (527/65).

Obgleich ich zuvor in Bezug auf den Begriff des Caesaropapismus dies auch dahingehend ausgeführt hatte, daß er Oberhaupt über die Kirche und oberster Richter in theologischen und dogmatischen Fragen war, so bedeutet dies jedoch nicht, daß der byzantinische Kaiser fast absolut über die Kirche geherrscht hat o. dgl. ...
Auch mit der Theokratie des Gottkaisertums im Imperium Romanum darf dies weder verwechselt noch gleichgesetzt werden!

Fazit: Der Herrscher hatte die Position und auch den Anspruch, entscheidend auf die Kirche Einfluß zu nehmen - was nun aber wiederum nicht zwangsläufig immer bedeutete, daß er damit auch immer Erfolg hatte. Es gab bspw. in Byzanz mehrere kaiserliche Dogmenentscheide, die letztlich nicht durchgesetzt oder sogar wieder zurückgenommen bzw. aufgehoben werden mußten!

also heißt das für mich jetzt,dass unter otto I das rechskirchensystem gängig war, unter den merowingern die eigenkirche und unter karl dem großen auch die eigenkirche? oder nicht?

Damit liegst Du mE gar nicht so abwegig...
Das Ottonisch-Salische Reichskirchensystem (verbunden mit dem römisch-deutschen Kaisertitel seit Otto I.) hatte faktisch eine ähnliche Verflechtung weltlicher und geistlicher Macht, baute jedoch auch auf dem Eigenkirchenwesen auf, welches sich über Jahrhunderte vorher im Frankenreich unter Merowingern und Karolingern entwickelt hatte.
Allerdings hatte auch dieses "System" bereits Vorläufer: die (West-)Römische Reichskirche und die Fränkische Reichskirche.

Und das führt gleich weiter zu den nächsten Punkten...

was genau besagt das pactum otanianum?
der grundgedanke war es doch das kaisertum über das papstum zu stellen, also wollte otto I , dass der papst eine geringere stellung hat als er? also sollte jeder papst erst einen treueid ihm gegenüber abgeben? je mehr ich mich mit dem thema beschäftige,desto mehr fragen kommen auf.....

Ganz richtig; der Papst sollte sich dem Kaiser unterordnen (wie sich eben bspw. der Patriarch in Konstantinopel dem byzantinischen Kaiser unterordnete).
Zwar sollte der Papst kanonisch - also vom römischen Klerus und Volk - gewählt, aber eben erst nach Ablegen des Treueeides auf den Kaiser geweiht werden.

Unbedingt dazu sind folgende Texte durchzuarbeiten (kann ich Dir wie die vorigen Links leider nicht abnehmen):
http://de.wikipedia.org/wiki/Ottonisch-salisches_Reichskirchensystem
http://www.ottonenzeit.de/ottonen/riikskaark.htm
http://de.wikipedia.org/wiki/Privilegium_Ottonianum
 
Das der Kaiser in Byzanz Einfluss auf die Kirche hatte ist unbestreitbar, wie z.B. Konzile einberufen usw. Von " Cäsaropapismus " zu reden ist zwar weit verbreitet, dennoch ist scheinen einige Gelehrte dies nicht so zusehen. Zu Recht, wie ich meine, denn er war nicht die unumstössliche Gewalt der Kirche, vor allem was Dogmen und Glaubensfragen anging.

" Der starke Einfluß des byzantinischen Kaisers im kirchlichen Bereich ist somit nur folgerichtig (Machtmittel und geographische Nähe usw- eig. Anm.).Dennoch ist der manchmal erhobene Vorwurf des Cäsaropapismus für Bzanz nicht zutreffend, denn wenngleich der Kaiser besondere Vorrechte und Eingriffsmöglichkeiten besaß, so war er doch keineswegs der uneingeschränkte Herr der Kirche, der Glaubensinhalte nach Belieben festlegen konnte.", R-J.Lilie, "Byzanz. Geschichte des oströmischen Reiches", C.H. Beck Verlag 2003, S.16 ff.

Auch in einer anderen Quelle wird die Feststellung Lilies bestätigt: " [...]erheblichen Einfluß nehmen, doch scheiterte er, wenn er eigenmächtig das Dogma der Kirche zu bestimmen versuchte, so daß von Cäsaropapismus in Byzanz keine Rede sein kann.",K.-P.Todt in, " Lexikon zur Geschichte Südosteuropas",Böhlau Verlag 2004, S. 158 ff

Gruß

Philippos
 
Sehr gut, Philippos - ich kann Dir dafür leider noch keinen Grünen wieder geben...

... dennoch ist scheinen einige Gelehrte dies nicht so zusehen. Zu Recht, wie ich meine, denn er war nicht die unumstössliche Gewalt der Kirche, vor allem was Dogmen und Glaubensfragen anging.

" Der starke Einfluß des byzantinischen Kaisers im kirchlichen Bereich ist somit nur folgerichtig (Machtmittel und geographische Nähe usw- eig. Anm.).Dennoch ist der manchmal erhobene Vorwurf des Cäsaropapismus für Bzanz nicht zutreffend, denn wenngleich der Kaiser besondere Vorrechte und Eingriffsmöglichkeiten besaß, so war er doch keineswegs der uneingeschränkte Herr der Kirche, der Glaubensinhalte nach Belieben festlegen konnte.", R-J.Lilie, "Byzanz. Geschichte des oströmischen Reiches", C.H. Beck Verlag 2003, S.16 ff.

Auch in einer anderen Quelle wird die Feststellung Lilies bestätigt...

Wenn es Lilie so schreibt, dann entspricht dies dem aktuellen Forschungsstand - danke für die Richtigstellung.
Damit kann ich den von mir im letzten Beitrag bereits relativierten Cäsaropapismus ganz zurücknehmen... ;)

Wie schon erwähnt, habe ich einige Gedanken zum Thema in eher groben Abahndlungen niedergeschrieben.
Ich hoffe nach wie vor sehr, daß noch einige Präzisierungen von Leuten kommen, die sich tiefer mit der Materie befaßt haben (ich kratze da eher an der Oberfläche)...
 
Danke für die Blumen, Timotheous.

Ich bin der Meinung, dass diese Geschichte viel mit der weitverbreiteten Abneigung gegenüber dem Byzantinischen Reich zu tun hat. Vorurteilsbehaftete Meinungen sind schwer aus der Welt zu schaffen. Meist wurde, und wird zum Teil noch heute, das Bild eines dunklen, von Intrigen durchsetztes und dekadenten Reichs am Rande Europas wiedergegeben.

Gruß

Philippos
 
Eigenkirchensystem zur Merowingerzeit

Weiß jemand zufällig von euch was ein Eigenkirchensystem ist bzw bedeutet(Zeit der Merowinger)
Was ist die Reichskirche?(Zeit Karolinger)Nicht das Reichskirchensytem..
 
Eigenkirche

Unter den Ottonen soll es die "Eigenkirche " gegeben haben.

Wer kann mir sagen, was darunter zu verstehen ist. Mit der Suchfunktion habe ich dazu leider nichts gefunden.


Arthur
 
Unter den Ottonen soll es die "Eigenkirche " gegeben haben...

Nicht "soll gegeben haben", sondern "hat es gegeben", wenngleich dazu zu sagen ist, daß dieses Eigenkirchenwesen bereits in vorherigen Zeiten existierte.

Wer kann mir sagen, was darunter zu verstehen ist. Mit der Suchfunktion habe ich dazu leider nichts gefunden.

Wirklich nicht?
Wir haben hier nämlich einen Thread zu diesem Thema: http://www.geschichtsforum.de/f77/eigenkirche-und-staatskirche-13217/
Noch ein weiterer Überblick dazu: Ottonisch-salisches Reichskirchensystem - Wikipedia
 
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