Ja, das Thema ist nicht ganz einfach...
Vielleicht klinken sich ja noch unsere Byzanz- und Kirchengeschichtsspezialisten rechtzeitig hier ein, um meine eher groben Abhandlungen zu präzisieren.
was hat den die staatskirche für auswirkungen gehabt? gabs diese denn überhaupt und wenn ja unter wem?
Für das europäische Mittelalter ist - wie schon erwähnt - das
Byzantinische Reich ein "Paradebeispiel".
Hier hatte der Herrscher (
Kaiser, Basileus) einen religiösen Führungsanspruch, und die religiöse Komponente des Amtes blieb relativ unversehrt.
Allerdings bedeutet dies
nicht, daß das Amt des
Patriarchen (des Kirchenoberhauptes i.S.v. Position innerhalb der Kirche) etwa vom Kaiser selbst begleitet worden wäre - im Gegenteil: das Amt des Patriarchen blieb bestehen und war vom kaiserlichen Amt getrennt!
Zunächst bedeutete dies praktisch, daß der Kaiser Konzile und Synoden einberief (5. Jh.) - er wurde kirchliche Autorität bezüglich der Organisation.
Später erhob der byzantinische Kaiser auch in theologischen und dogmatischen Fragen seinen Anspruch - z.B.
Kaiser Justinian I. (527/65).
Obgleich ich zuvor in Bezug auf den Begriff des
Caesaropapismus dies auch dahingehend ausgeführt hatte, daß er Oberhaupt über die Kirche und oberster Richter in theologischen und dogmatischen Fragen war, so bedeutet dies jedoch
nicht, daß der byzantinische Kaiser fast absolut über die Kirche geherrscht hat o. dgl. ...
Auch
mit der Theokratie des Gottkaisertums im Imperium Romanum darf dies
weder verwechselt noch gleichgesetzt werden!
Fazit: Der Herrscher hatte die Position und auch den Anspruch, entscheidend auf die Kirche Einfluß zu nehmen - was nun aber wiederum nicht zwangsläufig immer bedeutete, daß er damit auch immer Erfolg hatte. Es gab bspw. in Byzanz mehrere kaiserliche Dogmenentscheide, die letztlich nicht durchgesetzt oder sogar wieder zurückgenommen bzw. aufgehoben werden mußten!
also heißt das für mich jetzt,dass unter otto I das rechskirchensystem gängig war, unter den merowingern die eigenkirche und unter karl dem großen auch die eigenkirche? oder nicht?
Damit liegst Du mE gar nicht so abwegig...
Das Ottonisch-Salische Reichskirchensystem (verbunden mit dem römisch-deutschen Kaisertitel seit Otto I.) hatte faktisch eine ähnliche Verflechtung weltlicher und geistlicher Macht, baute jedoch auch auf dem Eigenkirchenwesen auf, welches sich über Jahrhunderte vorher im Frankenreich unter Merowingern und Karolingern entwickelt hatte.
Allerdings hatte auch dieses "System" bereits Vorläufer: die (West-)Römische Reichskirche und die Fränkische Reichskirche.
Und das führt gleich weiter zu den nächsten Punkten...
was genau besagt das pactum otanianum?
der grundgedanke war es doch das kaisertum über das papstum zu stellen, also wollte otto I , dass der papst eine geringere stellung hat als er? also sollte jeder papst erst einen treueid ihm gegenüber abgeben? je mehr ich mich mit dem thema beschäftige,desto mehr fragen kommen auf.....
Ganz richtig; der Papst sollte sich dem Kaiser unterordnen (wie sich eben bspw. der Patriarch in Konstantinopel dem byzantinischen Kaiser unterordnete).
Zwar sollte der Papst kanonisch - also vom römischen Klerus und Volk - gewählt, aber eben erst nach Ablegen des Treueeides auf den Kaiser geweiht werden.
Unbedingt dazu sind folgende Texte durchzuarbeiten (kann ich Dir wie die vorigen Links leider nicht abnehmen):
http://de.wikipedia.org/wiki/Ottonisch-salisches_Reichskirchensystem
http://www.ottonenzeit.de/ottonen/riikskaark.htm
http://de.wikipedia.org/wiki/Privilegium_Ottonianum