Feudalismus

Elisabeth123

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Hi,
ich habe eine Frage zum Thema Feudalismus. Was versteht man unter dem Begriff? Soweit ich weiß, ist damit die Grundherrschaft und das Lehnswesen gemeint oder irre ich mich da? Ich hoffe ihr könnt mir helfen :)

Liebe Grüße
Elisabeth
 
Feudalismus umschreibt grob gesagt das Verhältniss des Leibeigenen (Bauern) zum Grundherren (König).
Der Bauer war unfrei und musste dem Grundherren Abgaben leisten. In der Regel durch die Fronarbeit oder in Form von Naturalien.
Formell war der König der Grundherr allen Landes seines Reiches. Er konnte Land als Lehen an seine Vasallen vergeben, die über das ihnen anvertraute Land und deren Bauern verfügen konnten. Allerdings waren die Vasallen ihrem Lehnsherren zum Kriegsdienst und Abgaben von Steuern verpflichtet.
 
ist damit die Grundherrschaft und das Lehnswesen gemeint oder irre ich mich da? Ich hoffe ihr könnt mir helfen :)
Wie Joinville schrieb, geht es um das Verhältnis Unfreie-Lehnsherren, während "lehnssystem" nur Aussagen über die Freien.
Feudalismus beinhaltet im wesentlichen 3 Aspekte:
  • Dezentralisierung der Herrschaft durch die vergabe von Lehen (politisch Seite)
  • Teilung der Bevölkerung in landwirtschaftlich tätige Klasse und...(ökonomisch)
  • eine von dieser ernährten Oberschicht, die als gerne berittene Krieger (oder auch geistliche)tätig ist. (militärisch)
lässt sich auf das mittelalterliche West- und Mitteleuropa, Japan und das osmansiche Reich anwenden.
 
Man sollte hier vielleicht noch einen anderen Aspekt einbringen. Zum einen umfasst der Begriff "Feudalismus" - wie oben schon gesagt - das mittelalterliche Lehnswesen.

Der Marxismus dehnte den Begriff auf jedes Gesellschaftssystem aus, das durch adligen Grundbesitz und die damit verbundenen Herrschaftsrechte und Standesprivilegien gekennzeichnet ist. Er betrachtet den "Feudalismus" als Entwicklungsstufe zwischen der antiken Sklavenhaltergesellschaft und dem modernen Kapitalismus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Feudalismus umschreibt grob gesagt das Verhältniss des Leibeigenen (Bauern) zum Grundherren (König).
Der Bauer war unfrei und musste dem Grundherren Abgaben leisten. In der Regel durch die Fronarbeit oder in Form von Naturalien.
Formell war der König der Grundherr allen Landes seines Reiches. Er konnte Land als Lehen an seine Vasallen vergeben, die über das ihnen anvertraute Land und deren Bauern verfügen konnten. Allerdings waren die Vasallen ihrem Lehnsherren zum Kriegsdienst und Abgaben von Steuern verpflichtet.

Da bringst du aber mehrere Dinge durcheinander. Bauer und Leibeigen, das passt nicht zusammen. Ein Bauer hat immer aber auch wirklich immer einen Besitz.
Genauso hat die Fron nichts mit Leibeigenschaft zu tun, da ja der Frondienstleistende für seine Fron mit Geld oder Naturalien entschädigt wurde.
Der König war niemals Grundherr allen Landes im Reich. Er war der Lehnsherr, sonst hätte es niemals neben ihm einen Adel gegeben.
Der Begriff Vasall ist wiederum nicht zutreffend, da er nur auf direkt vom König eingesetzte "Beauftragte", sogenannte Ministeriale, zu beziehen ist.
Belehnt wurden aber durch den König die unterschiedlichsten Institutionen. Desweiteren wurde die Königsherrschaft im Hochmittelalter in Deutchland zumindest immer weiter zurückgedrängt, so daß es einer Vielzahl von Adelsfamilien gelang selbst die Landesherrschaft auszuüben.

Der Begriff Feudalismus, der nicht nur im Marxismus benutzt wird (es sei denn es gibt den Marxismus seit dem 18. Jh.) ist der von der Wissenschaft gebildete Begriff aus dem "feodum", dem Lehen. Feudalismus heißt also grob übersetzt "Lehnswesen" und ist damit durchaus die Gesellschaftsform die in unterschiedlichster Ausprägung das Bindeglied zwischen den gentilen Gesellschaftsformen, sowie der Sklavenhaltergesellschaft zum Kapitalismus bildet.

Eine Besonderheit bildet hier der Unterschied zwischen Lehnsherr und Grundherr. Das ist aber wieder ein anderes Thema.
 
Man sollte hier vielleicht noch einen anderen Aspekt einbringen. Zum einen umfasst der Begriff "Feudalismus" - wie oben schon gesagt - das mittelalterliche Lehnswesen.

Der Marxismus dehnte den Begriff auf jedes Gesellschaftssystem aus, das durch adligen Grundbesitz und die damit verbundenen Herrschaftsrechte und Standesprivilegien gekennzeichnet ist. Er betrachtet den "Feudalismus" als Entwicklungsstufe zwischen der antiken Sklavenhaltergesellschaft und dem modernen Kapitalismus.

Die Form des Grundbesitzes gab es sowohl in der Antike, den gentilen Gesellschaftsformen, sowie im Kapitalismus. Der Grundbesitz ist kein Merkmal des Feudalismus, nicht einmal beim Marxismus. Grundbesitz hatte im Feudalismus sowohl der Adel, als auch Bürger, Bauern und die Kirche. Der Adel existierte in Deutschland bis 1918, obwohl die Grundlagen des Feudalismus, das Lehnswesen, schon Mitte des 19. Jh. abgeschaft wurden.

Der entscheidende Begriff ist hier das Lehnswesen. Diese Form wirtschaftlicher Beziehungen zwischen den einzelnen Schichten ist für die Kennzeichnung dieser, wie der Name schon sagt: "Gesellschafts-Ordnung" kennzeichnend.
 
Da bringst du aber mehrere Dinge durcheinander. Bauer und Leibeigen, das passt nicht zusammen. Ein Bauer hat immer aber auch wirklich immer einen Besitz.
Ich weiß, dass es im Mittelalter nicht nur Leibeigene auf den Feldern gab, aber imho waren Leibeigene schon Bauern, im Sinne dass sie Land bebauten. Wobei ich natürlich weiß, dass es auch freie Bauern und noch eine 3. Stufe gab, deren rechtliche Stellung zwischen den beiden vorher genannten Gruppen lag. Wie heißt diese und muss man Leibeigenge wirklich von Bauern trennen?
Der König war niemals Grundherr allen Landes im Reich. Er war der Lehnsherr, sonst hätte es niemals neben ihm einen Adel gegeben.
War es nicht so, dass der König war Eigentümer allen Landes, aber nicht der Besitzer. Er war oberster Lehensherr, gleichzeitig bedingte die immer weitergehende Vergabe von Lehen, eine Vielzahl von unterschiedlich hochrangigen Lehnsherren.
Der Begriff Vasall ist wiederum nicht zutreffend, da er nur auf direkt vom König eingesetzte "Beauftragte", sogenannte Ministeriale, zu beziehen ist.
Auch hier habe ich das Bedürfnis dir zu widersprechen. Da jeder Vasall mit seinem Lehen relativ frei verfügen konnte, durfte er durchaus Land weitervergeben. Dadurch durfte er von jener 3. Person als Lehnsherr bezeichnet werden, während jener neue Lehnsbesitzer nun auch Vasall (wenngleich nciht Königsvasall - Begriff aus meinem Geschichtsunterricht) war.

In welchem Verhältnis stehen sich denn nun Lehnswesen und Feudalismus gegenüber?
Ich kenne es so: Das Lehnswesen ist die rechtlich Grundlage der Gesellschaftsform Feudalismus.
 
Ich weiß, dass es im Mittelalter nicht nur Leibeigene auf den Feldern gab, aber imho waren Leibeigene schon Bauern, im Sinne dass sie Land bebauten.
Sicher gingen die Grenzen zwischen Sklavenhaltergesellschaft und Gentilordnung zum Feudalsystem fließend über. Hier und dort hielten sich bestimmte Rechtsverhältnisse länger, als in anderen Gebieten. Diese Umwandlung war aber zumindest in Mitteleuropa im Laufe des Frühmittelalters abgeschlossen. Danach gibt es nach meiner Kenntnis keine Quelle mehr, in der im deutschen Reich Sklavenhandel, nichts anderes als Sklaven sind ja Leibeigene, nachgewiesen wurde. Der "Leib" eines Bauern war sein Eigentum. Darauf stützte sich der gesammte Feudalstaat. Das waren die Grundfundamente. Die Einheit Bauer + Hof + Land war untrennbar. Sonst war er kein Bauer, sondern Tagelöhner, Häußler, Büdner usw.
Die Bezeichnung ist regional relativ unterschiedlich. Sehr gebräuchlich ist die Bezeichnung "Nachbar".

War es nicht so, dass der König war Eigentümer allen Landes, aber nicht der Besitzer. Er war oberster Lehensherr, gleichzeitig bedingte die immer weitergehende Vergabe von Lehen, eine Vielzahl von unterschiedlich hochrangigen Lehnsherren.
Der König war Landesherr und oberster Lehnsherr. Dies hieß aber, daß er die einmal vergebenen Lehen nur unter bestimmten Voraussetzungen einziehen konnte. In der Regel verblieb der Lehnsbesitz ein Leben lang in der Hand des Lehnsnehmers, der für die Nutzung des Lehnsbesitzes ausschließlich Abgaben leisten musste, bzw. die Sicherstellung der Abgaben gewährleisten musste. Alle Rechte und Pflichten ruhten auf diesem Lehnsbesitz. Wer der Nutzer war, musste diese ausüben. Sobald er diese Lehnsbesitz verkaufte (mit Zustimmung des Lehnsherren), war auch die auf dem Lehnsbesitz ruhenden Pflichten und Rechte los. Diese ganz konkreten Abläufe über die Veräußerung von Lehnsbesitz wirst du sehr anschaulich anhand von Lehnbüchern nachlesen können (zu finden in Staatsarchiven).
Der Leib und das eigene Leben waren demnach völlig frei von diesem Lehnsbesitz. Da aber natürlich jeder sich irgendwie ernähren musste, versuchte er nach besten Können diesen Lehnsbesitz zu bewirtschaften und damit für sich und für den Lehnsherren einen wirtschaftlichen Nutzen zu erbringen. Darin besteht die Wechselbeziehung im Feudalismus.
Das dies alles nicht schwarz-weiß umsetzbar war, es viele Sonderfälle gab, wie z.B. das Bauernlegen usw. soll hier nicht unerwähnt bleiben.

Auch hier habe ich das Bedürfnis dir zu widersprechen. Da jeder Vasall mit seinem Lehen relativ frei verfügen konnte, durfte er durchaus Land weitervergeben. Dadurch durfte er von jener 3. Person als Lehnsherr bezeichnet werden, während jener neue Lehnsbesitzer nun auch Vasall (wenngleich nciht Königsvasall - Begriff aus meinem Geschichtsunterricht) war.

Eine Vasallität beruht gegenüber der Lehnsherrschaft auf einer anderen Basis, daher kann man das hier nicht vergleichen. Das die Vasallen in fast allen Fällen auch Lehnsnehmer und bei Weiterverlehnung, auch Lehnsherren waren, steht dem nicht entgegen.

In welchem Verhältnis stehen sich denn nun Lehnswesen und Feudalismus gegenüber?
Ich kenne es so: Das Lehnswesen ist die rechtlich Grundlage der Gesellschaftsform Feudalismus.

Da stimme ich dir voll und ganz zu.
 
Irgendwo las ich etwas von Klassenunterschieden: bitte nicht im Feudalismus mit Klassenunterscheiden kommen, sondern von Ständen sprechen. Klassen haben zwar soziale Barrieren und es wird zum Macht- bzw. Klassenerhalt dafür gesorgt, dass diese Barrieren schwer zu überwinden sind, aber grundsätzlich kann jeder in einer Klassengesellschaft sozial auf- und absteigen. In einer Ständegesellschaft geht das - bis auf Ausnahmen - nicht. Ein Adeliger bleibt ein Adeliger, und wenn er im Schweinestall haust, eine Bürger ein Bürger, auch wenn er mehr Geld hat als der Kaiser. Manchmal existieren beide Gesellschaftsformen parallel nebeneinander, etwa im 19. Jahrhundert, als der Adel als Stand zwar formell noch existierte, aber durchlässig war, also Merkmale einer Klasse hatte (Bsp.: gekaufte Adelstitel, Verbindungen zwischen gutsituiertem Bürgertum und Adelshäusern). Aber im Mittelalter bis weit in die Neuzeit haben wir es klar mit zumindest theoretisch undurchlässigen Ständegesellschaften zu tun.
 
nichts anderes als Sklaven sind ja Leibeigene, nachgewiesen wurde. Der "Leib" eines Bauern war sein Eigentum. Darauf stützte sich der gesammte Feudalstaat. Das waren die Grundfundamente. Die Einheit Bauer + Hof + Land war untrennbar. Sonst war er kein Bauer, sondern Tagelöhner, Häußler, Büdner usw.
In einem anderen Thread fand ich diesen Beitrag: http://www.geschichtsforum.de/showpost.php?p=113713&postcount=3 Zwishcen Freiem Bauer und Leibeigenen stand demnach der Hörige, quasi der "klassische Bauer". Unterschiede Sklave-Leibeigener fand ich hier: http://geschichtsforum.de/showpost.php?p=115802&postcount=8
Eine Vasallität beruht gegenüber der Lehnsherrschaft auf einer anderen Basis, daher kann man das hier nicht vergleichen. Das die Vasallen in fast allen Fällen auch Lehnsnehmer und bei Weiterverlehnung, auch Lehnsherren waren, steht dem nicht entgegen.
Das interessiert mich jetzt. Ich habe Vasall und Lehnsherr im als kleinste Zelle des Lehnssystem und zwingend zusammengehörig betrachtet. Es gab also Vasallität außerhalb/neben dem Lehnssystem? Erzähl bitte mehr darüber.


Irgendwo las ich etwas von Klassenunterschieden: bitte nicht im Feudalismus mit Klassenunterscheiden kommen, sondern von Ständen sprechen. Klassen haben zwar soziale Barrieren und es wird zum Macht- bzw. Klassenerhalt dafür gesorgt, dass diese Barrieren schwer zu überwinden sind, aber grundsätzlich kann jeder in einer Klassengesellschaft sozial auf- und absteigen.
Grundsätzlich stimme ich dir zu und entschuldige mich für die schlampige Verwendung des Begriffes in meiner Feudalismusdefiniton. Aber innerhalb der Stände (3 waren es, oder?) hast du noch zusätzliche Abstufungen (z.B. oben erwähnten Freien Bauern, Hörige und Leibeigene) die man imho am besten mit Klassen bezeichnet.
 
Irgendwo las ich etwas von Klassenunterschieden: bitte nicht im Feudalismus mit Klassenunterscheiden kommen, sondern von Ständen sprechen. Klassen haben zwar soziale Barrieren und es wird zum Macht- bzw. Klassenerhalt dafür gesorgt, dass diese Barrieren schwer zu überwinden sind, aber grundsätzlich kann jeder in einer Klassengesellschaft sozial auf- und absteigen. In einer Ständegesellschaft geht das - bis auf Ausnahmen - nicht. Ein Adeliger bleibt ein Adeliger, und wenn er im Schweinestall haust, eine Bürger ein Bürger, auch wenn er mehr Geld hat als der Kaiser. Manchmal existieren beide Gesellschaftsformen parallel nebeneinander, etwa im 19. Jahrhundert, als der Adel als Stand zwar formell noch existierte, aber durchlässig war, also Merkmale einer Klasse hatte (Bsp.: gekaufte Adelstitel, Verbindungen zwischen gutsituiertem Bürgertum und Adelshäusern). Aber im Mittelalter bis weit in die Neuzeit haben wir es klar mit zumindest theoretisch undurchlässigen Ständegesellschaften zu tun.
Stände und Klassen sind ja auch zwei völlig unterschiedliche Begriffe. Was du zu Ständen und Klassen schreibst ist durchaus richtig. Trotzdem gab es, wie in jeder Gesellschaftsform, auch im Feudalismus Klassen. Nur ganz kurz, Klassen unterscheiden sich durch ihren Besitz an Produktionsmitteln. Diese Unterscheidung war im Feudalismus sogar noch viel eindeutiger und klarer zu erkennen, als in kommenden Gesellschaftsformen, wo es innerhalb der Klassen eine viel größere Differenzierung gab. Ein adliger hatte in der Regel einen gesichterten Lehnsbesitz. Es war aber durchaus möglich, daß bestimmte Adelsfamilien "verarmten" und ihr Dasein als einfache Bauern, Bürger oder sogar Tagelöhner vedingen mussten. Das war zwar eher eine Seltenheit, doch war dies durchaus möglich. Der Erhalt der Stände wurde vor allem durch die Heiratspolitik gesichtert.
 
In einem anderen Thread fand ich diesen Beitrag: http://www.geschichtsforum.de/showpost.php?p=113713&postcount=3 Zwishcen Freiem Bauer und Leibeigenen stand demnach der Hörige, quasi der "klassische Bauer". Unterschiede Sklave-Leibeigener fand ich hier: http://geschichtsforum.de/showpost.php?p=115802&postcount=8
Das interessiert mich jetzt. Ich habe Vasall und Lehnsherr im als kleinste Zelle des Lehnssystem und zwingend zusammengehörig betrachtet. Es gab also Vasallität außerhalb/neben dem Lehnssystem? Erzähl bitte mehr darüber.
Der "freie" Bauer war nur so lange "frei" von bestimmten Abgaben, solange er auf dem "Freigut" Besitzer war. Das hieß aber gleichzeitig, daß auf solchen Freigütern die Heerfolge z.B. selbst zu tragen war. Vorteile gab es z.B. bei der Befreiung von bestimmten Steuern und bezüglich der eigenen Gerichtsbarkeit. Der gleiche "freie" Bauer konnte aber gleichzeitig zu seinem "Freigut" Lehngut und Zinsgut dazu erwerben. In diesem Moment war er mehreres in gleicher Person und ggf. sogar zu Frohnleistungen verpflichtet. Auch war dieser bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten gezwungen, sein Freigut zu verkaufen und sich als Taglöhner oder Pächter seines ehemaligen Freigutes zu verdingen. Daher gab es in der frühen Neuzeit in den meisten Fällen sogenannte "Freigutspächter". Somit ist hier wiederum nur die Immobilie der Rechtsgegenstand, dem die diesen nutzende Person verpflichtet war. Ein Freigut war im engeren Sinne auch ein Lehngut, nur daß es direkt vom König zu Lehen ging und in einigen Fällen den Rittergütern gleich stand.
Eine Leibeigenschaft war sogar hinderlich für Grund- und Lehnsherrschaft, da der Grundherr, bzw. der Lehnsherr die Leibeigenen beschäftigen und durchfüttern musste, auch wenn es nicht genügend Erträge gab. Tagelöhner und Fröhner hingegen konnte er je nach Bedarf "einkaufen" und nach getaner Arbeit auch wieder schnell "los werden". Das machte ja die Effektivität dieses Systems gegenüber den vorherigen Systemen aus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Grundherr, Höriger, Vertrag?

Wie sah es "formalrechtlich" aus, wenn ein Höriger sich einem Grundherren unterstellte. Gab es auch so etwas ähnliches wie den Treueschwur im Lehnswesen?
 
Im Sachsenspiegel gibt es Abbildungen, die den Vasallen beim Lehnsschwur vor dem Lehnsherren zeigen. z.B. hier

Also wurde ein Treueid geleistet.
 
Könnte unterschiedlich gewesen sein ... mir sind allerdings Urkunden bekannt, in denen genau aufgelistet wird, was ein freier Bauer dem Kloster/Adeligen, in dessen Abhängigkeit er sich begibt, an Land/Gütern übergibt ... was er dann dafür bekommt und wiederum dafür zu leisten hat. Von einem Treueschwur steht da allerdings nichts.
 
Frei oder hörig hat nichts damit zu tun, ob man Vasall war oder nicht. In jeder Lehenspyramide findest du bei den Untervasallen sogenannte "Meier" und "Ministeriale" aufgeführt. Diese waren oft "Hörige", also Leibeigene, standen aber in einem Lehnsverhältnis zu ihren Lehnsherren.
 
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