Reihenfolge des Adels - Wer steht über wem?

darchr

Mitglied
Hi,

könntet ihr mir vielleicht mal Grundlegendes zu den "Titeln" und den Monarchen im Mittelalter erklären?

Ich lese immer von Bistümern, Erzbistümer, Landgraf, Graf, Kaiser, König - aber wer war da denn für was zuständig?
König wurde man doch durch Erben, Kaiser durch Krönung des Papstes. Was gab es aber da noch für Möglichkeiten dies jeweils zu werden?

König hieß doch, man regierte ein Königreich - wie viele gab es etwa im Frankenreich? Was hat es dann mit einem "fränkischen König" auf sich? Ich dachte, das Frankenreich selbst war in Königreiche unterteilt. War das Frankenreich selbst ein Königreich?

War der Kaiser dann über allen - d.h. regierte er auch über die Königreiche hinweg?

Was hat es mit den Bistümern/Grafschaften/Herzogtümern auf sich, wie entstanden sie, was waren sie überhaupt (was für Arten gab es)?
 
Selektive Wiedergabe nach Wilhelm Volkert "Adel bis Zunft. Ein Lexikon des Mittelalters" - C.H. Beck, München 1991
Wichtige Anmerkung: Die Ausführungen gelten für das Heilige Römische Reich (deutscher Raum)!

Und noch eine wichtige Vorbemerkung: der folgende Abriß ist sehr grob und muß normalerweise an einigen Punkten weiter vertieft bzw. ausgeführt werden. Die folgenden Texte eignen sich demnach lediglich für einen Einstieg in die Materie!

König
Das Königtum enthielt Elemente germanischer Vorstellungen vom Volkskönigtum, d.h., der König konnte nur mit Zustimmung des Volkes seine Herrschaft erlangen und ausüben, wobei "Volk" jedoch nur Adel und Freie umfaßt. Aus dieser Würde und Autorität leitete sich auch das Königsheil ab.
Daneben ist das Königtum christlich legitimiert, da sich aus der überweltlichen Idee des Gottesgnadentums die Stellung des Herrschers als Garant der Rechtsordung ableitet.
Die Thronerhebung erfolgte - vereinfacht ausgedrückt - gemäß Erbrecht aus germanischer Tradiertheit, wobei der König den Nachfolger (zumeist seinen Sohn oder zumindest einen sippenmäßig nahestehenden Bewerber) bereits designierte, welcher dann gemäß o.g. Wahlrecht durch die adlige Oberschicht entsprechend Zustimmung zu erfahren hatte.
Anm.: Funktionierte das Prinzip der erbrechtlichen Designation und Herrschaftsanerkennung unter Ottonen und Saliern noch, so trat seit dem Investiturstreit mit der Wahl von Gegenkönigen die freie Wahl durch die höchsten Adligen des Reiches (Fürsten) mehr und mehr in den Vordergrund. Zwar konnten die Könige aus dem Haus der Hohenstaufen nochmals zur Grundlage dynastischen Erbrechts einigermaßen zurückkehren, aber nach ihrem Ende setzte sich die freie wahl durch Kurfürsten endgültig durch.

Inhalte der Königsherrschaft:
- Banngewalt: Gebote und Verbote anordnen und durchsetzen (z.B. Heerbann, Gerichtsbann)
- Hoheit über die Kirche (aus Schutzfunktion erwachsen, seit Investiturstreit eingeschränkt)
- Gewere (d.h. svw. Innehaben und Bewahren) am Reichsgut (dies war jedoch von Anbeginn nur schwer vom Hausgut der Dynastie zu trennen und wurde auf Dauer mehr und mehr geschmälert, so daß die königliche Politik schließlich im Späatmittelalter ausschließlich aus dem Hausgut finanziert wurde)
- Ausübung von Regalien, d.h., königlichen Rechten (Münzregal, Zollregal, Marktregal, Geleitregal, Straßen- und Flußregal, Fischereiregal, Forst- und Jagdregal, Bergregal, Judenschutzregal)

Kaiser
Das Kaisertum galt als Inbegriff der obersten weltlichen Herrschaft, und der Herrscher erlangte damit den Anspruch auf die Oberherrschaft über andere Königreiche und die ihnen unterworfenen Völker.
Damit ist das Kaisertum an das römische Papsttum gebunden und der sakrale Charakter der abendländischen Kaiserherrschaft darin verwurzelt.
Neben der damit nun verbundenen Kirchenhoheit dokumentierte sich die Kaiserherrschaft im Herrschaftsanspruch über die Königreiche in Deutschland, Italien und Burgund sowie die Schutzherrschaft über den Kirchenstaat (patrimonum petri).
Die Kirchenreform des 11. Jh. und die Zurückweisung des weltlichen Anspruchs durch die römische Kurie im Investiturstreit mußten zwangsläufig die kaiserliche Position reduzieren, so daß ab dem 13./14. Jh. dem Kaisertum faktisch der konkrete herrschaftliche und rechtliche Inhalt fehlte.

Herzog
Die Herzöge waren nach dem Königtum die wichtigsten Herrschaftsträger; in verschiedenen Entwicklungsstufen hatten sie unterschiedliche Aufgaben- und Funktionskreise.
Ich versuche die Darstellung in einem vereinfachten Kurzabriß...
Ursprünglich standen sie bzw. ihre Dynastien an der Spitze der Stämme des Reiches (anfangs Alamannen, Bayern, Franken und Sachsen), von denen sie jeweils anerkannt waren und damit Gerichtsbarkeit, Heerbann, Landfriedenssicherung und Ausübung der Kirchenherrschaft wahrnahmen. Ergo verfügten sie für dieses Stammesgebiet (Stammesherzogtum über eine königsgleiche Stellung).
(Stammesherzogtum)
Im 10. Jh. führte die Auseinandersetzung zwischen Herzögen und Königtum zur Einbindung der Herzogtümer in das Reich, als Otto I. diese Würde an Angehörige seiner Familie übertrug. Damit wurde auch die Bindung der Herzigsherrschaft an das Stammesgefüge lockerer.
(Amtsherzogtum)
Seit dem 11. Jh. kam es mehrfach vor, daß Angehörige der Dynastien, welche Herzogtümer innegehabt und diese wieder verloren hatten, den Titel weiterführten (Bsp. Welfen, Zähringer). Dadurch wurde der Herzogstitel zum Kennzeichen der obersten Dynastenschicht unter dem Königtum, womit er im 12. Jh. zum Merkmal für die Zugehörigkeit weltlicher Fürsten zur besonderen Rangklasse der Reichsfürsten in der Heerschildordnung wurde. (Titelherzogtum) Parallel dazu war eine Entwicklung von Territorien im Reich zu verzeichnen, auf deren Grundlage sich neue Herzogtümer bildeten: Inhaber alter Herzogtümer rundeten ihre Herrschften auf Grundlage von Besitz, Rechten und Kirchenvogteien gebietsmäßig ab, die aber auch durch königliche Rechtsakte nach den Normen des Lehensrechts begründet werden konnten.
(Gebietsherzogtum)

Entscheidend für die Herzogsherrschaft:
- Ausbau der Gerichtsbarkeit
- Ausbau der Urbar- und Regalienverwaltung
- neues Dienstrecht der Ministerialen, womit dieser Dienstadel in die Landstände des Territoriums eingegliedert wurde

Graf
Die Verwaltung des Königsgutes und die Organisation des Heeresaufgebotes aus den zum Kriegsdienst verpflichteten Freien bildete den Kern der Funktionen des Grafenamtes. Grafen erhoben die dem König zustehenden Zölle und garantierten den Königsschutz.
Der Autorität des Grafen anvertraute Urteilsvollstreckungen bildeten seine Wahrnehmung der Gerichtsbarkeit, womit der bei Gerichtsverhandlungen anwesend sein mußte, was letztendlich Grundlage dafür bildete, daß der Graf die Aufgaben des Gerichstvorsitzenden erfüllte. Das Grafengericht war Instanz für die dem Grafenamt unterstehenden Leute.
Aufgrund des Ansehens und Vermögens, welches für die erforderliche Autorität bei den der Herrschaft Unterworfenen notwendig war, befanden sich die Grafenämter seit etwa 800 durchgehend in Händen der Adligen. Die Abhängigkeit des Amtes vom Königtum war jedoch in den verschiedenen Gebieten unterschiedlich.
Da in der Mitte des 10. Jh. zahlreiche Grafschaften an geistliche Institutionen (Bischöfe, Klöster) übertragen wurden und deren Vögte dort die Rechte wahrnahmen, wurde zwischen Herrschaft über das Eigentum an Personen und Sachen (Liegenschaften) einerseits und Gebietsherrschaft andererseits getrennt. Der wichtigste und wesentliche Inhalt der Grafenrechte wurde deshalb die hohe Jurisdiktion über die ihr zugeordneten Freien, die voll rechts-, wehr- und waffenfähigen Leute.
Daneben gab es jedoch auch ausgedehnte Adelsimmunitäten, in denen die mit Grafschaften ausgestatteten Adligen ihrerseits die dem Grafenamt entsprechenden Rechte wahrnahmen.
Die Grafschaften, soweit sie als Amt galten, waren seit den hochmittelalterlichen Verleihungen durch das Königtum in den Händen der gesellschaftlich und politisch führenden Adelsgeschlechter.
Im Spätmittelalter schotteten sich die Angehörigen des zweiten Heerschildes, die weltlichen Reichsfürsten, standesmäßig gegen die anderen Adligen ab, und nur sehr wenigen Grafen gelang es, als gefürstete Grafen Anschluß an diese Gruppe zu erhalten. Die anderen wurden zu Grafen, was seitdem Bezeichnung dieses Standes war.

Bistum
In den Bistümern, welche als sog. Sprengel organisiert waren, übten die Bischöfe kirchliche Aufsicht über die Pfarreien aus. Bischofssitze waren bereits frühzeitig auf Städte fixiert, in denen bischöfliche kathedralkirchen (Dome) gebaut wurden.
Die Erzbischöfe (im Mittelalter Erzbischöfe in Mainz, Köln, Trier, Salzburg) hatten Aufsicht über die Bischöfe ihrer Kirchenprovinz (sog. Diözesansprengel) und wirkten häufig auch als päpstliche Legaten.
Durch die bischöfliche Weihe-, Lehr- und Aufsichtsvollmacht wurden Interessen und Wirkungsmöglichkeiten weltlicher Eigenkirchenherren in Zaum gehalten und eine Grundlage für eine relativ einheitliche Kirchenorganisation gegeben.
Ursprünglich sollten Bischöfe von den Klerikern der Domkirche und der Diözese, z.T. auch unter Beteiligung von Laien, gewählt werden. Allerdings investierte seit dem 9. Jh. der dem sakralen Charakter des Königtums verpflichtete Herrscher, der zudem selbst über die Bischofssitze verfügte, den für das Amt bestimmten durch Überreichen des Bischofsstabes. (Laieninvestitur) Dies wurde im ottonisch-salischen Reichskirchensystem weiter ausgebaut: Bischöfe erhielten nun auch hohe Reichsämter, Königsgüter und Grafschaften übertragen. Auch stellten nun die führenden Adelsgeschlechter Aspiranten für die Bischofsämter.
So wie die Pfarreien unter Einfluß des adligen Eigenkirchenwesens standen, standen die Bistümer unter dem herrschaftlichen Anspruch des Königstiums von Ottonen und Saliern.
Die Verfügung des Königtums über die Bistümer und die Laieninvestitur stießen im Zuge der Kirchenreform des 11. jh. auf scharfen Widerspruch, welcher im Investiturstreit gipfelte, bis im Jahre 1122 mit dem Wormser Konkordat eine Neuregelung getroffen wurde: der Bischof sollte von Klerus und Volk gewählt werden, wobei der Kaiser bei Entscheidung über zwiespältige Wahlen ein Mitwirkungsrecht hatte. Außerdem erhliet der Bischof fortan die Einwesiung in die weltlichen Herrschaftrechte durch Überreichung des Szepters vom König (gemäß lehensrecht und Heerschildordnung analog zu den anderen Reichsfürsten), die geistliche Vollmacht jedoch durch Ring und Stab vom Papst.
Das aktive Wahlrecht übten jedoch schon bald ausschließlich die jeweiligen Domkapitel aus, während andere Kleriker und Laien ab dem 13. Jh. keine Mitwirkungsmöglichkeit mehr hatten. Grundsätzlich erhöhte sich der Einfluß des Papstes, während der des Königs zurückging. Bereits im Jahre 1213 verzichtete Friedrich II. auf die Mitwirkung bei den Bischofswahlen.

EDIT (Nachtrag): Genauer nachzulesen auch in diesem Thread http://www.geschichtsforum.de/showthread.php?t=14264



Soviel muß an der Stelle erst einmal reichen; um tiefer in die Materie einzudringen, ist eingehende Konsultation von Fachliteratur notwendig...



König hieß doch, man regierte ein Königreich - wie viele gab es etwa im Frankenreich? Was hat es dann mit einem "fränkischen König" auf sich? Ich dachte, das Frankenreich selbst war in Königreiche unterteilt. War das Frankenreich selbst ein Königreich?

Zu den fränkischen Reichsteilungen - es gab ja deren mehrere - fallen mir spontan folgene Threads ein:
http://www.geschichtsforum.de/showthread.php?t=11140
http://www.geschichtsforum.de/showthread.php?t=7330
 
Zuletzt bearbeitet:
Was hat es mit den Bistümern/Grafschaften/Herzogtümern auf sich, wie entstanden sie, was waren sie überhaupt (was für Arten gab es)?


Reichsbischöfe und Bistümer
Bei den Bistümern im Heiligen Römischen Reich ist eine Besonderheit zu beachten. Anders als im übrigen Europa waren die Bischöfe nicht nur das geistliche Oberhaupt ihrer Diözesen (Bistumssprengel). Der König hatte ihnen Land verliehen, das sie wie Landesherren regierten, und damit weltliche Macht ausübten. Damit zählten die Bischöfe zu den geistlichen Reichsfürsten und sogar unter den sieben Kurfürsten - den Königswählern - befanden sich drei von ihnen: die Erzbischöfe von Trier, Mainz und Köln.

"Freie Herren" und Reichsritterschaft
An unterster Stelle des Adels standen die "freien Herren", die vielfach zu den Reichsrittern zählten. Die Reichsritterschaft hatte eine reichsunmittelbare Stellung erlangen können, d.h. sie unterstand nur noch den Kaisern und Königen des Heiligen Römischen Reichs. Bis zum Ende des Reichs zählte man mehrere hundert Reichsritterschaften. Das waren meist sehr kleine Gebietsstücke, in denen der Herr eine beschränkte Landesherrschaft ausübte.

Die Grafen
Im Rang darüber standen die Grafen, deren Ursprung und Funktion Timo oben bereits erklärt hat. Seit dem hohen Mittelalter entwickelten sich die Grafen von Amtsinhabern zu Landesherren. Das Amt wurde in ein erbliches Lehen umgewandelt, wodurch die Grafen zum hohen Adel zählten. Einigen Grafen gelang es, eine reichsunmittelbare Herrschaft ausbilden, wonach sie nur noch dem "Reich" - d.h. den Kaisern und Königen - unterstanden. Ein annderer großer Teil der Grafen konnte seine Selbstständigkeit jedoch nicht behaupten und wurde landsässig. Das bedeutet, dass sie die Landesherrschaft eines anderen Großen über sich anerkennen mussten.

Markgrafen und Landgrafen
Eine besondere Form von Grafen waren die Markgrafen und Landgrafen. Ein Markgraf war ursprünglich der Befehlshaber einer Grernzmark, der für die Aufgaben der Grenzsicherung mit besonderen Hoheitsrechten ausgestattet war. Aufgrund dieser Machtbefugnisse konnten einige Markgrafen eine herzogsgleiche Stellung ausbauen. und eine den höchsten Reichsfürsten gleiche Machtstellung erlangen. So z.B. der Markgraf von Brandenburg, der zu den sieben Kurfürsten zählte.

"Landgraf" war seit dem 12. Jh. der Titel für die Vertreter königlicher Rechte in Gebieten, in denen dem König die herzogliche Gewalt selbst zustand wie in Thüringen oder sie zugunsten des Reichs eingeschränkt war wie im Elsass. In diesen Gebieten war der Landgraf ursprünglich vom König mit der hohen Gerichtsbarkeit belehnt und "Vorsitzender Richter" des Landgerichts (daher der Name). Seit dem 13. Jh. entwickelten sich aus solchen Gebieten Landgrafschaften. Neben der wichtigsten Landgrafschaft Thüringen entstanden unter anderem Landgrafschaften in Hessen, im Herzogtum Schwaben und auf dem Gebiet der späteren Schweiz.

Herzöge
Herzöge standen im mittelalterlichen Deutschen Reich zunächst den fünf Stämmen vor, weshalb man sie auch als "Stammesherzöge" bezeichnet. Dazu zählten Sachsen, Bayern, Schwaben, Franken und Lothringen. Diese Stammesherzöge standen gleich unter dem König und waren neben ihm die wichtigsten Träger der Herrschergewalt. Im 12. Jh. lösten sich diese Stammesherzogtümer jedoch auf und es entstanden zahlreiche kleinere Herrschaftsgebiete. In ihnen gelangten Fürsten zur Macht, die konkurrierende Adelsfamillien verdrängt oder unterworfen hatten. Das konnten weltliche Fürsten wie Grafen oder Herzöge sein, aber auch geistliche Fürsten wie Bischöfe oder Äbte. Einige Herzöge behielten dennoch einen hohen Rang wie z.B. die von Bayern, Braunschweig-Lüneburg, Sachsen, Lothringen oder Württemberg.

Pfalzgrafen
Neben diesen wichtigsten Adelsgruppen kennt man noch Pfalzgrafen, die in fränkischer Zeit in Stellvertretung des Königs Vorsitzende im Königsgericht waren. Später wurden in den Stammesherzogtümern erneut Pfalzgrafschaften errichtet, die als königliches Gegengewicht zu den Herzögen für die Verwaltung des Reichsguts und die Rechtspflege verantwortlich waren. Nahezu alle Pfalzgrafen verloren jedoch im späten Mittelalter an Bedeutung, ausgenommen der Pfalzgraf bei Rhein im Raum des heutigen Rheinland-Pfalz. Er wurde Kurfürst und war bei einer Thronvakanz sogar "Reichsverweser".

Burggrafen
Auch gab es noch Burggrafen, die freilich in der Regel zum niederen Adel zählten. Sie waren in mittelalterlichen Burgen und Städten mit der Richtgewalt über die ihnen unterstellten Burginsassen ausgestattete militärische Befehlshaber, und standen im Dienst des Reiches oder eines Landesherrn.
 
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Vielen Dank für eure Antworten! Die haben Licht ins Dunkel gebracht -

1. Ich verstehe es also richtig, dass die Kaiserwürde nur durch die "Akzeptanz" des Papstes erlangt werden konnte? Wie wurde dann "entschieden", was alles zum Kaiserreich gehörte? Oder entsprach das frühere Königreich dann immer dem neuen Kaiserreich von seiner territorialen Größe her?
Gab es zu jeder Zeit einen Kaiser?

2. Kann man sagen, dass ein Königreich im Mittelalter und in der frühen Neuzeit vergleichbar mit einem einheitlichen Nationalstaat der heutigen Zeit war? War der König damals für sein Königreich - natürlich nur rein von der Art her - jemand, wie es heute ein Bundeskanzler oder Staatpräsident für sein Land war?

3. Das Heilige Römische Reich dt. Nation war doch ein Kaiserreich, oder?
Es bestand jedoch aus mehreren Königreichen - in diesem Fall steht der Kaiser jedoch noch klar über ihnen. Was legitimiert es einem Kaiserreich aber sich "Kaiserreich" zu nennen, wenn es eigentlich aus vielen Königreichen - also praktisch mehreren Einzelstaaten - besteht?

3. Wie weit reichte die Macht des Kaisers? Ich habe in dem Text oben gelesen, dass er auch noch über die Grenzen seines Kaiserreiches "tätig" war, er also auch über außerhalb liegende Königreich regierte - wie weit reichte denn die Macht der deutschen Kaiser?
 
Ich verstehe es also richtig, dass die Kaiserwürde nur durch die "Akzeptanz" des Papstes erlangt werden konnte?


Das kann man so sagen. Ohne Papst (oder zumindest ohne Rom) lief nichts, schließlich handelte es sich um ein "römisches" Kaisertum.


Wie wurde dann "entschieden", was alles zum Kaiserreich gehörte? Oder entsprach das frühere Königreich dann immer dem neuen Kaiserreich von seiner territorialen Größe her?


"Entschieden" wurde das dadurch, wer - außer dem Papst - noch alles den Kaiser als obersten Lehnsherrn akzeptierte.


Gab es zu jeder Zeit einen Kaiser?


Nein, es gab oft jahre- oder jahrzehntelang überhaupt keinen Kaiser. So gab es eine "kaiserlose Zeit" 1245 (als der Papst Friedrich II. absetzte bzw. spätestens 1250, als Friedrich II. starb) bis 1328 (als sich Ludwig der Bayer in Rom "im Namen des römischen Volks" krönen ließ).


Kann man sagen, dass ein Königreich im Mittelalter und in der frühen Neuzeit vergleichbar mit einem einheitlichen Nationalstaat der heutigen Zeit war?


Wohl kaum, das heutige Verständnis von "Nation" und das mittelalterliche Verständnis von "Reich" (das sich auf einen Herrscher, nicht auf ein Volk und auch nicht auf bestimmte Grenzen bezog) sind schwerlich gleichzusetzen.


Was legitimiert es einem Kaiserreich aber sich "Kaiserreich" zu nennen, wenn es eigentlich aus vielen Königreichen - also praktisch mehreren Einzelstaaten - besteht?


Die Frage verstehe ich nicht recht.


3. Wie weit reichte die Macht des Kaisers? Ich habe in dem Text oben gelesen, dass er auch noch über die Grenzen seines Kaiserreiches "tätig" war, er also auch über außerhalb liegende Königreich regierte - wie weit reichte denn die Macht der deutschen Kaiser?


Diese Frage ist schwierig zu beantworten, denn wie weit die tatsächliche Macht reichte, hing immer von der politischen Lage ab.

Der Begriff "deutscher Kaiser" ist übrigens für das Mittelalter unglücklich gewählt, die Kaiser sahen sich als "römische Kaiser".
 
1. Ich verstehe es also richtig, dass die Kaiserwürde nur durch die "Akzeptanz" des Papstes erlangt werden konnte? Wie wurde dann "entschieden", was alles zum Kaiserreich gehörte? Oder entsprach das frühere Königreich dann immer dem neuen Kaiserreich von seiner territorialen Größe her?
Gab es zu jeder Zeit einen Kaiser?

2. Kann man sagen, dass ein Königreich im Mittelalter und in der frühen Neuzeit vergleichbar mit einem einheitlichen Nationalstaat der heutigen Zeit war? War der König damals für sein Königreich - natürlich nur rein von der Art her - jemand, wie es heute ein Bundeskanzler oder Staatpräsident für sein Land war?

3. Das Heilige Römische Reich dt. Nation war doch ein Kaiserreich, oder?
Es bestand jedoch aus mehreren Königreichen - in diesem Fall steht der Kaiser jedoch noch klar über ihnen. Was legitimiert es einem Kaiserreich aber sich "Kaiserreich" zu nennen, wenn es eigentlich aus vielen Königreichen - also praktisch mehreren Einzelstaaten - besteht?

3. Wie weit reichte die Macht des Kaisers? Ich habe in dem Text oben gelesen, dass er auch noch über die Grenzen seines Kaiserreiches "tätig" war, er also auch über außerhalb liegende Königreich regierte - wie weit reichte denn die Macht der deutschen Kaiser?



zu 1) Bis ins 16. Jahrhundert galt nur als Kaiser, wer vom Papst in Rom zum Kaiser gekrönt worden war. Danach wurde in einem Gesetz bestimmt, dass der in Frankfurt gewählte König zugleich auch "erwählter römischer Kaiser" sein sollte. Damit entfiel eine Mitwirkung des Papstes und die Kaisertitulatur wurde von ihm unabhängig.

zu 2) Nationalstaaten sind ein Produkt der Neuzeit, da im Mittelalter "Herrschaft über Land und Leute" wichtig und die Herkunft der Bevölkerung nicht sehr wesentlich war. Zu ersten Nationalstaaten wuchsen im spätmittelalterlichen Europa Spanien, England und Frankreich heran, während das Heilige Römische Reich ein multinationales Gebilde war, das sich noch am ehesten mit einer Föderation vergleichen lässt.
Könige herrschten damals in einer absoluten Weise und waren von Parlamenten oder ähnlichen Institutionen weitgehend oder völlig unabhängig. Sie sind daher keinesfalls mit heutigen Königen und Staatspräsidenten vergleichbar (abgesehen vielleicht von einigen muslimischen Scheichtümern).

zu 3) Der fränkische König Karl der Große setzte als erster die Tradition des Imperium Romanum fort und wurde vom Papst in Rom 800 n. Chr. zum Kaiser gekrönt. Das bedeutet, dass sich der Papst als Oberhaupt aller Christen dazu berufen sah, diesen Titel zu verleihen. Wer ihn trug, galt auch als irdischer Beschützer der Christenheit.
Mit dem Zerfall des Frankenreichs wurde auch der Kaisertitel vakant. Der Papst verlieh ihn im 10. Jh. dem deutschen König Otto I., der in Rom zum Kaiser gekrönt wurde, und damit die Tradition des Römerreichs und Karls des Großen fortsetzte.

zu 4) Die tatsächliche Macht des Kaisers beschränkte sich auf das Heilige Römische Reich, bestegend aus dem deutschen Königreich, dem Königreich Burgund und dem Königreich Italien. Faktische Macht über die anderen Könige und Fürsten Europas konnte er nie erlangen. Zwar gab es zuweilen ein Oberlehnsverhältnis - z.B. über Polen im 11. Jh. -, doch war das nie dauerhaft und hatte auch keine machtpolitischen Konsequenzen
 
Vielen Dank!

Und wie mächtig waren die Königreiche innerhalb des Heiligen Römischen Reichs dt. Nation im Vergleich zu eigenständigen Königreichen wie Frankreich?

Herzogtümer konnte es doch nur innerhalb eines Königreiches geben oder?
 
darchr schrieb:
Und wie mächtig waren die Königreiche innerhalb des Heiligen Römischen Reichs dt. Nation im Vergleich zu eigenständigen Königreichen wie Frankreich?
Zum besseren Verständnis zu den Teilreichen des HRRDN: Wenn ein neues Oberhaupt im Reich bestimmt werden mußte, kamen die "Großen" des Reiches zusammen, um dieses in einer Wahl zu bestimmen. Zur Wahl berechtigt waren ausschließlich Fürsten aus dem deutschen Reich. Ab der Wahl im Jahre 1257 waren es 7 bestimmte deutsche Kurfürsten. Danach war der neue Herrscher immer erst König des deutschen Reiches, in Personalunion aber auch des Kgr. Italien (ab 952 zum Reich zugehörig) und von Burgund (ab 1033 zum Reich zugehörig, später in Kgr. Arelat umbenannt - nach der Hauptstadt Arles). Nach der Wahl und der Krönung zum König hatte dieser das Anrecht, sich vom Papst zum "Römischen Kaiser" krönen zu lassen. Vor der Herrschaft der Staufer war das besonders notwendig, um die "volle Macht" im Reich zu erlangen. Die Staufer sahen das dagegen anders und nannten sich "Römischer König", was bedeuten sollte, daß sie sich auch ohne Kaiserkrone im Vollbesitz ihrer Macht sahen.

Zur Kaiserkrönung mußte der König zum Papst nach Rom ziehen. Das konnte besonders nach Ende der Stauferzeit zu einem Problem für den jeweiligen König werden, da sich nun die sogenannte "Grafenwahl" durchsetzte, d. h. möglichst unbedeutende Grafen wurden zu Königen gewählt, damit diese gegenüber den übrigen Fürsten nicht zu mächtig werden konnten und jeder in "seinem Fürstentum" schalten und walten konnte, wie er wollte. Oft war es dann so, daß diese "Grafenkönige" nicht mal genug Geld für das Heer für den Marsch nach Rom zusammenbekamen und so kam es zu der bereits erwähnten "kaiserlosen Zeit".

darchr schrieb:
Herzogtümer konnte es doch nur innerhalb eines Königreiches geben oder?
Selbstverständlich. Sie waren die "Bundesländer" (der moderne Ausdruck sei mir verziehen) des Reiches, genau wie alle anderen Reichs-Fürstentümer.
 
Ah danke!!

"Danach war der neue Herrscher immer erst König des deutschen Reiches, in Personalunion aber auch des Kgr. Italien (ab 952 zum Reich zugehörig) und von Burgund (ab 1033 zum Reich zugehörig, später in Kgr. Arelat umbenannt - nach der Hauptstadt Arles). Nach der Wahl und der Krönung zum König hatte dieser das Anrecht, sich vom Papst zum "Römischen Kaiser" krönen zu lassen."

War der König dann nicht im Prinzip mit dem Kaiser "identisch", also müssten es nicht dann ein und die selbe Person häufig gewesen sein, wenn der König ohnehin Macht über die einzelnen Teilreiche hat?
 
War der König dann nicht im Prinzip mit dem Kaiser "identisch", also müssten es nicht dann ein und die selbe Person häufig gewesen sein, wenn der König ohnehin Macht über die einzelnen Teilreiche hat?
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Sagen wir so: Kaiser konnte nur werden, wer es schon zum König gebracht hatte. Aber bei weitem nicht jeder König wurde Kaiser. Kompliziert wird die Sache noch dadurch, daß es nicht selten zwei Könige gab, weil die "Großen des Reiches" (bzw. später die sieben Kurfürsten) sich nicht einigen konnten.

Eine uralte Diskussion zum Thema "Doppelwahl" gibt es hier: http://www.geschichtsforum.de/showthread.php?t=1726
 
Sagen wir so: Kaiser konnte nur werden, wer es schon zum König gebracht hatte. Aber bei weitem nicht jeder König wurde Kaiser. Kompliziert wird die Sache noch dadurch, daß es nicht selten zwei Könige gab, weil die "Großen des Reiches" (bzw. später die sieben Kurfürsten) sich nicht einigen konnten.

Eine uralte Diskussion zum Thema "Doppelwahl" gibt es hier: http://www.geschichtsforum.de/showthread.php?t=1726

Okay - von wann bis wann gelten diese in dem Thema erklärten Sachen? Für das heilige römische Reich dt. Nation?
 
Okay - von wann bis wann gelten diese in dem Thema erklärten Sachen? Für das heilige römische Reich dt. Nation?


Die gelten für das Mittelalter ab Otto I., also für das "(Heilige) Römische Reich".
Der Zusatz "deutscher Nation" taucht erst um 1500, also zu Beginn der Neuzeit auf.

Wie Dieter schon schrieb, kommt in der frühen Neuzeit auch die Krönung durch den Papst außer Gebrauch, ab dem 16. Jahrhundert folgt auf die Königswahl automatisch die Kaiserkrönung. Wobei die "Wahl" fast immer eine Formsache war; es wurde - bis auf eine einzige Ausnahme - immer der Thronfolger des Hauses Habsburg gewählt.
 
darchr schrieb:
War der König dann nicht im Prinzip mit dem Kaiser "identisch", also müssten es nicht dann ein und die selbe Person häufig gewesen sein, wenn der König ohnehin Macht über die einzelnen Teilreiche hat?
Nicht ganz. Aber auch diese Frage läßt sich nicht mit einem Satz beantworten, da wir es hier ja mit einer 1000-jährigen Tradition zu tun haben, wenn man ab Karl "dem Großen" rechnet. Aber im Großen und Ganzen hatte der Titel "Römischer Kaiser" ein besonderes Prestige - mit Unterbechungen bis etwa zur Zeit des Dreißigjährigen Krieges würde ich sagen.

Dieser Titel beinhaltete einen universalen weltlichen Machtanspruch über alle Christen. In der Stauferzeit war beispielsweise selbst England formal kaiserliches, bzw. deutsches Lehen.

Nach dem Dreißigjährigen Krieg versank sowohl das Reich, als auch der Kaisertitel in der Bedeutungslosigkeit.
 
Aber weshalb war das Oströmische Reich eigentlich ein Kaiserreich? (habe es so bei Wikipedia gelesen). Ich dachte, nur das Heilige Römsiche Reich hätte eins sein können.
 
Aber weshalb war das Oströmische Reich eigentlich ein Kaiserreich? (habe es so bei Wikipedia gelesen). Ich dachte, nur das Heilige Römsiche Reich hätte eins sein können.


Genau diese Tatsache war damals ein großes Problem, denn im Bewusstsein des mittelalterlichen Menschen konnte es eben nur EIN Kaiserreich geben. Das Oströmische Kaiserreich (Byzanz) erkannte daher das fränkische Kaiserreich lange Zeit nicht an, doch blieb ihm angesichts der realen machtpolitischen Situation nichts anderes übrig, als zähneknirschend das Unvermeidliche zu akzeptieren.

Bekanntlich gab es später die berühmte Eheverbindung zwischen der byzantinischen Prinzessin Theodora und einem Kaiser des Heiligen Römischen Reichs aus der Dynastie der Ottonen, was zeigt, dass sich Byzanz mit einem zweiten Kaiserreich abgefunden hatte. Beide Imperien waren jedoch geografisch so weit voneinander entfernt und hatten derart unterschiedliche politische Interessen, dass sich de facto kaum Berührungspunkte oder Streitigkeiten ergaben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Schon zu römischen Zeiten hatte Kaiser Diokletian 293 die Tetrarchie eingeführt, also die durch VIER geteilte Herrschaft, mit zwei Kaisern (Augusti) und zwei "Juniorkaisern" (Caesari). Das Reich wurde dann schließlich auch aufgeteilt (395) in ein Ost- und Weströmisches Reich.
Ob die Theophanu-Heirat mit Otto II. tatsächlich einer Anerkennung des mittelalterlichen neoweströmischen Kaisertums durch das oströmische Kaisertum gleich kommt, weiß ich nicht. Ich las auch schon anderes (wenn ich bloß wüsste, wo...) wo darauf hingewiesen wurde, dass die Minderwertigkeit des ottonischen Kaisertums aus byzantinischer Sicht darin Ausdruck fand, dass Prinzessin Theophanu eben keine Tochter des Kaisers selbst war, sondern aus einer Nebenlinie stammte.
 
Aber ich dachte, ein Kaiserreich könne im Prinzip nur durch die Zustimmung des Papstes entstehen - aber die jeweiligen Päpste zu den Zeiten werden doch nicht immer zwei Kaiser gekrönt haben . . .
 
Es gibt auch mehr als eine Kirche. Die Katholische Kirche war nur eine unter vielen. Selbst heute noch - und ich spreche nicht von den eigenständigen orthodoxen Kirchen, sondern von den mit Rom unierten katholischen aber nicht nicht römischen Kirchen, sehen sich die Patriarchen als dem Papst weitgehend ebenbürtig. Die Patriarchen der orthodoxen Kirchen erkennen naturgemäß den Primat des Papstes überhaupt gar nicht erst an.
 
Hinzu kommt auch noch das Zarenreich Russland, welches ja auch als Kaiserreich gelten konnte. Das Wort Zar und Kaiser gehen auf den selben Ursprung "Caesar" zurück.

Jede patriarchale christliche Religionsgruppierung (griechisch/russisch orthodox/römisch katholisch) hatte für sich den anspruch inne einen Kaiser krönen zu dürfen. So war der Kaiser des "Römischen Reiches" der Schutzherr der römisch katholischen, der Kaiser von Byzanz der Schutzherr der griechisch Orthodoxen und der Zar der Schutzherr der russisch Orthodoxen Kirche.
 
Hallo darchr,
Geschichte ist komplizierter, als man denkt.
darchr schrieb:
Aber weshalb war das Oströmische Reich eigentlich ein Kaiserreich? (habe es so bei Wikipedia gelesen). Ich dachte, nur das Heilige Römsiche Reich hätte eins sein können.
Aber ich dachte, ein Kaiserreich könne im Prinzip nur durch die Zustimmung des Papstes entstehen - aber die jeweiligen Päpste zu den Zeiten werden doch nicht immer zwei Kaiser gekrönt haben . . .
Das Oströmische Reich (=Byzantinische Reich) war in der Tat ein Kaiserreich. Es war 395 durch die entgültige Teilung des Römischen Reiches in zwei Teile entstanden, stand also in direkter antiker römischer Tradition. Die Kaiser dieses Reiches benötigten auch keinen Papst oder sonstigen geistlichen Würdenträger um Kaiser zu werden und sie mußten auch nicht den Umweg über eine Königswahl gehen, da dieses Reich eine Erbmonarchie war, d. h. bei den Byzantinern wurde man, wie im alten Römischen Reich auch, direkt Kaiser.
Das das Frankenreich/Deutschland ein Kaisertum begründen konnte, war tatsächlich den Päpsten geschuldet. Karl "der Große" war der erste Franke, der die Kaiserkrone erhielt, und zwar durch Papst Leo III. im Jahre 800. Das hatte den Hintergrund, daß die Päpste dringend eine Schutzmacht in Italien benötigten, da sich bereits seit 568 die Langobarden im Zuge der Völkerwanderung in Italien festgesetzt hatten und auch Rom immer wieder bedrohten. Da Byzanz nicht in der Lage war, Rom zu schützen, suchten sich die Päpste eine neue aufstrebende Macht in Europa und fanden sie im Frankenreich. Durch die Kaiserkrone wurden die Franken, später auch die Deutschen, fest an Rom gebunden.
Für die Byzantiner war dieses neue Kaisereich natürlich eine ernstzunehmende Konkurrenz, weshalb auch versucht wurde, die Krönung zu verhindern, aber ohne Erfolg. 812 erkannte Byzanz dann im Vertrag von Aachen das Fränkische Reich als Kaiserreich an, jedoch nicht als völlig gleichberechtigt. Jedoch gab es im Laufe der Zeit Veränderungen, durch die sich der Streit von selbst erledigte:
Bereits 200 Jahre davor gab es eine Kette von Ereignissen, durch die sich das Oströmische Reich veränderte - die alte Römische Kaiserdynastie wird entmachtet und ab 610 regiert die Dynastie des Herakleios, durch die sich das Reich von einem Römischen in einen Griechischen Staat umwandelte. Seit dem spricht man vom "Byzantinschen Reich". Übrigens wurde offiziell auch der Titel geändert: Die Kaiser nannten sich fortan nicht mehr "Augustus Imperator" sondern nahmen den Titel der alten griechischen Könige an und nannten sich "Basileios". Man spricht aber dennoch weiterhin von Byzantinischen Kaisern.
1054 spaltete sich nach Jahrhunderte lang immer wieder aufflackerndem innerkirchlichen Streit, die Griechisch-Orthodoxe Kirche von der Katholischen Kirche ab und unterstand somit auch nicht mehr dem Papst.
 
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