Frauen, Erbschaft, Schulden

Emma12345

Neues Mitglied
Das ist vielleicht eine etwas seltsame Frage, aber interessiert mich.
In der GRündungsurkunde der Stadt Freiburg heißt es: "Wenneiner meiner Bürger stirbt, soll seine Frau mit seinen Kindern alles besitzen, ohne jeden Einsprich, was er hinterlassen hat "
Ich frage mich jetzt, wie es mit Schulden war. Musste die Frau dann auch die Schulden übernehmen?
Wäre nett, wenn mir jemand einen Tipp geben könnte, wo ich da nachschauen kann, wie ichs rausfinden kann. Danke!
 
Erbschaftsschuld ist die von einem Erblasser oder aus dem Erbfallsvorgang herrührende Schuld. Für sie haftet der Erbe nach römischem Recht mit der von Justinian gewährten Rechtswohltat des Inventars, also einem Verzeichnis des Vermögens. Dadurch wird die Haftung für solche Schulden begrenzt.

Im Hochmittelalter haftet noch im Sachsenspiegel nur die Fahrnis des Nachlasses, wobei bestimmte Schulden (z. B. aus Raub, Diebstahl oder Spiel) überhaupt ausgenommen sind. Später ist für alle Schulden und mit dem ganzen Nachlaß einzustehen, doch wird die Rechtswohltat des Inventars aufgenommen, die Haftung für Schulden also wieder auf das übernommene Vermögen begrenzt.

Quelle: http://www.koeblergerhard.de/zwerga-f.htm

http://de.wikipedia.org/wiki/Sachsenspiegel
http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrnis
 
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Vielen lieben Dank für die Informationen. Ich habe da schon reingelesen, aber ich verstehe das noch nicht so ganz.
Heißt das, dass die Frau jetzt nur für einen bestimmten Teil dann aufkommen muss (aufgrund der Liste)?
 
Im Prinzip wird mit Hilfe des Inventars eine Übersicht des Nachlassvermögens aufgemacht.

Dadurch werden die Erben in die Lage versetzt, die Haftung für bestehende Schulden des Erblassers auf dieses Vermögen zu begrenzen.

Sie würden dann nicht mit ihrem sonstigen Vermögen (außerhalb der ERbschaft) für die SChulden einstehen müssen. Wenn das Erbe zur Schuldendeckung nicht reicht, haben die Gläubiger den Schaden.

Andererseits würde es mich verwundern, wenn Frauen und Kinder zu der Zeit überhaupt über eigenes Vermögen verfügt haben. Soweit ich das in Erinnerung habe, gehörte alles in der Familie dem Oberhaupt - also dem Mann
(da herrschte noch Ordnung :D )
 
Ich glaube, ich stehe da vol lauf dem Schlauch. Also wenn der Mann stirbt - wir nehmen an, was auch irgendwie plausibel ist, dass die Frau kein eigenes Vermögen hat - und der Mann hat Schulden. Muss die Frau diese dann übernehmen?
In dieser Inventarliste würde ja dann stehen, dass kein Vermögen da ist, sondern Schulden.
 
In dieser Inventarliste würde ja dann stehen, dass kein Vermögen da ist, sondern Schulden.


Vermögen und Schulden schließen sich nicht aus. Der Eigentümer einer Wohnung kann z. B. noch gleichzeitig Schulden bei der Bank haben, die ihm einen Kredit zum Kauf der Wohnung gewährt hat. In der Inventarliste muß die Wohnung natürlich auftauchen.
 
Ich glaube, ich stehe da vol lauf dem Schlauch. Also wenn der Mann stirbt - wir nehmen an, was auch irgendwie plausibel ist, dass die Frau kein eigenes Vermögen hat - und der Mann hat Schulden. Muss die Frau diese dann übernehmen?
In dieser Inventarliste würde ja dann stehen, dass kein Vermögen da ist, sondern Schulden.

Hallo,

die Frau stellt das Inventar auf, meinetwegen mit Null (oder mehr, wenn der Mann mehr hatte, irgendetwas wird schon vorhanden gewesen sein), und die Schulden werden darauf bezogen. Die Schulden werden also nur aus dem Nachlass gedeckt. Wenn der Nachlaß zur Schuldendeckung nicht reichen sollte - ist das nicht ihr Problem.

Anders: Reicht der Nachlass, um die Schulden zu decken, verbleibt für den Erben der Rest - also das Nettovermögen (Vermögen - Schulden)

Grüße
Thomas
 
Was Frauen (Männer), Erbschaft, Schulden und diese Dinge betrifft, war`s im Mittelalter wahrscheinlich kaum anders als heute.
Warum sollte es anders gewesen sein?
 
Um Mercy hier konkretisiert beizupflichten...

Was Frauen (Männer), Erbschaft, Schulden und diese Dinge betrifft, war`s im Mittelalter wahrscheinlich kaum anders als heute.
Warum sollte es anders gewesen sein?
Weil es andere Gesetze gab. :motz:

Bzw. weil das Erbrecht strenger traditioniert war und von seinen grundsätzlichen Regelungen nicht einfach abgewichen werden konnte.
Vgl. dazu bspw. http://www.phil.uni-passau.de/histhw/TutHiWi/genealogie/genealogie4.html
Dazu hatte ich mich kürzlich in einem anderen Thread (wo es um Eltern und Kinder ging) geäußert: http://www.geschichtsforum.de/showthread.php?t=15057
 
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