Ich denke wir beschränken uns auf die Zeit unter Louis XV. und Friedrich II., denn zu der Periode sind die Unterschiede am markantesten. (Unter Louis XIV. hatte es ja noch die Bewegungen der Fronde des Adels gegeben, unter Louis XV. war der Absolutismus in Frankreich schon recht etabliert.)
In Frankreich wie in Preußen regierte der König durch sein Kabinett, bzw. über gewisse Gremien. (Dazu vielleicht mehr morgen.)
Seit den Reformen unter Friedrich I. und Friedrich Wilhelm I. in Preußen wurde die moderne Bürokratisierung vorangetrieben.
http://www.geschichtsforum.de/showpost.php?p=205741&postcount=20 Nennenswert hierbei ist vor allem die gründliche Einführung eines Ressortwesens.
Schon vor dem Regierungsantritt Friedrich II. war der Einfluss des Adels bzw. der Stände völlig zurückgedrängt. Währenddessen hatte ein Teil des Adels in Frankreich noch immer über die Parlamente ein Mitspracherecht und konnte Gesetze zumindest ausbremsen, wenn nicht gar verhindern. An der Macht der Parlamente, denen während der Regentschaft des liberalen Philippe II. de Bourbon Duc d'Orléans wieder mehr Einfluss eingeräumt wurde, mussten sich die Könige manchmal die Zähne ausbeißen.
Ein weiterer erheblicher Unterschied bestünde im
Gottesgnadentum, welches in Frankreich noch von Louis XVI. beansprucht wurde. Religiös blieb Frankreich recht intolerant bis es zu den Freiheiten der Protestanten in den letzten Jahren Louis XVI. kam. Also zeichnete sich die Herrschaft der französischen Könige zu einem engen Hang zum Katholizismus aus, welcher zu einem der Grundpfeiler des franz. Absolutismus unter Louis XIV. geworden war, was man allerdings vor dem Hintergrund der religiös motivierten Bürgerkriege des späten 16. und frühen 17.Jh. betrachten muss, welche damals die Macht der franz. Könige untergraben hatten. Währenddessen war in Preußen der Absolutismus wie das
Staatswesen weitesgehend
säkularisiert, d.h. dass es geradezu zu einer der entscheidenden Herschaftsauffassungen gehörte, dass die Religion des Souveräns keinen Einfluss auf die seiner Untertanen haben müsse, was Friedrich Wilhelm I. auch mehrfach noch formulierte, eine Zwangsläufigkeit aus dem Konvertieren der brandenburgischen Hohenzollern zum Calvinismus (reformierten Bekenntnis) während die Untertanen in der Mehrzahl Lutheraner blieben. Friedrich II. hingegen war obendrein Atheist, der somit noch höher die religiöse Toleranz hob, zumal ihm mit dem Schlesischen Krieg viele Katholische Untertanen zugefallen waren.