P
Pfeiferhans
Gast
Zur Situation speziell der Schwerhörigen ist oben schon viel gesagt worden. Deshalb möchte ich nur noch anmerken, dass das Gesetz nach dem die Verfolgung Behinderter erfolgte, „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ hieß. Betroffen waren also (zumindest grundsätzlich) nur Behinderte, deren Behinderung als erblich bedingt galt. Erworbene Behinderungen, insbesondere Kriegsverletzungen, fielen nicht darunter. Klumpffüßigkeit wäre vielleicht ein Grenzfall gewesen. Wenn Derjenige aber außerdem ein lautes Organ hatte, um Propaganda für das "erbgesunde Herrenmenschentum" zu machen, dann wurde jedenfalls darüber hinweggesehen.