Gerichtsverfahren für Hexen

Lenchen

Neues Mitglied
Hallo!
Ich hätte da mal eine Frage zur Hexenverfolgung: Wer konnte alles angeklagt werden? Und bekamen die Angeklagten dann ein Gerichtsverfahren? Wie wurde "geprüft" ob es Hexen oder keine Hexen waren?
Wäre sehr dankbar für eine Antwort.:winke:
 
Gennerell konnte ja jeder angeklagt werden, wobei zu Beginn der Hexenverfolgung eher Frauen aus der unterschicht verfolgt wurden, später aber auch reichte Frauen, denn ihr Vermögen gehörte dann dem Land.
Ein paar Proben habe ich auf dieser Seite gefunden. Aber oft genügte auch die Folter, dass eine Frau zugab, eine Hexe zu sein...
 
Hallo!
Ich hätte da mal eine Frage zur Hexenverfolgung: Wer konnte alles angeklagt werden? Und bekamen die Angeklagten dann ein Gerichtsverfahren? Wie wurde "geprüft" ob es Hexen oder keine Hexen waren?
Wäre sehr dankbar für eine Antwort.:winke:

Um welches Land und welche Epoche geht es denn? Ich meine mich zu entsinnen, dass Raymond Cartier in seinem Buch "In die neue Welt" recht ausführlich auf Salem eingeht, kann's aber gerade nicht nachschlagen.
 
Gestern gab es auch eine gute SEndung von Planet Wissen zu dem Thema. In erster Linie ging es um die Inquisition, aber das Thema Hexenverfolgung wurde auch angesprochen, schau doch auch mal auf die Internet Seite. Die hatten auch einen sehr kompetenten Studiogast.

Liebe Grüße :winke:

Planet Wissen
 
Später wurden auch Apoteker und Hebammen beschuldigt.

Jein, denn man kann die Opfer eben nicht vornehmlich bestimmten Berufsgruppen - wie übrigens auch nicht (damit oft verbunden) geschlechtsspezifisch - zuordnen.
So weit waren wir in anderen Diskussionen zu diesem Thema schon mehrfach...

Ich erlaube mir einmal, auch hier HEXENFORSCHUNG archives -- February 2006 (#7) zu verlinken und folgende relevante Passage zu zitieren:
Vierte Fehlsicht: "Opfer der Hexenverfolgungen wurden nahezu ausnahmslos Frauen, darunter viele Hebammen und Heilerinnen".
Ohne Zweifel sind den europäischen Hexenverfolgungen mehrheitlich Frauen zum Opfer gefallen, wenngleich es Gegenden gab, wo wesentlich mehr Männer als Frauen hingerichtet wurden. So adaptierte man in Island nicht das klassische westeuropäische Hexenstereotyp; zwischen 1604 und 1720 wurden hier 110 Männer, aber nur zehn Frauen wegen Hexereidelikten angeklagt. In Estland und Finnland bezichtigte man ebenfalls weitaus mehr Männer als Frauen der Hexerei. Während des 16. Jahrhunderts findet sich auch im westschweizerischen Waadtland ein Verfolgungsgebiet mit einem hohen Anteil männlicher Angeklagter. Prinzipiell wurden in katholischen Regionen bis zu 30 Prozent Männer hingerichtet, während in protestantischen Gebieten und Territorien (wie zum Beispiel Schweden, Dänemark, den Niederlanden, England und Schottland) 80 bis 90 Prozent weibliche Hingerichtete nachzuweisen sind (Schulte). Eine Erklärung für diesen signifikanten Unterschied liegt in der uneinheitlichen Übersetzung der fatalen Bibelstelle Exodus 22 Vers 17 (Vers 18 nach älteren Bibelausgaben). Legitimiert durch das Tridentinum benutzte die katholische Vulgata das männliche Genus ("die Zauberer sollst du nicht leben lassen"), während Luther die aus dem hebräischen Original stammende - grammatikalisch richtige - weibliche Form anwandte. Damit ging für Protestanten als getreue Bibelexegeten die Hexerei grundsätzlich von Frauen aus. Wenngleich das von vor allem frühneuzeitlicher Dämonologen ausgebildete und übrigens auch von Gegnern der Verfolgung (Johann Weyer, Friedrich Spee) adaptierte Hexenstereotyp die arme, alte, verwitwete Frau als angebliche Teufelsbuhlerin in den Vordergrund stellte, wurde dieses Opfermuster jedoch schon bei frühen Verfolgungen wie auch den späteren massenhaften Hexenjagden gegen Ende des 16. und im Laufe des 17. Jahrhunderts immer wieder durchbrochen. Junge, verheiratete Frauen, Kinder, Jugendliche, Männer, Amtsträger und Geistliche gerieten zunehmend in den Hexereiverfahren unter Anklage.

Mitverantwortlich für die unbestreitbare hohe weibliche Hinrichtungsquote waren das geschlechtsbezogene Magieverständnis und nachfolgend der besondere Zuschnitt der Hexenlehre, die den Frauen geradezu arbeitsteilig die dämonisch besetzte Zauberei zuschrieb. Die spezifisch weiblichen Pflichten der Nahrungszubereitung, Geburtshilfe, Kindererziehung, Krankenpflege, Versorgung des Milch- und Kleinviehs legten es scheinbar nahe, die Schuld an Todesfällen und Schädigungen in diesem Bereich den Frauen zuzuschreiben.
Gleichwohl gehörten weder heilkundige Frauen, noch in der Geburtshilfe tätige Nachbarinnen oder städtische wie dörfliche Hebammen zu den bevorzugten Opfern der Hexenverfolgung. Auch unter Einrechnung einer Dunkelziffer blieb die Mehrzahl der Geburtshelferinnen völlig unbehelligt.
Dagegen waren Hebammen als Sachverständige an Hexereiverfahren beteiligt, wenn es galt, inhaftierte Frauen zu untersuchen, die angaben, schwanger zu sein.

Einsicht: Obwohl diese Mär heute immer noch in unkritischen (Print)medien klischeehaft verbreitet wird, gehörten Hebammen und Heilerinnen nicht zu den bevorzugten Opfern der Hexenjagden.
 
Später wurden auch Apoteker und Hebammen beschuldigt.

Es wurde schlicht weg alles beschuldigt was "unbequem" oder im Weg war.
Das ging zum einen durch alle "Zirkel" und Sparten und machte zum anderen auch vor dem Adel nicht halt. :richter:

So konnte man auch seine offenen Rechnungen begleichen und Sühne leisten ;:still:
 
Adel im Hexenprozess

Es wurde schlicht weg alles beschuldigt was "unbequem" oder im Weg war.
Das ging zum einen durch alle "Zirkel" und Sparten und machte zum anderen auch vor dem Adel nicht halt. :richter:

So konnte man auch seine offenen Rechnungen begleichen und Sühne leisten ;:still:


Richtig, auch der Adel wurde nicht verschont. Zwei wohl der berüchtigsten Prozesse sind wohl Jene gegen Elisabeth von Dobschütz und Sidonie von Sachsen.
Die Erstere kam auf die Folter und dann auf das Schafott, im Pommerschen. Der Zweite glückte die Flucht zu ihren Brüdern nach Sachsen. Allerdings büßten es dafür ihre Bediensteten.
 
Ja, die Hexenprozesse waren auf ihrem Höhepunkt vermutlich die grösste Einebnung von Standesunterschieden vor der Französischen Revolution.
 
Besonders verwerflich war es, dass sogar auf anonyme Anzeigen hin Frauen und Männer als Hexen verfolgt und auch verurteilt wurden!
Das Perfide dabei war, dass der anonyme Anzeigenerstatter sich damit ja mittelbar zum "Richter" aufschwingen konnte. Dass die für den Prozess zuständigen Richter sich auf diese Weise zum Werkzeug anderer machten,
macht einmal mehr deutlich, wie notwendig es war, die richterliche Willkür durch Schritte zur Rechtsstaatlichkeit in die Bahnen zu weisen.
Leider kam dies halt für viele verbrannte Hexen zu spät.
salu jeanne, die ebenfalls verbrannte
 
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