frauen zur zeit der französischen Revolution
Hallo,
also ichhabe mal mein Geschibuch zu Rate gezogen:
Zur Zeit der frz. Rev. gab es erstmals Frauen, die sich der UNterdrückung durch den Mann öffentlich widersetzten. Olympe de Gouges, z.B. (die wurde glaube ich aber auch enthauptet) hat 1791 die "Erklärung der Frauen- und Bürgerinnerechte" verfasst. Es gab auch Frauenklubs, die allerdings von den Jakobinern geschlossen wurden. Was genau für Klubs das waren habe ich auf die schnelle nicht gefunden, aber wahrscheinlich politische Klubs oder Debattierklubs. Frauen erhielten in Frankreich erst 1946 das Wahlrecht. Soviel aus dem Geschi-Buch ( Geschichte und Geschehen I, Oberstufe ausgabe A, Klett).
Dann hab ich noch irgendwo einen Artikel aus dem Code civil über das Verhältnis von Frauen und Männern:
Art.213: Der Ehemann ist seiner Ehegattin Schutz und die Gattin ihrem Manne Gehrosam schuldig.
Art.215: Die Frau kann ohne ausdrückliche Genhemigung irhes Mannes sich nicht vor Gericht stellen, selbst dann nicht, wenn sie eine Handelsfrau ist oder sie mit ihrem Manne außer der Gütergemeinschaft oder in geteilten Gütern lebt.
( da kommen noch mehr, aber ich hab keine Lust die abzuschreiben. Frauen dürfen zwar in Polizeiliche Ermittlungen ohn Männererlaubnis, sie dürfen aber ohne männliche Erlaubnis auch nichts verkaufen.)
Art.229: Der Mann kann wegen eines von seiner Frau begangenen Ehebruchs auf Ehescheidung klagen.
Art.230: Die Frau aber ist wegen eines von ihrem Manne begangen Ehebruchs auf Ehescheidung nur dann befugt, wenn er sich eine Beischläferin in dem Hause gehalten hat, das beide Ehegatten bewohnen.
Nett, was? Aus Napoleons I. bürgerliches Gesetzbuch, Dessau/Leipzig 1808.
Ich hoffe das hilft =)
LG
Katha