Kabinett im preußischen Absolutismus

Wie war das Kabinett im preußischen Absolutismus aufgebaut?

kann mir jemand helfen?
Meinst Du damit die persönliche Umgebung des Königs - Kabinettssekretäre etc.? Wessen Kabinett meinst Du? Ich glaube zwischen der Regierungsweise Friedrich Wilhelm I. und Friedrich II., wobei ich ich beide zum preußischen Hochabsolutismus rechnen würde, gibt es gewisse Unterschiede.
 
ok,

welche unterschiede in der kabinettszusammensetzung und -nutzung (adel, bürgertum?) im hoch- und aufgeklärten absolutismus waren denn prägnant? brauch nur grob sein.

habe gelesen, dass erst ausschluss des adels und einberufung loyaler und gebilbdeter beamte aus dem bürgertum bei friedrich I, später bei Friedrich Wilhelm I dann wieder einbeziehung des adels, aber untertänig und als ausgleich fürs verbot der pol. entmachtung bzw. besteuerung...
alles kompliziert, nicht meine epoche grrr..
 
Ich gehe mal nur kurz auf die Zeit Friedrich II. ein.
Minister waren z.B. 1755 Herr v. Cocceji, Herr v.Borcke. Graf v.Beeß. Herr v.Dankelmann, Graf v.Reuß wie man der Landreiterordnung entnehmen kann, die in der Oekonomischen Encyklopädie von J. G. Krünitz zu sehen ist. Ich weiß nicht, wie sehr Du Dich schon mit der preußischen und deutschen Geschichte beschäftigt hast. Der Graf von Reuß war ein souveräner Reichsgraf im Heiligen Römischen Reich, vielleicht ist das schon ein ganz guter Anhaltspunkt auf die Zusammensetzung des Kabinetts.

Zum Grafen Heinrich IX. von Reuß haben wir schon einen recht gehaltvollen Thread: http://www.geschichtsforum.de/f75/h...ns-unter-der-regentschaft-friedrich-ii-19569/

Zum konkreten Umgang mit seinen Kabinettssekretären findet man viel aufschlussreiches beim Zeitgenossen Friedrichs und dessen philosophischen Wegbegleiter Dieudonné Thiébault.

Wenn das Dir zu kompliziert ist und nicht Deine Epoche, warum beschäftigst Du Dich denn damit?
 
mein mündliches examensprüfungsthema. lese schon wie blöde, aber es ist schon sehr komplex. kann eben gut sein, dass eine frage lautet: wie war denn die zentralverwaltung/ das kabinett aufgebaut?
kann mich faktisch totlesen, aber die antwort noch nicht auf den punkt bringen, daher die frage ans forum..
 
Der König Friedrich II. hatte 4 Kabinettssekretäre, die möglichst unverheiratet sein sollten. Diese besorgten die Korrespondenz des Königs, d.h. dass sie ihm die Briefe vorlegten und er über diese entschied und die Kabinettssekretäre vor allen Dingen die Antworten ausformulieren sollten. Obwohl sich der König ganz intensiv bemühte, dass ihn seine Sekretäre nicht hintergehen konnten, kannte Thiébault einen Fall, in dem es vorkam, dass ein Bittschreiben um eine Anstellung eines Arztes zweimal nicht hindurch gelangte und erst über ein Schreiben Thiébaults selbst den Schreibtisch des Königs erreichte. Im Großen und Ganzen war allerdings der Umgang mit seinen Kabinettssekretären auf höchstmögliche Effizienz ausgerichtet.
Zu den Ministern sage ich vielleicht ein andermal was.
 
Zum konkreten Umgang mit seinen Kabinettssekretären findet man viel aufschlussreiches beim Zeitgenossen Friedrichs und dessen philosophischen Wegbegleiter Dieudonné Thiébault.
Ich schreibe auch nur das zusammen, was ich in zwei-drei zeitgenössichen Quellen finde.

Am übersichtlichsten ist für Dich sicherlich:
"Friedrich der Große und sein Hof
Persönliche Erinnerungen an einen 20jährigen Aufenthalt in Berlin von Dieudonné Thiébault" Berlin Story Verlag, Berlin, 2005
Vom Deckel: "... Als Wissenschaftler analysiert Thiébault den Aufbau von Staat, Verwaltung, Auswärtigem, von Post, Transport und Polizei. ..."
Dabei untergliedert er schön eindeutig in Kapitel, welche alle Aspekte des Hoflebens betreffen.
 
Jetzt anfangs kurz zu den Unterschieden der Regierung Friedrich II. zu der seines Vaters:
Bei Friedrich Wilhelm I. nahm eine wichtige Rolle das Generaldirektorium ein, welches eine Großbehörde war, in welcher sogar der König das Präsidium und in dessen Raum einen Tisch inne hatte. Mit der Herrschaft Friedrich II. änderte sich dies schlagartig, indem Friedrich II. Zentralbehörden schuf, welche in keiner Verbindung mehr zum Generaldirektorium standen.
„Die oberste Aufsicht über die Staatsverwaltung verlagerte sich vom Generaldirektorium in das Kabinett des Königs, so dass nur von hier aus noch ein Gesamtbild von den Funktionen des Staates gewonnen werden konnte.“
(Peter Mast)

Letztlich wurde das Kollegialitätsprinzip übergangen. Der König suchte immer enger die Kontrolle an sich zu binden, so unterstellte er bisweilen selbst Provinzräte u. dergleichen direkt seinem Kabinett und umging damit den gewöhnlichen Dienstweg. Auf der anderen Seite stattete er auch immer wieder Minister mit besonderen Vollmachten aus, welche diese ermächtigten, sich auch in anderen Ressorts anderer Minister einzumischen.
Zu den bereits unter Friedrich Wilhelm I. installierten Provinzdepartements traten Fachressorts - Fachdepartements, so für:
Handel und Gewerbe
Heeresverwaltung
Akzise und Zölle
Bergwerks- und Hüttenwesen
Forsten.
Durch den Krieg und die Auswirkungen hatten bestimmte Minister eine herausragende Sonderstellung, so der Provinzminister für Schlesien. Während des 7-jährigen Krieges wurde der Staatsminister Borck, eben derselbe welchen ich im Zusammenhang mit der Landreiterordnung nannte, damit beauftragt, die Kriegssteuern in Sachsen einzutreiben. Allerdings soll er es dabei übertrieben und sich den Unwillen der Sachsen zugezogen haben, außerdem munkelte man, er habe sich dabei bereichert und wie ein Souverän aufgeführt. Letztlich wurde er abberufen und zur Königin nach Magdeburg geschickt, von Zinnow übernahm die Aufgaben des Ministers von Borck.

In der Summe kann man sich vorstellen, dass diese direkte Unterstellung der Minister und Verwaltung unter den König nicht lange gut gehen konnte, da der Staat an Fläche zusehends hinzu gewann und die Regierung durch den König selbst in der Form gerade mit der 2. und 3. polnischen Teilung illusorisch wurde, weshalb auch Friedrich Wilhelm II. zum Kollegialitätsprinzip zurückfand.
 
[SIZE=-1]In
Heinz Schilling: Höfe und Allianzen - Deutschland 1648–1763, Berlin 1998
gibt es einen nicht schlechten Einblick in den Aufbau derVerwaltungsspitze inkl einer schönen Grafik.
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vielen dank. ich glaub der ausbau des generaldirektoriums ist sehr entscheidend, werd mich mal damit befassen.

werd in der prüfung mal klassischen Abs. darstellen u. vergleichen (Ludwig XIV u. FI) und dann FII für den aufgelärten A.
FWI ist doch kein hochabsolutist mehr, er sah sich doch mehr als Inhaber eines Amtes bzw einer Funktion. ist doch eher ein sonderweg den preußen nun geht, durch die militarisierung und die Toleranzpolitik des atheist. Königs.. zum adel reicht doch: bei Ludwig XIV am Hof und funktionslos, bei FII als Beamte eingesetzt, also funktionstüchtig.. war das auch bei FWI..

Fragen über Fragen :grübel:
 
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