Herrscher des Vatikan

War/Ist der Papst auch das politische Oberhaupt des Vatikans? Ich hatte darüber eine Diskussion mit meinen Opa. Er sagte ja, ich aber meine das politische Oberhaupt des Vatikans war eine andere Person mit dem Titel "Doge". Wer hat also recht?
 
Weltlich gesehen war der Papst im Mittelalter das Oberhaupt des Kirchenstaates. Der Kirchenstaat umfasste lange Zeit nicht nur Rom, sondern auch viele Ländereien drumherum und die teilweise bis zur Adria gingen. Natürlich gab es immer ein Hin und Her was die Besitzungen angingen und teilweise war der Kirchenstaat dann nur noch auf Rom reduziert. Der Vatikanstaat ist quasi der Nachfolger des Kirchenstaates. Der Kirchenstaat beruht im übrigen auf der pippinschen Schenkung. Vatikan wird der Kirchenhauptsitz erst seit dem 14. Jahrhundert so genannt.

Und ja, der Papst ist der Souverän des Vatikanstaates, der seine eigene Staatbürgeschaft, seine eigene Post, etc. hat.
 
Hallo!
Zu ergänzen wäre vielleicht, daß auch Genua einen Dogen hatte. Weiß man als Opernnarr spätestens durch Verdis "Simone Boccanegra" *g*
Gruß Arminius
 
ritasophia schrieb:
die Besitzungen angingen und teilweise war der Kirchenstaat dann nur noch auf Rom reduziert. Der Vatikanstaat ist quasi der Nachfolger des Kirchenstaates. Der Kirchenstaat beruht im übrigen auf der pippinschen Schenkung.
QUOTE]

Ist die "pippinische Schenkung" nicht eine Fälschung?

Glaube mal soetwas gelesen zu haben.

Grüße Repo
 
Nein, es war schon Pippin, nicht der Karl... :fs:

Und eigentlich war es auch keine echte Schenkung i.S.v. einem Geschenk, sondern ein Versprechen (lat. Originalname Promissio Pippini)

Den Gesamtkontext zum Nachlesen z.B. auch unter Entstehung des Kirchenstaates
Anm.: Hier ist auch nochmals auf die gefälschte Kontantinische Schenkung verwiesen!
 
Um nochmal alles zu buendeln und jeden Zweifel auszuschliessen, auch mit der Gefahr, etwas zu widerholen, was schon gesagt ist:

1. Der Kirchenstaat bestand hauptsaechlich aus der pippinschen Schenkung und dem Patrimonium Petri. Dieses Patrimonium Petri war schon vor der pippinschen Schenkung Besitztum der Bischoefe von Rom, ergo ist der Kirchenstaat, mithin die weltliche Macht der Paepste, aelter als die pippinsche Schenkung, die im Jahre des Herrn 754 in der Urkunde von Quierzy besiegelt wurde.
Unter Papst Julius II. (1503 bis 1513) erreichte der Kirchenstaat seine groesste Ausdehnung.

2. Der Kirchenstaat hoerte 1870 endgueltig auf zu existieren. Fortan war der weltliche Status der Paepste nicht geklaert. Die sogenannte roemische Frage wurde erst im Jahre 1929 beantwortet: am 26. Februar werden die Lateranvertraege unterzeichnet, worin unter anderem der Staat der Vatikanstadt gegruendet wurde, der die Staatsform einer absoluten Wahlmonarchie hat. Die Paepste hatten wieder ein weltliches Staatsgebiet von 44 Hektar Groesse auf dem vatikanischen Huegel. Zu diesem souveraenen Staat gehoeren auch einige Exklaven, wie beispielsweise die Patriarchalbasiliken, Castel Gandolfo, Radio Vatican u.v.a.m.

3.
Mercy schrieb:
Der Vatikan ist weltweit anerkanntes Völkerrechtssubjekt
Mitnichten! Es muss zwischen dem Staat der Vatikanstadt und dem Heiligen Stuhl unterschieden werden, das ist nicht dasselbe. Der Vatikan ist ein souveraener Staat mit Staatsflaeche, Staatsvolk etc. pp. Der Heilige Stuhl hingegen beinhaltet den Papst und die Dikasterien der roemischen Kirche. Nicht etwa der Vatikan, sondern der Heilige Stuhl ist anerkanntes Voelkerrechtssubjekt und als wichtigster Teil desselben der Papst selbst, womit der bisher einmalige Zustand eingetreten ist, dass eine natuerliche Person zum Voelkerrechtssubjekt wird. Desweiteren unterhaelt nicht etwa der Vatikan als Staat diplomatische Beziehungen, sondern der Heilige Stuhl. Die Diplomaten tragen alle die Bezeichnung vom Heiligen Stuhl und nicht vom Staat der Vatikanstadt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das behauptet nicht nur wiki, sondern der Codex des Kanonischen Rechtes hoechstselbst. Dort ist zu lesen:
Can. 361 — Unter der Bezeichnung Apostolischer Stuhl oder Heiliger Stuhl ist in diesem Gesetzbuch nicht nur der Papst zu verstehen, sondern auch, wenn nicht aus der Natur der Sache oder aus dem Kontext anderes offensichtlich ist, das Staatssekretariat, der Rat für die öffentlichen Angelegenheiten der Kirche und andere Einrichtungen der Römischen Kurie.
Offensichtlich sind also der Heilige Stuhl und der Staat der Vatikanstadt zwei getrennte und voneinander unabhaengige Institutionen.
Fuer die Eigenstaendigkeit des Heiligen Stuhles spricht:
1. Diplomaten tragen den Titel vom Heiligen Stuhl, nicht vom Staat der Vatikanstadt
2. Die Lateranvertraege kamen zwischen dem Heiligen Stuhl und dem italienischen Staat zustande. Aus den Verhandlungen ging der Vatikanstaat hervor. Das heisst, der Heilige Stuhl ist ein vom Staat voellig unabhaengiges Organ und mit diesem nur durch den Papst als beiderseitigem Oberhaupt verbunden.
3. Bei den vereinten Nationen ist nicht etwa Vatican City State ein "permanent observer", sondern The Holy See
 
Schnell eine kleine Randbemerkung: das vatikanische Autokennzeichen SCV wird vom römischen Volk gerne abgekürzt mit "Se Cristo Vedesse"...
 
Hier noch ein Zusatz zu meinem letzten Beitrag.
Im Grundgesetz der Vatikanstadt steht in Artikel 2:
Die Vertretung des Vatikanstaates in Beziehungen mit dem Ausland und mit anderen Völkerrechtssubjekten, bei der Aufnahme diplomatischer Beziehungen und Vertragsabschlüssen ist dem Papst vorbehalten, der sie durch das Staatssekretariat ausübt.
 
In der Tat handelt es sich bei dem Vatikan/Heiligen Stuhl um ein rechtlich besonderes Gebilde.

Im Völkerrecht wird normalerweise von einem Staat ausgegangen, wenn ein eigenes Staatsgebiet, ein eigenes Staatsvolk und eine eigene Staatsmacht gegeben sind. Im Falle der Citta del Vaticano handelt es sich zwar um ein solches abgegrenztes Gebiet mit einer eigenen Staatsbürgerschaft der Bevölkerung.


Die Staatsmacht wird jedoch von der Institution Heliger Stuhl (= Sancta Sedes) ausgeübt, welche nicht nur alleine vom Papst dargestellt wird, sondern auch die Kurie (als Verwaltung) beinhaltet. Papst und Kurie bilden zusammen den "Heiligen Stuhl", welcher kirchenrechtlich die Leitung der römisch-katholischen Kirche darstellt und zugleich ein so genanntes souveränes, nichtstaatliches Völkerrechtssubjekt ist, welches die Staatsmacht darstellt und deshalb auch die diplomatische Vertretung nach aussen durch die Nuntiaturen gewährleistet. Der Grund für diese Besonderheit liegt in der Auflösung des Kirchenstaates, bei der der Papst zumindest völkerrechtlich seine besondere Rolle behalten sollte.

Im Verhältnis zur Citta del Vaticano ist der Papst im übrigen absoluter Monarch; er könnte z. B. alleine die Verfassung ändern.


Noch eine Anmerkung zum Heiligen Stuhl; der Bischofssitz in Mainz darf sich Heiliger Stuhl von Mainz nennen.
 
Die Staatsmacht wird jedoch von der Institution Heliger Stuhl (= Sancta Sedes) ausgeübt, welche nicht nur alleine vom Papst dargestellt wird, sondern auch die Kurie (als Verwaltung) beinhaltet. Papst und Kurie bilden zusammen den "Heiligen Stuhl", welcher kirchenrechtlich die Leitung der römisch-katholischen Kirche darstellt und zugleich ein so genanntes souveränes, nichtstaatliches Völkerrechtssubjekt ist, welches die Staatsmacht darstellt und deshalb auch die diplomatische Vertretung nach aussen durch die Nuntiaturen gewährleistet. Der Grund für diese Besonderheit liegt in der Auflösung des Kirchenstaates, bei der der Papst zumindest völkerrechtlich seine besondere Rolle behalten sollte.
Diese Aussage ist weder staats- noch kirchenrechtlich richtig.

Nach dem Staatsgrundgesetz von 1929 ist der Papst Staatsoberhaupt und Inhaber aller Staatsmacht. In seiner Person bündeln sich Legislative, Exekutive und Jurisdiktion - die Kurie bzw. die Päpstliche Kommission übt nur in seinem Auftrag gesetzgebende und überwachende Funktion aus. Alle Funktionsträger sind von ihm ernannt und direkt abhängig.

Sowohl staatsrechtlich auf den Vatikan bezogen als auch kirchenrechtlich auf die Kirche bezogen, obliegen dem Papst die jeweiligen Leitungsämter allein.
 
Grundsätzlich hat der Papst die Allmacht im Vatikan als aboluter Monarch. Wenn man aber vom Heligen Stuhl spricht, so umfasst das den Papst, aber auch die Kurie als seine Verwaltung.

Und es gibt im Rahmen der Kurie auch vereinzelt Einschränkungen der Papstmacht. So kann der Papst zum Beispiel ein Urteil der Rota, dem Apellationsgericht, nicht aufheben. Er kann zwar selbstverständlich eine andere Umsetzung des Tenors bestimmen, beispielsweise die Aufhebung einer Ehe, deren Nichtigkeit die Rota gerade nicht anerkannte. Nur das Urteil selbst bleibt davon unangetastet.


Dieses Beispiel dürfte allerdings ziemlich theoretisch sein, da solche "Problemfälle" im Vorfeld geklärt werden, wie man in Monaco weiss.
 
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