Fangen wir mal so an: Nach der mittelalterlichen Rechtsordnung ist der König der oberste Lehensherr, Eigentümer des gesamten Bodens und mehrerer besonderer Rechte, der sogenannten "Regalien" (von rex = König) - googel mal, welche das sind..
Boden und Rechte "leiht" er nun an Andere (Bischöfe, Äbte, Herzöge, treue Dienstleute) aus; diese Gruppe nennt man "Reichsfürsten". Theoretisch ist diese Leihe jederzeit widerrufbar und an die einzelne Person gebunden.
Zum dritten ist der Königstitel eigentlich vererblich; eine bestimmte Gruppe von Würdenträgern (die später (!) so genannten Kurfürsten) konnte sich aber einmischen, oder im Falle eines Interregnums oder eines minderjährigen Königs eingreifen.
In den Jahrhnderten vor der Goldenen Bulle nahmen sich die Reichsfürsten immer mehr Rechte heraus (Vererbbarkeit ihrer Ländereien, verschiedene Regalien, Bischofsinvestitur durch die Kirche alleine, Bestätigung des Königs,...). Dies wird von Zeit zu Zeit kodifiziert (Wormser Konkordat, "statutum in favorem principum",...) ; das umfänglichste davon ist die Goldene Bulle, in der insbesondere die Wahl des Königs durch die Kurfürsten zwingend festgeschrieben wird. Aber auch andere Dinge...
Es findet hier eine Entwicklung statt, wie sie auch in England seit 1215 zu sehen ist; dort erfolgt die Begrenzung der königlichen Macht aber auf eine andere Weise