Die Lex Salica

K

Köbis17

Gast
Hallo Zusammen,

heut las ich in einer Zeitung von einem "Bußgeldkatalog" zur Zeit des Merowinger-Königs Chlodwig.
Es handelt sich um die Lex Salica.
Was steckte genau dahinter und brachte sotwas damals was?

Im Internet findet man schon Aufstellungen aus dem Inhalt der Lex Salica, aber hier im GF gibt es doch bestimmt Fachmänner, die mir mehr dazu erzählen können.
 
Ganz einfach werden hier gesetzlich Richtlinien erlassen, ohne diese ging es damals schon nicht…dass dabei Politik auch im Spiel ist, scheint klar, so zur Verminderung der Blutrache durch Wergelder.
Die Verfahren sind dabei interessant wer Richter war und oder sich die Familien untereinader einigen konnten etc…
 
Hallo Zusammen,

heut las ich in einer Zeitung von einem "Bußgeldkatalog" zur Zeit des Merowinger-Königs Chlodwig.
Es handelt sich um die Lex Salica.
Was steckte genau dahinter und brachte sotwas damals was?

Im Internet findet man schon Aufstellungen aus dem Inhalt der Lex Salica, aber hier im GF gibt es doch bestimmt Fachmänner, die mir mehr dazu erzählen können.
Hallo Köbis17. :winke:
Chlodwig zeichnete zwischen 507-511 das erste Gesetzeswerk der Franken, die "Lex Salica", auf. Diese Gesetzessammlung galt für alle, im salfränkischen Herrschaftsgebiet lebenden Franken und anderen Germanen und weist noch keine christlichen Einflüsse auf. Auf Grund der Ausdehnung des Reiches und der Entstehung des Privateigentums an Grund und Boden – eines bis dahin neuen Phänomens – war ist eine solche Gesetzessammlung notwendig geworden, die neben altem Stammesrecht auch Gesetze enthielt, die erst unter Chlodwig erlassen wurden.
Die "Lex Salica", enthielt neben allgemeinen Verhaltensregeln vor allem das fränkische Strafrecht mit einer Art Bußgeldkatalog ("Wergeld"). "Wergeld" mußte zahlen, wer einem anderen Freien (und zwar nur Freien) körperlichen Schaden zufügte, oder ihn sogar tötete. Unfreie wurden lediglich ihrem "Wert" bzw. "Kaufpreis" gemäß durch einen Geldbetrag gesühnt.
Die Höhe des Wergeldes richtete sich nach der Schwere der Verletzungen oder sogar Tötungen sowie nach sozialer Herkunft, gesellschaftliche Stellung - insbesondere die zum König, die Arbeitsfähigkeit und Grad der fachlichen Spezialisierung, Zeugungsfähigkeit und Alter, aber auch nach der Heilungsmöglichkeit.
Interessant ist dabei auch folgendes: War der Täter ein Unfreier und der Getötete ein Freier, dann mußte der Täter den Verwandten des Getöteten ausgeliefert werden, um so eine Hälfte der Bußsumme zu begleichen. Die andere Hälfte hatte der Herr des Straffälligen zu begleichen.
Zwischen Adligen und Freien wurde in der "Lex Salica" noch nicht unterschieden, jedoch nahmen sogenannte "Antrustionen" (Gefolgsleute des Königs) - Romanen, soweit sie convivae regis (Tischgenossen des Königs) waren - und die Amtsträger (grafiones, pueri regis) eine Sonderstellung mit dem dreifachen Wergeld ihres Geburtstandes ein.
Damit hat Chlodwig I. die Grafschaft als Institution ausgebaut, indem er die Grafen, die ursprünglich nur polizeiliche Funktionen hatten, als Vertreter des Königs in den pagi mit umfassenden Vollmachten ausstattete.
Im römisch-fränkischen Reichsteil war es dagegen die Kirche bzw. die geistlichen Würdenträger, die dort die Verwaltungsaufgaben übernahmen.
 
Danke Barbarossa, dann war das ganze für die damalige Zeit recht fortschrittlich?
 
Jaein, für Germanen ja, aber der Herrschaftsbereich war Größtenteil auf ehemaligen römischen Gebiet, wo vorher schon Gesetze existierten, aber wahrscheinlich nicht mehr durchgesetzt wurden...da halt diese "germanisch" besetzt waren.
 
Danke Barbarossa, dann war das ganze für die damalige Zeit recht fortschrittlich?
Wenn du das Festschreiben von Gesetzen allgemein schon als fortschrittlich bezeichnest, dann ja. In Grunde war es bei den Franken ja nur althergebrachtes Stammesrecht, das hier aufgeschrieben wurde. Diese Gesetze galten, zumindest in ähnlicher Form, noch sehr lange – vor allem das „Wergeld“ als Wiedergutmachung existierte noch bis ins Hochmittelalter weiter.
Und – diese Gesetze galten nur für das Stammesgebiet der Franken, nicht jedoch für die Regionen, die einst zum Römischen Reich gehörten. Hier galt das alte römische Recht weiter. Interessant hierbei auch: Zog ein einzelner Franke ins römisch-fränkische Gebiet – wendete er sich also von seiner Gemeinschaft ab – galt auch für ihn von da an das römische Recht.
Die Lex Salica wurde im Zusammenhang mit der Reichsgründung aufgeschrieben. Ähnliche Gesetzeswerke gab es aber auch bei anderen Stämmen am Ende der Völkerwanderungszeit, so z. B.
um 475 die Westgoten (Codex Euricianus, das »Pariser Fragment«),
um 500 die Burgunden (Lex Burgundionum),
um 643 Langobarden (Edictum Rothari,)
um nur einge zu nennen.
Definition: Germanische Volksrechte - Meyers Lexikon online
 
Hier galt das alte römische Recht weiter. Interessant hierbei auch: Zog ein einzelner Franke ins römisch-fränkische Gebiet – wendete er sich also von seiner Gemeinschaft ab – galt auch für ihn von da an das römische Recht.
Ich kenne das so, dass die Rechte für Personen gelten, nicht für Gebiete?
Dass heißt ein Romane wird nach römischen Recht gerichtet, ein Franke nach Lex Salica, obwohl beide Haus an Haus wohnen können...
:confused:
 
Ich kenne das so, dass die Rechte für Personen gelten, nicht für Gebiete?
Dass heißt ein Romane wird nach römischen Recht gerichtet, ein Franke nach Lex Salica, obwohl beide Haus an Haus wohnen können...
:confused:
Theoretisch ja, zumindest bei den Franken war das so, denn:
Diese Gesetzessammlung galt für alle, im salfränkischen Herrschaftsgebiet lebenden Franken und anderen Germanen
und zwar nur für die.
Bei den Westgoten war das z. B. wieder anders.
 
Hallo zusammen!
Durch die Forumsuche bin ich auf diesen Thread gestoßen und hätte noch einige Fragen dazu.

Sehe ich das richtig, dass von der Lex Salica nur noch eine einzige Seite vorhanden ist und sich diese in Trier befindet?

Die Lex Ripuaria hat anscheiend etwas umfangreicher die Zeit überdauerd, weiß jemand wo sich das Orginal, bzw. die älteste noch erhaltene Fassung aufbewahrt wird?
Hat jemand für beide Ausgaben eine (komplette) deutsche bzw. englische Übersetzung für mich, bzw einen link? Der Link vom 16.05.2008 (timotheus) funzt leider nicht mehr.

Mit freundlichen Grüßen
schmiddi
 
Es gibt mindestens vier HSS der Lex Salica: D, E1, E2 und S. Dass von diesen nur eine Seite erhalten wäre, wüsste ich nicht. Wie kommst du darauf?
 
Es gibt mindestens vier HSS der Lex Salica: D, E1, E2 und S. Dass von diesen nur eine Seite erhalten wäre, wüsste ich nicht. Wie kommst du darauf?
Hallo El Quijote,
von dieser HP: Link. Mehr habe ich noch nicht dazu gefunden. Wenn man googelt kommt man fast immer dorthin, deswegen dachte ich es gibt nur dieses Fragment.


Eine andere Frage bezüglich der Lex Ripuaria, es werden dort oft Geldbeträge als Strafe genannt. Mal ganz abgesehen von der Durchsetzung des Rechts, wie hoch war denn das "Einkommen" eines freien Franken zu dieser Zeit? Der Begriff "Einkommen" passt zwar nicht wirklich, aber umschreibt denke ich ganz gut auf was ich hinaus möchte.
Wenn ein Ribuarier einen zugewanderten Römer tötet, werde er mit zweimal 50 Schillingen bestraft.
Wie lange musste also ein Freier dafür "Arbeiten" oder Besitz verkaufen wenn er z.B. einen Römer über den Jordan schickte und das Gesetz angewendet wurde. Also hat es jemanden "hart" getroffen oder war es eher "Kleingeld"?
 
Hallo El Quijote,
von dieser HP: Link. Mehr habe ich noch nicht dazu gefunden. Wenn man googelt kommt man fast immer dorthin, deswegen dachte ich es gibt nur dieses Fragment.

Dabei handelt es sich "nur" um eine Übersetzung der Lex Salica ins (Althoch)Deutsche.

Zum Wehrgeld: Du kannst davon ausgehen, dass es sich dabei um sehr hohe Beiträge handelte.
 
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