Grund der Zersplitterung des HRR?

Zar Alexander

Mitglied
Hey,

Mich interressiert eure Meinung nach der Grund für die zersplitterung des Heiligen Römischen Reiches in die vielen suveränen Kleinstaaten war, was das Reich erschütterte.
Ausserdem wäre ich dankbar, wenn ihr mir verraten würdet, wie stark der Einflusses und die Macht des Kaisers gegen mitte und Ende des HRR noch war.

Wie immer Erwartungsvoll,
Zar Alexander.
 
Gegen Ende... Null, Nada, Niente, Zéro, :p. Gegen ende sind die Fürsten und Napoleon mit dem Kaiser praktisch nach belieben umgesprungen.
 
Einer der Gründe dürfte in der Wahlmonarchie an sich liegen. Obwohl in den ersten Jahrhunderten des HRR das Prinzip der Königswahl noch kein Problem darstellte – in dieser Zeit sogar meistens noch die Erben des jeweils verstorbenen Königs/Kaisers bei der Thronfolge favorisiert wurden, obwohl dies nicht zwingend war – zeigte sich seit dem Ende der Stauferzeit (1254) doch, dass die Wahlberechtigten Fürsten immer häufiger eigene Machpolitische Ziele verfolgten. Solange ein König/Kaiser genug Autorität besaß (oder genug Geschenke verteilen konnte), konnte er sich auch gegenüber den Fürsten durchsetzen. Mit dem Beginn des Interregnums (1254-1273) gab es diese Autorität nicht mehr und die Fürsten häuften sich Macht und auch Ländereien an. Auch nach dem Interregnum achteten die Kurfürsten darauf, dass kein König zu mächtig wurde und wählten meist unbedeutende Grafen zum König – die sogenannte „Zeit der Grafenkönige“ (1273-1347) begann. Das erste Geschlecht, das wieder zu einiger Macht kam waren die Luxemburger (1347-1437 mit Unterbrechung), die dann von den Habsburgern abgelöst wurden. Den Habsburgern gelang es, eine Hausmacht (also unter direkter Regierung der Habsburger stehende Ländereien) aufzubauen, die sich sehen lassen konnte. Kaiser Maximilian I. (1486-1519) versuchte sogar das Reich zu reformieren – alles durchaus Vorhaben, durch die das Reich zu neuer Stärke hätte kommen können. Jedoch verfolgten seine Nachfolger diese Ziele nicht mit der notwendigen Konsequenz weiter, so dass die Reform nicht zum Erfolg weiter geführt wurde. Hinzu kam auch, dass die Osmanen, die erst den Balkan und auch Ungarn erobert hatten, griffen 1529 das Reich an und belagerten sogar Wien. Der zur gleichen Zeit aufkommene Protestantismus trug sein Übriges zur Uneinigkeit des Reiches bei. Der entgültige Todesstoß für die Einheit und letztlich auch für die Existenz des Reiches bedeutete jedoch der Dreißigjährige Krieg (1618-1648) und im Besonderen die Ergebnisse des anschließenden „Westfälischen Friedens“, durch den die Fürsten in Deutschland nur noch formal dem Kaiser unterstanden.
Napoleon I. hatte mit dem derart geschwächten Reich leichtes Spiel und machte ihm dann im Jahre 1806 ein Ende.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Hauptgrund lag m. E. in der schieren Größe des Reichs.

Die Versuche der Fürsten, sich gegenüber der Zentrale eigenständig zu machen sieht man ja in allen mittelalterlichen Reichen (vor allem in Frankreich). Letztlich gelang es aber den Königen dort, sich auf ihre Hausmacht gestützt durchzusetzen.
Im HRR hat selbst die Hausmacht der Habsburger auf dem Zenit ihrer Macht nicht gereicht, sich gegen die Opposition der Fürsten durchzusetzen. Obwohl diese Hausmacht wohl deutlich größer war als die der englischen oder französischen Kollegen - aber das restliche Reich war eben noch einmal sehr viel größer.
 
Ich würde auch zu Barbarossas Annahme tendieren, dass das so lange anhaltende Wahlkönigtum ausschlaggebend war. Ganz geschickt ist vielleicht ein Vergleich mit Polen, wo sich durch die fehlende Macht auch mächtige Fürsten etablieren konnten, deren militärisches Potenzial genauso wie im HRR teilweise sogar das des Wahlkönigs überstieg.

Interessant ist natürlich, der Zeitpunkt an dem die Macht der Territorialfürsten (Reichsfürsten) derjenigen des Kaisers als Institution überstieg. Vielleicht findet man den Beginn am Ende der Herrschaft Karl V. und dessen Scheitern und Überforderung mit dem Riesenreich und den innenpolitischen Schwierigkeiten im Reich als einen entscheidenden Punkt.
 
Hey,

Mich interressiert eure Meinung nach der Grund für die zersplitterung des Heiligen Römischen Reiches in die vielen suveränen Kleinstaaten war, was das Reich erschütterte.
Ausserdem wäre ich dankbar, wenn ihr mir verraten würdet, wie stark der Einflusses und die Macht des Kaisers gegen mitte und Ende des HRR noch war.

Wie immer Erwartungsvoll,
Zar Alexander.


Wenn man im 18. Jahrhundert durch das Heilige Römische Reich reiste und an jeder Landesgrenze Tabak, Baumwolle, Kaffee verstecken oder dafür Zoll bezahlen mußte, war das erschütternd, doch ob die Kleinstaaterei das Reich wirklich erschütterte, ist die Frage. "Das liebe, Heilge Römische Reich, wie hälts nur noch zusammen", so stimmt der Student Frosch in Goethes Faust ein bekanntes Studentenlied an, doch das Reich erwies sich als enorm dauerhaft. Es war "ein solides gotisches, mittelalterliches Haus, worinnen man aber sicher wohnet", wie ein Zeitgenosse 1795 schrieb, als die bewunderte französische Monarchie schon Geschichte war.

Auch den Einfluß des Kaisers sollte man nicht unterschätzen. Sicher, in den norddeutschen, protestantischen, kaiserfernen Territorien war sein Einfluß gering, doch an Glanz, Ansehen und Tradition konnte sich kein deutscher Reichsfürst mit dem Erzhaus der Habsburger vergleichen, weder die Wettiner, die die prächtigsten Schlösser, das feinste Porzellan und die schärfsten Mätressen hatten, noch die Hohenzollern, die schließlich auf Kosten der Habsburger zur Großmacht avancierten.
 
1. Wenn man im 18. Jahrhundert durch das Heilige Römische Reich reiste und an jeder Landesgrenze Tabak, Baumwolle, Kaffee verstecken oder dafür Zoll bezahlen mußte, war das erschütternd, doch ob die Kleinstaaterei das Reich wirklich erschütterte, ist die Frage. "Das liebe, Heilge Römische Reich, wie hälts nur noch zusammen", so stimmt der Student Frosch in Goethes Faust ein bekanntes Studentenlied an, doch das Reich erwies sich als enorm dauerhaft. Es war "ein solides gotisches, mittelalterliches Haus, worinnen man aber sicher wohnet", wie ein Zeitgenosse 1795 schrieb, als die bewunderte französische Monarchie schon Geschichte war.

2. Auch den Einfluß des Kaisers sollte man nicht unterschätzen. Sicher, in den norddeutschen, protestantischen, kaiserfernen Territorien war sein Einfluß gering, doch an Glanz, Ansehen und Tradition konnte sich kein deutscher Reichsfürst mit dem Erzhaus der Habsburger vergleichen, weder die Wettiner, die die prächtigsten Schlösser, das feinste Porzellan und die schärfsten Mätressen hatten, noch die Hohenzollern, die schließlich auf Kosten der Habsburger zur Großmacht avancierten.
1. Ich glaube die Bezeichnung "gotisch" wurde damals für alles Mögliche alte Zeug verwendet, wenn ich mir so die Notizen von Chodowiecki aus den 1780ern anschaue.
Die Reichskirche (katholisch) hatte unter Franz I. ja eine gewisse Klammerfunktion noch im 18.Jh.. Hier weiter lesen: http://www.geschichtsforum.de/f303/kaiser-franz-i-des-hrr-schwaechster-kaiser-oder-visionaer-21283/
Dass fast flächendeckend im HRR die Thurn und Taxis ihr Postsystem trotz aller landesherrlichen Eigenheiten erhalten konnten, ist auch bemerkenswert.

2. In Norddeutschland stellte aber auch Brandenburg-Preußen eine Ausnahme dar. Für die kleineren Reichsstände im Norden war auch das HRR noch wichtig, wie der Magdeburger Streit zwischen der dortigen Ritterschaft und dem Preußenkönig exemplarisch darstellt, der von Seiten Sachsens im Namen des Kaisertums entschieden wurde. Gerade kleinere Reichsfürsten/Reichsstände wie Schaumburg-Lippe oder auch Münster profitierten noch im 18.Jh. von den schützenden Institutionen des HRR, welche Okkupationsgelüste großer Anrainer sicherlich verringerte, bzw. deren Ausführung verhinderte.

Mein Linktipp, wo schon etwas zum HRR in der Frühen Neuzeit zusammen getragen wurde: http://www.geschichtsforum.de/f60/sicht-der-zeitgenossen-auf-das-hrr-17-18-jh-13125/

Die beste und überschaubarste Sicht auf das HRR findet man bis jetzt in Heinz Schillings "Höfe und Allianzen".
Ansonsten lohnt ein Blick in das Schaffen von Heinz Schilling, der sich auf das HRR und das Zeitalter um 1648 herum intensiv beschäftigt hat.
Heinz Schilling – Wikipedia
 
Natürlich war das Wahlkönigtum ein Problem - aber m. E. nicht der wesentliche Punkt.
Schließlich ist in der Regel die normale dynastische Erbfolge durch die Wahl bestätigt worden - seit 1438 sind durchweg die Habsburger am Ruder, das hat die weitergehende Zersplitterung nicht verhindert.

Umgekehrt gab es auch in anderen Ländern dynastische Brüche wie im Interregnum oder dem Dualismus Luxemburger/Habsburger. Man denke da nur an die Rosenkriege in England. Und in solchen Phasen können natürlich die Regionalkräfte auf Kosten der Zentrale Macht an sich bringen. Das hat dann wenig mit dem Prinzip des Wahlkönigtums zu tun.
 
Wenn man im 18. Jahrhundert durch das Heilige Römische Reich reiste und an jeder Landesgrenze Tabak, Baumwolle, Kaffee verstecken oder dafür Zoll bezahlen mußte, ...
Dann entsprach das völlig den üblichen europäischen Gepflogenheiten.

Insofern stimme ich Dir zu, daß "Kleinstaaterei" nicht unbedingt ein Problem war oder als solches empfunden wurde.

Hier gibt es m. E. immer noch viele Vorstellungen, die der deutsch-nationalen Geschichtsschreibung des 19. Jahrhunderts entspringen. Da galt ein zentralistisch durchorganisiertes, einheitliches, komplett deutsches Reich als Ideal, und Geschichte wurde danach beurteilt, ob sie diesem Ideal entsprach oder ihm entgegenstand.

Das 20. Jahrhundert hat uns ja gezeigt, daß diese Vorstellungen mit Vorsicht zu genießen sind (nicht nur die deutschen, sondern generell die "modern" nationalstaatlichen").
Gerade wenn man die aktuelle Situation in der EU anschaut, scheint mir persönlich die stark föderalistische Struktur des HRR ein interessantes Vorbild zu sein.
 
Ich entschuldiger mich gleich für O-T, aber wieso gibts kein HRR-Forum in der Neuzeit?
Das frage ich mich doch schon seit Jahren, heißt seit ich hier im Forum bin.;)

Jedenfalls sind durch das Fehlen desselben Threads zu der Thematik auf verschiedenste Unterforen wild verteilt:
http://www.geschichtsforum.de/f288/ (mein heißester Tipp)
http://www.geschichtsforum.de/f76/
http://www.geschichtsforum.de/f60/
http://www.geschichtsforum.de/f58/
http://www.geschichtsforum.de/f303/

Deine Frage passt aber sehr gut zum Thema "Zersplitterung".
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich entschuldiger mich gleich für O-T, aber wieso gibts kein HRR-Forum in der Neuzeit?

Das frage ich mich doch schon seit Jahren, heißt seit ich hier im Forum bin.;)

Wir versuchen die Gesamtanzahl der Foren nach Möglichkeit reduziert zu halten, denn es dient nicht gerade dem Überblick, für jedes Thema ein eigenes Forum zu haben. Deshalb muss das HRR mit einem Forum auskommen. Das ist in der Kategorie MA eingeordnet. Neuzeitthemen müssen aber nicht hier eingeordnet werden, sondern können u.a. im Forum Hexenverfolgung, Glaubensspaltung, Aufklärung/Absolutismus etc. eröffnet werden. Eben dort, wo es am besten passt.
 
Im Wessentlichen wurden hier ja schon die wichtigsten Punkte genannt.
Ich halte zum einen auch die Wahlmonarchie für eine entscheidende Ursache welche die Entstehung einer Zentralgewalt verhinderte. Die Kaiser des hohen Mittelalters konnten einen Machtverlust durch die Wahl noch dadurch verhindern indem sie rechtzeitig einen Sohn zum Nachfolger wählen ließen der nach dem Tod des Kaisers sofort seine Poition einnehmen konnte. Nachdem aber die Staufer ausgestorben waren versagte dieses System und das König/Kaisertum erlitt dadurch einen Verlust an Macht der nie wieder repartiert werden konnte.

Zum anderen sehe ich auch die Sache mit dem "ligischen Lehen" einen entscheidenden Grund. Wonach der König/Kaiser ein frei gewordenes Lehen nach einen Jahr wieder vergeben musste. Im späten Mittelalter versuchten die Herrscher dieses Problem zu neutralisieren indem sie erledigte Lehen an enge Familienangehörige vergaben (Hausmachtspolitik), aber auch das hatte keinen Erfolg.

Die Versuche der Fürsten, sich gegenüber der Zentrale eigenständig zu machen sieht man ja in allen mittelalterlichen Reichen (vor allem in Frankreich). Letztlich gelang es aber den Königen dort, sich auf ihre Hausmacht gestützt durchzusetzen.

Die französischen Könige hatten da, wie R.A. es ansprach, einen gewaltigen Vorteil. Verwaiste Lehen konnte der König seinem "Hausmachtsterritorium" (Domaine royal) einfügen. In der Regel wurde diese dann nur noch an Angehörige des Königshauses als Apanagen verliehen.

Weiterhin konnte der König Lehen einziehen sobald der betreffende Vasall seiner Gefolgschaftspflicht nicht nachkamm. Dies wurde dann natürlich zu einer Machtfrage indem das Königtum, vor allem unter den frühen Kapetingern, nicht immer als Sieger hervor ging. Aber indem wohl spektakulärsten Fall konnte das Königtum sich in Frankreich als einzige Führungsmacht endgültig durchsetzen als König Philipp II. 1204 den Plantagenet Johann Ohneland all seiner französischen Territorien per Parlamentsbeschluss für verlustig erklärte und sie einzog. Der König konnte dieses Urteil schließlich auch in der Schlacht von Bouvines militärisch behaupten.

Aber natürlich konnte das Königtum die Krondomäne auch durch Heiraten mit reichen Erbinnen erweitern, auch Frankreich konnte glücklich heiraten. ;)
 
Ich halte zum einen auch die Wahlmonarchie für eine entscheidende Ursache welche die Entstehung einer Zentralgewalt verhinderte. Die Kaiser des hohen Mittelalters konnten einen Machtverlust durch die Wahl noch dadurch verhindern indem sie rechtzeitig einen Sohn zum Nachfolger wählen ließen der nach dem Tod des Kaisers sofort seine Poition einnehmen konnte. Nachdem aber die Staufer ausgestorben waren versagte dieses System und das König/Kaisertum erlitt dadurch einen Verlust an Macht der nie wieder repartiert werden konnte.
Bitte um Entschuldigung daß ich hier weiterhin skeptisch bleibe.

Ein "echtes" Wahlkönigtum gibt es doch eigentlich nur zwischen dem Interregnum und der endgültigen Etablierung der Habsburger, also von 1250 bis 1438 (und auch in dieser Zwischenphase gab es einige Übergänge von Vater zu Sohn).
Danach war das System wieder wie zu Stauferzeiten am Laufen und sorgte für eine dynastische Kontinuität wie in einer Erbmonarchie - aber die "Zersplitterung" ging weiter.

Umgekehrt gibt die europäische Geschichte ja genug Beispiele, daß auch die "normale" Erbmonarchie oft genug Phasen hat, in denen der Thronanspruch zwischen verschiedenen Familienzweigen umstritten ist, Gegenkönige und Prätendenden die dynastische Folge unterbrechen und in solchen Wirren die Königsmacht insgesamt gegenüber den Fürsten (und Ständen) zurückgeht - wie im HRR.

Zum anderen sehe ich auch die Sache mit dem "ligischen Lehen" einen entscheidenden Grund.
So weit ich weiß, galt dieses Lehnsrecht aber im restlichen Europa ähnlich.
Theoretisch konnte ein Lehnsherr/König/Kaiser erledigte Lehen frei vergeben oder Lehen einziehen, wenn der Lehnsnehmer illoyal wurde.
Aber in der Praxis hing das überall in Europa von der tatsächlichen Machtstellung ab, ob sich der Herrscher damit durchsetzen konnte.

Der französische König hatte m. E. nicht die bessere Rechtsstellung als der deutsche, sondern das Glück, bei entscheidenden Weichenstellungen die Oberhand behalten zu haben.
Das HRR war einfach zu groß, um mit der kaiserlichen Hausmacht (und sei sie auch so groß wie die der Habsburger) dominiert werden zu können.
 
Bitte um Entschuldigung daß ich hier weiterhin skeptisch bleibe.

Ein "echtes" Wahlkönigtum gibt es doch eigentlich nur zwischen dem Interregnum und der endgültigen Etablierung der Habsburger, also von 1250 bis 1438 (und auch in dieser Zwischenphase gab es einige Übergänge von Vater zu Sohn).
Danach war das System wieder wie zu Stauferzeiten am Laufen und sorgte für eine dynastische Kontinuität wie in einer Erbmonarchie - aber die "Zersplitterung" ging weiter.

Da hast du ja auch recht. Unter den Dynastien der Ottonen, Salier und Staufer konnte das Königtum nicht zuletzt deshalb eine starke Position einnehmen weil diese Dynastien das Wahlkönigtum weitestgehen neutralisieren konnten weil die Könige noch zu Lebzeiten ihre Nachfolger (Söhne) wählen ließen. Dieser Nachfolger war damit zum Zeitpunkt des Vorgängers automatisch König und musste nicht noch einmal gewählt werden. Mit dem Tod Konrads IV. und dem damit einhergehenden Niedergang der Staufer fand diese Praxis ein Ende und die Reichsfürsten wählten im Interregnum nacheinander schwache Grafen in das Königtum welches in dieser Zeit an Macht verlor. Diese Macht konnte das Königtum aber nicht wieder zurückgewinnen da die Reichsfürsten die Machtkämpfte zwischen Luxemburgern, Habsburgern, Wittelsbachern, Wettinern ect. zu nutzen wussten und ihre gewonnenen Vorrechte gegenüber der Krone wahren und auch ausbauen konnten. Nachdem die Habsbuger die faktische Erbmonarchie (natürlich wurden sie immernoch gewählt) wieder herrstellten hatte das König/Kaisertum seine Funktion als Zentralorgan des Reiches faktisch verloren.

Die frühen Kapetinger in Frankreich ließen ihre Söhne übrigens ebenfalls zu Lebzeiten zu Könige krönen (und von den Vasallen anerkennen) um eine reibungslose Nachfolge gewährleisten zu können. Erst Philipp II. konnte darauf verzichten, da das Königtum bei seinem Tod stark genug war und die Nachfolge Ludwigs VIII. nach dem Tod des Vaters von keinem mehr angezweifelt wurde.

R.A. schrieb:
Umgekehrt gibt die europäische Geschichte ja genug Beispiele, daß auch die "normale" Erbmonarchie oft genug Phasen hat, in denen der Thronanspruch zwischen verschiedenen Familienzweigen umstritten ist, Gegenkönige und Prätendenden die dynastische Folge unterbrechen und in solchen Wirren die Königsmacht insgesamt gegenüber den Fürsten (und Ständen) zurückgeht - wie im HRR.

Auch das stimmt, aber die Erbfolgekämpfte in Frankreich (HK) oder England (RK) entzündeten sich nicht daran weil vielleicht zwei Könige zur gleichen Zeit gewählt wurden, sondern weil zwei Konkkurenten um den Thron unterschiedliche Auffassungen im Bezug des Erbfolgerechtes hatten.
Die Plantagenets (Eduard III.) beanspruchten den französischen Thron über ihre Nachkommenschaft einer französischen Prinzessen während die Valois als kapetingische Nebenlinie über das (geltende) salische Recht den Thron bestiegen. Die Rosenkriege in England hatten die gleiche Frage zum Grund.

R.A. schrieb:
So weit ich weiß, galt dieses Lehnsrecht aber im restlichen Europa ähnlich.
Theoretisch konnte ein Lehnsherr/König/Kaiser erledigte Lehen frei vergeben oder Lehen einziehen, wenn der Lehnsnehmer illoyal wurde.
Aber in der Praxis hing das überall in Europa von der tatsächlichen Machtstellung ab, ob sich der Herrscher damit durchsetzen konnte.

Der König/Kaiser des HRR war rechtlich verpflichtet frei gewordene Reichslehen binnen Jahresfrist wieder zu vergeben. Ein gutes Beispiel ist hier der Prozess gegen Heinrich den Löwen. Statt Bayern und Sachsen als erledigt einzuziehen und zu behalten belehnte Kaiser Barbarossa die Wittelsbacher mit Bayern, Sachsen wurde geteilt und an mehrere Füsten vergeben, der Titel eines Herzogs von Sachsen wurde an die Askanier vergeben.

Die französischen Könige hatten diese Pflicht nicht. Und selbst wenn sie ein Lehen wieder vergaben sorgten sie dafür das die königliche Autorität im betreffenden Territorum weiterhin durch ihre eingesetzten Beamte (Seneschalle, Generallieutenants, Intendanten) geltend blieb. Der neu eingesetzte Lehnsträger konnte sein Lehen zwar weiter vererben und sich an den Steuereinahmen bereichern aber die Macht blieb weiter in königlicher Hand.
Diese Praxis wurde im Absoluismus perfektioniert. Die Könige gaben ihren Prinzen und Bastarden Lehen (Apanagen) um diese in erster Linie finanziel zu versorgen aber nicht um ihnen politische Macht zukommen zulassen.
 
[/FONT schrieb:
R.A.]Ein "echtes" Wahlkönigtum gibt es doch eigentlich nur zwischen dem Interregnum und der endgültigen Etablierung der Habsburger, also von 1250 bis 1438 (und auch in dieser Zwischenphase gab es einige Übergänge von Vater zu Sohn).

Da irrst du dich. Das Ostfrankenreich/HRR war seit 911 eine echte Wahlmonarchie und die Fürsten versuchten schon von Anfang an, die Macht eines neuen Königs zu schmälern, indem z. B. Doppelwahlen durchgeführt wurden, wodurch zwei gewählte Könige um die Macht im Reich kämpfen mussten. Dafür kann ich dir - wenn gewünscht - eine ganze Fülle an Beispielen bringen.
[/FONT schrieb:
R.A.]Natürlich war das Wahlkönigtum ein Problem - aber m. E. nicht der wesentliche Punkt.
Schließlich ist in der Regel die normale dynastische Erbfolge durch die Wahl bestätigt worden - seit 1438 sind durchweg die Habsburger am Ruder, das hat die weitergehende Zersplitterung nicht verhindert...

...weil sie zu dieser Zeit schon um sich gegriffen hat und kaum noch zu übertreffen war und das Reich bereits extrem geschwächt war. Die ab 1438 einsetzende Kontinuität der Habsburger hat diese Dynastie also vor vollendete Tatsachen gestellt und eine erneute Machtergreifung der Könige/Kaiser auf das gesamte Reich war aus der Sicht der Fürsten kaum noch zu erwarten. Selbst, als es den Habsburgern gelang, ihre Hausmacht enorm zu erweitern, blieben die übrigen Reichsfürsten weitgehend souverän.

[/FONT schrieb:
Scorpio]Es war "ein solides gotisches, mittelalterliches Haus, worinnen man aber sicher wohnet", wie ein Zeitgenosse 1795 schrieb, als die bewunderte französische Monarchie schon Geschichte war.
Auch den Einfluß des Kaisers sollte man nicht unterschätzen...

Das war noch gerade so zu einer Zeit, in der kein anderer Staat das Reich ernsthaft gefährdete – auch das bereits revolutionäre Frankreich noch nicht, aber gerade in diesem Jahr 1795 gingen bereits alle linksrheinischen Reichsgebiete an Frankreich verloren. Zuvor hatte Österreich im Alleingang versucht, Krieg gegen Frankreich zu führen. Die übrigen deutschen Kleinstaaten ließen die Habsburger im Stich.

Anderes Beispiel:
Bereits bei der zweiten Belagerung Wiens durch die Osmanen im Jahre 1683 trat die innenpolitische Krise des Reiches offen zu tage, als Kaiser Leopold I. bei den Fürsten um Unterstützung „betteln“ musste und kaum eine bekam. Ausschlaggebend für die Zerschlagung des Belagerungsringes waren dann die Truppenkontingente des polnischen Königs, der dem Kaiser zu Hilfe eilte.
Soviel zum „Einfluß“ des Kaisers bei den Fürsten in der Endphase des Reiches.
 
Machteinfluss des König/Kaisers

In wie fehrn waren die einzelnen Fürstentümer denn suverän? Hatte der Kaiser immernoch eine übermachtsstellung über die Fürsten, mussten sie den Gesätzen des Kaisers Treu bleiben, oder konnten sie sogar eigene Gesätze erstellen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Bitte um Entschuldigung daß ich hier weiterhin skeptisch bleibe.

Ein "echtes" Wahlkönigtum gibt es doch eigentlich nur zwischen dem Interregnum und der endgültigen Etablierung der Habsburger, also von 1250 bis 1438 (und auch in dieser Zwischenphase gab es einige Übergänge von Vater zu Sohn).
Danach war das System wieder wie zu Stauferzeiten am Laufen und sorgte für eine dynastische Kontinuität wie in einer Erbmonarchie - aber die "Zersplitterung" ging weiter.
Es mag sein, dass hinter der habsburgischen Vorgehensweise eine gewisse Kontinuität stand, aber war diese nicht dennoch eben durch die Wahlmonarchie zwangsläufig zu erkaufen? Ob de facto andere Herrscherhäuser des Reiches zum Zuge kamen oder nicht, halte ich für wenig ausschlaggebend. Schon die Habsburger allein machten scheinbar genug Kompromisse gegenüber den Reichsfürsten, dass die Kurfürsten sie wählten. Waren einmal die Kompromisse nicht genügend bzw. drohten die Habsburger gar die Macht des Kaisers auszubauen, so hatten die Kurfürsten etc. immer noch das Mittel anzudrohen, demnächst wen anders zu wählen. Im 16. Jh. haben wir mit Ferdinand I. ja einen Herrscher, der den Unwillen der Reichsfürsten über das Handeln seines kaiserlichen Bruders auszunutzen verstand, allerdings wiederum auf Kosten des Ausbaus der kaiserlichen Authorität.

@ Zar Alexander
Grundsätzlich gab es Reichsgesetze und eine Reichsgesetzbarkeit. Wie weit diese reichte ist zeitlich und regional unterschiedlich. Natürlich erließen die Landesherren mit eigener Rechtsprechung ihre eigenen Gesetze, Edikte usw.. In manchen Gebieten war es wohl so, dass Untertanen gegen diese Gesetze etc. prozessierten, wenn sie der Rechtsprechung des Reiches widersprachen. Man kann sich aber vorstellen, dass gerade die mächtigsten Reichsfürsten wie der brandenburgische und sächsische Kurfürst mit der Zeit während der Frühen Neuzeit zusehends erfolgreich ein solches Prozessieren zu unterbinden suchte. Dass das Reichskammergericht in Speyer und dann Wetzlar kaum mit den Prozessen bis hin zum Ende des Reiches hinterher kam und sich Prozesse einfach wegen des Aufwandes über viele Jahre verschleppen konnten, legt schon nahe, dass diese Einrichtung trotz der daneben existierenden landesherrlichen Gerichtsbarkeit noch umfangreich genutzt wurde.
 
In wie fehrn waren die einzelnen Fürstentümer denn suverän? Hatte der Kaiser immernoch eine übermachtsstellung über die Fürsten, mussten sie den Gesätzen des Kaisers Treu bleiben, oder konnten sie sogar eigene Gesätze erstellen?
Ich stimme hier @Brissotin zu, möchte aber noch einige Beispiele hinzufügen, um die Kompliziertheit der politischen Verhältnisse im Reich zu verdeutlichen:

Einerseits waren die Fürstentümer grundsätzlich Lehen des HRR, d.h. starb ein Fürstenhaus aus, durfte der Kaiser die Ländereien als "erledigtes Lehen" einziehen, war aber zugleich verpflichtet, dieses Lehen "nach Jahr und Tag" wieder neu zu vergeben. Der Kaiser war also bis zum Schluß der Lehnsherr des Reiches.
Andererseits hatte der Kaiser gegenüber den regierenden Fürsten eine eher schwache Position, denn die Fürsten durften z. B. ein eigenes stehendes Heer aufbauen (bestes Beispiel: Preußen) und durften laut dem "Westfälischen Frieden" sogar Bündnisse mit Staaten außerhalb des Reiches schließen - wie souveräne Herrscher. Die einzigste Bedingung, die laut dem "Westfälischen Frieden" gestellt wurde, war, daß sich solche Bündnisse nicht gegen den Kaiser oder das Reich richten durften. Daß solch eine Bedingung aber gar nicht praktikabel war bei Fürsten mit eigenem Heer sieht man am Beispiel des Siebenjärigen Krieges (1756-1763), der von Preußen ausging (Prinzip-Flucht nach vorne) und sich sowohl gegen Habsburg und Sachsen und schließlich fast das gesamte Reich, als auch gegen Russland, Frankreich und Schweden richtete, während England Preußens Verbündeter war.
 
Zuletzt bearbeitet:
In wie fehrn waren die einzelnen Fürstentümer denn suverän? Hatte der Kaiser immernoch eine übermachtsstellung über die Fürsten, mussten sie den Gesätzen des Kaisers Treu bleiben, oder konnten sie sogar eigene Gesätze erstellen?


Im Mittelalter war die von Kaiser Friedrich II. 1231/32 erlassenen "Statutum in favorem principum" von entscheidender Bedeutung im Machtverlust des Kaisertums gegenüber den Fürsten. Darin trat der Kaiser einige wichtige Privilegien des Kaisertums an die Fürsten ab, wie zB die Rechtsprechung. Er gab also einiges an seiner Souveränität an die Fürsten ab.
Statutum in favorem principum – Wikipedia

Allgemeinhin werden diese Statuten als Geburtsstunde des deutschen Förderalismus genannt, während zur gleichen Zeit in Frankreich die Könige die Grundsteine für ihren Zentralismus (Absolutismus) legten.
 
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