Wie funktionierte das Lehenswesen?

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Gast
Frage von Kassandra :

wie funktionierte das Lehenswesen und wurde es auch außerhalb des frankenreiches angewandt?

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Antwort von Sven :

Es gab das Lehenswesen mit Sicherheit auch außerhalb Frankreichs, zum Beispiel in Österrecih und Deutschland.

Wie das Ganze funktioniert findest du auch unter der Googlesuchmaschine, da findest du direkt eine Definition. Ich denke das ist eifacher, als wenn ich dir das jetzt erkläre. Außerdem traue ich mir das auch aus dem Stehgreif nicht so sonderlich gut zu.

Ciao Sven

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Antwort von Mercy :

Hier findest Du einen guten Überblick:
http://www.susas.de/MA2_7.htm

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Dankeschön von Kassandra :

@Sven danke für deien tipp mit der suchmaschine
@Mercy, danke für den link die seite ist sehr gut.
 
Der König hat das Land einem Ritter verliehen. Dieser musste es Verwalten und beschützen. Dem König musste er dafür Steuern zahlen und soldaten schicken.
Er durfte seinem Sohn das Land vererben.
Teja
 
Ich denke, dass man so pauschal das Lehenswesen nicht erklären kann, da das Lehen zunächst nicht vererbar war. Das mussten die Adligen erst einaml durchsetzen, denn ursprünglich ging das Land nach dem Tod des Lehenmannes wieder in die Hand des Königs. Es musste ein neuer Lehenseid geschlossen werden.

Viele andere Sachen wären noch zu erwähnen, doch ich kenn mich da auh nicht zu genau aus ...
 
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Im Allgemeinen lässt sich sagen, dass sich das Lehnswesen ursprünglich aus verschiedenen Einflüssen (römischen, germanischen und keltischen) bildet:
  • röm.: Commendatio: Ergebung (meist wirtschaftlich bedingt) in den Schutz eines Patrons (moderate Form)
  • germ.: Gefolgschaftwesen: gegenseitiger Treueeid zwischen Freien (sehr lockere Form), Antrustionen (trustis dominica): berittene Kriegsgefolgschaft der Merowiner, militärisches Kriegsgefolge: leudes
  • kelt: Vassalität (von kelt.: „gwas“, Knecht): scharfe Form der Unterordung, absolute Herrschaft des dominus (sehr strenge Form)
Zunächst, und auch noch in die Karolingerzeit hinein, war die Landleihe nicht notwendigerweise mit der Vasallität verbunden. Der Vasall verlor durch den Eintritt in das Gefolge eines Herrn dadurch zunächst keine Freiheiten – ganz im Gegenteil. Sich einem mächtigen Herrn zu unterstellen erhöhte den eigenen Status durchaus. So übergab Chlodwig seinen Getreuen (fideles), die sich besonders hervorgetan hatten, als „Belohnung“Land aus dem Königsgut. Damit waren aber nur geringe oder gar keine Gegenleistungen verbunden, doch stärkte es das Band zwischen Herrn und Gefolgsmann. Das persönliche Element stand im Vordergrund.

Erst mit dem Aufgang der freien Bauern in die Grundherrschaften und das Aufkommen der teuren Panzerreiter wurde die „dingliche“ Komponente immer wichtiger. In der Kommendation (später auch: Handgang) stellte sich der Lehnsmann (homo) unter den Schutz eines Lehnsherrn (senior) und ist ihm dafür zu Treue und Rat und Tat (consilium et auxilium; letzteres vor allem die Waffenhilfe) verpflichtet. Wobei als Treue in erster Linie wahrscheinlich der Verzicht auf negative Handlungen gegen den Herrn gemeint war. Im Gegenzug vertrat der senior den homo vor Gericht und war für dessen Unterhalt verantwortlich. Letzteres wurde zunehmend durch die Vergabe eines Benefiziums /foedum gesichert. (Landleihe) Karl Martell, beispielsweise, vergab wahrscheinlich zur Finanzierung des Panzerheeres Kirchengüter als Lehen/Benefizium an die Großen (Herzöge (duces), Grafen (comites)). Kronvasallen konnten darauf hoffen, ein Beneficium verliehen zu bekommen. Auch Ämter wurden zunehmend als Lehen verliehen. Beim Tod des Getreuen ging das Lehen freilich an den Herrn zurück. Karl der Große konnte sich also auf eine doppelte Treueverpflichtung stützen: einerseits die Verpflichtung als Vasall, andererseits die Verpflichtung als Amtsträger (Graf, Abt, Bischof).Er unternahm sogar 789, 802 den Versuch eines allgemeinen Untertaneneids. Die Lehnsaufgebote traten nach und nach an die Stelle der Aufgebote der freien Bauern, die dadurch natürlich immer mehr politische Macht verloren.
Die freien Bauern sahen sich durch die Großgrundbesitzer und den teuren Militärdienst (Ausrüstung, Abwesenheit) immer mehr dazu gezwungen, sich in den Schutz eines Großgrundherrn (potentes) zu ergeben. Dies geschah oft in Form der precaria oblata: man stellte sich unter den Schutz des Herrn und übergab ihm das eigene Land, das man im Gegenzug wieder als Lehen (jetzt aber Eigentum des Herrn) zurückbekam, wobei der Lehnsmann seinen Status als „Freier“ nicht verlor, aber gewisse Leistungen in Form von Abgaben oder Frondiensten am Salhof bringen musste. Die soziale Schichtung verschob sich damit zunehmend in den wirtschaftlichen Bereich, sodass der Status innerhalb der Grundherrschaft (coloni/servi casati/servi non casati) immer wichtiger wurde.
Nun gab es, sowohl bei den Landleihen, als auch bei den Ämterleihen eine Tendenz zur Erblichkeit. Das persönliche Verhältnis rückte völlig in den Hintergrund. Im Westfrankenreich beispielsweise holte sich der Adel die Bestätigung der Erblichkeit 877 bei Quierzy von Karl dem Kahlen. Das Lehen wurde als Eigengut angesehen („Allodisierung der Lehen“) und als solches auch weitervergeben. Damit schob sich eine Zwischeninstanz ein, denn die Vasallen der Kronvasallen waren nicht direkt dem König, sondern ihrem Lehnsherrn, dem Kronvasallen zur Treue verpflichtet. So entstand ein komplexes Netz der Verpflichtungen, indem der König den direkten Zugriff verlor. Freilich stärkte das den Adel, neue Lehnsherzogtümer (die zunächst von den Merowingern bewusst eingesetzten Herzöge mussten von den Karolingern ja erst wieder enger an den König gebunden werden à s. Schlacht bei Cannstadt gegen die Alemannen, in Bayern gegen Tassilo), wobei Karl d. Große ja gar keine Herzöge mehr einsetzte) bildeten sich aus, Regionalisierung setzte ein.

Eine klare Abgrenzung "des Lehnswesens" kann es natürlich bei vielen Mischformen nicht geben. Im Frankenreich wird es sich wohl annähernd gleichmäßig ausgebreitet haben, Gebiete im heutigen Polen oder Ungarn waren jedoch in dieser Zeitspanne noch nicht beeinflusst worden. In England wird es sich wohl auch (mit den Normannen?) verbreitet haben.

Hoffe ein Bisschen geholfen zu haben. Ich gebe überhaupt keine Garantie für Richtigkeit, kann auch keine Quellen angeben (hab das von überall her zusammengesucht), aber wie heißt es so schön: Wer nicht überzeugen kann, sollte wenigstens Verwirrung stiften!“:yes:
 
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Der gemeine Mann konnte schon bald nicht mehr die teure Kriegsausrüstung bezahlen. Die Heerführer gingen daher zur Dienstbefreiung über, was wiederum die Wehrgerechtigkeit in Frage stellte. Karl der Große führte für die Heerbannpflicht einen festgelegten Besitz ein. Damit aber auch die Kleinbesitzer die Verteidigungslast mittragen konnten, führte Karl den Gestellungsverband ein. Grundbesitzer mit kleinerem Besitz schlossen sich zusammen, um im Kriegsfall einen vom königlichen Amtmann ausgewählten Waffenpflichtigen auszurüsten; was nicht reibungslos gut ging. Viele ärmere Leute traten auch um sich der Wehrpflicht zu entziehen in den Dienst der Kirche ein. Trotz bester Absichten konnten die Neuerungen letztlich den Abstieg der freien Bauern in immer größere Abhängigkeit nicht verhindern. Die reichen Grundbesitzer nutzten ihre Macht um die armen Freien zur Abtretung oder zum Verkauf ihres Besitzes zu veranlassen oder gar zu zwingen und sie schließlich in íhre Abhängigkeit zu bringen. Da sie wußten, daß der König in Kriegszeiten völlig auf ihren Einsatz angewiesen war, bauten sie ihre Stellung als Dienstleute des Königs aus, forderten als Entlohnung Ländereien, Ämter und Würden und drängten auf die Erblichkeit seiner Lehen. Diese Gefolgschaft beherrschte im Laufe der Zeit die ganze Gesellschaft. Die Großen waren Gefolgsleute des Königs. Sie selbst versammelten um sich wiederum eine Schar abhängiger Dienstmannen, die ihrerseits wieder andere in ihren Dienst nahmen. Daraus entstand ein verflochtenes Gefüge von weitergeliehenem Land. Nur Eroberungen konnten schließlich dem obersten Lehnsherrn aus der Verlegenheit helfen. Der überwiegende Teil der Gesellschaft wurde in seiner Freiheit stark eingeschränkt. Sie lebten nicht mehr auf eigenem Grund und Boden, sondern bestellten das Land der Großgrundbesitzer, das sie ohne dessen Erlaubnis nicht verlassen durften. So hatte sich ein Gewohnheitsrecht gebildet, daß der gemeine Freie zur Zeit der Aussaat und Ernte Dienste leistete und in der Zwischenzeit sich selbst versorgen durfte. Meist hatten diese Leute einen kleineren Bauernhof auf dem Gut ihres Herrn, den sie bewirtschafteten. Sie waren keine Knechte, konnten aber in Knechtschaft geraten. Aus einer Verfügung Karls des Großen ist zu entnehmen, daß sich ein freier Mann in die Knechtschaft verkauft habe, um seine Frau vor dem Hungertod zu retten.
 
Ich möchte mal eine Frage zum Lehnswesen stellen, denn mir ist noch nicht ganz klar, wie genau alles miteinander verbunden war. Eigentlich wollte ich einen eigenen Thread dazu aufmachen, aber wenn schon einige da sind, bediene ich mich lieber ihrer. ;-)

1) Gehörte das ganze Reich dem König sozusagen als Privatbesitz?

2) Was genau war dann z. B. Bayern? War Bayern nur ein Lehen des Königs/Kaisers an eine Privatperson?

3) Was passierte, wenn der oberste Lehnsherr (König/Kaiser) starb und ersetzt wurde? Mussten die Lehen rechtlich neu vergeben werden?

4) Waren die normalen Menschen, die in einem Lehen lebten (Bauern usw.) Privatbesitz des Lehnsherren?

5) zu 2): Derjenige, der ein Gebiet vom König/Kaiser direkt erhielt, konnte meines Wissens wiederum Lehen an andere Personen vergeben. Hatte jeder Adelige einen Lehen?

6) Was genau waren Reichsgüter? Waren die niemandes Lehen?


Ich tue mich etwas schwer mit der mittelalterlichen Staatsauffassung, wie Ihr seht, und bisher konnte ich mir keinen Reim darauf machen, wie genau es sich mit den Lehen verhält. Ich hoffe, Ihr könnt etwas Licht ins Dunkel bringen.
 
Ich glaube, Du hast Dir da schon einen sehr guten Reim drauf gemacht!
In der Theorie war das etwa so wie Deine Fragen nahelegen; in der Praxis kehrt delegierte Macht nicht so ohne weiteres zurück.

Erst mal sollte man unterscheiden zwischen der "Verwaltung" der Angestellten (oder sagen wir mal korrekter "Ministerialen") des Königs auf seinen Reichsgütern, und den "Lehen" an "Privatleute" - eigentlich gar kein schlechtes Wort :)
Die Vergabe dieser Lehen - ganz beträchtlichen Wertes! - war an den "Lehenseid" gekoppelt, der i.d.R. die militärische Unterstützung des Königs beinhaltete.

Bei einem neuen König musste das natürlich wiederholt werden; geschah dies nicht, gab es keine Rechtsgrund, dieses Lehen weiter behalten zu dürfen. Wenn der Lehensnehmer starb,musste sich sein Sohn neu um dieses Lehen bewerben. Ein Lehensverhältnis ist eine rein persönliche Angelegenheit.

Je nach Zeit und auch Land wandelte sich dies allerdings zu einer Formalie: Lehen wurden erblich.

Leibeigene waren streng genommen keine Sklaven, eben KEIN Privatbesitz. Ihre Pflichten ("Frondienst") war strikt geregelt. Ihre Freiheiten blieben aber durch die faktische wirtschaftliche Abhängigkeit Theorie. Städte, insbesondere die "Freien Städte" waren aber dem Einfluss der Territorialfürsten teilweise oder ganz entzogen. Zwar mussten sie dies oft genug erkämpfen, doch dies konnten sie mit Recht tun.

Der "kirchliche Besitz" (Bistümer, Abteien) ist ins Lehenswesen mit einbezogen, jedoch etwas verwickelter, jedenfalls seit dem Wormser Konkordat...
 
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Vielen Dank erst mal für die Antworten.

1) Ich gehe das noch mal schnell durch: Der Kaiser war der oberste Lehnsherr, der das Reich an mächtige Personen als Lehen vergab, z. B. ein Stück namens Böhmen an jenen, ein Stück namens Bayern an diesen.
Diese Belehnten wiederum konnten Teile ihres Territoriums ebenfalls an andere vergeben.

Was war dann mit dem Gebiet, das der jeweilige Landesherr niemandem als Lehen gegeben hat? Gehörte das dann dem Landesherren als Privatbesitz, oder wie genau funktionierte das? Einen öffentlich-rechtlichen Charakter hat's ja wohl noch nicht gegeben.

2) Konnte der Kaiser Lehen einfach so entziehen? (Gut, eigentlich müsse ich die Antwort schon kennen, denn wenn er es gekonnt hätte, wären die einzelnen Gebiete nicht so mächtig geworden; trotzdem frag ich lieber.)

3) Es hatte aber nicht jede Person ein Lehen, oder? Wie war der Status von Menschen, die kein Lehen hatten (bspw. Walther von der Vogelweide, der erst später ein Lehen in Franken verliehen bekam?)
Und wie verhielt es sich mit der Freizügigkeit, d. h. dem Wohnort für solche Personen?

Besonders diese Frage und 2) beschäftigt mich sehr.


4) Und eine andere Frage: Was wäre eigentlich passiert, wenn der römisch-deutsche König in Personalunion zeitgleich z. B. Pfalzgraf bei Rhein und damit Kurfürst gewesen wäre? Hätte er sich dann selbst zum Kaiser wählen können?

5) Ab wann änderte sich dieses "Staatswesen"?

Vielen Dank schon mal im Voraus. ;)
 
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1) Was war dann mit dem Gebiet, das der jeweilige Landesherr niemandem als Lehen gegeben hat? Gehörte das dann dem Landesherren als Privatbesitz, oder wie genau funktionierte das? Einen öffentlich-rechtlichen Charakter hat's ja wohl noch nicht gegeben.

2) Konnte der Kaiser Lehen einfach so entziehen? (Gut, eigentlich müsse ich die Antwort schon kennen, denn wenn er es gekonnt hätte, wären die einzelnen Gebiete nicht so mächtig geworden; trotzdem frag ich lieber.)

3) Es hatte aber nicht jede Person ein Lehen, oder? Wie war der Status von Menschen, die kein Lehen hatten (bspw. Walther von der Vogelweide, der erst später ein Lehen in Franken verliehen bekam?)
Und wie verhielt es sich mit der Freizügigkeit, d. h. dem Wohnort für solche Personen?

5) Ab wann änderte sich dieses "Staatswesen"?
1) Das waren Reichsvogteien oder dergleichen. Hier setzte der Kaiser direkt zusehends Vögte ein, welche für ihn verwalteten. Die Einkünfte aus diesen Reichsvogteien kamen dem Kaiser als Institution zu Gute, eigentlich sollten diese nicht dem Privatmann, welcher der Kaiser daneben als Mitglied eines Herrscherhauses ja auch war, zu Gute kommen. Da der Kaiser gelegentlich diese Gebiete aber dennoch verschenkte um Freunde oder Leute zu belohnen, die sich um das Reich besonders verdient machten, nutzte er die Verfügbarkeit der Reichsvogteien natürlich auch für konkrete politische Ziele, die wiederum von den persönlichen Zielen des Kaisers kaum zu trennen sind.
Ich glaube man spricht, wenn man diese Gebiete meint auch von Kronbesitz oder Königsgütern. Jedenfalls sind sie eine wichtige Stütze durch die Einnahmen für eine unabhängige Königsherrschaft/-politik.

2) Einfach so sicherlich nicht. Der Kaiser war häufig an Gremien gebunden. Er arbeitete zum Beispiel mit den Reichstagen oder dergleichen, worauf die Einziehung von Lehen beschlossen werden konnten. Ein schönes mitelalterliches Beispiel für die Neuvergabe von Lehen eines Vasallen, der bei seinem Lehensherren in Ungnade fiel ist gewiss die Geschichte von Heinrich dem Löwen und Friedrich I..

3) Sagen wir es so, sie war schwierig. Natürlich hatten diese Personen persönliche Bindungen zum einen, z.B. zu ihrer Familie, zum anderen zum Lehensherren seiner familiären Umgebung (z.B. zum Lehensherren des erbenden Bruders, auf den das Lehen überging).

5) Ich würde mal sagen das Staatswesen wie wir es hier beschreiben endete mit dem Ende des Heiligen Römischen Reiches. Ich weiß nicht, ob Deine Fragen auf dieses bezogen waren, aber ich denke mal schon.
 
Vielen Dank für die Antworten! (Wenngleich sich freilich neue Fragen auftun.)

1) Das waren Reichsvogteien oder dergleichen. (...)

Und wie viel Prozent des Reiches machten solche Reichsvogteien/-güter ungefähr aus?

Ein schönes mitelalterliches Beispiel für die Neuvergabe von Lehen eines Vasallen, der bei seinem Lehensherren in Ungnade fiel ist gewiss die Geschichte von Heinrich dem Löwen und Friedrich I.

War eigentlich das Privileg des Kurfürsten an das Land oder an ein bestimmtes Herrscherhaus gebunden? Wenn also dem jeweiligen böhmischen Herrscher Böhmen entzogen und an einen anderen gegeben wurde, war der neue böhmische Herrscher gleichzeitig auch Kurfürst?

Und was war jetzt, wenn der Anwärter auf den Königs-/Kaiserthron in Personalunion z. B. König von Böhmen und damit Kurfürst gewesen wäre?

3) Sagen wir es so, sie war schwierig.

Ich möchte da etwas näher eingehen: Waren Bauernhöfe oder andere "private" Grundstücke ebenfalls Lehen in dem Sinne, vergeben vom jeweiligen Landesherrn? Auf unsere heutige Zeit gemünzt: Der Grund und Boden, auf dem ich mein Haus errichtet habe, ist nur ein Lehen und nicht mein tatsächlicher Besitz.

Was genau ist dann mit Städten? Was mit der armen Landbevölkerung? Was genau war das Land, auf dem sie ihre Barracken bauten, rechtlich?


Ich weiß nicht, ob Deine Fragen auf dieses bezogen waren, aber ich denke mal schon.

Ja, das war sie. ;)
 
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Und wie viel Prozent des Reiches machten solche Reichsvogteien/-güter ungefähr aus?
Das hing natürlich vom jeweiligen Königshaus ab.Nach dem 13. Jh. wurden Vogteien dann auch oft erblich. Man sollte eher von der "Hausmacht" der jeweiligen Könige sprechen. Das kann man in den Geschichtsatlanten sehen...

War eigentlich das Privileg des Kurfürsten an das Land oder an ein bestimmtes Herrscherhaus gebunden? Wenn also dem jeweiligen böhmischen Herrscher Böhmen entzogen und an einen anderen gegeben wurde, war der neue böhmische Herrscher gleichzeitig auch Kurfürst?
Im Prinzip ja; guck dir mal an, was in 17. Jh. mit der Kurpfalz geschah...

Und was war jetzt, wenn der Anwärter auf den Königs-/Kaiserthron in Personalunion z. B. König von Böhmen und damit Kurfürst gewesen wäre?
Das war zur Zeit der Habsburger so - sie waren in Personalunion Könige von Böhmen. Zu diesem Zeitpunkt waren die Habsburger schon erbliche Kaiser und die Kur nur eine Zeremonie

Ich möchte da etwas näher eingehen: Waren Bauernhöfe oder andere "private" Grundstücke ebenfalls Lehen in dem Sinne, vergeben vom jeweiligen Landesherrn? Auf unsere heutige Zeit gemünzt: Der Grund und Boden, auf dem ich mein Haus errichtet habe, ist nur ein Lehen und nicht mein tatsächlicher Besitz.
Große Güter konnten natürlich Lehen sein.

Was genau ist dann mit Städten? Was mit der armen Landbevölkerung? Was genau war das Land, auf dem sie ihre Barracken bauten, rechtlich?
Das gehörte einem Grundherren, der i.d.R. Abgaberechte besaß. Die sog. "Freien Städte" und das Gebiet mancher "Reichsritter" unterstand aber direkt dem König - waren "reichsunmittelbar" - und wurde oft nicht besteuert. Größere Städte bekamen oft noch zusätzliche Privilegien (Münzregal,..), oft auch um ein Gleichgewicht zur gewachsenen Machtfülle insbesondere der Kurfürsten zu schaffen.[/quote]
 
War eigentlich das Privileg des Kurfürsten an das Land oder an ein bestimmtes Herrscherhaus gebunden?
Eindeutig an das jeweilige Fürstentum. Wer also die Nachfolge in einem Kurfürstentum, wie z. B. der Markgrafschaft Brandenburg, dem Herzogtum Sachsen oder dem Erzbistum Köln - um nur ein paar Beispiele zu nennen - antrat, wurde damit gleichzeitig Kurfürst.
Wenn also dem jeweiligen böhmischen Herrscher Böhmen entzogen und an einen anderen gegeben wurde, war der neue böhmische Herrscher gleichzeitig auch Kurfürst?
In Brandenburg gab es mal einen Fall, wo der Markgraf auf sein Fürstentum zu gunsten eines Nachfolgers verzichtete, jedoch Kurfürst auf Lebenszeit blieb (den Namen habe ich jetzt aus dem Kopf nicht parat und müßte erst nachschlagen). Aber das war wohl eher die Ausnahme, als die Regel.
Und was war jetzt, wenn der Anwärter auf den Königs-/Kaiserthron in Personalunion z. B. König von Böhmen und damit Kurfürst gewesen wäre?
Wie erwähnt, war es unter den Habsburgern regelmäßig genau so. Hier ist mir zumindest eine Wahl bekannt, in der die Stimme Böhmens entfiel (weiß jetzt allerdings nicht, ob das auch immer so war).
 
Hier ist mir zumindest eine Wahl bekannt, in der die Stimme Böhmens entfiel (weiß jetzt allerdings nicht, ob das auch immer so war).
Doch, sogar regelmäßig.
Zum Einblick in diese Politkomödie hier ein Zitat aus Wiki:
Erfolg im Streben nach einer neunten Kur war dagegen 1692 Herzog Ernst August von Braunschweig-Lüneburg beschieden. Er hatte die Titelerhöhung von Kaiser Leopold I. als Ausgleich für seine Waffenhilfe im Pfälzischen Erbfolgekrieg gegen Frankreich verlangt. Dabei spielte auch eine Rolle, dass nach dem Übergang der Kurpfalz an eine katholische Linie des Hauses Wittelsbach das evangelische Element im Kurfürstenkollegium wieder gestärkt werden sollte. Der Kaiser verlieh dem Herzog eigenmächtig die Kurwürde. Doch die übrigen, meist katholischen Kurfürsten, protestierten hiergegen. Dadurch aber gelang es Leopold I. als konfessionelle Kompensation die sogenannte Readmission seiner eigenen, böhmischen Kurstimme durchzusetzen. So konnten die Habsburger als Könige von Böhmen fortan wieder an allen kurfürstlichen Beratungen teilnehmen, was ihnen seit dem späten 15. Jahrhundert verwehrt gewesen war.
 
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