Roland Freisler/Volksgerichtshof

Vielleicht noch dies:
Es ist irgendwo unbefriedigend, wenn einer der Tausende von Morden auf dem Gewissen hat, ein paar Jahrzehnte, oder auch lebenslänglich Gefängnis bekommt.

Aber insbesondere die Nazi-Zeit hat die Deutschen zu der Überzeugung gebracht, dass in Deutschland niemandem mehr von Staats wegen das Leben genommen wird.
Und das ist gut so.


Geb ich dir volkommen recht.
Aber es muessen nicht direkt Moerder gewesen sein, es gab Nazis die niemanden umgebracht haben.
Diese kleinen Raedchen die jemanden enteignet hat, Menschen zur Zwangsarbeit in verschiedene Unternehmen verteilt haben, seinen Nachbarn angeschwaerzt haben und der ins KZ kam, und vieler anderer solcher Ereignisse.

Bei einem Moerder ist die Sache ziemlich klar und einfach.

Bei solchen Menschen sieht die Situation schon schwieriger aus. Wegen meistens schwieriger Beweislage.

So wie in der Justiz, man hat ja nur das Recht vertreten.

Vielen Dank fuer die links, sind sehr aufschlussreich
 
Geb ich dir volkommen recht.
Aber es muessen nicht direkt Moerder gewesen sein, es gab Nazis die niemanden umgebracht haben.
Diese kleinen Raedchen die jemanden enteignet hat, Menschen zur Zwangsarbeit in verschiedene Unternehmen verteilt haben, seinen Nachbarn angeschwaerzt haben und der ins KZ kam, und vieler anderer solcher Ereignisse.

Bei einem Moerder ist die Sache ziemlich klar und einfach.

Bei solchen Menschen sieht die Situation schon schwieriger aus. Wegen meistens schwieriger Beweislage.

So wie in der Justiz, man hat ja nur das Recht vertreten.

Vielen Dank fuer die links, sind sehr aufschlussreich


Ach die meinst Du.
Verallgemeinernd kann man sagen, dass denen nichts, gar nichts geschehen ist.

Ein Beispiel ist der Hausmeister der an der Uni München für die Verhaftung der Geschwister Scholl usw. letztlich verantwortlich war.
Auch er hatte wohl zeitlebens ein "pathologisch gutes Gewissen".

In jungen Jahren hat mich das fürchterlich aufgeregt. Heute im reiferen Alter:still: sage ich mir, dass die Menschen einfach so sind. Schlimm, aber wohl nicht zu ändern.
 
Aber insbesondere die Nazi-Zeit hat die Deutschen zu der Überzeugung gebracht, dass in Deutschland niemandem mehr von Staats wegen das Leben genommen wird.

...weshalb dann auch heute noch die Todesstrafe in der hessischen Landesverfassung steht.

Ich finde das ziemlich daneben. Auch wenn sie ja nicht zur Anwendung kommt / kommen kann - es wære schon LANGE an der Zeit, dass das aus der Verfassung verschwindet.

Gruss, muheijo
 
Ach die meinst Du.
Verallgemeinernd kann man sagen, dass denen nichts, gar nichts geschehen ist.

Ein Beispiel ist der Hausmeister der an der Uni München für die Verhaftung der Geschwister Scholl usw. letztlich verantwortlich war.
Auch er hatte wohl zeitlebens ein "pathologisch gutes Gewissen".

In jungen Jahren hat mich das fürchterlich aufgeregt. Heute im reiferen Alter:still: sage ich mir, dass die Menschen einfach so sind. Schlimm, aber wohl nicht zu ändern.

deshalb sollte man diesen Menschen verwehren ihre Ideologien weiter auszuleben.
Und hinwegsehen wird sie nicht besonders davon ueberzeugen das sie etwas unethisches oder unmoralisches gemacht haben.

Das gleiche Problem hatte Polen mit den ehemaligen SB (polnischer Geheimdienst) Leuten.
Gab viele Prozesse, manche erfolgreich, manche weniger.
 
...weshalb dann auch heute noch die Todesstrafe in der hessischen Landesverfassung steht.

Ich finde das ziemlich daneben. Auch wenn sie ja nicht zur Anwendung kommt / kommen kann - es wære schon LANGE an der Zeit, dass das aus der Verfassung verschwindet.

Das GG als Bundesverfassung hebt die Landesverfassungen - dort wo Widersprüche bestehen - auf.
Nach Artikel 102 des GG ist die Todesstrafe abgeschafft, also kann sie in Hessen nicht zur Anwendung kommen. Es besteht also keine Dringlichkeit zu ihrer Abschaffung. Es gibt im Übrigen in einzelnen Bundesländern bzw. auch im Bund noch eine Reihe weiterer Gesetze, manche aus der NS-Zeit, die nicht zur Anwendung kommen.
 
deshalb sollte man diesen Menschen verwehren ihre Ideologien weiter auszuleben.
Und hinwegsehen wird sie nicht besonders davon ueberzeugen das sie etwas unethisches oder unmoralisches gemacht haben.


Wenn das auch Nazis gewesen wären....
Da wurden keine Ideologien ausgelebt.

Waren Menschen wie Du und ich.
Höchstens Opportunisten. Haben "ihre Arbeit" gemacht, und waren bemüht nicht aufzufallen, gab ja das Schreckgespenst Ostfront.

Auch bei den juristisch fassbaren verbrechern:
Ich weiß nicht inwiefern Dir das Buch "Ganz nomale Männer" von dem engl. Historiker Browning bekannt ist. Wenn du Gelegenheit hast, schau mal rein, er zeigt auf, wie innerhalb kurzer Zeit aus "ganz normalen Männern" Massenmördern werden.

In einem KZ war einer der größten Sadisten und Mörder ein seit April 1933 inhaftierter SPD´ler.
Unbegreiflich sowas.
Aber 10.000fach geschehen.
 
Es besteht also keine Dringlichkeit zu ihrer Abschaffung.

In den letzten 50 Jahren hætte man da aber schon mal Zeit fuer haben kønnen?

Mir ist ja bekannt, das dieses Gesetz aufgrund des GG nicht zur Anwendung kommt - mir geht es hier um das Grundsætzliche:

Wie soll ein hess. Politiker einem Chinesen oder Amerikaner etwas gegen die Todesstrafe vortragen, wenn sie formell in der eigenen Verfassung noch drinsteht?
Mir kommt es grad so vor, als sei man da noch ein bischen Stolz drauf - es wære eine Kleinigkeit, dieses Relikt aus vergangener Zeit zu entfernen.
Welche Partei sollte da warum etwas gegen haben?

(Bin uebrigens selbst in Hessen geboren und aufgewachsen, und empfinde das nicht als Kuriosum, sondern als Schande fuer einen modernen Rechtsstaat - es war allerdings kein Auswanderungsgrund ;))

Gruss, muheijo
 
Waren Menschen wie Du und ich.
Höchstens Opportunisten. Haben "ihre Arbeit" gemacht, und waren bemüht nicht aufzufallen,...

Ich finde hier muss man auch unterscheiden:

Klar hat nicht jeder den Mut zu aktivem Widerstand - ich wuesste auch nicht, wie ich seinerzeit gehandelt hætte. (vermutl. niemand, der nach dieser Zeit aufgewachsen ist)

Es ist aber eine andere Kategorie, wenn ich dann aktiv Nachbarn, Freunde, Bekannte melde, in dem Bewusstsein, dass diese Schaden an Leib und Leben nehmen, zumindest aber im Gefængnis landen. Dazu war doch niemand gezwungen. Und die Folgen waren, und wenn es nur geruechteweise gewesen sei, bekannt.

Gruss, muheijo
 
Und die Folgen waren, und wenn es nur geruechteweise gewesen sei, bekannt.

Leider nicht nur dies. Es gab öffentliche Berichte über die KL in den Zeitungen. Natürlich ganz im Sinne der Nazis.
Was im Übrigen die Verstrickung der Justiz mit den NS-Verbrechen angeht: die Gestapo in Köln beschlagnahmte recht schnell ein Verwaltungsgebäude eines Kölner Großhändlers: Leopold Dahmen, danach auch El-De-Haus. Die Gestapo war vor allem an der Lage des Gebäudes interessiert, direkt gegenüber des Gerichtsgebäudes des Appellationsgerichts. Hier wurden dann die Gefangenen, die nach ihrer Haft entlassen wurden, gleich wieder von der Gestapo entgegen genommen und ins KL gebracht.
 
Zuletzt bearbeitet:
...weshalb dann auch heute noch die Todesstrafe in der hessischen Landesverfassung steht.

Vielleicht sollte man das etwas präziser fassen: In Art. 109 hess.Verf. wird das Begnadigungsrecht geregelt, das im Falle der Todesstrafe von der Landesregierung als Ganzes ausgeübt werden soll. Das gleiche Aussage stand auch in den Verfassungen von Rheinland-Pfalz (bis 1991) und Bayern (bis 1998). Alle drei Verfassungen entstanden vor dem Grundgesetz.

Man kann das "daneben" nennen; noch viel "danebener" wäre dann die Tatsache zu nennen, dass sowohl auf dem Konvent von Herrenchiemsee als auch im Parlamentarischen Rat die Meinungen bezüglich der Abschaffung des Todesstrafe bzw. der Hereinnahme der Norm ins GG durchaus geteilt waren. Noch in der 3. Lesung des PR-Hauptausschusses beantragten 10 CDU-Abgeordnete die Abschaffung des vorgesehenen Artikels, und zwischen 1949 und 1958 wurden im Bundestag noch fünf weitere Anträge auf Streichung bzw. Änderung des Artikels gestellt.

Wenn also Repo oben von "den Deutschen" spricht, so hat er damit nicht durchgängig recht. Im übrigen trifft das auf sehr viele Länder zu; siehe Polen: Kaczynski will die Todesstrafe wiedereinführen - EU-weit | Nachrichten auf ZEIT ONLINE.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich finde hier muss man auch unterscheiden:

Klar hat nicht jeder den Mut zu aktivem Widerstand - ich wuesste auch nicht, wie ich seinerzeit gehandelt hætte. (vermutl. niemand, der nach dieser Zeit aufgewachsen ist)

Es ist aber eine andere Kategorie, wenn ich dann aktiv Nachbarn, Freunde, Bekannte melde, in dem Bewusstsein, dass diese Schaden an Leib und Leben nehmen, zumindest aber im Gefængnis landen. Dazu war doch niemand gezwungen. Und die Folgen waren, und wenn es nur geruechteweise gewesen sei, bekannt.

Gruss, muheijo

Die Denunzanten sind nochmals eine eigene Kategorie. Ist ja auch strafrechtlich relevant.

Aber die Sachbearbeiter bei Lebensversicherungen, die Rückkaufswerte der Lebensversicherungen von Juden ans "Reich" auszahlten?
Beamte von Wohnungsämtern und Finanzämtern die jüdische Vermögenswerte verflüssigten?
Verwaltungsangestellte bei Einwohnermeldeämtern die den Wegzug der Juden bearbeiteten.
Juristisch alle unschuldig. Alle von nichts gewusst.
Und moralisch?


Und dann gibt es doch hin und wieder ein Licht im Dunkeln!
Bürgermeister Hayer, der im April 1944 sein Amt niederlegte, mit der Begründung "Ihr bringt die Juden um, da mache ich nicht mit, und wenn ich Steine klopfen muss"
 
In den letzten 50 Jahren hætte man da aber schon mal Zeit fuer haben kønnen?
Wurde auch schon oft diskutiert.
Das Problem ist, daß die hessische Verfassung haufenweise obsolete oder umstrittene Formulierungen enthält.
Wenn man sie schon modernisiert, dann natürlich nicht nur in dem einen Punkt mit der Todesstrafe - dann sollte man auch die restlichen Problempunkte bereinigen.
Und da hat sich noch keine Einigkeit zwischen Union und SPD gefunden (und wegen 2/3-Mehrheit braucht man beide).

Wie soll ein hess. Politiker einem Chinesen oder Amerikaner etwas gegen die Todesstrafe vortragen ...
Ist vielleicht generell besser, wenn deutsche Provinzpolitiker nicht in der Weltgeschichte rumreisen und den Leuten erzählen, wie sie am deutschen Wesen genesen sollen ...
 
Wenn also Repo oben von "den Deutschen" spricht, so hat er damit nicht durchgängig recht. Im übrigen trifft das auf sehr viele Länder zu; siehe Polen: Kaczynski will die Todesstrafe wiedereinführen - EU-weit | Nachrichten auf ZEIT ONLINE.


Wie immer wenn man verallgemeinert.

OT: Die letzte Todesstrafe auf dem Gebiet der BRD wurde in Südwürttemberg-Hohenzollern vollstreckt. In Tübingen, einen Tag vor in Kraft treten des GG. Der Staatspräsident Gebhard Müller hatte die Begnadigung verweigert, Müller war ab 1959 Präsident des Bundesverfassungsgerichts
 
Aber die Sachbearbeiter bei Lebensversicherungen, die Rückkaufswerte der Lebensversicherungen von Juden ans "Reich" auszahlten?
Beamte von Wohnungsämtern und Finanzämtern die jüdische Vermögenswerte verflüssigten?
Verwaltungsangestellte bei Einwohnermeldeämtern die den Wegzug der Juden bearbeiteten.
Juristisch alle unschuldig. Alle von nichts gewusst.
Und moralisch?


Und dann gibt es doch hin und wieder ein Licht im Dunkeln!
Bürgermeister Hayer, der im April 1944 sein Amt niederlegte, mit der Begründung "Ihr bringt die Juden um, da mache ich nicht mit, und wenn ich Steine klopfen muss"


Sachbearbeiter und desgleichen die durch ihre freie Entscheidung niemandem geschadet haben, behaupte ich mal kleinlaut das sie befreit sind von der Schuldfrage. Obwohl sie haetten ja auch wie der Buergermeister Hayer ihr Amt niederlegen koennen. Nur meistens kommt dann als Antwort: Ich hab ja von nichts gewusst. Was fuer mich persoenlich ziemlich unglaubwuerdig klingt bei solch einem grossen Ausmass, aber ok, ist ja nicht das Thema hier.

Aber eben solche Leute wie zb.der Hausmeister der an der Uni München für die Verhaftung der Geschwister Scholl sorgte, der sollte bestimmt zur Verantwortung gezogen werden.

Ist halt nur die Frage wie man ihm, in einem demokratischen Staat das als ein Vergehen ankreiden kann. Weil Emotionen und Gefuehle ein schlechter Ratgeber in so einem Fall sind.
 
Die Denunzanten sind nochmals eine eigene Kategorie.

Die meinte ich. Dieses Verhalten ist nicht entschuldbar.

Juristisch alle unschuldig. Alle von nichts gewusst.
Und moralisch?"

Die meinte ich nicht, weil es unfair wære, da den Finger zu heben, wenn man selbst nicht weiss, wie man an deren Stelle gehandelt hætte.


Und dann gibt es doch hin und wieder ein Licht im Dunkeln!
Bürgermeister Hayer, der im April 1944 sein Amt niederlegte, mit der Begründung "Ihr bringt die Juden um, da mache ich nicht mit, und wenn ich Steine klopfen muss"

Und solche Leute habe ich immer bewundert. Die fuer hohe Werte mit aller møglichen Konsequenz gehandelt haben. (wobei in diesem Fall 1944 die Erkenntnis vielleicht etwas spæt kommt?)

Gruss, muheijo
 
Vielleicht sollte man das etwas präziser fassen: In Art. 109 hess.Verf. wird das Begnadigungsrecht geregelt, das im Falle der Todesstrafe von der Landesregierung als Ganzes ausgeübt werden soll.

Zunæchst haben wir ja den Artikel 21. Ein Begnadigungsrecht (gibt's vermutl. in allen Staaten mit Todesstrafe; wuerde mich auch nicht wundern, wenn es das im 3.Reich gab) ist Augenwischerei.

Ich møchte ja auch nicht drauf rumreiten; die Todesstrafe gehørt einfach abgeschafft und fertig. Wenn das sogar in Bayern gelingt...

Gruss, muheijo
 
Und solche Leute habe ich immer bewundert. Die fuer hohe Werte mit aller møglichen Konsequenz gehandelt haben. (wobei in diesem Fall 1944 die Erkenntnis vielleicht etwas spæt kommt?)

Gruss, muheijo


Wann wird er erstmals Kenntnis von diesen Vorgängen bekommen haben?
Ende 1941, Anfang 1942 denke ich mal.
Ist ja eigentlich unglaublich, er wird es also auch zuerstmal nicht geglaubt haben.
Irgendwann werden die Infos dichter, zieht man vorsichtig selbst Informationen ein.
Schließlich hat man Gewissheit.
Aber was soll man tun? Man hat Familie...

Da sind 2 Jahre schnell um.
Immerhin kam seine Erklärung vor der Invasion, vor dem 20. Juli, vor dem Zusammenbruch der Ostfront.
So sicher konnte er sich da noch nicht sein, dass die Nazis den Krieg verlieren.

Ein Schlag ins Gesicht für alle, die nichts wussten, nichts hörten, und so gar nichts tun konnten.
 
Ein Begnadigungsrecht (gibt's vermutl. in allen Staaten mit Todesstrafe; wuerde mich auch nicht wundern, wenn es das im 3.Reich gab) ist Augenwischerei.

Gab es natürlich. Goebbels erwähnt es in den Tagebüchern. Todesstrafe und mögliche Begnadigung (durch wen auch immer) standen schon immer in einem Kontext.
 
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