P
Pfeiferhans
Gast
Aber könnte das nicht auch daran liegen, daß die Nazis ihre Verbrechen im wesentlichen OHNE "Nutzung" des Justizapparats begingen?
Meine unrepräsentativen Eindrücke sind eher, daß die Justiz (Ausnahme Volksgerichtshof / 20. Juli) vorzugsweise dort eingesetzt wurde, wo eben die normalen Gesetze eine Grundlage hergaben (gerade in der Militärjustiz).
Da wäre dann auch schwer Rechtsbeugung nachzuweisen.
Ansonsten aber wurde ohne Richterbeteiligung gemordet, das wurde dann nach dem Krieg eben als Mord etc. verfolgt.
Insgesamt haben die Nazis (auch wegen Krieg und relativ kurzer Herrschaftszeit) weniger Wert auf äußerliche Korrektheit gelegt als z. B. die DDR. Der SED war es ja immer sehr wichtig, daß es für alle Unterdrückungsmaßnahmen eine "rechtsstaatliche" Basis gab.
Das kann man so nicht sagen. Die Nazis legten durchaus auch Wert auf formal- oder scheinlegale Prozeduren. Die konnten ihnen aber auch wieder ganz schnurz sein, wenn es gerade passte, wie z.B. als der selbsternannte "oberste Gerichtsherr" seine Kumpanen Röhm etc. ermorden ließ, und erst recht bei der Ermordung der Juden.
Außerdem gab es nicht nur den Volkgerichtshof, sondern darunter noch eine ganze Reihe von Sondergerichten mit der gleichen Funktion. Und jemanden wegen eines Witzes über einen Politiker hinrichten zu lassen ist auch nicht so ohne, um es vorsichtig auszudrücken.