Hinrichtung

SpionageHase

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Halli Hallo... :winke:
Ich bin gerade etwas verwirrt. Ich bin die ganze Zeit davon ausgegangen, dass verurteilte Hexen ihr Leben auf dem Scheiterhaufen ließen. Kaum googelt man mal ne Runde findet man etwas anderes. Angeblich wurden Hexen nicht lebendig verbrannt, sondern erst aufgehangen. Erst die Leiche wurde dann auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Was stimmt denn nun? Ich war bis jetzt der Meinung die Menschen wurden lebendigt verbrannt und in meinen Büchern zu diesem Thema steht alles so zweideutig drin das beide Möglichkeiten passen könnten. Hilfe :S
 
Es gab durchaus unterschiedliche Methoden. Ein vorheriges Erwürgen galt als Gnadenakt.

Lebendig verbrennen ist ohnehin unmöglich, da ein Mensch auf dem Scheiterschaufen bereits erstickt bevor er selbst Feuer fängt.
 
Das ist fast genau dasselbe was Tante Wiki dazu schreibt ;)

Diese Hinrichtungsweise war im Spätmittelalter und in der Frühen Neuzeit v.a. für durch die Inquisition zum Tode verurteilte Ketzer oder während der europäischen Hexenverfolgungen für verurteilte „Hexen“ vorgesehen. Dabei gab es neben der Methode, den Verurteilten bei lebendigem Leibe zu verbrennen, auch die Möglichkeit, diesen zuvor auf dem Scheiterhaufen zu erwürgen. Dies wurde als Gnadenakt angesehen. Eine andere als gnädig angesehene Variante bestand in der Verwendung von frischem, noch feuchtem Holz, so dass der Verurteilte am Rauch erstickte, bevor sein Körper verbrannte.
Das mit dem Ersticken kann ich mir aber nicht so recht vorstellen.
Gibt es hierfür Beweise?

 
Auch dem Todesurteil mußte der Oberrat zustimmen, das nach geltendem Strafrecht auf Tod durch Verbrennen lautete. Bis auf wenige Ausnahmen verzichtete man in Württemberg auf den Feuertod bei lebendigem Leib und gewährte überführten Hexen gnadenhalber die Schwertstrafe mit anschließendem Verbrennen des Leichnams.

historicum.net: Württemberg - Hexenverfolgungen
 
Es gab durchaus unterschiedliche Methoden. Ein vorheriges Erwürgen galt als Gnadenakt.

Lebendig verbrennen ist ohnehin unmöglich, da ein Mensch auf dem Scheiterschaufen bereits erstickt bevor er selbst Feuer fängt.
Brandopfer auch mit großflächigen Verbrennungen III. Grades sind aber meines Wissens in der Regel bei Bewusstsein, bis sie in ein künstliches Koma versetzt werden. Warum sollte das bei intendierten Verbrennungen auf dem Scheiterhaufen anders sein?
 
Akt der Gnade? Während der Prozess so gnadenlos durchgeführt wurde? Das widerspricht sich ein bisschen. Für die
Quellen bin ich aber sehr Dankbar, jetzt hab ich erstmal was mit Hand und Fuß.
 
Auch dem Todesurteil mußte der Oberrat zustimmen, das nach geltendem Strafrecht auf Tod durch Verbrennen lautete. Bis auf wenige Ausnahmen verzichtete man in Württemberg auf den Feuertod bei lebendigem Leib und gewährte überführten Hexen gnadenhalber die Schwertstrafe mit anschließendem Verbrennen des Leichnams.

historicum.net: Württemberg - Hexenverfolgungen

in den 1750er Jahren wurde in Straßberg/Hzl. damals Hochstift Buchauisch eine Hexe hingerichtet, auch sie wurde mit einem "Pulversack" erdrosselt, vor der Verbrennung.
 
Brandopfer auch mit großflächigen Verbrennungen III. Grades sind aber meines Wissens in der Regel bei Bewusstsein, bis sie in ein künstliches Koma versetzt werden.
Unter bei lebendigem Leibe Verbrennen habe ich mir deutlich mehr vorgestellt als nur eine Hautverbrennung. Sondern das Verbrennen des Körpers während er noch lebt, wie in schlechten Filmen. Hautverbrennungen heißt ja noch nicht, dass die Haut selbstständig brennt, sie wird ja nur angekokelt, weil sie mit Flammen in Berührung kommt.
Ich dachte nur daran, dass die Rauchvergiftung bei Bränden die häufigste Todesursache ist und insbesondere Kohlenmonoxid tödlich wirkt.
 
Akt der Gnade? Während der Prozess so gnadenlos durchgeführt wurde? Das widerspricht sich ein bisschen. Für die
Quellen bin ich aber sehr Dankbar, jetzt hab ich erstmal was mit Hand und Fuß.
Man sollte es vielleicht als ein Akt der Gnade für die Zuschauer sehen. Im Grunde diente das Verbrennen weniger der Bestrafung der Hexe, da hatte sie, wenn sie gefoltert wurde, schon genug durch gemacht, als eher ein Mittel, sie völlig zu vernichten. Man darf nicht vergessen, dass man Zauberei als eine Tatsache ansah und wenn Hexen nicht physisch total zerstört wurden, konnten sie im Sinne des Aberglaubens wiederkehren und sich rächen. Es gab auch die Strafe des lebendig Begraben. Danach wurden die Gräber wieder geöffnet und man trieb den Hexen (ganz wie in Vampierfilmen) einen Pflog durch das Herz oder verbrannte sie auch. Personen, die in ihrem Leben anrüchig waren, jedoch juristisch nie belangt wurden, legte man einen Stein in den Mund. Damit wollte man verhindern, dass sie im Sarg anfangen zu schmatzen, wodurch sie dann aufwachen konnten. Das alles ist dann auch noch territorial verschieden, je nach Aberglauben.
 
...Man sollte es vielleicht als ein Akt der Gnade für die Zuschauer sehen. ...

Das glaube ich weniger, - wie viele Fälle sind denn bekannt in denen so praktiziert wurde? Kann es nicht sein das dies eine Frage der "Beziehungen" war? Wer Fürsprecher oder Beziehungen hatte brauchte nicht "so" zu leiden.

Das man auf die Zuschauer Rücksicht genommen hat kann ich mir nicht vorstellen. Wenn man den Erzählungen glauben darf sind zu solchen Schauspielen die Familien mit Kind und Kegel erschienen - und die wussten was sie erwartet
 
Das glaube ich weniger, - wie viele Fälle sind denn bekannt in denen so praktiziert wurde? Kann es nicht sein das dies eine Frage der "Beziehungen" war? Wer Fürsprecher oder Beziehungen hatte brauchte nicht "so" zu leiden.

Das man auf die Zuschauer Rücksicht genommen hat kann ich mir nicht vorstellen. Wenn man den Erzählungen glauben darf sind zu solchen Schauspielen die Familien mit Kind und Kegel erschienen - und die wussten was sie erwartet

Na ja, was für Beziehungen sollte eine Hexe haben? Zumeist war nach solch einem Hexenprozess die gesamte Familie stigmatisiert. Mit denen wollte niemand mehr etwas zu tun haben. Schon aus dem Grund, weil man selber unter Verdacht geraten konnte, wenn man sich als Fürsprecher einer Hexe entpuppte. Es gibt da nur wenige Ausnahmen, wie Spee, der allerdings wusste, welche Gefahr er einging. Den Mut brachte wohl kaum einer auf.
Die große Masse der verbrannten Hexen/Hexer waren jedoch arme Kreaturen vom Rande der Gesellschaft. Da musste sich manchmal selbst der Henker die Nase zuhalten, wenn er Hand an sie legte.
Es gibt aber auch Prozesse, wie die in Bamberg und Würzburg, wo es quer durch die oberen Schichten ging. Da könnte man politisches Kalkül vermuten. Wenn es da zur Parteienbildung kommt, kann es schon eine Art Kampf geben.
In der großen Masse, von Ausnahmen abgesehen, sind mir jedoch nur Hinrichtungen bekannt, wo die Delinquenten vorher erwürgt, erstochen oder mittels eines um den Hals gehängten Pulversackes umgebracht wurden.
 
...Na ja, was für Beziehungen sollte eine Hexe haben? ...

Also Elisabeth von Doberschütz, Sidonia von Borcke oder Catherine Monvoisin dürften schon gewisse Beziehungen gehabt haben. Nach entsprechender Recherche dürfte sich diese Liste noch erweitern lassen ;)

Aber darum geht es garnicht.
Es scheint ja fast, - wenn ich das so lese - das man in jedem Prozess "Gnade" gewährt habe.
Ich denke aber das die Mehrzahl der Verurteilten qualvoll leiden mussten.
 
@Friesengeist: Wenn man den Erzählungen glauben darf sind zu solchen Schauspielen die Familien mit Kind und Kegel erschienen - und die wussten was sie erwartet
@Mercy: Warum kenne ich solche Erzählungen nicht? :confused:
Weil du vielleicht die Ortschronik einer beliebigen deutschen Kleinstadt noch nicht gelesen hast, lieber @Mercy ???

Mein Oberschwaben - Peter Treiber - Winterimpressionen 2004
An diesem Tag war schulfrei. Jedes Schulkind sollte zur Abschreckung an diesem bedeutenden Ereignis zwischen Galgenbühl und der heutigen Berger Höhe teilnehmen können. Auch die städtischen Bediensteten, der Gemeinderat, die Bürgerwehr und die gesamte Bevölkerung wohnten der Hinrichtung bei.
12. Mai 1854 – Die letzte öffentliche Hinrichtung mit dem Schwert
[FONT=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif]Zugleich jedoch schildert der Chronist, dass Hinrichtungen stets ein voyeuristisches Massenspektakel waren: „[...] Man sollte glauben, bey den leider sich so oft wiederholenden Hinrichtungen würde sich die Neugierde vermindern, aber nichts desto weniger finden sich immer, obgleich zu diesen Exekutionen nur die früheste Morgenstunde bestimmt wurde, jedesmal mehrere tausend Menschen beiderley Geschlechts ein [...]”[/FONT] [FONT=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif] Die letzte öffentliche Hinrichtung in München fand am 9. November 1861 unter gewaltigem Publikumsandrang statt...[/FONT]
http://freenet-homepage.de/kurrende.ratsgymnasium.bielefeld/bielefeld-geschichte.htm
...bei öffentlichen Hinrichtungen der Rektor 1752 schulfrei gab...
Ich könnte Dutzende solcher Beispiele anführen. Noch im 19.Jahrhundert hatten Hinrichtungen Volksfestcharakter - solange sie öffentlich stattfanden, gingen die Leute auch hin. Wie im alten Rom...
 
Zuletzt bearbeitet:
Der gegen Elisabeth von Dobschütz geführte Prozess war ein typisch politischer. Er nahm geradezu monströse Ausmaße an und wurde mit aller Grausamkeit geführt. Zeugen folterte man, um entsprechend viele Aussagen gegen die Dobschütz zu bekommen. Auch ist der Prozess insofern untypisch, als das mit ihr sogar eine Adelige gefoltert wurde. Mehrmalig vor dem Hofstaat des pommerschen Herzogs. Nach damaligem Recht durften Personen adeligen Standes nicht der Tortur unterworfen werden. Hier ließ man jedes Recht fahren.
Am Ende musste der Herzog sogar den Schöffenstuhl zwingen, die Dobschütz zum Tode durch Verbrennen zu verurteilen. Verschärfend ließ er hinzufügen, sie mit zwei vorhergehenden, glühenden Zangenrissen zu bestrafen.
Obwohl viele adelige Familien, auch außerhalb Pommerns, gegen das Urteil protestierten, wurde die Dobschütz hingerichtet. Hier war persönlicher Hass im Spiel.
Die 1620 hingerichtete 80 Jahre alte Sidonia von Bork ist aber ein typischer Fall, der gegen das Lebendigverbrennen spricht. Sie wurde auf dem Rabenstein vor Stettin erst enthauptet und dann verbrannt. Das habe ich aus "Hexenprozesse" von Soldan und Heppe.
Die Vosin war ja keine typische Hexe, sondern eher eine Giftmischerin und in einen versuchten Königsmord verwickelt. Allerdings wurde sie lebendig verbrannt. Wobei ich denke, dass sie eher am Strohfeuer erstickte. In den Berichten über ihre Hinrichtung ist nichts von Schreien zu lesen. Vielleicht hat ihr der gute Sanson (pariser Henker) einen gezielten Stich mit dem Dolch versetzt.
 
Unter bei lebendigem Leibe Verbrennen habe ich mir deutlich mehr vorgestellt als nur eine Hautverbrennung. Sondern das Verbrennen des Körpers während er noch lebt, wie in schlechten Filmen. Hautverbrennungen heißt ja noch nicht, dass die Haut selbstständig brennt, sie wird ja nur angekokelt, weil sie mit Flammen in Berührung kommt.
Ich dachte nur daran, dass die Rauchvergiftung bei Bränden die häufigste Todesursache ist und insbesondere Kohlenmonoxid tödlich wirkt.
Die Frage ist vor allem, egal ob der Tod durch Ersticken erfolgt, oder ob Organe schmelzen, wie heiss so ein Scheiterhaufen wird, wie lange es also dauert. Im Normalfall züngeln ja die Flammen (je nach Wetterlage) schneller oder weniger schnell zur Spitze. Wenn man den Bildern glauben darf, stand der verurteilte ja obenauf und der Scheiterhaufen wurde nicht um ihn herum errichtet. Klar, dann hätte man ja nichts sehen können.
Im Krematorium z.B. wird das Feuer bzw. der Brennofen anfänglich auf 900 Grad aufgeheizt, später auf 1200 und es dauert mindestesn 90 Minuten bis alles weiche Fleisch verbrannt ist, mit den Knochen dauert es länger.

Was ich mir vorstellen kann, und z.B. in der Diskussion um spontane Selbstentzündung und deren Unwahrscheinlichkeit ein Thema ist, wäre die Möglichkeit Alkohol als Brenn-und Hilfsmittel zu verwenden, um das Verbrennen zu beschleunigen. Ich vermute, man hat die Verurteilten zuvor mit Alkohol übergossen.
 
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Weil du vielleicht die Ortschronik einer beliebigen deutschen Kleinstadt noch nicht gelesen hast, lieber @Mercy ???
Es geht um die Zuschauer bei der Hinrichtung von Hexen lieber bb.
Mir sind erst gegen Ende der Hexenprozesse, also im 18. Jh, Hinrichtungen im Volksfestcharakter bekannt. Endingen am Kaiserstuhl 1751 z.B.
Das Urteyl ward bey dem Endinger Hochgericht auf dem Judenbuck vollzogen". Mehr als 10000 bis 12 000 Zuschauer vom ganzen Kaiserstuhl wohnten der Urteilsvollstreckung bei.
Hexenverfolgung am Oberrhein

Über frühere Belege würde ich mich sehr freuen.
 
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