Hinrichtung

Ob der Henker Gnade walten lies oder nicht hing meist davon ab ob der Verurteilte einen Beutel mit Geld an der Brust hatte,wenn ja lies der Henker Milde walten und erdrosselte meist mit der Karotte,ein zusamen gebundener Strick der mit einem Knebel zugedreht wurde
 
Diesen Link zu überprüfen dauert länger, aber es findet sich bestimmt noch mehr im Sinne von @Mercys Anfrage.
Anton Praetorius - Kämpfer gegen Hexenprozesse und Folter

„Die grausigen Ereignisse zogen das Publikum scharenweise an, wie der Fall der Trina Schlorff aus Hastorf belegt. Es wird berichtet, dass sich zu ihrer Verbrennung Zuschauer aus Rostock, Bützow und Wismar eingefunden hatten und die Felder voll von sensationslüsternen Menschenmengen waren. Dies geschah im Jahre 1697, als die Hexenprozesse in Mecklenburg bereits ausklangen.“
Von Wismar, Bützow und Rostock nach Hanstorf (heute heißt der Ort so) war es damals eine gute Tagesreise. Offenbar wollten die Leute ihren "Spaß" haben und kamen von weither...
 
Zuletzt bearbeitet:
Von Wismar, Bützow und Rostock nach Hanstorf (heute heißt der Ort so) war es damals eine gute Tagesreise. Offenbar wollten die Leute ihren "Spaß" haben und kamen von weither...
In Mecklenburg gingen zu dieser Zeit die Hexenprozesse zu Ende, jedoch flackerten sie gerade da noch einmal ordentlich auf. Ein Beispiel ist Penzlin, wo es heute noch den Hexenkeller gibt.
Es ist ja unbestritten, dass eine Hinrichtung, insbesondere eine Hexenverbrennung, volksfestähnlichen Charakter annehmen konnte und das auch oft tat. Ich kann mir gut vorstellen, dass z.B. Krämer mit ihren Bauchläden diese Gelegenheit nutzten, um in diesem Menschenauflauf gute Geschäfte zu machen und ebenfalls zahlreich auftauchten.
Das jetzt aber in der Regel lebendig verbrannt wurde, möchte ich nicht so recht glauben. Wenn ich mir so eine Verbrennung vorzustellen versuche, taucht für mich noch ein Problem auf. Die Kleider verbrennen und der/ die Delinquent/in ist sozusagen nackt. Das konnte nicht im Sinne der sittenüberwachenden Kirche sein. Wenn dann so eine Nackte sich auch noch windet und schreit, dann ist das doch bedenklich. Andererseits, ein Mörder, der gerädert wurde, hatte auch nicht viel an. Bei Frauen war man aber bedenklicher, weshalb man sie auch nicht am Galgen henkte, schon deshalb, damit man ihnen nicht unter den Rock schauen konnte.
 
Bei Frauen war man aber bedenklicher, weshalb man sie auch nicht am Galgen hing, schon deshalb, damit man ihnen nicht unter den Rock schauen konnte.

Dagegen habe ich folgende Quelle anzuführen:

"ouch hengt man die misdedige vrauwen an yere heltze an eyn galge ader an eynen boym ind die kleyder sijnt yen vnder den kneen zoe gebunden, der wir vil saegen lanxt die straesse stayn ind hangen in deser gestalt."
Auch hängt man die misstätigen Frauen mit ihren Hälsen an einen Galgen oder an einen Baum und die Kleider sind ihnen unter den Knieen zusammengebunden. Davon sahen wir viele entlang der Straße stehen und hängen in dieser Gestalt.
 
Auch dem Todesurteil mußte der Oberrat zustimmen, das nach geltendem Strafrecht auf Tod durch Verbrennen lautete. Bis auf wenige Ausnahmen verzichtete man in Württemberg auf den Feuertod bei lebendigem Leib und gewährte überführten Hexen gnadenhalber die Schwertstrafe mit anschließendem Verbrennen des Leichnams.

historicum.net: Württemberg - Hexenverfolgungen


Das ist eine recht ungewöhnliche und großzügige Regelung, denn die Exekution durch das Schwert war meistens Personen von Stand vorbehalten und sie galt auch als am wenigsten ehrenrührige Form der Todesstrafe. Die Hinrichtung mit dem Schwert verlangte auch vom Scharfrichter am meisten Geschick. War der Henker geschickt, verstand sein Handwerk und war nicht allzusehr betrunken und konnte seine Nerven kontrollieren, dann war es kaum mit Schmerzen für das Opfer verbunden. Gerade bei Frauen kam es aber nicht selten vor, dass der Scharfrichter patzte, da es bei der Hinrichtung mit dem Schwert sehr wichtig war, dass der Delinquent mitspielte, dass er sich in sein Schicksal ergab und stillhielt. Hysterisch kreischende Verurteilte, Delinquenten die ihre Unschuld beteuerten, etc, etc konnten dafür sorgen, dass der Nachrichter ebensoviel Angst auszustehen hatte wie der Delinquent. Wenn der Scharfrichter patzte, musste er nicht nur damit rechnen, seine arbeit nicht bezahlt zu bekommen, sondern im schlimmsten Fall von der Menge gelyncht zu werden. Von Bewerbern um ein Scharfrichteramt verlangte man eine "Arbeitsprobe", aber selbst einfachere Exekutionen konnten für den Scharfrichter fatal werden. In einer fränkischen Stadt hatte der Henker die benötigte Holzmenge viel zu hoch geschätzt, so dass der Scheiterhaufen samt Delinquenten in hellen Flammen aufging, was für die Obrigkeit peinlich war, denn eine Hinrichtung musste planmäßig ablaufen, um den erwünschten Zweck zu erzielen. Der unglückliche Scharfrichter wurde für seinen Fauxpas eine Woche ins Narrenhaus gesperrt.

Meister Franz Schmidt, der Scharfrichter von Nürnberg führte Tagebuch und listete akribisch seine "Fälle" auf. Er hatte die Angewohnheit, zuzuschlagen, wenn seine Opfer nicht damit rechneten und der Hieb so überraschend kam, dass sie keine Schmerzen verspürten.
 
Dagegen habe ich folgende Quelle anzuführen:

"ouch hengt man die misdedige vrauwen an yere heltze an eyn galge ader an eynen boym ind die kleyder sijnt yen vnder den kneen zoe gebunden, der wir vil saegen lanxt die straesse stayn ind hangen in deser gestalt."
Auch hängt man die misstätigen Frauen mit ihren Hälsen an einen Galgen oder an einen Baum und die Kleider sind ihnen unter den Knieen zusammengebunden. Davon sahen wir viele entlang der Straße stehen und hängen in dieser Gestalt.

Gut, denen hat man die Röcke unten zusammengebunden. Auch eine Methode. Das sie entlang der Straße hingen, lässt vermuten das hier ein Exzess stattfand, also nichts alltägliches.
 
Interessante Diskussion; das Geschehen rund um die europäischen Richtstätten sind auch eines meiner Themen aus archäologischer Sicht. Und es ist für uns natürlich leichter, ein dekapitiertes Skelett freizulegen und als Opfer einer Hinrichtung mit dem Schwert anzusprechen, als Reste einer Verbrennung; die Gründe dafür liegen auf der Hand ...

Zu @Mercy: Siehe mal in folgende Literatur, hier findest du zahlreiche weitere und frühere Belege: Richard van Dülmen, Theater des Schreckens. Gerichtspraxis und Strafrituale in der frühen Neuzeit. München 1985, 1988 (TB 3. Auflage); Ders., Das Schauspiel des Todes. Hinrichtungsrituale in der frühen Neuzeit. In Volkskultur. Zur Wiederentdeckung des vergessenen Alltags (16.-20. Jahrhundert) (Hrsg. v. Dülmen/N. Schindler) Frankfurt /Main 1984, 203-245.
 
Interessante Diskussion; das Geschehen rund um die europäischen Richtstätten sind auch eines meiner Themen aus archäologischer Sicht. Und es ist für uns natürlich leichter, ein dekapitiertes Skelett freizulegen und als Opfer einer Hinrichtung mit dem Schwert anzusprechen, als Reste einer Verbrennung; die Gründe dafür liegen auf der Hand ...

Bei einer Verbrennung sollte von der Hexe nichts mehr übrig bleiben. Da wird man wohl auch nichts mehr finden, denn man war da sehr akribisch. Von heutiger Sicht sieht man eine solche Verbrennung immer als Strafe, aber damals war es tatsächlich der Grund, dass nichts weiter von der Hexe übrig blieb, als die Asche, die im Winde verfliegt. Man hatte wirklich und tatsächlich Angst vor denen!
Wenn man einer Hexe wirklich etwas grausames antun wollte, dann wäre das Rädern doch viel wirkungsvoller. Also, ich stelle mir das um vieles schrecklicher vor als den Scheiterhaufen. Arme und Beine, achtmal gebrochen und dann noch zwischen die Speichen eines Rades geflochten... nee, dann lieber verbrannt. Na ja, am besten über eine Blumenwiese das Weite suchen.
 
Bei einer Verbrennung sollte von der Hexe nichts mehr übrig bleiben.

Mag sein, daß ich mich irre, aber das stimmt mE so nicht: selbst bei Feuerbestattungen in modernen Anlagen, wo der Verbrennungsprozeß gewiß nicht weniger gründlich vonstatten geht (Ich bitte um Nachsicht ob dieser makabren Formulierungen!), bleiben in der Asche u.a. auch stets Knochenreste übrig (Leichenbrand i.e.S.: verbrannte und kalzinierte Knochen).
Und es erscheint mir unlogisch, daß dies den Menschen damals nicht bekannt gewesen sein sollte (das weiß man spätestens dann, wenn man es zum ersten Mal selbst gesehen hat), daß in der Asche Knochenreste übrig bleiben. Zumindest wußten das schon die Menschen in der Bronzezeit...
 
Mag sein, daß ich mich irre, aber das stimmt mE so nicht: selbst bei Feuerbestattungen in modernen Anlagen, wo der Verbrennungsprozeß gewiß nicht weniger gründlich vonstatten geht (Ich bitte um Nachsicht ob dieser makabren Formulierungen!), bleiben in der Asche u.a. auch stets Knochenreste übrig (Leichenbrand i.e.S.: verbrannte und kalzinierte Knochen).
Und es erscheint mir unlogisch, daß dies den Menschen damals nicht bekannt gewesen sein sollte (das weiß man spätestens dann, wenn man es zum ersten Mal selbst gesehen hat), daß in der Asche Knochenreste übrig bleiben. Zumindest wußten das schon die Menschen in der Bronzezeit...
Der Henker hatte schon ein Auge darauf. Der Rest wurde eingesammelt und eingestampft. Die sind ja nicht nach Hause gegangen und haben gesagt: "Na, lass den Dreck mal liegen."
Vielleicht gab es auch gewerbliche Absatzquellen. Diebsdaumen wurden gerne gehandelt. Fragmente von Hexenknochen(?).
So ein Henker war doch jemand, der seine Klienten kannte. Die waren auf der Folter doch wahre Plaudertaschen. Ein wahrer Menschenfreund, wer da nicht seine Macht ausnutzte.
 
Die sind ja nicht nach Hause gegangen und haben gesagt: "Na, lass den Dreck mal liegen."

Das hatte ich auch keineswegs behauptet :fs:

Vielleicht gab es auch gewerbliche Absatzquellen. Diebsdaumen wurden gerne gehandelt. Fragmente von Hexenknochen(?).
So ein Henker war doch jemand, der seine Klienten kannte. Die waren auf der Folter doch wahre Plaudertaschen. Ein wahrer Menschenfreund, wer da nicht seine Macht ausnutzte.

Die Sache mit den Daumen von Dieben interessiert mich hier jetzt nicht, aber wo kann man das mit den Knochenresten nachlesen?

Ich kann dazu zwar nur auf die - von den Hexenverfolgungen zu trennenden - Ketzerverfolgungen verweisen, aber mir ist diesbezüglich eher das Gegenteil bekannt: Asche und Überreste wurden im nächsten Fluß versenkt, damit niemand diese als Gegenstand der Verehrung, höheren Schutzes o. dgl. verwenden konnte.

Anm.: Der Henker bzw. Scharfrichter nahm übrigens mW gewöhnlich nicht an den Befragungen - wo die Folter zur Erlangung des Geständnisses eingesetzt wurde - teil, sondern war allein für die Vollstreckung der Todesstrafe zuständig. Das war sein Beruf; und zu mehr befähigte dieser ihn auch nicht, denn es war alles andere als ein angesehener Beruf, nämlich ein sogenannter unehrlicher Beruf.
 
Im deutschen Sprachbereich wurden die ersten urkundlich genannten Vollstrecker von Körperstrafen im 12. Jahrhundert als “Wizener” (althochdeutsch: “der Strafende”) genannt. Der erste eigentliche Scharfrichter wurde im Jahre 1276 in Augsburg erwähnt. Das Augsburger Stadtbuch nannte neben der Bezeichnung des Scharfrichters auch seine Aufgaben und die soziale Stellung in der mittelalterlichen Gesellschaftsordnung der Stadt Augsburg.
Er trug den aus dem alten Rom bekannten Titel “Carnifex” und war neben dem Stafvollzug in Form von genau festgelegten Foltermethoden (z. B. Daumenschrauben anlegen oder Zungen herausreißen) und Exekutionen (Köpfen, Hängen, Verbrennen etc.) auch weiterhin für die Kloakenreinigung, das Hundefangen, die Prostituiertenaufsicht usw. verantwortlich. Wie bei den Römern übertrug man auch in Augsburg und anderen mittelalterlichen Städten dem Scharfrichter die unangenehmsten Arbeiten, die andere Bürger nicht verrichten wollten.
http://www.sinn7.de/scharfrichter/scharfrichter_info.htm
 
@Urvo:
Auch wenn es hier eher eine Randbemerkung war, danke ich Dir für diesen Text, denn so explizit war mir das bislang nicht bewußt. Aber ich habe mich da wohl tatsächlich geirrt...
In Die Verfolgung von Zauberei und ... - Google Buchsuche steht dazu:
Susanne Kleinöder-Strobel schrieb:
...
Nachrichter/Scharfrichter: Der Nachrichter war zuständig für den Vollzug der Folter und der Hinrichtung.
...
Anm.: Dieser Autorin kann man da durchaus glauben...



Noch ein Kommentar zur verlinkten Seite, denn wenigstens eine Sache ist zumindest mit einem Fragezeichen zu versehen:
... Er trug den aus dem alten Rom bekannten Titel “Carnifex” und war neben dem Stafvollzug in Form von genau festgelegten Foltermethoden (z. B. Daumenschrauben anlegen oder Zungen herausreißen) und Exekutionen (Köpfen, Hängen, Verbrennen etc.) auch weiterhin für die Kloakenreinigung, das Hundefangen, die Prostituiertenaufsicht usw. verantwortlich...
Scharfrichterhaus Groß-Gerau
1. Die Folter war nicht Teil des Strafvollzugs (der erfolgt nach der Verurteilung), sondern des Verhörs (dieses erfolgt auf dem Weg zur Urteilsfindung). Vgl. dazu auch historicum.net: Folter
2. In diesem Zusammenhang erscheint es auch unlogisch, das "Zungen herausreißen" unter die Folter zu fassen; denn dann wird es mit dem Geständnis etwas schwierig...



Zurück zum eigentlich zentralen Fragepunkt: Wo kann man etwas bzgl. Handel mit Knochenresten/-fragmenten von Hexen nachlesen?
 
2. In diesem Zusammenhang erscheint es auch unlogisch, das "Zungen herausreißen" unter die Folter zu fassen; denn dann wird es mit dem Geständnis etwas schwierig...

Da gebe ich Dir unbedingt recht. Es ist auch überliefert, dass Henker die besten Chirurgen waren, weil sie sich sich einerseits mit der Anatomie der Körper auskannten, zum anderen niemand aus der Folter mit bleibenden Schäden entlassen werden durfte, denn die Folter sollte ja der Wahrheitsfindung dienen, sie war kein Selbstzweck (im Unterschied zur Hinrichtungsart der Marterung). D.h. der Henker musste in der Lage sein, veursachte Schäden zu "reparieren". Da viele Leute daher heimlich die Henker aufsuchten (heimlich, weil die Henker Unehrliche waren), statt die offiziellen Ärzte, finden sich in städtischen Rechtsakten immer wieder Beschwerden der offiziellen Bader gegenüber den Henkern.
 
Es ist auch überliefert, dass Henker die besten Chirurgen waren, weil sie sich sich einerseits mit der Anatomie der Körper auskannten, zum anderen niemand aus der Folter mit bleibenden Schäden entlassen werden durfte, denn die Folter sollte ja der Wahrheitsfindung dienen, sie war kein Selbstzweck (im Unterschied zur Hinrichtungsart der Marterung). D.h. der Henker musste in der Lage sein, veursachte Schäden zu "reparieren".
@Al Quiijote, in Verbindung mit Hexenprozessen, kann man doch eher nicht von Wahrheitsfindung sprechen. Es ging hauptsächlich darum, die absurdesten Anschuldigungen zu gestehen. Malefizmeister wie der berüchtigte Balthasar Nuss(auch Balzer Ross genannt), erfanden neue entsetzliche Foltermethoden um die Hexen zum Geständnis zu bringen und er schaffte es fast immer. Er selbst glaubte wahrscheinlich überhaupt nicht an Hexerei, sondern versuchte sich in erster Linie an den Besitztümern der Verurteilten und an den Kosten für Folter und Hinrichtung ,hemmungslos zu bereichern, wofür er später auch zum Tode verurteilt wurde. Er wurde aber nicht wegen der vielen unschuldig ermordeten angeblichen Hexen( ca 270 in nur 3 Jahren 1603-1606) , sondern nur wegen seinen Unterschlagungen hingerichtet.
Viele Gefolterte dürften auch nach der Entlassung aus dem Kerker , sofern sie die Torturen überlebten, derartige körperliche und seelische Schäden davongetragen haben, dass wohl jede Heilkunst der Henker vergebens war und sie zeitlebens Krüppel blieben.
Dass die Scharfrichter geübte Chirurgen waren steht außer Zweifel ,wer Gliedmaßen ausrenkt ,der kann sie auch wieder einrenken. Auch Peracelsus soll viel von ihnen gelernt haben.
 
... in Verbindung mit Hexenprozessen, kann man doch eher nicht von Wahrheitsfindung sprechen. Es ging hauptsächlich darum, die absurdesten Anschuldigungen zu gestehen...

Ja und nein; hier muß zwischen grundsätzlicher Zielrichtung (Wahrheitsfindung bzw. Erlangung des Geständnisses) und ausufernder Praxis in nicht wenigen Fällen unterschieden werden: historicum.net: Folter

Aber die Folter ist in diesem Thread ehedem eher ein Nebenschauplatz... :fs:
 
Zurück zum eigentlich zentralen Fragepunkt: Wo kann man etwas bzgl. Handel mit Knochenresten/-fragmenten von Hexen nachlesen?
Ich muss da jetzt wegen der Knochenreste von Hexen passen. Ich habe es mal gelesen, komme aber an die Quelle nicht mehr heran. Mir ist, ganz simpel, der Titel des Buches entfallen. Es war aber kein Roman.
 
Richard van Dülmen, Theater des Schreckens. Gerichtspraxis und Strafrituale in der frühen Neuzeit. München 1985, 1988 (TB 3. Auflage)

Der Autor macht darin deutlich, dass der Vollzug der Todesstrafe, die seit Ende des 15. Jahrhundert zunehmend verhängt wurde*, im Gegensatz zur Urteilsfindung und -sprechung in der Regel öffentlich war (S. 13).

Besonderheiten bezüglich der Hinrichtung von Hexen sind nicht erwähnt.

*Interessant z. B. die Hinrichtungszahlen für 1500-1600 (S. 113): Frankfurt/Main 248, Zürich 569.

aber wo kann man das mit den Knochenresten nachlesen?
Im "Theater des Schreckens" (S. 126):
Verbrannten die Knochen nicht, zerschlug man sie schließlich zu Pulver. Entweder wurden dann alle Rest unter dem Galgen vergraben oder in einen Fluß geworden. Die Tötung sollte zur völligen Vernichtung und Auflösung führen, "damit die gedächtnüß dieser schändlichen That soll ausgetilget werden", wie es im Urteil heißt, bzw. "damit also Gottes Zorn und Strafe von Stadt und Land möge abgewandt werden.
Letzteres war zum Verständnis der Todesstrafen allgemein wichtig - in den Worten Martin Luthers (1526): "Denn die Hand, die solch Schwert führet und würget, ist alsdann nicht mehr Menschenhand, sondern Gottes Hand, und nicht der Mensch, sondern Gott hänget, rädert, enthauptet, würget und krieget, es sind alles seine Werke und Gerichte."
 
Der Autor macht darin deutlich, dass der Vollzug der Todesstrafe, die seit Ende des 15. Jahrhundert zunehmend verhängt wurde*, im Gegensatz zur Urteilsfindung und -sprechung in der Regel öffentlich war (S. 13).

Besonderheiten bezüglich der Hinrichtung von Hexen sind nicht erwähnt.

*Interessant z. B. die Hinrichtungszahlen für 1500-1600 (S. 113): Frankfurt/Main 248, Zürich 569.

Im "Theater des Schreckens" (S. 126):
Verbrannten die Knochen nicht, zerschlug man sie schließlich zu Pulver. Entweder wurden dann alle Rest unter dem Galgen vergraben oder in einen Fluß geworden. Die Tötung sollte zur völligen Vernichtung und Auflösung führen, "damit die gedächtnüß dieser schändlichen That soll ausgetilget werden", wie es im Urteil heißt, bzw. "damit also Gottes Zorn und Strafe von Stadt und Land möge abgewandt werden.
Letzteres war zum Verständnis der Todesstrafen allgemein wichtig - in den Worten Martin Luthers (1526): "Denn die Hand, die solch Schwert führet und würget, ist alsdann nicht mehr Menschenhand, sondern Gottes Hand, und nicht der Mensch, sondern Gott hänget, rädert, enthauptet, würget und krieget, es sind alles seine Werke und Gerichte."


Luther gehörte übrigens auch zu den Zeitgenossen die die "Unehrlichkeit" der Henker beseitigt wissen wollten, was tatsächlich erst gegen Ende des Alten Reichs, um 1772, geschah. Laut Luther war der "Meister Hans" (Synonym für den Scharfrichter, dessen wahren Namen keiner in den Mund nehmen wollte),ein "braver Mann", da er auf Geheiß der Obrigkeit Kriminelle beseitigte und der Gesellschaft das kranke Fleisch beseitigte, so wie ein Chirug, der ein Geschwür beseitigt.
 
Im "Theater des Schreckens" (S. 126):
Verbrannten die Knochen nicht, zerschlug man sie schließlich zu Pulver. Entweder wurden dann alle Rest unter dem Galgen vergraben oder in einen Fluß geworden. Die Tötung sollte zur völligen Vernichtung und Auflösung führen, "damit die gedächtnüß dieser schändlichen That soll ausgetilget werden", wie es im Urteil heißt, bzw. "damit also Gottes Zorn und Strafe von Stadt und Land möge abgewandt werden.
Letzteres war zum Verständnis der Todesstrafen allgemein wichtig - in den Worten Martin Luthers (1526): "Denn die Hand, die solch Schwert führet und würget, ist alsdann nicht mehr Menschenhand, sondern Gottes Hand, und nicht der Mensch, sondern Gott hänget, rädert, enthauptet, würget und krieget, es sind alles seine Werke und Gerichte."

Vielen Dank; aber daß nicht verbrannte Knochenreste zu Pulver zerschlagen wurden und dieses dann vergraben oder aber in den Fluß geworfen wurde, hatte ich nicht bestritten. So kenne ich das Prozedere nämlich auch...

Es ging um folgende Praxis:
Vielleicht gab es auch gewerbliche Absatzquellen. Diebsdaumen wurden gerne gehandelt. Fragmente von Hexenknochen(?)...
 
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