Beschlagnahmung exklusiver Autos in den 30er Jahren in Berlin

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hallo experten, im rahmen einer romanrecherche suche ich informationen darüber, welche berliner dienststelle in den 30er Jahren nach der machtübernahme für die beschlagnahme exklusiver autos (meist von jüdischen geschäftsleuten) zuständig war. gab es da eine bestimmte behörde/amt? und wenn ja, wo in berlin hatte sie ihren sitz und die dazugehörigen garagen? die meisten autos wurden wohl zur devisenbeschaffung genutzt, wo wurden sie verkauft? tja, das sind viele fragen auf einmal, ich bin für jeden hinweis sehr dankbar,

dank und gruß axel
 
Es gab nach den Nürnberger Gesetzen 1935 weitere Gesetze und Verordnungen, was das Vermögen und die Beschlagnahmung jüdischen Eigentums betraf. Das Reichsbürgergesetz in der Fassung von 1938 zum Beispiel.

Ich vermute, dass Gesetze und Verordnungen - oder besser gesagt der gesetzlich verankerte Diebstahl von Privateigentum an "nicht-deutschen Staatsbürgern jüdischer Herkunft" im Deutschen Reich - keine Institutionen aufführte, die diese Beschlagnahmungen durchzuführen hatten. Wer das Gesetz oder die Verordnung kannte (die ersten waren staatliche Ämter und dergleichen), machte sich am nächsten Tag oder Nacht auf den Weg und beschlagnahmte und verschwand wieder.
Autos hatten eh nur reiche Bürger. In diesem Fall jüdische Mittelstandsunternehmer. Zuerst wurden öffentlich bekannte wertvolle Gegenstände beschlagnahmt, kurz darauf das Geschäft "aufgekauft".
 
Lies doch mal die Tagebücher von Victor Klemperer von 1933 - 1945 (Ich will Zeugnis ablegen bis zum letzten o.ä.). Darin beschreibt er, wie er nach und nach, schleichend, entrechtet wird. Auch sein Auto wird ihm abgenommen. Er lebte zwar in Dresden, aber dort galt das gleiche wie im Rest des Deutschen Reiches.
 
Ich vermute, dass Gesetze und Verordnungen ... keine Institutionen aufführte, die diese Beschlagnahmungen durchzuführen hatten.
Das sollte mich sehr wundern, denn die Entrechtung der Juden verlief ja in verwaltungs- bzw. justizförmig "geordneten" Bahnen.

Einen Anhaltspunkt gibt Ausgrenzung und Verfolgung der jüdischen Bevölkerung ("[FONT=Arial,Helvetica,sans-serif]Im Dezember 1938 wurde Juden schließlich das Autofahren und der Besitz von Kraftfahrzeugen verboten.")[/FONT], jedoch habe ich die entsprechende Rechtsnorm noch nicht gefunden.
 
vielen dank bisher für alle antworten.

ich denke auch, dass die beschlagnahme jüdischen besitzes nicht unbedingt nächtens und heimlich (das war eher der mob aus der nachbarschaft) erfolgt ist, sondern mit der gefürchteten deutschen gründlichkeit, mit aktenvermerken und bürokratie. "ordnung musste ja sein". sicherlich gab es ein dafür zuständiges amt bzw. zuständigkeiten. vielleicht wurden die beschlagnahmungen aber auch von der gestapo direkt vorgenommen und die verwaltung der vorgänge von einer anderen dienststelle/polizeibehörden bürokratisch erfasst?
 
Der erste deutsche Nachkriegsfilm "In jenen Tagen" ist bekannt?

Der Opel, dessen Schicksal da Episodenhaft erzählt wird, hat auch mal jüdische Besitzer denen Besitz und Benutzung verboten wird.

Da wird ein Papier gelesen, in dem den Eigentümern dieser Verwaltungsakt mitgeteilt wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das sollte mich sehr wundern, denn die Entrechtung der Juden verlief ja in verwaltungs- bzw. justizförmig "geordneten" Bahnen.

Die Entrechtung der Juden verlief keineswegs in "geordneten" Bahnen. Das Demolieren von Geschäften oder der Boykott von jüdischen Geschäften, die öffentliche Herabwürdigung und Gewaltanwendung gegen jüdische Deutsche stand nicht in Gesetzen und Verordnungen. Geschweige denn die rechtliche Gegenwehr gegen diese Gesetzlosigkeiten.
Was hingegen "präzise" deutsch ablief war die Enteignung bei Auswanderung:
Dego-Abgabe ? Wikipedia
und nach der Wannsee-Konferenz 1942 die Vernichtung der Juden.

Eine Stelle der Enteignungen könnte das Amt W im SS-WVHA sein. Da aber in der Nazidiktatur auch Konkurrenzen bestanden werden auch andere Ämter oder ähnliches enteignet haben.
 
Das Demolieren von Geschäften oder der Boykott von jüdischen Geschäften, die öffentliche Herabwürdigung und Gewaltanwendung gegen jüdische Deutsche stand nicht in Gesetzen und Verordnungen. Geschweige denn die rechtliche Gegenwehr gegen diese Gesetzlosigkeiten.

Damit wir nicht aneinander vorbei argumentieren: Mit "verwaltungs- und justizförmig" meine ich den Erlaß von Rechts- und Verwaltungsvorschriften, mit denen bestimmte staatliche Handlungen, wenn nicht angeordnet, so doch gerechtfertigt wurden. Ein Beispiel:
- Es gab keine Rechtsnorm, welche die Zerstörung jüdischen Eigentums am 8.-10.11.1938 angeordnet hätte. Jedoch bezeichnete die "Verordnung zur Wiederherstellung des Straßenbildes bei jüdischen Gewerbebetrieben" vom 12.11.1938 (RGBl. I S. 1581) diese Ereignisse als durch die "Empörung des Volkes" hervorgerufen; die Möglichkeit der Strafverfolgung entfiel hierdurch praktisch.
- Die Verordnung verpflichtete den geschädigten jüdischen Inhaber oder jüdischen Gewerbetreibenden, alle Schäden sofort auf eigene Kosten zu beseitigen; etwaige Versicherungsansprüche wurden zugunsten des Reiches beschlagnahmt.

Zu dieser Zeit jedenfalls (noch) blieb man bei der 1933 eingeschlagenen Linie: Aufrechterhaltung der Fiktion eines geordneten rechtlichen Rahmens (mit Angabe des Gesetzesgrundlage usw.). Das galt eben auch im Falle der Kraftfahrzeuge.
 
Die Entrechtung der Juden verlief keineswegs in "geordneten" Bahnen. Das Demolieren von Geschäften oder der Boykott von jüdischen Geschäften, die öffentliche Herabwürdigung und Gewaltanwendung gegen jüdische Deutsche stand nicht in Gesetzen und Verordnungen. Geschweige denn die rechtliche Gegenwehr gegen diese Gesetzlosigkeiten.
Was hingegen "präzise" deutsch ablief war die Enteignung bei Auswanderung:
Dego-Abgabe ? Wikipedia
und nach der Wannsee-Konferenz 1942 die Vernichtung der Juden.

Eine Stelle der Enteignungen könnte das Amt W im SS-WVHA sein. Da aber in der Nazidiktatur auch Konkurrenzen bestanden werden auch andere Ämter oder ähnliches enteignet haben.


Das war aber im "Altreich" eher die Ausnahme, stand ganz am Anfang und wurde, da die Bevölkerung nicht viel davon wissen wollte, bis zur "Kristall-Nacht" dann auch unterlassen.
Was ich mir vorstellen könnte, dass zB die Erlöse, in dem Fall der Autos, auf die "Sühne-Milliarde" angerechnet wurde. Laut Götz Aly wurde die ja von den "Spezialisten" der Finanzämter eingetrieben, insgesamt dann sogar deutlich mehr als die Milliarde.
Fällt mir ein, wie wäre es mit "Hitlers Volksstaat" von Aly als Quelle, könnte ich mir gut vorstellen, dass was drinsteht zu den Autos.

Vielleicht auch noch interessant, auch "Ariern" wurden die Autos abgenommen, erst spät, und bezahlt wurde der "Neupreis", aber mit den RM konnte man dann ja lediglich den Ofen anzünden....
Mir liegt eine Anweisung vor, indem ein PKW "Adler Trumpf" an den Heeres-Kfz-Park Ulm abgegeben werden musste. So geschehen im September 1944

Das deutsche Kfz-Zulassungswesen mit Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief soll seinen Grund eh darin haben, dass der Staat relativ einfach und übersichtlich Zugriff auf die Fahrzeuge hatte.
 
@Hurvi,

Du redest über ganz andere Dinge als jschmidt. :autsch: Du redest über Verfolgung durch Partei und aufgehetzten Mob, jschmidt redet über Verfolgung und Entrechtung durch den Staat. Und danach war gefragt. Insbesondere die Finanzverwaltung war von Anfang an an der Ausplünderung der Juden beteiligt - und das über das Ende des Dritten Reiches hinaus. Überlebende, die zurückkehrten um die enteigneten Güter zurückzufordern, wurden von denselben Finanzbeamten, die sie vorher enteignet hatten, nach Quittungen befragt, welche dieselben ihnen z.T. nie ausgestellt hatten. Aber selbst wenn: Wer aus dem Konzentrationslager zurückkehrte hatte im Regelfall nichts mehr in der Hand, seine Enteignung nachzuweisen.

http://www.muenster.de/stadt/villa-ten-hompel/dauerausstellung2_02.html

Villa ten Hompel - Erinnern : Forschen : Lernen
 
hallo experten, im rahmen einer romanrecherche suche ich informationen darüber, welche berliner dienststelle in den 30er Jahren nach der machtübernahme für die beschlagnahme exklusiver autos (meist von jüdischen geschäftsleuten) zuständig war. gab es da eine bestimmte behörde/amt? und wenn ja, wo in berlin hatte sie ihren sitz und die dazugehörigen garagen? die meisten autos wurden wohl zur devisenbeschaffung genutzt, wo wurden sie verkauft? tja, das sind viele fragen auf einmal, ich bin für jeden hinweis sehr dankbar,

dank und gruß axel
Oberste Institution war das Reichsfinanzministerium in Berlin und die jeweiligen Finanzämter die im Reich verstreut lagen.
Ausgeführt durch Aussendienststellen der Gestapo und ortsansässiger Polizei die die Vermögensgegenstände den zuständigen Finanzämtern übergaben, hier wurde sie erfasst und einer untergliederten Vermögensverwertungsstelle übergeben.
Bei Autos wurde natürlich erstmal geschaut ob "Eigenbedarf" bestand, teilweise wurden Amtsstuben komplett mit enteignetem Vermögen ausgestattet usw.
Die Vermögensverwertungsstelle verwertet diese Gegenstände in öffentlichen Auktionen, meisst weit unter Wert.
Das so erwirtschaftet Geld wurde dem Reichsfinanzministerium zugeführt, erst gab es noch Rangeleien um die Beute, zb intervenierte Goebbels der diese Gelder auf dem Parteikonto sehen wollte.
Schon bei den Enteignungen gab es eine Art kompetenzenvielfalt, nicht nur Gestapo,sa-ss,Gendamerie auch örtliche Parteibosse haben teilweise schon vor der Verordnung enteignet, hier kam es teilweise zu persönlichen Bereicherungen, besonders bei Vermögenswerten schon deportierter oder ausgewanderter Juden.
 
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Bei Autos wurde natürlich erstmal geschaut ob "Eigenbedarf" bestand, teilweise wurden Amtsstuben komplett mit enteignetem Vermögen ausgestattet usw.
Die Vermögensverwertungsstelle verwertet diese Gegenstände in öffentlichen Auktionen, meisst weit unter Wert.

Gebrauchte Fahrzeuge "mussten" damals zum DAT-Schätzwert gehandelt werden. Ich würde annehmen, dass für diese Autos Schätzurkunden tatsächlich erstellt wurden.

'DAT" = Deutsche Automobil Treuhand
 
Zuletzt bearbeitet:
@ alle: vielen dank!

das hilft mir jetzt auf jeden fall weiter,

@repo: den film hab ich bestellt, klingt gut :)
@chrdidt: genau das hab ich gesucht.
 
@Hurvi,

Du redest über ganz andere Dinge als jschmidt. :autsch: Du redest über Verfolgung durch Partei und aufgehetzten Mob, jschmidt redet über Verfolgung und Entrechtung durch den Staat. Und danach war gefragt. Insbesondere die Finanzverwaltung war von Anfang an an der Ausplünderung der Juden beteiligt - und das über das Ende des Dritten Reiches hinaus. Überlebende, die zurückkehrten um die enteigneten Güter zurückzufordern, wurden von denselben Finanzbeamten, die sie vorher enteignet hatten, nach Quittungen befragt, welche dieselben ihnen z.T. nie ausgestellt hatten. Aber selbst wenn: Wer aus dem Konzentrationslager zurückkehrte hatte im Regelfall nichts mehr in der Hand, seine Enteignung nachzuweisen.

@El Quichote
Ich versuche zu widerlegen, dass die Massnahmen gegen die jüdischen Bürger nicht immer durch Gesetze und Verordnungen gedeckt gewesen waren. So wie es @jschmidt andeutet.

Ich habe mittlerweile auch recherchieren können, dass es die Finanzämter waren, die die Enteignungen durchgeführt haben.
Laut gegen Nazis | Das Blog Enteignungen
 
@El Quichote
Ich versuche zu widerlegen, dass die Massnahmen gegen die jüdischen Bürger nicht immer durch Gesetze und Verordnungen gedeckt gewesen waren. So wie es @jschmidt andeutet.

Ich habe mittlerweile auch recherchieren können, dass es die Finanzämter waren, die die Enteignungen durchgeführt haben.
Laut gegen Nazis | Das Blog Enteignungen

@El Quichote: Einstweilen Dank für den Versuch!

@Hurvinek: "widerlegen, dass ... nicht immer" ;)

Ich möchte aber im Folgenden weniger auf das eingehen, wer was "angedeutet" haben könnte, sondern auf (I) die Kraftfahrzeuge, (II) die Arisierung und (III) die politische Linie als solche.

I.
Ich bin nahezu sicher, dass die generelle Einziehung von Kraftfahrzeugen in jüdischem Eigentum im Zuge der (rechtlichen!) Maßnahmen erfolgte, die ab dem 12.11.1938 (Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben, RGBl. S. 1580) getroffen wurden.

Ausgangspunkt war der von Poliakov/Wulf (Das Dritte Reich und die Juden, S. 75) so genannte "Generalplan der Ausplünderung", der an jenem Tage in einer Konferenz bei Göring in den Grundzügen festgelegt wurde. [1] Bei den einzelnen Maßnahmen kam die Rede gegen Sitzungsende auch auf Mobilien: "Daluege: Kann die [Anweisung zur] Kraftfahrzeugbeschlagnahme heraus?"

Das scheint - auf noch zu klärendem Wege - erfolgt zu sein. In einen Dokument über die Ereignisse im Gau Franken wird der "für die Arisierung von Kraftfahrzeugen" Verantwortliche in der Kanzlei des Gauleiter Streicher [sic] mit der Aussage genannt, dieser habe "anläßlich der Judenaktion in Nürnberg [...] etwa 40 Kraftwagen durch die Arisierungsstelle des Gaues Franken [sic] der NSDAP erfassen und an Parteigenossen, von denen ein größerer Teil der Gauleitung angehörte, zum Preise von 50,- bis 200,- RM verkaufen lassen". [2]

Die Umsetzung der zitierten Verordnung erfolgte vermutlich nicht einheitlich, obwohl grundsätzlich eine Zuständigkeit des Reichswirtschaftsministeriums (RWM) gegeben war; dieses hatte auch die schon erwähnte "Straßenbild"-Verordnung erlassen, ebenso die spätere Verordnung vom 23.11.1938 (RGBl. S. 1642) zur Auflösung und Abwicklung der jüdischen Einzelhandels- und Handwerksbetriebe sowie der "Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens" vom 3.12.1938 (RGBl. S. 1709), die zwangsweise eingesetzten "Treuhändern" gestattete, über beliebige Vermögenswerte jüdischer Betriebe zu verfügen.

II.
Während die Arisierung der Wirtschaft grundsätzlich in die Zuständigkeit des RWM bzw. des Beauftragten für den Vierjahresplan (Göring) fiel, gehörte die Eintreibung der sog. "Sühneleistung der Juden" über 1 Mrd. RM in die Zuständigkeit des Reichsfinanzministeriums, also der Finanzämter (Durchführungsverordnung über die Sühneleistung der Juden vom 21.11.1938, RGBl. S. 1638).

Der von Hurvinek verlinkte Blog will nicht die verwaltungsmäßigen Zuständigkeiten oder rechtlichen Hintergründe beleuchten; dass die Finanzämter generell für "Enteignungen" zuständig gewesen wäre, trifft jedenfalls nicht zu.

III.
Für den Link auf Judenboykott ? Wikipedia bin ich Hurvinek insoweit dankbar, als dort sehr plausibel die Generallinie gegenüber den Juden von 1933 bis 1938 skizziert wird: Der 1933er Boykott - als vorgeblich "spontane" Aktion - war eben kein "Erfolg" gewesen, bzw. die politische Demontration war begleitet durch die überaus negative Reaktion im Ausland (bei großer Zurückhaltung weitester Bevölkerungskreise im Inland).

In der darauf folgenden Zeit verlegte man sich deshalb schwergewichtig, wie schon gesagt, auf die "verwaltungs- und justizförmige" Ausgrenzungs-Strategie, als deren vorläufiger Höhepunkt die "Nürnberger Gesetze" (1935) galten. "Bis 1938", so Gellately (Hingeschaut und weggesehen - Hitler und sein Volk, S. 177), "war es Juden noch möglich, die uniformierte Polizei oder andere örtliche Stellen um Hilfe zu ersuchen, wenn sie von Rowdys belästigt wurden. Danach blieben sie oft sich selbst überlassen."

Die Ereignisse vom November 1938 markierten zweifellos einen neuen Wendepunkt. Die "spontane" Schädigung jüdischen Eigentums wurde dabei in Kauf genommen, aber dieses Verfahren sollte keineswegs als Muster dienen! "Denn", so sagte Göring in der schon erwähnten Sitzung am 12.11.1938 (Poliakov/Wulf, S. 76 [3]), "diese Demonstrationen habe ich satt. Sie schädigen nicht den Juden, sondern schließlich mich, der ich die Wirtschaft als letzte Instanz zusammenzufassen habe". Es sei "irrsinnig, z. B. "ein jüdisches Warenhaus auszuräumen und anzuzünden [...] und die Waren, die ich dringend brauche", zu verbrennen.

Das andere Verfahren erschien allen Beteiligten schlicht rationeller, und das ist ja gerade auch einer der Punkte, welche die Judenverfolgung in Deutschland nach 1933 von "gewöhnlichen Pogromen" früherer Jahrhundert unterscheiden. - Können wir uns insoweit einigen?


[1] Auszüge dort S. 75-80; auch: Nürnberger-Prozess-Dokument PS-1816
[2] Poliakov/Wulf, S. 40; auch: Nürnberger-Prozess-Dokument PS-1757; jedenfalls zum Teil waren also die "Gauwirtschaftsstellen" bei der "Arisierung" beteiligt.
[3] Teilnehmer war übrigens auch Reichsbankdirektor Karl Blessing. In der entsprechenden WP-Seite http://de.wikipedia.org/wiki/Karl_Blessing_(Bankier) heisst es, B. habe Bedenken gegen die Judenvermögensabgabe angemeldet. Im Protokoll (S. 79 f.) liest sich das ein wenig anders: B. äußerte "Bedenken", daß die Juden in den nächsten Tagen ab Montag für Hunderttausende Reichsanleihe verkaufen, um sich Mittel zu beschaffen" - und gegen diese denkbare Reaktion empfahl er den Erlaß einer Verordnung, worin der Verkauf der Reichsanleihe für drei Tage gesperrt wurde. - Seine Fachkunde wurde bekanntlich mit der Ernennung zum Bundesbankpräsidenten (1.1.1958) honoriert.
 
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