Ludwig des XVI. Wahrnehmung ehelicher Pflichten

Im HRR wurden einigen Ländern sogar ausdrücklich die weibliche Erbfolge zugesagt, zB. Österreich durchs Privilegium Minus von 1156 (es wurde zum "Kunkellehen" - ein Wort dass ich mir seit meiner ersten Rechtsgeschichtevorlesung im Oktober 91 gemerkt hab)
Und wozu brauchten dann die Ösies die Pragmatische Sanktion dann? Oder war das Problem dabei, dass man die weibliche, österreichische Erbfolge nicht einfach auf die anderen Staaten übertragen konnte.

Ein interessantes Beispiel wäre wohl auch der Kampf Louis XIV, den er angeblich um das pfälzische Erbe seiner Schwägerin ausfocht.
Das ist allerdings auch ein schönes Beispiel für die Gefährlichkeit der weiblichen Erbfolge.
 
Weibliche Erbfolge war zB. in Italien kein Problem. Es gab etliche neapolitanische Königinnen aus dem Hause Anjou bzw. wurden Dynastiewechsel mit der Heirat der Erbtochter vollzogen.
Auch in den skandinavischen Ländern gabs doch etliche Königinnen wenn ich mich nicht täusch.
In Schweden gab es 1810 eine neue Erbfolgeregelung. Gleichberechtigte weibliche Erbfolge gibt es auch hier erst seit 1979.

In Norwegen gilt ein Erbrecht von 1814, wobei (gleichberechtigte?) weibliche Erbfolge seit 1990 möglich ist.

In Dänemark gilt http://de.wikipedia.org/wiki/Provinzialst%C3%A4nde_(D%C3%A4nemark)

In Spanien (ursprünglich Erbfolge nach Lex Salica) gibt es seit 1978 ein neues Thronfolgerecht. http://de.wikipedia.org/wiki/Thronfolge_(Spanien)

Es ist zu Unterscheiden zwischen erlaubter weiblicher Erbfolge (aus Mangel an männlichen Erben) und gleichberechtigter weiblicher Erbfolge (Primogenitur ohne Rücksicht auf das Geschlecht), denn die rechtlichen Auswirkungen auf die Kinder sind erheblich. Erlaubte weibliche Erbfolge hiesse, dass der Thron nach ihrem Tod NICHT automatisch an ihre Kinder, also den/die Erstgeborene geht. Erbt sie gleichberechtigt, kommen ihre Kinder in die direkte Erbfolge.

Deshalb war es ziemlich egal, dass Elizabeth I keine Erben hatte und nicht heiratete. Es wäre sicher erneut zu einem Thron-Kampf gekommen.

PS: Sorry, wegen der Links, find die schöne Erdkugel nicht. Einfach runde "Schließklammer" eintragen, dann greifen sie.
 
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In welchen? Außer England fällt mir spontan keines ein, wo regelmäßig weibliche Herrscher wegen einer weiblichen Erbfolge auftraten. Und auch in England war das ja mehr als ein notgedrungenes Übel. Die Nachteile der weiblichen Erbfolge liegen für mich auf der Hand. Z.B. nahm man an, dass die von der Herrscherin angeheiratete Linie die Übermacht über die traditionelle Herrscherlinie bekommen würde. Man fürchtete auch ausländische Einflussnahme - man denke allein an das Beispiel der Probleme mit einer standesgemäßen, aber auch politisch in England vertretbaren Ehe im Falle von Maria der Katholischen und Elizabeth I..


Uiuiui, da hab' ich ja was angetreten. :) Das es von den Engländern als 'notgedrungenes Übel' angesehen wurde steht meines Erachtens nach außer Frage. Seit dem Krieg zwischen der Kaiserin Mathilda und König Stephen um die Erbfolge wurden ja in England Erbinnen mit größem Mißfallen betrachtet, und wie du bereits erwähnt hast bestand ja auch immer die Furcht eine andere Linie könne Einfluß nehmen, oder vielleicht sogar das Land einverleiben.

Was ich eigentlich meinte war, daß freilich meines Wissens nach die männliche Erbfolge immer vorgezogen wurde, aber so weit ich das vage in Erinnerung habe, stand in vielen Europäischen Ländern der weiblichen Erbfolge nichts im Weg bis entsprechende Gesetze erlassen wurden. Ich dachte dabei an die Salischen Gesetze, die zum Beispiel in Frankreich, aber nicht in Navarra herrschten. Und so weit ich mich entsinne gab es da sogar mal einen Plan die Tochter Marie Antoinettes, Marie Therese über diese Hintertür auf den Französischen Thron zu schaffen, da ja Navarra Teil Frankreichs wurde. Ich glaube diese Info aus Thea Leitners 'Habsburgs vergessene Kinder' oder so zu haben, habe aber das Buch nicht zur Hand, weswegen ich dessen nicht sicher sein kann.


Nachtrag: Apropos der englischen Herrscher fiel mir gerade noch ein, daß es ja einen Fall gab in dem man die weibliche Nachfolge der männlichen vorzog, aus religiös-politischen Gründen: Wilhelm III kam anfänglich über den besseren Anspruch auf den Thron von seitens seiner Frau Maria II auf den englischen Thron. Die letztere verlangte jedoch vom Parlament, daß ihm die Königswürde in gleichem Maße zugesprochen wurde. Ihre jüngere Schwester Anne wurde nach ihr ebenfalls Königin, obgleich die beiden einen Bruder hatten, der eigentlich nach gängigem Denken einen besseren Anspruch hatte.



@ Caro

Was die Erbfolge in England unter nicht-königlichen Familien angeht, denke ich muß man da stark differenzieren je nachdem welche Zeit man betrachtet. Die aus Jane Austen bekannten Erbschaftsverhältnisse wurden erst im Laufe des 17./18. Jahrhunderts beliebt, und basieren auf veschiedenen juristischen Spitzfindigkeiten. Schaut man sich jedoch die Herzöge von Marlborough und deren anfängliche Erbfolge an, sieht man auch, daß mitunter für den Fall eines mangelnden männlichen Nachkommens Vorsorge getroffen wurde, daß Töchter oder eine bestimmte Tochter, oder nur die männlichen Nachkommen einer bestimmten Tochter etc, erben konnten. Da es sich bei diesen 'entails' um private Verträge handelte, mussten diese auch - der Theorie nach- mit jeder Generation neu verhandelt werden.

Was die Titel angeht hast du, glaube ich, vollkommen recht. So weit ich mich entsinne, wurde normalerweise aber auch bei der Verleihung des Titels von der Krone festgelegt, wer diesen Titel erben konnte. In manchen Fällen konnten nur Männer erben, in anderen war es möglich das eine Frau erbte und nur deren männliche Nachkommen erben konnte, was im Falle von Töchtern dazu führte, daß der Titel nicht weitergegeben wurde. Womit dann mein Kopf angefangen hätte sich zu drehen *grummel* können die denn keine übersichtliche Regelung einführen *grummel*... :D
 
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Was die Titel angeht hast du, glaube ich, vollkommen recht. So weit ich mich entsinne, wurde normalerweise aber auch bei der Verleihung des Titels von der Krone festgelegt, wer diesen Titel erben konnte. In manchen Fällen konnten nur Männer erben, in anderen war es möglich das eine Frau erbte und nur deren männliche Nachkommen erben konnte, was im Falle von Töchtern dazu führte, daß der Titel nicht weitergegeben wurde. Womit dann mein Kopf angefangen hätte sich zu drehen *grummel* können die denn keine übersichtliche Regelung einführen... :D
Ist gar nicht so schwer, wenn man sich erst einmal eingelesen hat ... :D :winke:

Das kam darauf an, ob der Titel (mal inklusive zugehörigem Besitz bzw. Sitz im House of Lords, mal exklusiv) ein Erbtitel (suo jure) oder von der Krone verliehen war. Der Titel des Earl of Holderness darf hier vielleicht als Beispiel dienen :pfeif: Earl of Holderness - Wikipedia, the free encyclopedia

und der des Counts of Mértola (aus potugiesischem Hause, aber in englischen Händen über das Haus Schomberg) Count of Mértola - Wikipedia, the free encyclopedia

Mehr zu den aktuellen Titeln unter Peerage of England ? Wikipedia
Allerdings fehlt hier der "Duke of Leeds", der bis 1964 im Besitz des Hauses Osborne war. Seitdem gilt er als "extinct".


@Saint-Simone
Ich beziehe mich nicht nur auf Erbregelungen, wie sie bei JaneAusten vorkommen, zumal sie sich ja mehr in der Welt der Commons bzw. Gentry bewegte ... :winke:

Alles Land in England (gilt das für ganz Großbritannien? :grübel:) gehört im Grunde genommen der Krone. Vererbbar sind hier ohnehin nur Herrschafts-, also Nutzungsrechte. Soweit ich weiß, wurde das nicht geändert ...
http://www.dr-hoek.de/beitrag.asp?t=rechte-an-grundstuecken-in-england und http://books.google.com/books?id=uF...ts=irXqFvoape&sig=_TIJ8iNmP8tdqzdQ2hA0cb_bt0Q
 
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Alles Land in England (gilt das für ganz Großbritannien? :grübel:) gehört im Grunde genommen der Krone. Vererbbar sind hier ohnehin nur Herrschafts-, also Nutzungsrechte. Soweit ich weiß, wurde das nicht geändert ...
Dr.Hök->Fachinformationen:Englisches Recht:Rechte an Grundstücken in England und Erbrecht: ein Lehrbuch - Google Book Search

So weit es mir bekannt ist, ist das in England so. Wales klammere ich mal aus. Das liegt laut juristischer Legende daran, daß England erobert wurde, womit alles Land erstmal der Krone gehört. Was sich geändert hat ist, daß es zwar die 'entails' oder 'fee tails' wie man sie aus Jane Austen kennt weiterhin gibt, aber man keine neuen schaffen darf. Also manche Besitztümer werden noch immer so vererbt.

Schottland ist da anders. Schottland gehört nicht ihrer Majestät, also im Grunde ist sie auch nicht Königin von Schottland, sondern 'nur' Königin der Schotten. Was Landbesitz in Schottland angeht gehört meines Wissens nach ein großer Teil Land der Königin, aber nicht der Krone. Wie gesagt- so weit ich das in Erinnerung habe, ist sie dort Landbesitzerin wie jede andere. In Schottland wurde auch das System von 'Feudal Tenure' 2000 abgeschafft, womit es auch keine 'entails' mehr geben darf. Aber meines Wissens nach war Land immer im Besitz des jeweiligen, äh, Besitzers und nicht von der Krone vergeben. Um jedoch Streitigkeiten beizukommen ließen es sich viele Familien von der Krone verbriefen, daß ein bestimmtes Stück Land ihnen gehörte, da bis zur Renaissance Landbesitz gerne mal einfach vom Nachbarn erobert wurde.

Jedoch gibt es wiederrum Abweichungen, da in entweder Orkney oder Shetland teilweise andere Besitzverhältnisse gelten. Sorry, ich hab' vergessen wo, ich weiß es nur daher, daß es Streit mit einem großen Konzern gab, der versuchte an der Küste etwas zu bauen oder machen, und die Bewohner hätte eigentlich keine Chance gehabt, hätten sie nicht beweisen können, daß nach altem und weiterhin gebrauchten 'Norse' Recht dieser Teil der Küste ihnen gehörte. Ich müsste noch mal nachschauen wo das war und was genau passiert ist- ist schon etwas länger her seit ich mich damit auseinandersetzen musste. :pfeif:


Nachtrag:
Caro1 Ist gar nicht so schwer, wenn man sich erst einmal eingelesen hat ... :D :winke:
:D In der Theorie hast du vollkommen Recht, aber in der Praxis, dank Common Law, trifft vor Allem heutzutage meistens das zu: "The law is what the judge ate for breakfast". :)
 
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Nachtrag:
:D In der Theorie hast du vollkommen Recht, aber in der Praxis, dank Common Law, trifft heutzutage meistens das zu, was mal ein Prof meinerseits über englisches Recht gesagt hat: "The law is what the judge ate for breakfast". :)
OT: Ooch, ich glaube den Spruch würde fast jeder (nicht nur) europäischer Rechtsstudent unbelesen bzw. blind unterschreiben. :D
 
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Was soll ich da gucken?

Ich schrieb vom Mittelalter und nicht von Queen Victoria Ernst-August und Konsorten.

Schau Du mal da.
Die Welfen waren ein ursprünglich fränkisches Adelsgeschlecht mit europäischer Bedeutung, das seit dem 9. Jahrhundert bekannt ist. Als die Familie im Mannesstamm 1055 mit Welf III. ausstarb, heiratete seine Schwester Kunigunde in die Familie d’Este ein, zu der die nachfolgenden jüngeren Welfen sämtlich gehören.
aus Wki
 
Was soll ich da gucken?

Ich schrieb vom Mittelalter und nicht von Queen Victoria Ernst-August und Konsorten.

Schau Du mal da.

aus Wki
Und wo steht da, daß weibliche Thron- und Erbfolge gleichberechtigt war ...?

Vielmehr steht in deinem Link
Die schwäbischen Welfen gründeten ihre Macht auf umfangreichen Allodial- und Lehnsbesitz in Schwaben, Rätien und Bayern. Welf III., ein Urenkel Rudolfs I., wurde 1047 zum Herzog von Kärnten ernannt, mit ihm erlosch die Familie im Mannesstamm aber auch schon acht Jahre später.
Name und Besitz der Welfen ging auf den Sohn seiner Schwester Kunigunde oder Kunizza über, die etwa zwanzig Jahre zuvor den italienischen Markgrafen Alberto Azzo II. d’Este geheiratet hatte; er ist der Stammvater der jüngeren Welfen.
Name und Besitz ging also auf Kunigundes Sohn, nicht auf sie über.

Was allerdings besonders ist, bezüglich der Vererbung einzelner Herzogtümer und Teilbereiche:
Die verschiedenen Linien konnten sich bei Aussterben einer Linie gegenseitig beerben.
Dies bezieht sich nicht auf das Haus Hannover, wie man weiter lesen kann
Das Haus Hannover repräsentiert seit dem Tod des erbenlosen – nicht kinderlosen – Herzogs Wilhelm von Braunschweig das Gesamthaus Braunschweig-Lüneburg. Alle welfischen Familienmitglieder tragen den Namen "Prinz(essin) von Hannover, Herzog(in) zu Braunschweig und Lüneburg".

In meinem Link zu den Welfen stand nun gerade, dass auch bei den Welfen direkte weibliche Erbfolge ausgeschlossen war.
 
Alles Land in England (gilt das für ganz Großbritannien? :grübel:) gehört im Grunde genommen der Krone. Vererbbar sind hier ohnehin nur Herrschafts-, also Nutzungsrechte. Soweit ich weiß, wurde das nicht geändert ...
Dr.Hök->Fachinformationen:Englisches Recht:Rechte an Grundstücken in England und Erbrecht: ein Lehrbuch - Google Book Search
Den ersten Link noch einmal. Hatte irgendwie nicht gegriffen:
Dr.Hök->Fachinformationen:Englisches Recht:Rechte an Grundstücken in England
 
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@Repo
Was ich allerdings gefunden habe, ist ein Hinweis darauf, dass den Babenbergern von den Welfen der Verlust Bayerns nach der Aussöhnung der Staufer und Welfen mit möglicher weiblicher Erbfolge (bei Mangel an männlichen Nachkommen, was man auch privilegium minus nannte) und im Besonderen durch das Ius Affectandi (den Erben frei zu wählen) schmackhaft gemacht wurde.
Österreichische Geschichte - Google Buchsuche
 
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Verklebung und Verengung haben jedenfalls den gleichen schmerzhaften Effekt und werden durch einen Schnitt beseitigt. Macht nicht viel Unterschied, ausser dass die Verklebung sich (meist) verwächst, und manche Phimose auch ...

Wie gesagt, die Wahrscheinlichlichkeit, dass Louis schmerzhafte Probleme hatte ist so klein nicht, wenn später sogar von "Matratzenglück" die Rede ist, selbst wenn in besagtem Brief nur Gerüchte weitergegeben worden wären ...
In jeder Sage steckt wenigstens ein Korn Wahrheit ...

eine verklebung ist ganz was anderes, als wie eine phimose!! bei einer phimose kann: ein ring von der vorhaut weggeschnitten werden, das bändchen verlngert werden, ein schnitt gemacht werden (längs) oder die vorhaut weggeschnitten werden.

bei einer verklebung: wird nach dem 18. lebensjahr oder nach eigenem wunsch bzw. der elter behanden. dann wird mit einer ähnlich aussehenden nadel die eichel von der vorhaut gelöst, wird aber nicht weggeschnitten sondern bleibt dran.
 
@Repo
Was ich allerdings gefunden habe, ist ein Hinweis darauf, dass den Babenbergern von den Welfen der Verlust Bayerns nach der Aussöhnung der Staufer und Welfen mit möglicher weiblicher Erbfolge (bei Mangel an männlichen Nachkommen, was man auch privilegium minus nannte) und im Besonderen durch das Ius Affectandi (den Erben frei zu wählen) schmackhaft gemacht wurde.
Österreichische Geschichte - Google Buchsuche


Fakt ist jedenfalls, dass die "Welfen'" eigentlich "Este" sind. Unter welchen Vorzeichen und Konstellationen das auch immer gelungen sein mag.

Etwas, was zB den Staufern, wo es ja reichlich Töchter und Schwiegersöhne gab, nicht gelungen ist.


Das halte ich für Bemerkenswert, ohne wirklich Ahnung vom Mittelalter oder dynastischen Hausgesetzen zu haben.
 
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In Spanien (ursprünglich Erbfolge nach Lex Salica) gibt es seit 1978 ein neues Thronfolgerecht. http://de.wikipedia.org/wiki/Thronfolge_(Spanien)

Vorsicht! In Spanien gab es zwischen 1930 (Abdankung des Großvaters des jetzigen spanischen Königs) und 1975 kein Königtum. Das Königtum Juan Carlos' ist eines von Francos Gnaden, das Thronfolgegesetz in der von Juan Carlos auf den Weg gebrachten demokratischen Verfassung Spaniens eingebunden (das gehört eben auch in eine Verfassung, wie das Staatsoberhaupt dazu wird, was es ist). Wie das mit dem salischen Gesetz auf der iberischen Halbinsel im Einzelnen war, kann ich nicht so genau sagen. Wenn es juristisch relevant war - und ich meine in der Tat solches mal gelesen zu haben - dann wurde es nie sehr ernst genommen. Z.B. steht der Abspaltung Portugals von Kastilien ein weibliches Erbe voran. Es war Königstochter Elvira, die gemeinsam mit ihrem aus Burgund stammenden Ehemann sich von dem von ihrer Schwester Urraca regierten Kastilien lossagte. Auch 300 Jahre später war es kein Problem, dass Isabel la Católica den kastilischen Thron bestieg und ihr Schwiegersohn Philipp von Habsburg konnte sich wegen des Anspruchs seiner Frau Johannas auf den kastilischen Thron gegen deren Vater zunächst durchsetzen - ohne dass dieser mit dem Widerstand des kastilischen Adels zu rechnen gehabt hätte. Auch im 19. Jhdt. hatte Spanien eine Königin: Isabel II.
 
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