Das Kaiserreich - modern oder autoritär?

guten morgen,

danke für eure meinungsäußerungen.

ich bin ein bisschen gegen die argumentation, man müsse einen staat nach dem damals üblichen, nach dem damaligen denken beurteilen. warum? warum darf man nicht unrecht nennen, was aus unserer heutigen sicht unrecht ist? und wir können dazu sagen, dass es unsere heutige sicht ist und dass man es damals anders sah. sonst käme man womöglich auch dahin, die sklaverei im alten rom oder 19. jahrhundert in den USA als ok zu bezeichnen, weil man das damals eben so sah bzw. es dem damaligen denken entsprach, aber offensichtlich dachten auch damals nicht alle so, sonst wäre es ja so geblieben und niemand hätte für eine veränderung gekämpft.

ein zweiter gedanke wäre die begriffliche differenzierung. z.b. der halbrechtsstaat (forumuliere ich jetzt mal zugespitzt). warum? wir nennen ja auch staaten, die in wirtschaftlicher hinsicht keine unterentwickelten länder mehr sind, aber auch noch keine industrieländer, die nennen wir entwicklungsländer. sie sind "irgendwo dazwischen". nicht mehr das eine und noch nicht das andere. auf dem wege von ... zu ... könnte man das für die rechtsstaat-unrechtsstaatdiskussion nicht auch einführen?

was haltet ihr davon?

gruß!
 
... bin ein bisschen gegen die argumentation, man müsse einen staat nach dem damals üblichen, nach dem damaligen denken beurteilen
Es wäre natürlich für einen Historiker oder Rechtsgeschichtler unabdingbar, nicht pauschal zu urteilen, sondern das "damalige Denken" und seine gesellschaftlichen, religiösen usw. Bedingungen möglichst differenziert zu erfassen.

"irgendwo dazwischen" ... könnte man das für die rechtsstaat-unrechtsstaatdiskussion nicht auch einführen?
Da bin ich ganz bei Dir. Die von mir skizzierte Vorgehensweise läuft ja auf einen Katalog von 10 oder 20 oder 100 "Rechtsstaatlichkeits-Kriterien" hinaus, die im einzelnen zu überprüfen (und zu gewichten!) wären. [1] Es liegt in der Logik der Sache, dass es eine Streuung bei den Ergebnissen gäbe und damit, wenn man so will, eine Art Ranking, wonach man sich darauf einigen könnte, wie z. B. ein Rechtssystem, das 80 von 100 "Punkten" hätte, zu qualifizieren ist. [2]


[1] Für ein prominentes Beispiel könnte man auf die EMRK verweisen.
[2] Für andere Staatsrechts- oder Verfassungsprinzipien wie "Demokratie" oder "Sozialstaat" gilt nichts prinzipiell Anderes.
 
Es wäre natürlich für einen Historiker oder Rechtsgeschichtler unabdingbar, nicht pauschal zu urteilen, sondern das "damalige Denken" und seine gesellschaftlichen, religiösen usw. Bedingungen möglichst differenziert zu erfassen.

Da bin ich ganz bei Dir. Die von mir skizzierte Vorgehensweise läuft ja auf einen Katalog von 10 oder 20 oder 100 "Rechtsstaatlichkeits-Kriterien" hinaus, die im einzelnen zu überprüfen (und zu gewichten!) wären. [1] Es liegt in der Logik der Sache, dass es eine Streuung bei den Ergebnissen gäbe und damit, wenn man so will, eine Art Ranking, wonach man sich darauf einigen könnte, wie z. B. ein Rechtssystem, das 80 von 100 "Punkten" hätte, zu qualifizieren ist. [2]


[1] Für ein prominentes Beispiel könnte man auf die EMRK verweisen.
[2] Für andere Staatsrechts- oder Verfassungsprinzipien wie "Demokratie" oder "Sozialstaat" gilt nichts prinzipiell Anderes.


guten morgen,

schade ;-) da gibt es ja nun gar nichts mehr zu diskutieren, denn das unterstütze ich. in der sprachwissenschaft gibt es auch die "theorie vom zentrum und der peripherie" (prager schule). danach gibt es "erscheinungen" im zentrum, auf die alle merkmale zutreffen und "erscheinungen", die sich vom zentrum weg "bewegen" (erinnert mich irgendwie gerade ans planetensystem), auf die, je weiter weg vom zentrum, immer weniger merkmale zutreffen, bis hin zu denen "außerhalb" des planetensystems, auf die keine merkmale mehr zutreffen.

nähmen wir also unser heutiges deutschland als in der position der "sonne" (zentrum) oder zumindest als der ihr am nächsten folgende planet (welcher ist das?) an, dann folgten etwas weiter weg das kaiserreich (position erde?), noch etwas weiter weg die DDR (position mars?), noch ein stück weiter weg frühere "deutsche reiche" (position jupiter?) und außerhalb unseres sonnensystems das "dritte reich" ........

hm, jetzt brauchen wir jemanden, der widerspricht und sagt "alles quatsch! das kaiserreich war doch einfach nur ein (un)rechtsstaat und basta."

gruß!
 
hm, jetzt brauchen wir jemanden, der widerspricht und sagt "alles quatsch! das kaiserreich war doch einfach nur ein (un)rechtsstaat und basta."
gruß!

Kein Widerspruch, aber leise Bedenken zu Eurem Punkte-Bewertungssystem.

Es setzt voraus, dass die Bewertungskriterien im Zeitablauf unabänderlich sind, so habe ich es zumindest verstanden. Nehmen wir als Beispiel das Frauenwahlrecht resp. den Ausschluss rd. der Hälfte der Bevölkerung von den Wahlen. Gekämpft wurde dagegen schon länger, also ein Minuspunkt für das Kaiserreich? Die Frage wäre aber, ab wann: 1915/1906 (Einführung in anderen europäischen Ländern), 1890, 1871? @jschmidt hat schon auf die Bedeutung des Standortes und die Relativität von Kriterien hingewiesen.
 
guten morgen,

schade ;-) da gibt es ja nun gar nichts mehr zu diskutieren, denn das unterstütze ich. in der sprachwissenschaft gibt es auch die "theorie vom zentrum und der peripherie" (prager schule). danach gibt es "erscheinungen" im zentrum, auf die alle merkmale zutreffen und "erscheinungen", die sich vom zentrum weg "bewegen" (erinnert mich irgendwie gerade ans planetensystem), auf die, je weiter weg vom zentrum, immer weniger merkmale zutreffen, bis hin zu denen "außerhalb" des planetensystems, auf die keine merkmale mehr zutreffen.

nähmen wir also unser heutiges deutschland als in der position der "sonne" (zentrum) oder zumindest als der ihr am nächsten folgende planet (welcher ist das?) an, dann folgten etwas weiter weg das kaiserreich (position erde?), noch etwas weiter weg die DDR (position mars?), noch ein stück weiter weg frühere "deutsche reiche" (position jupiter?) und außerhalb unseres sonnensystems das "dritte reich" ........

hm, jetzt brauchen wir jemanden, der widerspricht und sagt "alles quatsch! das kaiserreich war doch einfach nur ein (un)rechtsstaat und basta."

gruß!


Wer sagt eigentlich, dass das heutige Deutschland die beste aller möglichen Welten ist und dass bestehende Rechtsnormen in 100 Jahren nicht als krasses "Unrecht" empfunden werden.

"Rechtsstaat" ist ein juristischer Begriff, "Unrechtsstaat" aber ein schwammiger politischer Begriff, der immer nur auf andere Staaten angewendet wird, die DDR, das Dritte Reich, und der meist dazu verwendet wird, den eigenen Staat im Vergleich mit "Unrechtsstaaten" zu überhöhen. Wenn man die Ausgrenzung von Frauen vom politischen Leben oder die Kriminalisierung von Homosexuellen für skandalös und für Unrecht hält, schneidet das Kaiserreich schlecht ab, doch war der § 175 bis in die 70er Jahre in der BRD gültig und wurde erst 1994 gestrichen.


Das 2. deutsche Kaiserreich war mit Sicherheit ein autoritärer Staat, der allerdings feste Rechtsnormen hatte, an die sich im wesentlichen auch die staatlichen Organe hielten. Das BGB, das Ende der 1890er Jahre veröffentlicht wurde, ist im wesentlichen noch heute gültig.

Für die Diskussion wäre daher eine kritische Bestandsaufnahme der Verwendung des Begriffes "Unrechtsstaat" durchaus hilfreich.
 
Kein Widerspruch, aber leise Bedenken zu Eurem Punkte-Bewertungssystem. Es setzt voraus, dass die Bewertungskriterien im Zeitablauf unabänderlich sind, so habe ich es zumindest verstanden.
Nun, wenn man es ernsthaft betreibt, kann man mindestens einen Vergleich zu den Rechtsstaatsdenkern des 19. Jh., zu Robert von Mohl, Rudolph Gneist usw., auch zu Autoren des Kaiserreichs ziehen und feststellen, dass die Schnittmenge relativ groß ist. Das liegt daran, dass es beim "Rechtsstaat" großenteils um die klassischen Abwehrrechte (gegenüber der staatlichen Gewalt) und um Verfahrensrechte geht. (Beim "Sozialstaat" und anderen "Teilhaberechten" sieht das anders aus.)
Eine andere Hürde: Gehen wir von der "Papierform" (SOLL) aus oder durchmustern wir das weite Feld der Rechtstatsachen (IST)?

Wer sagt eigentlich, dass das heutige Deutschland die beste aller möglichen Welten ist...
Niemand! Trotzdem glaube ich bis zum Beweis des Gegenteils, dass D. momentan (noch) in der Spitzengruppe liegt und insoweit durchaus einen Vergleichsmaßstab abgeben kann.

"Unrechtsstaat" [ist] ein schwammiger politischer Begriff, der immer nur auf andere Staaten angewendet wird, die DDR, das Dritte Reich, und der meist dazu verwendet wird, den eigenen Staat im Vergleich mit "Unrechtsstaaten" zu überhöhen. ... Für die Diskussion wäre daher eine kritische Bestandsaufnahme der Verwendung des Begriffes "Unrechtsstaat" durchaus hilfreich.
Ganz richtig! Man müsste eine Inhaltsanalyse ausgewählter (rechts-)politischer Dokumente und Schriften versuchen, wobei das Verhältnis DDR-BRD noch die "einfachste" Übung wäre (Hinweise aufs zahlreiche Schrifttum: Vortrge zur Justizforschung ... - Google Bcher)
 
Um wie so häufig Wiki zu bemühen:
Ein Rechtsstaat ist ein Staat, in dem die Staatsgewalten an eine in ihren Grundzügen unabänderliche und im Ganzen auf Dauer angelegte objektive Wert- und Rechtsordnung gebunden sind.

Ein Rechtsstaat muß nicht demokratisch sein, sondern das Recht über die Macht stellen. Eine Diktatur kann prinzipiell ein Rechtsstaat sein, solange der Diktator sich an die Gesetze hält. Ich halte das Kaiserreich als konstitutionelle Monarchie im wesentlichen für einen Rechtsstaat, wenn man von einzelnen Entgleisungen wie Zabern-Affäre und Sozialistengesetz absieht.

Interessant finde ich die Fragestellung: autoritär oder modern. Sind autoritäre Staatsform und Modernität zwangsläufige Gegensätze?
 
Das Kaiserreich war ein Rechtsstaat von hoher Qualität.

Das Verfassungsrecht war dadurch geprägt, dass es keine erfolgreiche bürgerliche Revolution gab. Die Regierungen wurden durch den Souverän bestimmt, nicht durch das Parlament. Von überragender praktischer Bedeutung war das Budgetrecht, insbesondere des Reichstags, der bei der immer stärkeren Zentralisierung immer bedeutender wurde. Ein Regieren gegen den Reichstag war etwa ab der Jahrhundertwende nicht mehr möglich, so dass mit gewissem Recht von halbdemokratischen Verhältnissen gesprochen werden kann. Faktisch bedeutete dies, dass gegen den Reichstag keine Politik mehr gemacht werden konnte.

Zu beachten ist das Wahlrecht, dass sehr fortschrittliche allgemeine, gleiche, direkte und geheime Wahlen vorsah. Ein Parteiverbot gab es nicht (die KPD, in der Bundesrepublik seit 1956 verboten, war damals ein linker Flügel der SPD und immer im Reichstag vertreten). Die Kritik, ländliche Regionen wurden bevorzugt (gemeint ist, es gab keine den sozialen Änderungen angepasste Wahlrechtsreform) mag berechtigt sein. Es darf aber nicht verkannt werden, dass im Vergleich mit den USA (das Wahlrecht zum Reichstag dem Wahlrecht war dem für das amerikanische Parlament am ähnlichsten) Wahlen rechtlich ordnungsgemäß durchgeführt wurden (was man von den USA nicht behaupten kann (vgl. Tammany Hall). Zumindest ist mir kein Fall von Unregelmäßigkeiten bekannt. Das englische Wahlsystem übrigens scheint mir eher Ähnlichkeit mit dem preußischen Dreiklassenwahlrecht, da sich die Stimmrechte ebenfalls am Vermögen orientierten (ich wäre über Informationen zum englischen Wahlrecht sehr dankbar).

Das vielfach beklagte Fehlen von Grundrechten (wie im Grundgesetz) verkennt, dass man damals allgemein dem Positivismus anhing. Mit Positivismus meint man das vom jeweiligen Gesetzgeber nach seinem Ermessen gesetzte Recht, das Zweckmäßigkeitsgedanken folgt und nicht auf vorgegebenes (damit ist entweder göttliches Recht (Religion) oder Naturrecht gemeint) zurückzuführen ist. Erst nach dem Nationalsozialismus kamen naturrechtliche Gedanken wieder hoch, nachdem sich Offiziere in Vernichtungslagen darauf beriefen, nur ordnungsgemäß zustande gekommene Gesetze befolgt zu haben.

Verwaltungsrecht gab es nur rudimentär, nämlich Gewerberecht, Sozialversicherungsrecht und Steuerrecht. Das eigentliche Verwaltungsrecht war zunächst nur Polizeirecht. Die Polizei war für „die gute Ordnung des Gemeinwesens zuständig.“ Hierher kommt der Begriff Polizeistaat, der ursprünglich eine positive Bedeutung hatte. Eine weite Auslegung des Begriffs fasste praktisch alles unter Polizeirecht. Es ist einigermaßen erstaunlich, dass 1882 ausgerechnet das Preußische Oberverwaltungsgericht im bahnbrechenden Kreuzberg-Urteil einer engen liberal-rechtstaatlichen (und nicht der weiten obrigkeitsstaatlichen-autoritär-fürsorgliche) Interpretation zum Durchbruch verhalf. Polizeirecht war in Folge nur – wie auch heute noch - Gefahrenabwehr Kreuzbergerkenntnis ? Wikipedia. Diese Entscheidung des Preußischen Oberverwaltungsgerichts (in dem nur Vertreter der preußischen Machteliten saßen) war die Geburt eines rechtsstaatlichen Verwaltungsrechts. Das Urteil erlies damals eine sehr junge Gerichtsbarkeit. Eine Verwaltungsgerichtsbarkeit wurde nämlich in Preußen 1875 (eben das Preußisches Oberverwaltungsgericht) eingeführt (in Baden wurde 1863 das erste Oberverwaltungsgericht eingeführt, vorher gab es keine Verwaltungsgerichte, sondern nur behördeninterne Aufsichtsverfahren). Es folgten die meisten Bundesstaaten (nicht zB Hamburg, Bremen, beide Mecklenburg).

Im Zivilrecht ist mit dem BGB (das 1900 in Kraft trat) ein Gesetz geschaffen worden, das heute noch gilt und nach dem wir heute noch leben. Es ist ein Kulturprodukt von allerhöchstem Rang. Vorher galt das aus dem römischen Recht entwickelte gemeine (von allgemein) Recht als Gewohnheitsrecht, aus dem sich das BGB entwickelte. Entsprechendes gilt für das Reichstrafgesetzbuch von 1872 auf dem Gebiet des Strafrechts.

Die Gerichte arbeiteten streng neutral (im Krieg übrigens auch in den besetzten Gebieten, zum Teil nach dem Recht dieser Gebiete wie im Osten nach jüdischem Recht).
 
Das Kaiserreich war ein Rechtsstaat von hoher Qualität.
Absolut? Relativ? Ich lasse das mal so stehen, man muss ja sowieso ins Detail gehen. Einige solcher Details hast Du ja dankenswerterweise schon angesprochen, auf einige davon gehe ich ein.

Faktisch bedeutete dies, dass gegen den Reichstag keine Politik mehr gemacht werden konnte.
Nun ja, man konnte immerhin ohne Zustimmung des Reichstags den Krieg erklären... Wie Du richtig schreibst, konzentrierte sich die politische Macht des Parlaments traditionsgemäß im Budgetrecht, und viele meinen, dass das Kaiserreich insoweit die höchste Ausprägung der "konstitutionellen Monarchie" verkörperte.

Zu beachten ist das Wahlrecht, dass sehr fortschrittliche allgemeine, gleiche, direkte und geheime Wahlen vorsah. Ein Parteiverbot gab es nicht (die KPD, in der Bundesrepublik seit 1956 verboten, war damals ein linker Flügel der SPD und immer im Reichstag vertreten).
Das Thema Wahlrecht ist eines von jenen, bei denen man sehr genau hingucken muss. Was an der Oberfläche "gleich" aussah, war realiter in hohem Maße ungleich! Das war zum einen die Folge des Mehrheitswahlrechts, bei dem die Minderheitsstimmen definitionsgemäß untergingen. Nun kann man einwenden, dass es im heutigen Großbritannien ja auch so ist.
Viel gravierender war jedoch die "Manipulation" des Wählerwillens durch die Einteilung der Wahlkreise: Die waren nämlich bewußt so zugeschnitten, dass die wachsende Bevölkerung in den Großstädten und Ballungszentren, wo z. B. die Sozialdemokratie ihre Hochburgen hatte, sich nicht entsprechend in Mandate umsetzte! Bereits 1871 waren für ein Reichstagmandat der Konservativen 9600 Stimmen erforderlich, für eines der Sozialdemokraten 62000; 1907 betrug diese Relation 17700 zu 75800... (nach Frotscher/Pieroth, Verfassungsgeschichte, Rz. 401 f.).

Richtig, ein Parteiverbot gab es nicht, auch die SPD konnte sich während der Geltungsdauer des Sozialistengesetzes an den Wahlen beteiligen. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass "die politische Willensbildung des Volkes" (in heutiger Terminologie) in dieser Zeit in höchsten Maße behindert und einschränkt wurde! Es ist hier nicht der Ort, um über die Jahre 1878-1890 zu diskutieren; man müsste sonst auf die zahlreichen Menschen eingehen, die wegen ihrer "Umtriebe" eingesperrt und in ihrer Existenz bedroht wurden. - Apropos Rechtsstaat: es gab keine Möglichkeit für die Betroffenen, gegen den "kleinen Belagerungszustand" (Huber) ein neutrales Gericht anzurufen!

Die KPD kam ein wenig später... (1.1.1919)

Das vielfach beklagte Fehlen von Grundrechten (wie im Grundgesetz) verkennt, dass man damals allgemein dem Positivismus anhing.
Die Grundrechte fehlten nicht (vollständig), und die Frage hat für mich auch weniger mit dem herrschenden Rechtspositivismus zu tun.

Es gab keinen Grundrechtskatalog, so wie ihn etwa 1871 die Katholiken im Reichstag beantragt hatte; Bismarck wollte ein reines "Organisationsgesetz" schaffen. Aber zum einen galten ja weiterhin die entsprechenden Grundrechtsnormen in den Länderverfassungen, und zum anderen verstand man sich dazu, außerhalb der Verfassung einfachgesetzliche Freiheitsgewährungen zu kodifizieren, z. B. Briefgeheimnis, Pressefreiheit, Recht auf den gesetzlichen Richter usw. (aaO., Rz. 420).

Was es nicht gab: die unmittelbare Wirkung, die heute vom Grundrechtskatalog als solchem ausgeht, und die subjektiven Rechte, die sich daraus ableiten lassen - und natürlich gab es auch keine Gerichtsbarkeit, die sich als "Wächter der Verfassung" hätte verstehen können.

Im Zivilrecht ist mit dem BGB (das 1900 in Kraft trat) ein Gesetz geschaffen worden, das heute noch gilt und nach dem wir heute noch leben. Es ist ein Kulturprodukt von allerhöchstem Rang.
Zweifellos eine kodifikatorische Großtat, deren Vorbereitung ja auch zwei Jahrzehnte in Anspruch nahm. So gesehen, war auch das Landrecht (1794) ein Kulturprodukt, und der sehr viel modernere Code civil auch. Das "Gerüst" steht noch heute so, aber in Teilen - insbesondere im Familienrecht - ist inzwischen doch sehr viel verändert worden.

Die Gerichte arbeiteten streng neutral (im Krieg übrigens auch in den besetzten Gebieten, zum Teil nach dem Recht dieser Gebiete wie im Osten nach jüdischem Recht).
Das wäre sicher eine eigene Diskussion wert; "vorsorglich" bestreite ich Deine These, insbesondere was den Bereich des politischen Strafrechts betrifft.

Der Hinweis auf die "besetzten Gebiete" und auf das "jüdische Recht" sollte vertieft werden, falls er fürs Thema relevant ist.
 
Wer sagt eigentlich, dass das heutige Deutschland die beste aller möglichen Welten ist und dass bestehende Rechtsnormen in 100 Jahren nicht als krasses "Unrecht" empfunden werden.

...

hallo scorpio und silesia,

ihr sprecht etwas richtiges an (aus meiner sicht). die kriterien, die man zur beurteilung eines staatswesens aufstellt, dürften sich nicht einfach an dem orientieren, was wir jetzt gerade haben. das heutige deutschland bzw. die heutigen staaten westeuropas als "zentrum" bzw. "ziel".

es ist eine frage, auf die ich noch keine richtige antwort habe. wir haben ja jetzt auch schon kriterien, die je nach politischem lager auch ganz unterschiedlich ausfallen können und somit fällt auch unsere beurteilung des heutigen deutschlands unterschiedlich aus. wie wird es erst in 100 jahren sein?

da wir aber gar nicht wissen können, welche meinungen es in 100 jahren über menschenrechte u.ä. geben wird (womöglich gibt es auch rückschritte - aus heutiger sicht), können wir keine immergültigen kriterien aufstellen. das heißt, unsere kriterien sind immer unserem heutigen denken verhaftet.

wahrscheinlich kommen wir nie umhin, bei unseren beurteilungen zu sagen "aus heutiger sicht", "nach heutigem verständnis" usw. aber wäre das schlimm? die DDR wie das deutsche kaiserreich wie auch das heilige römische reich deutscher nation waren aus heutiger sicht noch keine vollkommenen rechtsstaaten. dem einen mangelte es an diesem, dem anderen an jenem. es kann immer nur eine beurteilung aus heutiger sicht sein und selbst die heutige sicht ist ja nicht einheitlich!

umgekehrt könnte man auch sagen, dass dieser oder jener staat nach damaligem verständnis fortschrittlich war?!?

welche alternative hätten wir?

gruß!
 
Um wie so häufig Wiki zu bemühen:
Ein Rechtsstaat ist ein Staat, in dem die Staatsgewalten an eine in ihren Grundzügen unabänderliche und im Ganzen auf Dauer angelegte objektive Wert- und Rechtsordnung gebunden sind.

Ein Rechtsstaat muß nicht demokratisch sein, sondern das Recht über die Macht stellen. Eine Diktatur kann prinzipiell ein Rechtsstaat sein, solange der Diktator sich an die Gesetze hält. Ich halte das Kaiserreich als konstitutionelle Monarchie im wesentlichen für einen Rechtsstaat, wenn man von einzelnen Entgleisungen wie Zabern-Affäre und Sozialistengesetz absieht.

Interessant finde ich die Fragestellung: autoritär oder modern. Sind autoritäre Staatsform und Modernität zwangsläufige Gegensätze?

hallo,

das ist eine interessante aussage: eine diktatur könnte auch ein rechtsstaat sein; ein humanistisch gesinntes staatswesen also auch ein unrechtsstaat?

das ginge wohl wirklich nur, wenn man den begriff rechtsstaat frei macht von "nebenbei-bewertungen" wie "fortschrittlich" u.ä. geht das?

was ich mich bei deinen "ausnahmen" frage, ist, wie viele ausnahmen darf sich ein rechtsstaat leisten, um noch als rechtsstaat zu gelten?

gruß!
 
wahrscheinlich kommen wir nie umhin, bei unseren beurteilungen zu sagen "aus heutiger sicht", "nach heutigem verständnis" usw. aber wäre das schlimm? die DDR wie das deutsche kaiserreich wie auch das heilige römische reich deutscher nation waren aus heutiger sicht noch keine vollkommenen rechtsstaaten. dem einen mangelte es an diesem, dem anderen an jenem. es kann immer nur eine beurteilung aus heutiger sicht sein und selbst die heutige sicht ist ja nicht einheitlich!

umgekehrt könnte man auch sagen, dass dieser oder jener staat nach damaligem verständnis fortschrittlich war?!?
So lange ist die DDR noch nicht vergangen, dass sie nicht unter "heutiges Verständnis" fallen kann, oder?
 
So lange ist die DDR noch nicht vergangen, dass sie nicht unter "heutiges Verständnis" fallen kann, oder?

naja, aber das "heutige verständnis" variiert je nach politischem lager und auch nach bezug. (vergleichen wir die DDR mit der BRD oder mit uganda?) aber bleiben wir beim kaiserreich. auch diesbezüglich fiele ein urteil eines sozialdemokraten anders aus als das eines eingefleischten monarchisten ebenso, wie wenn man das kaiserreich mit dem damaligen schweden oder mit dem damaligen china vergliche.

kriterien, die wir formulieren, müssten also irgendwie "unabhängig" sein von zeit und raum. hm, gibt es solche???

gruß!
 
Zu jschmidt #71

Der Reichstag war verfassungsrechtlich nicht in die Kriegserklärung involviert. Gerade bei dieser Frage wird die offensichtlich von niemand mehr bestrittene Macht des Reichstags bzw. der Parteien deutlich. Die Kriegserklärung an Russland (die abgegeben wurde, als Österreich und Russland noch verhandelten!) hat Bethmann abgegeben, um die SPD für die Kriegssache zu gewinnen (nach Auffassung der SPD war Russland das Zentrum der reaktionären Kräfte). Man hatte Angst wegen Massenstreiks oder innerer Unruhen allgemein und wollte die SPD mit ins Boot nehmen. Der Reichstag stimmte dann auch mit zwei Enthaltungen für die Kriegskredite. Diese Kriegserklärung an Russland war in der Regierung höchst umstritten, insbesondere Tirpitz wehrte sich gegen sie mit Nachdruck.

In jedem Land muss man beim Wahlrecht genau hinschauen. Das Wahlrecht bedeutet eine Art Vorentscheidung für den Ausgang der Wahl selbst. Das Wahlrecht im Kaiserreich bevorzugte ländliche Regionen. Allerdings war die Verstädterung ein Umstand, der im Laufe der Zeit eingetreten ist. Man müsste eher kritisieren, dass es nicht geändert wurde. Änderungen hängen aber immer und überall von den in diesem Zeitpunkt vorherrschenden politischen Kräfteverhältnissen ab. Wahlrecht wird immer gewisse Kräfte begünstigen und damit andere benachteiligen. Gerade in parlamentarischen Demokratien hat man das Wahlrecht arg strapaziert, vgl. zB in den USA das sogenannte Garrymandering.

Die 1919 gegründete KPD rekrutierte sich zum großen Teil aus ehemaligen SPD-Mitgliedern. Mir ist nicht bekannt, ob gerade diese Mitglieder (Mehring, Marchlewski, Meyer, Duncker, Pieck, Jogiches, Luxemburg konnte als Frau nicht Reichstagsabgeordnete sein) im Reichstag saßen, aber Karl Liebknecht war von 1908 Mitglied des Preußischen Abgeordnetenhaus (er wurde gewählt als er wegen Hochverrats im Gefängnis saß! Wo gab es noch so einen Vorgang?) und von 1912 bis 1916 Mitglied des Reichstags (man stelle sich vor Otto von Habsburg sitzt während der kommunistischen Herrschaft im ungarischen Parlament und verlangt die Wiedereinführung der Monarchie). Liebknecht hat offen das Kaiserreich bekämpft. Wäre das in der Bundesrepublik denkbar?

Bei der Ausgestaltung der rechtlichen Möglichkeiten gegen Übergriffe des Staates sollte man einen Vergleich mit England oder den USA zu dieser Zeit heranziehen. Damals war das in der Rechtswissenschaft kein großes Thema. Es ging darum, den Staat allgemein zurück Zudrängen. Heute ist vieles anders, auch die gesellschaftlichen Voraussetzung.

Die Verfolgung der Sozialisten war für die Betroffenen sicherlich schlimm (das ist für die jeweiligen politischen Randgruppen in jedem System so). Aber auch diesbezüglich sollte man sich die Verhältnisse in andere Länder zu dieser Zeit ansehen. In den USA beispielsweise wurden streikende Arbeiter schlicht niedergeschossen (zB bei Carnegie in Homestead/Pennsylvania am 06.07.1892 mit 16 Toten, danach wurde das Fabrikgelände ein Vierteljahr von Militär bewacht). Zumindest ich kenne solche Vorfälle im Kaiserreich nicht.

Also dass der Code Civil moderner als das BGB ist, ist doch sehr Ansichtssache (der Code Civil galt im Deutschen Reich übrigens in den linksrheinischen preußischen und bayerischen Gebieten, in Baden, im Fürstentum Lichtenstein und natürlich im Reichslande Elsass-Lothringen bis 1900). Das (patriarchalische) Familienrecht musste natürlich in den letzten 100 Jahren den geänderten Bedingungen angepasst werden (das gleiche gilt für die Familienrechte anderer Länder), allerdings wird übersehen, dass die wirklich relevanten Änderungen lange Zeit nach Ende des Kaiserreichs erfolgten. Die Gesetzgebung im Familienrecht begann im Kaiserreich mit dem Personenstandsgesetz von 1875 mit einer noch heute gültigen Modernisierung; die (von Napoleon eingeführte und später in der Restauration wieder abgeschaffte) Zivilehe würde endgültig gesetzlich verankert und restaurative Bestrebungen wurde durch das Kaiserreich selbst eine Absage erteilt worden. Das Familienrecht des Kaiserreichs blieb in Weimar unangetastet (die einzige Änderung in der Weimarer Republik war die reichseinheitliche Regelung über religiöse Kindererziehung 1921). Die erste wichtige Änderung (Nazigesetze waren nur im negativen Sinn wichtig) des Familienrechts erfolgte 1957 (Gleichberechtigungsgesetz), dann in der sozialliberalen Kollation die Änderungen in den siebziger Jahren. Die bedeutendste Reform des Familienrechts war erst das 1. Eherechtsreformgesetz von 1976 (das der Ehe den patriarchalischen Charakter nahm.

Die Berücksichtigung jüdischen Rechts in den besetzten Gebieten scheint zu überraschen. Zu Unrecht. Bis 1900 galten im Reich sehr viele Partikularechte, darüber gestülpt war das subsidiär geltende gemeine (römische) Recht (auch Pandektenrecht genannt, das BGB ist in Paragraphen gegossenes Pandektenrecht). Die Anwendung solcher Partikularrechte war tägliche Arbeit der damaligen Richter (die Rechtswissenschaft stand in hoher Blüte, der nach Meinung vieler angesehenste deutsche Jurist aller Zeiten, Friedrich Carl von Savigny, starb 1861), auch noch nach 1900. In den besetzten Gebieten will man doch nicht durch die Anwendung der Parteien unbekannten Rechts die Unzufriedenheit verstärken, wieso sollten deutsche Richter ausgerechnet das nicht beachten?

Politisches Strafrecht ist immer problematisch (sieht man auch daran wie bundesdeutsche Terroristen dies nutzen konnten).Welches sind denn die spektakulären Fälle? Der Fall Eulenburg zeigt lediglich, dass ein Eingriff in die Justiz nicht mehr denkbar war. Wie ober erwähnt saß der wegen Hochverrats verurteilte Liebknecht im Preußischen Abgeordnetenhaus und im Reichstag (demgegenüber sassen Ferdinando Sacco und Bartolomeo Vanzetti 1927 auf dem elektrischen Stuhl).
 
Der Reichstag war verfassungsrechtlich nicht in die Kriegserklärung involviert. Gerade bei dieser Frage wird die offensichtlich von niemand mehr bestrittene Macht des Reichstags bzw. der Parteien deutlich. Die Kriegserklärung an Russland (die abgegeben wurde, als Österreich und Russland noch verhandelten!) hat Bethmann abgegeben, um die SPD für die Kriegssache zu gewinnen (nach Auffassung der SPD war Russland das Zentrum der reaktionären Kräfte). Man hatte Angst wegen Massenstreiks oder innerer Unruhen allgemein und wollte die SPD mit ins Boot nehmen. Der Reichstag stimmte dann auch mit zwei Enthaltungen für die Kriegskredite.

Das ist eine Halbwahrheit, und man kann nur staunen, welche Schlußfolgerung zum Thema daraus gezogen wurde:
Das Kaiserreich war ein Rechtsstaat von hoher Qualität. ...Faktisch bedeutete dies, dass gegen den Reichstag keine Politik mehr gemacht werden konnte.

Richtig ist daran (nur!), dass in den vielfach belegten Kalkülen von Kaiser und Reichsregierung für den Kriegsfall mit Frankreich der Krieg mit Rußland die SPD "mitnehmen" sollte, was letztlich auch aufging.

Völlig falsch und irreführend ist, sofern hier suggeriert wird, es wäre nicht ohne gegangen. Studiert man die Quellen zur Geschichte des Parlamentarismus und der Parteien 1914 (hier Reihe II/1, Teilbände 1+2, Militär und Innenpolitik 1914-1918) wird deutlich, dass die Militärbefehlshaber im Reich bereits betreffend Verhaftung der Reichstagsabgeordneten der SPD (und natürlich weiteren Kreisen wie Gewerkschafter etc.) befehlsmäßig instruiert waren. Dass es dazu nicht kam, lag am Kippen der Mehrheiten und der innerparteilichen Abstimmung in der SPD nebst den Signale, dass zugestimmt würde. Die Inhaftierungsbefehle und vorbereitenden Maßnahmen gegen die befürchteten inneren Unruhen wurden ausdrücklich aufgeschoben, später mit der Begründung, die "nationale Stimmung nicht zu stören oder zu beeinträchtigen". Das belegt aktenseitig, dass innenpolitische Säuberungen durchgeführt werden sollten. Der Zustand hielt noch im weiteren Verlauf an.

Nebenbei die unwesentlich kleinere Korrektur zu dem Abstimmungsvorgang: sein Ergebnis liegt (Namens-Verzeichnisse der vorherigen innerparteilichen Abstimmungsvorgänge siehe Quelle oben) darin, dass hier Fraktionsdisziplin eingefordert wurde. Insofern ist das zitierte Abstimmungsergebnis im Reichstag ebenfalls irreführend.


Was schließlich die Bemerkung zum Wahlrecht soll, erschließt sich mir nicht. Tatsache ist, dass bereits das Ergebnis der Reichstagswahl 1912 (SPD knapp 35%, ggf. plus linksliberaler Fortschrittlicher Volkspartei 47%, daraus folgender/absehbarer Probleme bei erwünschten Koalitionen zur weiteren Aufrüstungspolitik etc.) als äußerst unangenehm von Kaiser und Reichsregierung empfunden wurde. Der Vorgang und das Anwachsen der Sozialdemokratie ist ein wichtiges Mosaikstück nach der Agadirkrise, die Risikobereitschaft für die nächste Krisenlage zu erhöhen, nämlich in der Wahrnehmung, die politischen Verhältnisse würden sich weiter verschlechtern.
 
In jedem Land muss man beim Wahlrecht genau hinschauen. ...z.B. in den USA
Das unterschreibe ich gern. Aber bleiben wir doch für erste beim Kaiserreich, ehe wir in die Welt hinaus schweifen. (Das gilt auch für alle weiteren Punkte.)

Die Verfolgung der Sozialisten war für die Betroffenen sicherlich schlimm (das ist für die jeweiligen politischen Randgruppen in jedem System so).
Wie soll ich das verstehen: Auch wenn eine Randgruppe mal "Pech hat" - ein "Rechtsstaat von hoher Qualität" verändert dadurch seinen Charakter nicht?

Also dass der Code Civil moderner als das BGB ist, ist doch sehr Ansichtssache...
Das "modernere" bezog sich auf den Vergleich Landrecht - C.C. - tut mir leid, wenn das nicht deutlich genug herauskam.

Die Berücksichtigung jüdischen Rechts in den besetzten Gebieten scheint zu überraschen.
Es überrascht auch weiterhin, weil Du dazu nichts weiter schreibst. Oder möchtest Du sagen, dass Pandektenrecht jüdisches Recht war?
 
jschmidt wies darauf hin, dass der Reichstag der Kriegserklärung nicht zustimmen musste (#71). Dieser Hinweis ist korrekt. Nach Art. 11 der Reichsverfassung erklärt der Kaiser mit Zustimmung des Bundesrats den Krieg. Bethmann sah die Notwendigkeit die SPD in die das gesamte Reich betreffende Angelegenheit mit einzubeziehen. Das scheint hier unstreitig.

Die folgende Anmerkung (#77) – es wäre auch ohne die SPD gegangen – hat man der Ausgangsfrage nichts zu tun. Das ist reine Theorie und ist schlicht nicht der historische Geschehensablauf (was auch zugegeben wird). Der Kaiser hätte sicherlich das Kriegsrecht nach Art. 68 Reichsverfassung erklären können. Aber so ging man nicht vor und mir ist nicht bekannt, dass einer der damals leitenden Politiker ernsthaft das Kriegsrecht ausrufen wollte. Das hat nichts damit zu tun, dass Notstandspläne bestanden (die dürften in jedem Land bestehen). Niemand weiß was passiert wäre, wenn plötzlich führende SPD Politiker verhaftet worden wäre. Niemand in der Reichsleitung wollte herausfinden, ob es wirklich „ohne gegangen“ wäre. Die Beiträge # 79, 80 belegen ja, das eine solche Vorgehensweise nicht ungefährlich gewesen wäre. Die Auswirkungen für den deutschen Aufmarsch - wenn bei Kriegsbeginn die SPD-Führung inhaftiert und die Arbeiter im Generalstreik gewesen wären – dürften den Planern nicht unbekannt gewesen sein.

Fraktionsdisziplin wurde in Deutschland schon immer – in Grenzen - als zulässig angesehen. Dabei waren die Regelungen über Abgeordnete – nämlich dass Abgeordnete Vertreter des ganzen Volkes sind – in Art 38 GG, Art. 21 Weimarer Reichsverfassung und Art. 29 Reichsverfassung im Wesentlichen wortgleich. Und es gab ja auch zwei Enthaltungen.

Das Schwierige bei einer rechtshistorischen Betrachtung ist, das das jeweils geltende Recht ein Produkt seiner Zeit ist. Der Betrachter kommt aus einer anderen Zeit und wird Verständnisschwierigkeiten haben. Das beste Hilfsmittel ist der Vergleich mit anderen Rechten in der jeweiligen Zeit. Es ist mir völlig unverständlich, dass man so eine Betrachtung – wie jschmidt es tut – einfach ablehnt.

jschmidts Anmerkungen (#78) zur Verfolgung der Sozialisten (das Verbot der SPD durch Bismarck 1878 bis 1890 und die weiteren Folgen) zielen wohl darauf hinaus, dass dadurch rechtstaatliche Grundsätze verletzt wurden. Dabei wird verkannt, dass das Verbot der SPD und die daran anknüpfenden Rechtsregeln damals geltendes Recht war. Das könnte nur noch gegen übergeordnetes Recht (ius divinum, Naturrecht) verstoßen, Theorien, die damals nicht vertreten wurden. Im Übrigen würde das Sozialistenverbot wohl nach keiner Meinung gegen das Naturrecht verstoßen. Ein Verbot einer Partei, die gegen die geltende Verfassung verstößt (hier gegen das monarchische Prinzip), ist ein Rechtsgedanke, der auch unserem Grundgesetz keineswegs fremd ist (in der Bundesrepublik sind bislang zwei Parteien – SRP und KPD - verboten worden, im Kaiserreich eine).

Auch Streiks waren damals verboten. Sie wurden als Landfriedensbruch bzw. die Einzelaktionen als strafbare Handlungen angesehen und als ein Verstoß gegen die Zivilrechtsordnung (Vertragsfreiheit, organisierte Vertragsverstöße). Auf der anderen Seite ist der Eigentumsschutz hochgehalten worden und es warAufgabe des Staates das Eigentum zu schützen. Ein Streikverbot gibt es auch heute noch in vielen Ländern (war schon immer so in kommunistischen Ländern), eine Einschränkung von Streiks überall; auch in der Bundesrepublik 2009 sind Streiks nur unter ganz bestimmten Umständen erlaubt (nämlich wenn sie unter Beachtung bestimmter Verfahrensvorschriften von den Gewerkschaften durchgeführt werden; Gewerkschaften kann man heute - unter dem Schutz des Art. 9 GG - als staatstragende Institutionen ansehen kann; das waren sie im Kaiserreich nicht). Mir war nicht mehr in Erinnerung, dass im Ruhrgebiet 1889 elf Menschen ums Leben kamen. Inwieweit der Staat hierdurch seine eigenen Gesetze verletzt hat, wäre natürlich zu überprüfen (Gab es Strafanzeigen gegen die Polizei bzw. das Militär? Wie wurden diese bearbeitet? Wie war die juristische Situation nach damaligen Recht während des Streiks?).

Allerdings lohnt auch hier der Vergleich mit Carnegie (#76). Carnegie setzte Privatdetektive ein. Diese erschossen Arbeiter (die sich tatkräftig zur Wehr setzten). Das war eine private Aktion von Carnegie. Dies dürfte auch in den USA verboten gewesen sein. Dann kam das Militär und schützte die Fabriken (oder anders ausgedrückt, deckte die Morde). Das ist doch eine etwas andere Vorgehensweise. Auch ein Blick in die Geschichte der Bundesrepublik ist hilfreich. Auch die Demonstrationen und die Gewaltanwendungen bzgl. der Startbahn West im November 1981 waren nicht legal (wie damals die Streiks). Vom Staat wurde verlangt, dass er Rechte (Genehmigungen) durchsetzt. Es gab Polizeieinsätze mit Schwerverletzten, einer der Organisatoren, Alexander Schubart wurde wegen Nötigung u.a. verurteilt (wie damals Streikende).

Das Pandektenrecht ist (wie bereits mehrfach ausgeführt) römisches Recht. Das jüdische Recht (in besetzten Gebieten) kann nur Partikularrecht sein. In den besetzten Gebieten muss ja irgendein Recht (auch im Krieg gibt es Rechtsstreitigkeiten) gelten. Entweder der Besatzer ordnet kraft Besatzungsrecht sein Recht (das BGB) an (ist mir nicht bekannt und wäre äußerst ungewöhnlich, da das BGB auch für abgeschlossene Sachverhalte gelten müsste und die Frage der Rückwirkung von Zivilgesetzen vor in Kraft treten des BGB ausführlich diskutiert wurde mit dem Ergebnis, dass sie nur in engen Grenzen – hier ginge es um ein ganzes Gesetzeswerk - zulässig wäre), es gilt Zwangsbewirtschaftung (hebt ja nicht das gesamte Zivilrecht auf) oder es gilt das Recht der jeweiligen Region. So war es im 1.Weltkrieg. Nach meiner Erinnerung steht das in den Erinnerungen von Ludendorff und die Gerichtstätte in dem jüdischen Bezirk trägt den Namen von Ludendorff, da seine Truppen das Gericht schützten.

Um zum Grundrechtsschutz (#71) zurück zukommen, noch ein Hinweis zum sogenannten Gesetzesvorbehalt. Viele meinen, dass dies ein faktischer Grundrechtsschutz war, da Eingriffe in Freiheit und Eigentum nach allgemeiner damaliger Auffassung ein Parlamentsgesetz bedurfte (Jesch, Gesetz und Verwaltung, S. 117 ff.). Der wiki Artikel über die Bismarcksche Reichsverfassung weist noch darauf hin, dass es ohnehin auf die Verfassung der Bundesstaaten ankam, da diese rechtseingreifend tätig waren. Über diese habe ich keine Kenntnisse.
 
Das Schwierige bei einer rechtshistorischen Betrachtung ist, das das jeweils geltende Recht ein Produkt seiner Zeit ist. Der Betrachter kommt aus einer anderen Zeit und wird Verständnisschwierigkeiten haben. Das beste Hilfsmittel ist der Vergleich mit anderen Rechten in der jeweiligen Zeit. Es ist mir völlig unverständlich, dass man so eine Betrachtung – wie jschmidt es tut – einfach ablehnt.
Du machst es unnötig schwer, mit Dir zu diskutieren, in dem Du z. B. Bekanntes wiederholst (den ersten Satz habe ich schon sinngemäß in #64 geschrieben), unklare Thesen einstreust (was heisst: das "beste" Hilfsmittel) und einen Popanz aufbaust. Zu letzterem: Ich lehne synchrone Vergleiche nicht "einfach" ab, sondern mein Vorschlag (in #62) war, zunächst einmal die Fakten zusammen zu tragen, die zum Diskussionsgegenstand - Kaiserreich - verfügbar sind. Wie sich in der Diskussion bestätigt - siehe nur die Rolle des Reichstags und die Frage der Streiktoten -, ist das schon schwierig genug!

Immerhin habe ich jetzt Gewissheit, wie Deine These in Wahrheit lautet (#70): "Das Kaiserreich war ein Rechtsstaat von relativ hoher Qualität." Von daher ist natürlich die Taktik erklärlich, zu allem, was gegen diese These spricht, ein Beispiel zu suchen, dass im Vergleich zugunsten des Reiches sprechen könnte, aus den USA z. B. oder - demnächst vielleicht - aus dem damaligen Rußland oder Kongo.

Das kann man machen, ist aber recht aufhaltsam und könnte am Ende (a) zu der Erkenntnis führen, dass es immer noch mindestens ein Land gab, das um die Jahrhundertwende weniger rechtsstaatlich war als das Reich oder (b), genauso unfruchtbar, in einem bi- oder multilateralen Aufrechnen von Fehlern/Mängel enden.

Vielleicht geht es aber um etwas ganz anderes, nämlich um die These: "Das Kaiserreich ist in der Diskussion um Rechtsstaatlichkeit bisher zu schlecht weggekommen." Das wäre auch eine legitime Fragestellung, freilich historiographischer Art, der man sich auf anderem Wege nähern sollte. (Wer hat was wie bewertet und warum so und nicht anders?)

jschmidts Anmerkungen (#78) zur Verfolgung der Sozialisten (das Verbot der SPD durch Bismarck 1878 bis 1890 und die weiteren Folgen) zielen wohl darauf hinaus, dass dadurch rechtstaatliche Grundsätze verletzt wurden. Dabei wird verkannt, dass das Verbot der SPD und die daran anknüpfenden Rechtsregeln damals geltendes Recht war.
Das ist wieder die andere taktische Variante: Der Rechtsstaat ist das, was positivrechtlich kodifiziert ist. Rechtsstaat wäre also jeder Staat, der sich an das selbst gesetzte Recht hält, egal was in den Gesetzen steht. Sklaverei also oder eine beliebige Form der rassischen Benachteiligung und Verfolgung wäre zulässig, wenn im Gesetz erlaubt (oder: nicht verboten). In diesem Fall könnte sich die Diskussion darauf beschränken, Beispiele für falsches, nicht vom positiven Recht gedecktes Handeln z. B. der Staatsorgane zu suchen.

Auch Streiks waren damals verboten.
Bitte nenne uns den betreffenden Paragraphen!

Das jüdische Recht (in besetzten Gebieten) kann nur Partikularrecht sein. ... Nach meiner Erinnerung steht das in den Erinnerungen von Ludendorff und die Gerichtstätte in dem jüdischen Bezirk trägt den Namen von Ludendorff, da seine Truppen das Gericht schützten.
Es geht also offenbar um das Besatzungsrecht in den von deutschen Truppen in WK-1 eroberten Gebieten, in denen unter anderem Juden wohnten.

Dem Grundsatz nach galt bekanntlich Abschnitt III der Haager Landkriegsordnung (1907), vor allem Art. 43: "Nachdem die gesetzmässige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze."

Nehmen wir an, es ginge um Südpolen: Die deutschen Besatzer wären hiernach gehalten gewesen, Landesrecht anzuwenden, also russisches Recht ggf. unter Berücksichtigung besonderer, von Russland selbst eingeräumter Rechte für dieses Gebiet. Wieso aber jüdisches Recht? Wie wurde andernorts verfahren? Was hat das mit dem Pandektenrecht zu tun? Und inwieweit sagt die Handhabung des Besatzungsrechts während des Krieges etwas Beweiskräftiges aus über die Rechtsstaatlichkeit des betreffenden Landes im Frieden?
 
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