Vergleich Notverordnung '33 - Notstandsgesetze '68

silenz

Neues Mitglied
Hallo,

ich muss als Hausaufgabe die Notstandsgesetze der Bundesrepublik (1968) mit der Notverordnung (1933) vergleichen und brauche dabei Hilfe.


Bisher habe ich als Ergebnis nur:

-1968: im Falle eines Notstandes regiert das neu eingerichtete Notparlament weiter
-1933: im Falle eines Notstandes wird die Regierungsmacht auf eine einzelne Person übertragen

-1968: die Gewaltenteilung bleibt auch im Notstand erhalten
-1933: die Gewaltenteilung wird im Notstand aufgelöst


wisst ihr noch weitere Punkte, wo die beiden Verordnungen Gemeinsamkeiten oder Unterschiede aufweisen?
Wäre über jede Hilfe dankbar^^
 
Hallo,

ich muss als Hausaufgabe die Notstandsgesetze der Bundesrepublik (1968) mit der Notverordnung (1933) vergleichen und brauche dabei Hilfe.


Bisher habe ich als Ergebnis nur:

-1968: im Falle eines Notstandes regiert das neu eingerichtete Notparlament weiter
-1933: im Falle eines Notstandes wird die Regierungsmacht auf eine einzelne Person übertragen

-1968: die Gewaltenteilung bleibt auch im Notstand erhalten
-1933: die Gewaltenteilung wird im Notstand aufgelöst


wisst ihr noch weitere Punkte, wo die beiden Verordnungen Gemeinsamkeiten oder Unterschiede aufweisen?
Wäre über jede Hilfe dankbar^^


Der Notstand wurde in Weimar vom Reichspräsidenten ausgelöst und der BRD von den parlamentarischen Organen festgestellt.

In der BRD darf das Grundgesetzt nicht durch Notverordnungen berührt werden.
 
@Rheinländer: danke für die Ergänzung :yes:

wäre es möglich zu sagen, dass in der BRD das Volk ein Recht auf Widerstand bei Bedrohung der Demokratie und der Grundrechte hatte (Art. 20, Absatz 4 des GG??) und in Weimar nicht? Oder gabs in Weimar auch eine ähnliche Klausel? Dazu finde ich leider nichts...

@floxx78: also in der BRD wurden die Notstandsgesetze ja stark kritisiert, wenn nicht sogar abgelehnt von der APO(Streikwellen, Demonstrationen ect.) vor allem auch wegen dem Attentat auf Rudi Dutschke und ein Jahr vorher auf Benno Ohnesorg (Ist das richtig soweit?)
Und in Weimar? Eigentlich würde ich ja sagen da traute sich doch niemand etwas dagegen zu sagen (oder war das erst nach der Machtergreifung Hitlers?), wegen den weitreichen Befugnissen des Reichspräsidenten, also aus Angst. Aber es wurde doch trotzdem kritisiert bzw versucht es zu verhindern (SPD?) oder nicht ??:grübel:
 
@Rheinländer: danke für die Ergänzung :yes:

wäre es möglich zu sagen, dass in der BRD das Volk ein Recht auf Widerstand bei Bedrohung der Demokratie und der Grundrechte hatte (Art. 20, Absatz 4 des GG??) und in Weimar nicht? Oder gabs in Weimar auch eine ähnliche Klausel? Dazu finde ich leider nichts...

@floxx78: also in der BRD wurden die Notstandsgesetze ja stark kritisiert, wenn nicht sogar abgelehnt von der APO(Streikwellen, Demonstrationen ect.) vor allem auch wegen dem Attentat auf Rudi Dutschke und ein Jahr vorher auf Benno Ohnesorg (Ist das richtig soweit?)
Und in Weimar? Eigentlich würde ich ja sagen da traute sich doch niemand etwas dagegen zu sagen (oder war das erst nach der Machtergreifung Hitlers?), wegen den weitreichen Befugnissen des Reichspräsidenten, also aus Angst. Aber es wurde doch trotzdem kritisiert bzw versucht es zu verhindern (SPD?) oder nicht ??:grübel:

Die Weimarer Verfassung war wertungebunden, also praktisch veränderbar. Da gab es aus der Sicht der Verfassung nichts zu verteidigen, wenn es im Rahmen der Verfassung legal geändert wird, ist es in Ordnung. Daher gab es da auch kein Widerstandsrecht u.ä. Dies muss aus dem historischen Zusammenhang betrachtet werden. Weimar folgte auf das Kaiserreich, in den Köpfen der Demokraten war wahrscheinlich nicht erwartbar, dass es zu einer gewaltsamen und illegalen Umgehung der Verfassung kommt.

Die BRD-Verfassung ist in vielerlei Hinsicht eine direkte Reaktion auf Weimar. Sie ist wertegebunden, die Rolle der Parteien wird hervorgehoben, Verfassungsfeinde können verfolgt und ihre Organisationen verboten werden, es gibt ein Widerstandsrecht, einen Verfassungsschutz, die 5 % - Hürde usw. Das nennt man "wehrhafte Demokratie".


Zum zweiten Punkt.

Es gab für die damaligen Zeitgenossen daran nicht viel zu mäkeln. Die dachten nicht wie wir. Sie waren (zumindest viele) froh, dass es mit dem Reichspräsidenten eine machtvolle, vom Parlament losgelöste Figur gab, die als eine Art "Ersatzkaiser" fungieren konnte.

Die Notverordnungen wurden natürlich von den Republikanern zum Ende hin als Unterwanderung gesehen, aber vorher hat man das sicherlich als gutes Mittel im Ausnahmezustand angesehen, der ja 1919 mit dem Sparatakusaufstand noch in guter Erinnerung war. Aber später waren die Republikaner in der Minderheit. Für viele andere was es eine erfreuliche autoritäre Elemente zur Aushebelung der bei vielen verhassten Republik.

Die SPD hat die Stellung des Reichspräsidenten nicht kritisiert. Sie hat sie mit Ebert Februar 1919 übernommen und für seine Figur zu einer machtvollen Position ausgebaut. Das sie später monarchistisch besetzt war, konnte man 18 nicht absehen.

In der BRD wurde es unter anderem unter dem Eindruck deiner obengenannten Ereignisse abgelehnt. Man hatte die Befürchtung, der Staat würde wie in Weimar die verfassungsgemäßen Grundsätze aushebeln und repressiv gegen die Demonstrierenden vorgehen. Befürchtungen, die durch die Ausschreitungen z.B. bei der Schah-Demonstration 1967 geschürt wurden.
 
In der Weimarer Republik gab es nicht nur eine Notverordnung. Nachdem du das Jahr 33 erwähnst, gehe ich davon aus, dass du von der Reichstagsbrandverordnung sprichst. Um nun die Reichstagsbrandverordnung mit den Notstandsgesetzen zu vergleichen, solltest du dir erstmal Artikel 48 der Weimarer Verfassung anschauen, der die Notverordnungen erstmal grundsätzlich regelt:
Artikel 48 - Weimarer Verfassung schrieb:
(1) Wenn ein Land die ihm nach der Reichsverfassung oder den Reichsgesetzen obliegenden Pflichten nicht erfüllt, kann der Reichspräsident es dazu mit Hilfe der bewaffneten Macht anhalten.

(2) Der Reichspräsident kann, wenn im Deutschen Reich die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gestört oder gefährdet wird, die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nötigen Maßnahmen treffen, erforderlichenfalls mit Hilfe der bewaffneten Macht einschreiten. Zu diesem Zwecke darf er vorübergehend die in den Artikeln 114, 115, 117, 118, 123, 124 und 153 festgesetzten Grundrechte ganz oder zum Teil außer Kraft setzen.

(3) Von allen gemäß Abs. 1 oder Abs. 2 dieses Artikels getroffenen Maßnahmen hat der Reichspräsident unverzüglich dem Reichstag Kenntnis zu geben. Die Maßnahmen sind auf Verlangen des Reichstages außer Kraft zu setzen.

(4) Bei Gefahr im Verzuge kann die Landesregierung für ihr Gebiet einstweilige Maßnahmen der in Abs. 2 bezeichneten Art treffen. Die Maßnahmen sind auf Verlangen des Reichspräsidenten oder des Reichstages außer Kraft zu setzen.

(5) Das Nähere bestimmt ein Reichsgesetz.
Durch diese Formulierung des Artikel 48 wird eben zugelassen, dass einschlägig erlassene Verordnungen - je nach Notstand - aktuell gültiges Recht vorübergehend aufheben. Die Verfassung wird aber nicht durch Verordnung teilweise unwirksam geschaltet, sondern die entsprechenden Artikel werden direkt in Artikel 48 genannt.

Die Notstandsgesetze der BRD 68 wurden direkt in das Grundgesetz eingearbeitet (="17. Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes"). Vergleicht man nun direkt die unterschiedlichen Vorgehensweisen, liegt eigentlich schon auf der Hand, dass man mit der Weimarer Verfassung zwar einerseits flexibler auf eventuelle Notstände war (der Erlass einer Verordnung geht eindeutig schneller, als eine entsprechende Änderung/Ergänzung des GG und die Durchführung der darin festgelegten Maßnahmen), andererseits war Artikel 48 auch gefährlicher, da juristisch biegsamer als die Notstandsgesetze 68.

Zum inhaltlichen Vergleich:
1933 - sofern du die Reichstagsbrandverordnung meinst
1968
 
Ein sehr wichtiger Punktl:


Prof. Dr. Grosser in seiner Rede im Saarbrücker Landtag am 24. Okt. 2007

So kam am 23. Oktober 1954 Deutschland durch die
Verträge zur NATO. Es kam beinahe zur Souveränität der Bundesrepublik,
wobei völlig vergessen wird, dass die Grundfragen Berlin
und Wiedervereinigung bis 1991, bis zum 2 + 4-Vertrag, in den
Händen der drei Westmächte und der Sowjetunion blieben Ebenso
wird vergessen, dass lange noch um Deutschland gestritten wurde,
weil man die Verträge nicht gelesen hatte.
Auch heute noch glaubt man aufseiten der CDU, der Kampf um die
Notstandsgesetzgebung sei etwas Innenpolitisches gewesen. Es
war überhaupt nicht innenpolitisch. Der Vertrag besagte, wenn so
etwas wie die Notstandsgesetzgebung nicht eingeführt werde, behielten
die drei Westmächte das Recht, militärisch in der Bundesrepublik
einzugreifen, sobald es eine Krisensituation gäbe. Um mehr
Souveränität zu erobern, gab es also die Notstandsgesetze
. In der
Erinnerung der Konservativen ist es jedoch ein Kampf um die Freiheit
und gegen die Einmischung der Politik in das Privatleben der
Bürger gewesen.
hieraus:
als Zeitzeuge der 68er sind mir die Turbulenzen um die Notstandsgesetzgebung noch sehr gut präsent. Aber eben auch die Notwendigkeit einer solchen, die sich aus den Pariser Verträgen ergab.
 
Die Notstandsgesetze der BRD 68 wurden direkt in das Grundgesetz eingearbeitet (="17. Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes"). Vergleicht man nun direkt die unterschiedlichen Vorgehensweisen, liegt eigentlich schon auf der Hand, dass man mit der Weimarer Verfassung zwar einerseits flexibler auf eventuelle Notstände war (der Erlass einer Verordnung geht eindeutig schneller, als eine entsprechende Änderung/Ergänzung des GG und die Durchführung der darin festgelegten Maßnahmen), andererseits war Artikel 48 auch gefährlicher, da juristisch biegsamer als die Notstandsgesetze 68.


Mittlerweile ist man hier auch auf den Verordnungsweg verfallen ,um dem
Notstand ( nach Definition der Bundesregierung ) entgegenzutreten , so man ihn denn feststellt.
Ziemlich unbekannt , nichtsdestoweniger aufschlußreich:

Notstandasgesetz und
http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl104s2159.pdf

Zusammen mit nunmehr möglichen Massnahmen auf EU -Ebene macht das
insgesamt nun keinen grossen Unterschied zur Weimarer Republik -
jedenfalls habe ich diesen Eindruck.

Sorry , falls ich zu aktuell einbinde - das Gesamtbild ergibt sich aber nur so.
 
Mittlerweile ist man hier auch auf den Verordnungsweg verfallen ,um dem
Notstand ( nach Definition der Bundesregierung ) entgegenzutreten , so man ihn denn feststellt.
Ich glaube da haben wir uns falsch verstanden. Ich wollte sagen, dass es im GG keinen vergleichbaren Artikel wie in der Weimarer Verfassung gibt, der von vorneherein das Einschränken von Grundrechten durch Verordnung/Gesetz zulässt. Will man heutzutage die Grundrechte antasten, muss das Grundgesetz geändert werden, in der Weimarer Republik war das nicht nötig.

Selbstverständlich gibt es auch Verordnungen/Gesetze, die einem Notstand entgegenwirken sollen. Die Grundrechte bleiben davon dann aber unangetastet.

Nur noch der Vollständigkeit halber: der Unterschied zwischen einer Verordnung und einem Gesetz ist nur marginal. Eine Vordnung kann in aller Regel schneller verabschiedet werden, nichts desto trotz hat sie aber Gesetzcharakter. (die Juristen hier mögen mir meine unfachmännische Erklärung verzeihen)
 
Ich glaube da haben wir uns falsch verstanden. Ich wollte sagen, dass es im GG keinen vergleichbaren Artikel wie in der Weimarer Verfassung gibt, der von vorneherein das Einschränken von Grundrechten durch Verordnung/Gesetz zulässt. Will man heutzutage die Grundrechte antasten, muss das Grundgesetz geändert werden, in der Weimarer Republik war das nicht nötig.

Selbstverständlich gibt es auch Verordnungen/Gesetze, die einem Notstand entgegenwirken sollen. Die Grundrechte bleiben davon dann aber unangetastet.

Nur noch der Vollständigkeit halber: der Unterschied zwischen einer Verordnung und einem Gesetz ist nur marginal. Eine Vordnung kann in aller Regel schneller verabschiedet werden, nichts desto trotz hat sie aber Gesetzcharakter. (die Juristen hier mögen mir meine unfachmännische Erklärung verzeihen)

Ja, ist klar , dass im GG keine Einschränkung von Grundrechten angesprochen wird- im Unterschied zu Weimar.

Die Rechtsfolgen sind eine andere Kiste.
Du würdest dich sehr wundern , wie schnell Grundrechte Papier sind.
Aber das diskutieren wir hier nicht aus.

Mich stört aber , das du Gesetze und Verordnungen nahezu gleichrangig
einordnest. Dem ist keineswegs so.
Gesetze beschliesst der Bundestag - die Legislative.
Verordnungen beeinhalten stets den Verwaltungsvollzug der Gesetze -
die erlässt die Exekutive - bei Ländertangierung in Abstimmung mit dem
Bundesrat. Sie sind also Angelegenheit der Exekutive.
Deshalb sind Verordnungen Gesetzen immer nachrangig.
 
Ja, ist klar , dass im GG keine Einschränkung von Grundrechten angesprochen wird- im Unterschied zu Weimar.

Die Rechtsfolgen sind eine andere Kiste.
Du würdest dich sehr wundern , wie schnell Grundrechte Papier sind.
Aber das diskutieren wir hier nicht aus.
Stimmt, das diskutieren wir hier nicht aus, da es hier darum auch gar nicht geht. Es geht hier um einen Vergleich einer Notverordnung 1933 mit den Notstandsgesetzen 1968. Einen entscheidenden Unterschied hätten wir hier damit ja schon festgehalten.

Mich stört aber , das du Gesetze und Verordnungen nahezu gleichrangig
einordnest.
Tue ich nicht...

Gesetze beschliesst der Bundestag - die Legislative.
Verordnungen beeinhalten stets den Verwaltungsvollzug der Gesetze -
die erlässt die Exekutive - bei Ländertangierung in Abstimmung mit dem
Bundesrat. Sie sind also Angelegenheit der Exekutive.
Das stimmt so nicht. Verordnungen sind Gesetze im materiellen Sinn in Abgrenzung zu Gesetzen im formellen Sinn. Und auch wenn Verordnungen von der Exekutive erlassen werden, so kann doch nicht jedes Exekutivorgan Verordnungen erlassen. Verordnungen können nur die Bundesregierung, ein Bundesministerium oder die Landesregierungen erlassen bzw. den Erlass unter bestimmten Umständen weiterübertragen. Zudem müssen sich nicht nur die Landesparlamente, sondern in den meisten Fällen auch die Bundesregierung sowie die Bundesministerien mit dem Bundeskabinett und dem Bundesrat beim Erlass von Verordnungen abstimmen. Nichts desto trotz hat eine Verordnung Gesetzescharakter ("Gesetz im materiellem Sinn") und kann schneller eingeführt werden und nichts anderes habe ich gesagt. Auch wenn ich kein Volljurist bin, so ahnungslos bin ich nun doch nicht... :fs:
 
Stimmt, das diskutieren wir hier nicht aus, da es hier darum auch gar nicht geht. Es geht hier um einen Vergleich einer Notverordnung 1933 mit den Notstandsgesetzen 1968. Einen entscheidenden Unterschied hätten wir hier damit ja schon festgehalten.


Tue ich nicht...


Das stimmt so nicht. Verordnungen sind Gesetze im materiellen Sinn in Abgrenzung zu Gesetzen im formellen Sinn. Und auch wenn Verordnungen von der Exekutive erlassen werden, so kann doch nicht jedes Exekutivorgan Verordnungen erlassen. Verordnungen können nur die Bundesregierung, ein Bundesministerium oder die Landesregierungen erlassen bzw. den Erlass unter bestimmten Umständen weiterübertragen. Zudem müssen sich nicht nur die Landesparlamente, sondern in den meisten Fällen auch die Bundesregierung sowie die Bundesministerien mit dem Bundeskabinett und dem Bundesrat beim Erlass von Verordnungen abstimmen. Nichts desto trotz hat eine Verordnung Gesetzescharakter ("Gesetz im materiellem Sinn") und kann schneller eingeführt werden und nichts anderes habe ich gesagt. Auch wenn ich kein Volljurist bin, so ahnungslos bin ich nun doch nicht... :fs:

Der Unterschied ist, dass sie an der Volksvertretung vorbei verabschiedet werden Und das ist nicht marginal.
 
Der Unterschied ist, dass sie an der Volksvertretung vorbei verabschiedet werden Und das ist nicht marginal.
Macht ihr zwei euch grad nen Spaß draus mir das Wort im Mund rum zu drehen? Auch das habe ich weder gesagt noch gemeint! Und: nein, ich fange jetzt nicht zum dritten Mal an alles von vorne zu erklären bis dann der nächste ankommt, hier eine Schülerfrage in eine tagespolitische Diskussion umzubiegen. Sofern dich das Thema wirklich interessiert, dann lies in Artikel 80 GG nach.
 
Regieren mit Notverordnungen

Welche Folgen hatte das Regieren mit Notverordnungen für das politische System und wieso hoben die demokratischen Parteien im Reichstag die Notverordnungen nicht auf ?
Blick da nicht so ganz durch...
 
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