Ende der Weimarer Republik durch die Große Koalition?!

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Gast

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Hallo,

ich klebe an folgender Frage fest:

Den langwierigen Prozess der Auflösung der demokratischen Ornung in Deutschland kennen Sie bereits. Dennoch bleibt die offene Frage, welchen Zeitpunkt man als das Ende der parlamentarischen Demokratie fixieren soll. Der Historiker Arthur Rosenberg z.B. schließt seine Demokratie über die Weimarer Republik bereits mit den Ereignissen im Frühjahr 1930 ab. Alles, was dann noch folgt, wird bei ihm als ein Nachspril nur skizziert.

Die Aufgabe lautet nun:
Versuchen Sie, diese Sichtweise, die Geschichte Weimars mit dem Scheitern der "Großen Koalition" enden zu lassen, zu würdigen bzw. kritisch zu kommentieren.


Ich weiß absolut nicht, was ich da formulieren soll bzw. was mit der Fragestellung genau gemeint ist. Kann mir jemand helfen?
 
Entscheidend ist für diese Sichtweise, dass die Zeit nach 30 bis zur Machtergreifung durch Hitler durch die "Präsidialkabinette" gekennzeichnet ist.

Präsidialkabinett ? Wikipedia

Der Sichtweise von Rsenberg hat aber beispielsweise Meinecke (Die deutsche Katastrophe) widersprochen, dass erst mit der Entlassung Brünings die "Bahn zu Abgrund" betreten worden sei (nach Kolb: Die Weimarer Republik, S. 229)

Die eigentliche Machtergreifung fand 1933 statt, wobei, folgt man Bracher u.a. (die nationalsozialistische Machtergreifung, bes. S. 31ff) sie phasenweise ablief.
 
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Nun, Rosenberg hat nicht ganz Unrecht. Am 16.07.1930 hat Hindenburg zum ersten Mal Gebrauch von Artikel 48 der Weimarer Verfassung gemacht, sprich eine Notverordnung erlassen. Damit, dass dieser auch als "Diktaturparagraf" bezeichnet wurde, sollte das Prinzip klar sein, wie hier vorgegangen wurde: Der Reichspräsident (also Hindenburg) erlässt eine Notverordnung. Diese passt dem Reichstag nicht, er hebt sie auf, was laut jenem Artikel 48 legitim ist. Dafür wird er, diesmal nach Artikel 25, vom Reichspräsidenten aufgelöst - und schon ist die Legislative ausgeschaltet. Damit ist die ganze schöne Gewaltenteilung praktisch außer Kraft gesetzt, da die Legislative, der (eigentliche) Gesetzgeber, umgangen wird. Man kann umgangssprachlich (!) von Willkürherrschaft reden, aber in der Realität ist natürlich die Aussage, der Reichspräsident werde doch vom Volk gewählt, ein pauschal nicht zu widerlegendes Argument. Die Zahl der Notverordnungen durch Hindenburg hat in den Jahren bis 1933 drasitisch zugenommen; als ich eine entsprechende Statistik, die ich jetzt gerade nicht finden kann, dazu gesehen habe, war ich selbst überrascht. Der Reichspräsident hatte demzufolge eine extrem starke Stellung, wie eine Art "Ersatzkaiser" (wir erinnern uns, Monarchie ≠ Demokratie ;)), was ja einer der Gründe war, die Anfang der 1920er immer wieder zu Unruhen geführt hat (z.B. Kapp-Putsch). Lies dir zur Materie am Besten das nochmal durch.
 
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Am 16.07.1930 hat Hindenburg zum ersten Mal Gebrauch von Artikel 48 der Weimarer Verfassung gemacht, sprich eine Notverordnung erlassen. Damit, dass dieser auch als "Diktaturparagraf" bezeichnet wurde, sollte das Prinzip klar sein, wie hier vorgegangen wurde: Der Reichspräsident (also Hindenburg) erlässt eine Notverordnung. Diese passt dem Reichstag nicht, er hebt sie auf, was laut jenem Artikel 48 legitim ist. Dafür wird er, diesmal nach Artikel 25, vom Reichspräsidenten aufgelöst - und schon ist die Legislative ausgeschaltet. ... Damit ist die ganze schöne Gewaltenteilung praktisch außer Kraft gesetzt, da die Legislative, der (eigentliche) Gesetzgeber, umgangen wird...
Prinzipiell ja, aber eine Anmerkung:
Notverordnungen als Krisenmaßnahmen wurden bereits früher und seit 1920 eingesetzt, die neue Qualität ist aber die Systematik zur Stützung einer Minderheitsregierung.

Zum anderen funktioniert das System eben gerade nicht, sollte sich nach Auflösung des Reichstages bei der Neuwahl eine stabile Mehrheitsregierung bilden können. In dem Fall ist der Reichspräsident mit seinem Latein am Ende, und das "System" Notverordnung hat sich selbst erledigt.

Zu diesen systemstabilisierenden Wahlergebnissen kam es indes nicht mehr. Das wiederum liegt an den Wahlergebnissen und dem Anstieg der extremen Ränder NsDAP und KPD. Zur "Umgehung" der Gewaltenteilung mit Hilfe von Notverordnungen (bei denen auch die Auslegung und Subsumtion der Verhältnisse unter Art. 48 WV extrem strapaziert wurde, aber das ist ein anderes Thema) gehört also als Vorbedingung auch, dass sich das Parteiensystem selbst paralysiert hat.
 
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