Aufstieg vom Unehrlichen zum (in EINEM Schritt) Adligen möglich?

Theophano

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So wie vielleicht manch anderer habe ich vor kurzem die "Hebammenserie" der Autorin Sabine Ebert gelesen. Für die, die nicht wissen, worum es geht: Die junge Hebamme Marthe muss aus ihrem Heimatdorf fliehen und schließt sich einem Siedlertreck nach Osten an, der dort unter der Führung des Ritters Christian und im Auftrag Markgraf Ottos von Meißen (1125-1190) eine Siedlung gründen soll. Die Geschichte spielt sich vornehmlich in dieser Siedlung und am Hof Ottos ab.
Marthe ist die Tochter von Schäfern, also einem unehrlichen Berufszweig, und verliebt sich, wie soll es auch anders sein, in den Ritter Christian, der in Diensten des Markgrafen steht, wohl auch von unehrlichen Menschen abstammt, zwar den Rittertitel führt, aber dennoch unfrei, also Ministeriale, ist.
Zum Ende des ersten Bandes (ich will nun hier eventuellen Lesern nicht den Spaß verderben, aber meine Frage bezieht sich nun mal darauf ;) ) heiraten Marthe und Christian zunächst heimlich. Marthe fürchtet die ganze Zeit, dass dies nicht gehen würde, da sie unehrlicher Abstammung ist. Ich weiß nicht mehr genau, was der Anlass war, aber am Ende ernennt Otto Christian zum Edelfreien, was bei ihm aufgrund seines vorigen Ritterstandes noch nachvollziehbar ist. Otto erfährt dann auch, dass Marthe und er geheiratet haben. Und da es nicht gehen würde, dass ein Adliger mit einer einfachen Frau verheiratet ist, ernennt er Marthe (die an seinem Hof vorher schon gewirkt hat) ebenso mit zur Edelfreien.

Meine Frage lautet nun: Ist es aus gesicherten Quellen bekannt, dass jemals Menschen, die unfrei und auch noch unehrlicher Abstammung waren, sofort in den Adel erhoben wurden? Ich meine Frau Ebert hat sicher gründlich recherchiert, aber es würde mich interessieren, ob es wirklich solche Fälle gab. :confused:

Ich hoffe, dass mir jemand etwas dazu sagen kann :)

Ps: Die Überschrift is ein bisschen missglückt, eigentlich meinte ich: Aufstieg vom Unehrlichen zum Adligen (in EINEM Schritt) möglich? ;)
 
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ich habe die Bücher auch gelesen
nun, Marthe und Christian wechseln ja den Rechtskreis, Süddeutschland-Sachsen.
In Sachsen sind meines Wissens Schäfer rechtsfähig und nicht unehrlich????, sie gehören, mit eigenen Schafen zu den "Altfreien". Marthe, ohne Familie und Schutz praktisch vogelfrei, wechselt also aus dem Stand der "Altfreien" aus Not zur "Unfreien" (Hochzeit mit Christian), der zum ministerialen Adel gehört. Sie entzieht sich ja der "Inbesitznahme" durch den Grundherrn der Gegend, in der ihre Familie lebte, durch Flucht, und stellt sich unter den Schutz Christians, und damit unter den Schutz des sächsischen Fürsten Otto. Der lässt diesen dann frei, mit Familie, und der ist dann,sozusagen per Dekret, einem Edelfreien gleichgestellt, was schön in den Romanen rauskommt, weil die Zwei als "Emporkömmlinge" gesehen werden.

Zum Thema, Heinrich der Löwe hat sogar einen seiner Ministerialen aus unfreien ? Geschlecht zum Grafen ernannt.
 
Hm, aus der Sicht des Rechtskreiswechsels hab ich das noch gar nich betrachtet, ich fands nur eben komisch, dass Marthe eben die ganze Zeit auf ihrer unehrlichen Herkunft, weil sie eben die Tochter von Schäfern ist, pocht und Angst hat, dass sie mit Christian nicht die Ehe schließen kann. Ich habe mich vor einiger Zeit viel mit unehrlichen Berufen beschäftigt und dort wurde ja oft geschrieben, dass es schon eine Schande war, wenn jemand mit einem Unehrlichen zu tun hatte, etwas von ihm berührt hat oder Sachen tat, die nur Unehrliche taten (etwa wenn jemand einen Tierkadaver entsorgte, was ja nur dem Abdecker vorbehalten war). Ich weiß wohl auch noch, dass das mit der "Unehrlichkeit" nicht überall gleich war, im Süden weiter ausgeprägt als im Norden, aber wie es damals in Sachsen war weiß ich eben nicht, und deswegen hab ich gefragt.
Aber danke für die Erläuterung :)
 
ich mag mich täuschen, aber mein einer Urgroßvater war mit seiner Eigenschäferei und "Huderecht nach altem Brauch" ein hoch angesehener Mann und seine Tochter ne gute Partie. War jetzt 19. . Aber in einer SEHR traditionsbewußten Gegend.
Und im Sachsenspiegel sind Schäfer eben auch rechtsfähig aus eigenem Recht, oder wie das heißt, jedenfalls schwurfähig
 
...auch rechtsfähig aus eigenem Recht, oder wie das heißt, jedenfalls schwurfähig

Das war allerdings nur von persönlichen Voraussetzungen wie Alter etc. abhängig. Eidesfähig wurde man nach dem Sachsenspiegel mit 16 Jahren.

Eidesfähig bzw. schwurfähig waren demnach auch Lohnarbeiter, ausgeschlossen waren zB "Minderjährige, Wahnsinnige, Frauenzimmer", Vorbestrafte, "Landesschädliche". (Endemann, Die Beweislehre des Civilprozesses, S. 481).
 
Naja, aber in der Literatur dich ich zu den Unehrlichen gelesen hab, wurden eben mehrmals auch die Schäfer genannt... neben den üblichen Verdächtigen, de Spielleuten, Prostituierten, Badern, Barbieren, Hebammen, Henkern, etc. Aber wie gesagt.. Unehrlichkeit war nicht überall gleich vertreten, nicht überall waren alle oben genannten Berufe unehrlich. Zudem sollte man noch sagen, dass Marthe ja nicht aus Sachsen stammt, sondern die Geschichte in Franken beginnt, von wo sie flieht. Demnach könnten dort wieder ganz andere Regeln gegolten haben.
 
könnten nicht, sondern haben gegolten.
Auch ist die Zeit entscheidend. Schäfer waren da ja nur wegen der "Abdeckerei" unehrlich, die waren ja ihre eigenen Abdecker.
In Franken gilt ja sozusagen voll die Lehnspyramide, in Sachsen mit den "Altfreien" ja nicht. Die stehen ja zu der Zeit noch "außerhalb". Das ist mit ein Grund, warum der Herzog von Sachsen eben gegen den Kaiser steht, bzw sich solche Eskapaden wie Heinrich leisten muß. Die sind eben vom reichen Gutsbesitzer bis zum kleinen Schäfer dem Herzog zur Heerfolge verpflichtet, nicht dem Kaiser. Wenn jetzt der Lehnsmann des Kaisers in den Krieg zieht, keine Heerfolge, zieht der Sachsenherzog los, Heerfolge.
Und 60 Jahre vorher gab´s da nen "Sachsenaufstand", der zwar für die Sachsen verloren war, aber immerhin blieben ihnen die Eigengüter, auch den Welfen. Weswegen HdL nicht komplett entmachtet werden konnte.
 
Meine Frage lautet nun: Ist es aus gesicherten Quellen bekannt, dass jemals Menschen, die unfrei und auch noch unehrlicher Abstammung waren, sofort in den Adel erhoben wurden?

Das halte ich für völlig ausgeschlossen, denn die Standesgrenzen waren im Mittelalter nahezu unübersteigbar. Ein Unfreier und dazu Unehrlicher hatte keinerlei Qualität aufzuweisen, die ihn zu einem adligen Aufstieg berechtigt hätte.

Etwas anders sieht das bei den Ministerialen (Dienstmannen) aus, die im 13. Jh. als besondere Gruppe auftraten. Im frühen Mittelalter delegierten adlige Herren bestimmte Verwaltungsaufgaben auch an Unfreie, die sich durch Intelligenz oder besonderes Geschick für solche Tätigkeiten empfahlen. Einigen von ihnen gelang es im Lauf der Zeit - über Generationen hinweg - in den niederen Adel aufzusteigen. Dort wurde dann seit dem späten Mittelalter kein Unterschied mehr gemacht zwischen edelfreien Geschlechtern und solchen, die aus der Ministerialität aufgestiegen waren.
 
Das halte ich für völlig ausgeschlossen, denn die Standesgrenzen waren im Mittelalter nahezu unübersteigbar. Ein Unfreier und dazu Unehrlicher hatte keinerlei Qualität aufzuweisen, die ihn zu einem adligen Aufstieg berechtigt hätte.

Die Stadt Nürnberg verdankt ihre erste urkundliche Erwähnung einer Liebesgeschichte, bei der die Unfreie Sigena vom Kaiser selbst in den Stand einer Freien eroben wurde um, ihren Geliebten Richolf heiraten zu können. Sofern Richolf ein Adeliger war, wovon man evtl. ausgehen kann, wäre Sigena also auch im Adelsstand angelangt.

Sigena aus Nürnberg

Stadtarchiv Nürnberg | Stadtgeschichte - Daten zur Nürnberger Geschichte

http://www.nuernberg.de/internet/portal/buerger/sigena.html

Also, keine Regel ohne Ausnahme. :winke:

Viele Grüße

Bernd
 
Das halte ich für völlig ausgeschlossen, denn die Standesgrenzen waren im Mittelalter nahezu unübersteigbar. Ein Unfreier und dazu Unehrlicher hatte keinerlei Qualität aufzuweisen, die ihn zu einem adligen Aufstieg berechtigt hätte.

Genau das war es nämlich, woran ich die ganze Zeit gedacht habe, weswegen mir dieser plötzliche Aufstieg der Schäferstochter und Hebamme aus niederstem Stand so komisch vorkam.
Naja, ich denke, die Autorin hat das vor allem des Happy Ends wegen gemacht. Obwohl die Autorin augenscheinlich sonst alles sehr genau recherchiert hat, hat sie das vor allem gemacht, damit man ein schönes Ende für die Liebesgeschichte hat. Ich mein, was gibt es schöneres, wenn eine einfache Hebamme einen Ministerialen heiratet und dann auch noch adlig wird? ;)
 
nun, eigentlich wollte ich die Klappe halten :)
Dieter hat einen Gedankenfehler. Egal ob jetzt "unehrlich" oder nicht, frei war die Dame, unfrei der Mann. Eine Heirat ist ausgeschlossen, ausser der Herr des Mannes stimmt zu UND die Familie der Frau nebst freie Nachbarn usw. lässt es zu.
Ich müßte jetzt fürchterlich graben, in der Gerichtsverfassung der "frijen vor dem Wohld" Sickte, ist der Fall geregelt, wenn ein Mädchen "unter Stand" heiratet.

Hier aber gibt die Frau ihre Freiheit auf, in dem sie selbst sich über den Mann in den Schutz dessen Herrn stellt, quasi Eigentum des Herrn ihres Zukünftigen wird.

Die "unehrlichkeit" wird dadurch geheilt, beide haben den gleichen Stand, unfrei.
Sie geht "in Dienst".
Jetzt kann der Markgraf der Ehe, heimlich geschlossen ist sie, zu stimmen oder einen von beiden umbringen lassen. Das erste passiert, die beiden unfreien sind rechtsgültig vor Gott und den Menschen verheiratet ! (war damals noch nicht überall gültig, galt aber) Ihre Familie lässt die beiden auch am Leben, gut, die ist ja auch nicht mehr existent.

Der Dienstmann wird mit wichtigen Aufgaben betraut, erfüllt die und bringt Geld in die Staatskasse, richtig Schotter.

Daraufhin, wegen der Verdienste , werden beide , auch wegen der Aufgabe, als den Edelfreien gleichgestellt, freigelassen.
Also alles schön Schritt für Schritt sauber ausgearbeitet, rechtlich einwandfrei.

Soweit ich weiß, war übrigens Kaiser Lothar in erster Ehe mit einer Slawin, einer Unfreien verheiratet, seine Mutter schied diese Ehe durch Gift (angeblich)
 
nun, eigentlich wollte ich die Klappe halten :)
Dieter hat einen Gedankenfehler. Egal ob jetzt "unehrlich" oder nicht, frei war die Dame, unfrei der Mann. Eine Heirat ist ausgeschlossen, ausser der Herr des Mannes stimmt zu UND die Familie der Frau nebst freie Nachbarn usw. lässt es zu.

Das Recht des Mittelalters sieht anders aus.

Aus der ständischen Schichtung des Volks ergab sich das Recht der Ebenburt (Ebenbürtigkeit). Der einem höheren Stande Angehörende war Übergenosse, der ständisch niedriger stehende Untergenosse. Der Grundsatz der Ebenburt schloss bestimmte Rechtsbeziehungen zwischen standesungleichen Personen aus oder unterwarf sie einer anderen Regelung als bei standesgleichen Personen. Ihre Wirkungen äußerten sich vor allem im Eherecht.

Eine zwischen standesungleichen Personen (frei und unfrei, adlig und nicht adlig, hochadlig oder niederadlig) abgeschlossene Ehe war eine Missheirat (disparagium). Die standesungleiche Frau trat nicht in den höheren Stand des Mannes ein. Heiratete eine Frau einen Ungenossen, so stieg sie ständisch herab. Die Kinder folgten dem Stande des schlechter Geborenen (Die Kinder folgten der ärgeren Hand. Reichsspruch von 1282, MGHConst. III. no 306, 300). Doch waren Ehen zwischen standesungleichen Personen echte, wenn auch rechtlich nicht vollwirksame Ehen. [1]

[1] Hermann Conrad, Deutsche Rechtsgeschichte, Band 1, Frühzeit und Mittelalter, Karlsruhe 1962, S. 397
 
@ Dieter:
Was hatte ich geschrieben? Frei die Frau, Tochter eines Übergenossen in dem Rechtskreis, in den sie Eintritt, Tochter eines Ungenossen von Geburt.
Unfrei der Mann, mit wichtigen Aufgaben.

Damit die Ehe ebenbürtig geschlossenwerden kann, muß sie vorher unfrei werden, was sie auch durch den Schutz und die Annahme des Schutzes wird.

Nun kann die ebenbürtige Ehe geschlossen werden und von der Herrschaft anerkannt.
Das Problem ist der Zweifel, ob die Ehe mit einer ehemals unehrlichen nicht die Standeserhöhung, die ja schon abzusehen war, verhindert.
Dadurch, das beide Unfreie, nicht rechtsfähige Personen sind, wechseln sie vom fränkischen in das sächsische Recht. Sie gehören zum Haushalt des Markgrafen wie seine Hose oder sein Stuhl.

Anschließend kann für beide die Freilassung und wegen der Verdienste die Erhöhung, Gleichstellung, erfolgen. Die Standeserhöhung trifft ja wohl immer Mann, weib und Kind sowie Kindeskinder.
 
Das Recht des Mittelalters sieht anders aus.

Aus der ständischen Schichtung des Volks ergab sich das Recht der Ebenburt (Ebenbürtigkeit).

Noch im 20. Jahrhundert wurde versucht, solche Rechtsvorstellungen gerichtlich durchzusetzen
Ebenbürtigkeit ? Wikipedia

Im 19. Jahrundert war es zumindest im deutschen Hochadel noch gängige Praxis, wie man daran sehen kann:
Franz von Teck ? Wikipedia
Das britische Königshaus hat sich zu seinem und seiner Tochter Glück daran wieder weniger gestört (mit den Battenbergs, zu denen Prinz Philip gehört, verhält es sich ja ähnlich). Da ist es wichtiger, nicht katholisch zu sein.
 
Noch im 20. Jahrhundert wurde versucht, solche Rechtsvorstellungen gerichtlich durchzusetzen

Sie wurden sogar bis in die jüngste Vergangenheit durchgesetzt und zwar über die vom Gesetzgeber tolerierten Hausgesetze einer Reihe hochadliger Familien. Wer bei den Hohenzollern nicht standesgemäß heiratet, bekommt kein oder ein gemindertes Erbe. Kürzlich hat ein Fürstensproß dagegen geklagt und sogar Recht bekommen, doch verhielt sich die Dynastie starrsinnig. Er hätte also gewaltsamen Vollzug durch Staatsorgane einfordern müssen, was er allerdings vermieden hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein interessantes Beispiel aus dem mittelaterlichen England ist verbürgt (hatte ich in einem anderen Thread schon geschrieben):Englands König Edward I. hatte eine Tochter Johanna, die nach ihrem Geburstort Joan d´Acre genannt wurde. Sie wurde dem wesentlich älteren Earl of Gloucester angetraut, der der mächtigste Baron im englisch-walisischen Grenzgebiet war. Die Angelegenheit war eine hochpolitische, es wurde ein geradezu pedantischer Ehevertrag aufgesetzt, wer was in welchen Fall erbe usw. Nun, der gute Earl segnete relativ früh das Zeitliche, Joan hatte bereits einige Kinder von ihm, und die Dame fand Gefallen an einem Knappen, Ralph de Monthermer, der war weder begütert, noch adliger Abstammung. Man heiratete schnell und heimlich. Als Edward I. herausfand, was sich da abgespielt hatte, ließ er Monthermer erst einsperren, besann sich dann eines Besseren und verlieh ihm den Titel eines Barons, gab ihm sogar die Grafschaft Gloucester bis zur Volljährigkeit von Joan ältestem Sohn aus erster Ehe.
Monthermer war es, der Robert the Bruce vor dem Plan Edwards warnte, ihn verhaften zu lassen: er schickte ihm der Sage nach Münzen mit dem Bildnis des Königs und Sporen: ein deutlicher Hinweis, schnell das Weite zu suchen, was der vorsichtige Schotte dann auch tat.
http://www.geschichtsforum.de/reputation.php?p=584867 http://www.geschichtsforum.de/report.php?p=584867
 
Wenn er aber Knappe war, war er so wie ich das verstehe nicht aus unehrlichem Stand oder? Auch wenn ich mich in England hier nicht auskenne.
 
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