RatheartCat

Neues Mitglied
Moin erstmal, ich habe da eine frage an euch:

Was ist, wenn Hexen gefangen worden, aber dann noch abgehauen sind, bevor sie auf den Scheiterhaufen gekommen sind, ist dann irgendwie ne großerhandlung aufgegangen oder wie? und was wenn die "Hexen" gefangen worden sind, und dann noch gestorben sind, befor sie verbrennt oder so worden konntn

ich weiß, ich finde soetwas brutal. aber das habe ich mich schon immer gefragt!

naja, bis zu meiner nächsten Frage dann!

lg: RatheartCat
 
Zuletzt bearbeitet:
Du meinst ob Hexen die nach ihrer Inhaftierung fliehen konnten (wobei mir hier kein Fall bekannt ist) dennoch in Abwesenheit verurteilt wurden?

Ein Tod vor der Verbrennung kam, sofern man gestanden hatte, durch Strangulation zustande und wurde als Zeichen der Gnade gesehen.

Es wäre allerdings einfacher wenn du versuchen würdest deine Fragen verständlicher zu formulieren.
 
Du meinst ob Hexen die nach ihrer Inhaftierung fliehen konnten (wobei mir hier kein Fall bekannt ist) dennoch in Abwesenheit verurteilt wurden?

Ein Tod vor der Verbrennung kam, sofern man gestanden hatte, durch Strangulation zustande und wurde als Zeichen der Gnade gesehen.

Es wäre allerdings einfacher wenn du versuchen würdest deine Fragen verständlicher zu formulieren.


ok, danke, ich werde es versuchen, weil ich bin erst neu hier! :autsch:
 
Was ist, wenn Hexen (wenn man an sie glaubt) gefangen worden, aber dann noch abgehauen sind, bevor sie auf den Scheiterhaufen gekommen sind, ist dann irgendwie ne großerhandlung aufgegangen oder wie?

Ich versuche es mal:
Flucht galt immer als untrügliches Schuldgeständnis. Es wurde auch gefahndet, eben mit den Mitteln, die einem damals zur Verfügung standen. Großfahndung würde ich nicht dazu sagen. Wie auch? Wenn man erfuhr, wo sich die flüchtige Person aufhielt, versuchte man schon, ihrer habhaft zu werden. Im eigenen Amtsbereich ging es mit Gewalt (z.B. Büttel), außerhalb musste man um Auslieferung bitten.
 
Ach ja, die Hexenverfolgungen. Heutzutage ein sehr beliebtes Thema. Dabei werden sie ja zu Unrecht immer mit dem Mittelalter in Verbindung gebracht, wo doch die große Zeit des Hexenwahns ja eher im 17. Jahrhundert liegt und solche angeblichen "Lichtgestalten" wie Luther und Calvin da buchstäblich Öl ins Feuer gegossen haben - haha, was bin ich heute wieder witzig. =)

Bei der eher schwach entwickelten Infrastruktur des vorindustriellen Europas war eine Hexe, die sich vorm Prozess schnell davonmachte, wohl relativ sicher. Wer sollte sie denn noch wiederholen? Sie musste sich nur so weit absetzen, dass sie nicht mehr auf dem Territorium ihres Herrn war oder einfach so dass dessen Häscher sie nicht mehr finden konnten. So etwas wie internationale Fahndungen gab es damals noch nicht, und war sie mehr als - sagen wir - 30 km von einem Ort weg, würde sie auch niemanden von dort je wiedertreffen, da die meisten Menschen ihr Leben lang in einer Region blieben.

Ich weiß nicht genau, was man machte, wenn die Hexe vor der Hinrichtung starb; ich halte es aber für gut möglich, dass ihr Leichnam posthum verbrannt wurde. Man machte so etwas auch bei anderen "Verbrechern", die ihrem Tod von Staats wegen zuvorgekommen waren oder erst nach dem natürlichen Ableben zum Tode verurteilt wurden. Ein Beispiel ist Oliver Cromwell, der im 17. Jahrhundert die Englische Revolution angeführt hatte. Er war daraufhin zum Alleinherrscher geworden. Nach seinem Tod wurde die konstitutionelle Monarchie restauriert, und Cromwells Leiche wurde vom neuen Regime symbolisch gehenkt.
 
So etwas wie internationale Fahndungen gab es damals noch nicht, und war sie mehr als - sagen wir - 30 km von einem Ort weg, würde sie auch niemanden von dort je wiedertreffen, da die meisten Menschen ihr Leben lang in einer Region blieben.

Da muss ich dir jetzt widersprechen: Es gab im Gebiet Salzburg in den Jahren 1675-1680 den so genannten Zauberer-Jackl-Prozess, in dessen Verlauf es eine Fahnung nach Jakob Koller und seinen Leuten in mehreren Ländern gab, da der Jackl anscheinend mehrere, besonders junge, Burschen in seine "Organisation" aufnahm um durch "Zaubersprüche" und Diebstähle die Leute auszunehmen.

Die Gruppenbildung machte die Behörden nervös und sie erhöhten die Belohnung auf 100 Reichstaler, verständigten auch die Regierungen der benachbarten Länder, wie Kärnten, Steiermark, Tirol und Bayern. Dieses Vorgehen mit einem quasi internationalen Haftbefehl löste eine Verfolgungshysterie aus, in deren Verlauf 198 Personen, vorwiegend junge Männer, angeklagt und teils auch peinlich vernommen wuren. 133 wurden schließlich hingerichtet.
Koller selber wurde aber anscheinend nie gefasst.

Aus: Ackerl, Isabella: Als die Scheiterhaufen brannten. Hexenverfolgung in Österreich. Amalthea Signum Verlag, S. 56ff

Ich weiß nicht genau, was man machte, wenn die Hexe vor der Hinrichtung starb; ich halte es aber für gut möglich, dass ihr Leichnam posthum verbrannt wurde.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass das üblich war. Nur durch Verbrennung konnte die böse Kraft bzw. der Dämon/Teufel aus dem Körper vertrieben und vernichtet werden.
 
Die Jackl-Prozesse waren aber auch Verfolgungen einer großen Gruppe von Delinquenten, und sie waren als großflächige Unruhestiftungen eine echte Gefahr für die Obrigkeit in mehreren Staaten. Sicher konnten "schwere" Fälle auch über Landesgrenzen hinweg verfolgt werden, aber ich meine, dass nach von anderen Zivilpersonen denunzierte "Einzeltäter" wohl kaum länger als einige Tage oder Wochen gefahndet wurde, gerade, wenn die Hexe sich auch noch in das Land des Nachbarn und potenziellen Feindes verkrochen hatte.
 
Das ist schon richtig, ich wollte damit nur darlegen, dass es sehr wohl die Möglichkeit gab Großfahnungen durchzuführen, und dass das auch getan wurde.
 
Ein nicht uninteressanter Fall (1572/74) mit Flucht ist jener der Sidonie von Sachsen, der Frau des Herzogs Erich II. zu Braunschweig-Lüneburg.
Sie floh vor ihrem Mann nach Wien, um von dort, unter dem Schutz Kaiser Maximilian II., eine Revision ihres Prozesses zu erreichen. Am Ende wurde sie in allen Anklagepunkten freigesprochen. Allerdings kehrte sie nicht mehr zurück und ging zu ihrem Bruder, Kurfürst August, der ihr das Kloster Weissenfels überließ, wo sie dann auch bis zu ihrem Tod blieb.
 
Ein nicht uninteressanter Fall (1572/74) mit Flucht ist jener der Sidonie von Sachsen, der Frau des Herzogs Erich II. zu Braunschweig-Lüneburg.
Sie floh vor ihrem Mann nach Wien, um von dort, unter dem Schutz Kaiser Maximilian II., eine Revision ihres Prozesses zu erreichen. Am Ende wurde sie in allen Anklagepunkten freigesprochen. Allerdings kehrte sie nicht mehr zurück und ging zu ihrem Bruder, Kurfürst August, der ihr das Kloster Weissenfels überließ, wo sie dann auch bis zu ihrem Tod blieb.

Das war noch die frühe Zeit, als die Verfolgungen erst "anliefen". Wenn man an Dororthea Flöckh in Bamberg denkt, hatte der Kaiser nichts mehr zu sagen. Hier hat der hohe Stand möglicherweise noch dazu beigetragen, daß sie davonkam.

Was den Tod vor der Verbrennung angeht, starben viele bereits im gefängnis. Es heißt dann oft, der Teufel hätte dem/der Ankeklagten das Genick gebrochen, damit er/sie nicht weiter aussagen konnte. Das wird in den größeren Traktaten (Binsfeld, Delrio, aber auch bei Spee) thematisiert. Es war praktisch ein Schuldspruch der besonderen Art. Tatsächlich starben die Leute eher an den Folgen der Folter, manche schafften es auch, sich das Leben zu nehmen.
Generell wurden bei weitem nicht alle lebendig verbrannt. Je nachdem, wie geständig man war, konnte man zur Strangulation oder Enthauptung begnadigt werden und wurde erst später verbrannt, so z.B. auch Dietrich Flade, prominentes Opfer aus Trier.
Von einer Flucht nach Gefangennahme ist mir nichts bekannt. Wohin sollte man sich auch wenden? Die Büttel wußten natürlich auch, wer die Verwandten sind und suchten dort zuerst. Lediglich wenn man hörte, daß man besagt worden war, konnte man abhauen, was, wie oben erwähnt, einem Schuldeingeständnis gleichkam, oder die Flucht nach vorn antreten und abschwören und Besserung geloben und praktizieren. Das funktionierte allerdings nur solange, bis ein Verzweifelter einen abermals besagte. Auch hierfür gibt es Beispiele aus Trier (die Verfolgung um 1590), auch wenn mir der Name gerade nicht einfällt.

Gruß
Kassia
 
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