Ein nicht uninteressanter Fall (1572/74) mit Flucht ist jener der Sidonie von Sachsen, der Frau des Herzogs Erich II. zu Braunschweig-Lüneburg.
Sie floh vor ihrem Mann nach Wien, um von dort, unter dem Schutz Kaiser Maximilian II., eine Revision ihres Prozesses zu erreichen. Am Ende wurde sie in allen Anklagepunkten freigesprochen. Allerdings kehrte sie nicht mehr zurück und ging zu ihrem Bruder, Kurfürst August, der ihr das Kloster Weissenfels überließ, wo sie dann auch bis zu ihrem Tod blieb.
Das war noch die frühe Zeit, als die Verfolgungen erst "anliefen". Wenn man an Dororthea Flöckh in Bamberg denkt, hatte der Kaiser nichts mehr zu sagen. Hier hat der hohe Stand möglicherweise noch dazu beigetragen, daß sie davonkam.
Was den Tod vor der Verbrennung angeht, starben viele bereits im gefängnis. Es heißt dann oft, der Teufel hätte dem/der Ankeklagten das Genick gebrochen, damit er/sie nicht weiter aussagen konnte. Das wird in den größeren Traktaten (Binsfeld, Delrio, aber auch bei Spee) thematisiert. Es war praktisch ein Schuldspruch der besonderen Art. Tatsächlich starben die Leute eher an den Folgen der Folter, manche schafften es auch, sich das Leben zu nehmen.
Generell wurden bei weitem nicht alle lebendig verbrannt. Je nachdem, wie geständig man war, konnte man zur Strangulation oder Enthauptung begnadigt werden und wurde erst später verbrannt, so z.B. auch Dietrich Flade, prominentes Opfer aus Trier.
Von einer Flucht nach Gefangennahme ist mir nichts bekannt. Wohin sollte man sich auch wenden? Die Büttel wußten natürlich auch, wer die Verwandten sind und suchten dort zuerst. Lediglich wenn man hörte, daß man besagt worden war, konnte man abhauen, was, wie oben erwähnt, einem Schuldeingeständnis gleichkam, oder die Flucht nach vorn antreten und abschwören und Besserung geloben und praktizieren. Das funktionierte allerdings nur solange, bis ein Verzweifelter einen abermals besagte. Auch hierfür gibt es Beispiele aus Trier (die Verfolgung um 1590), auch wenn mir der Name gerade nicht einfällt.
Gruß
Kassia