Im Übrigen war man auch in den antiken Kulturen wie Rom oder Griechenland sowie noch später allgemein gar nicht zimperlich mit der Todesstrafe. Erst die Denker der Aufklärung (18. Jahrhundert) kamen auf die Idee, dass der Schutz von Menschenleben vor vermeintliche Gerechtigkeit geht.
Die Todesstrafe galt als typisch spiegelnde Strafe im mittelalterlichen Sinn, wurde aber von den Aufklärern dennoch nicht rundweg abgelehnt, sondern war heiß umstritten. Beccaria meinte, dass dem Staat im Gesellschaftsvertrag nicht auch die Verfügungsgewalt über das Leben der Bürger übertragen worden war. Daher sollte die Todesstrafe durch öffentliche Zwangsarbeit, die obendrein auch noch der Allgemeinheit dienen würde, ersetzt werden. Andere wie z.B. Kant wollten hingegen an der Todesstrafe festhalten. In der Praxis wurde sie im 18. Jhdt. mit Ausnahme teilweise Österreichs weitgehend beibehalten, aber oft wenigstens die Zahl der todeswürdigen Delikte verringert und besonders grausame Vollstreckungsarten abgeschafft. Die öffentliche Zwangsarbeit galt ebenfalls als generalpräventiv wirksam. Aus Gründen der Abschreckung wurde die Todesstrafe noch bis ins späte 19. Jhdt. öffentlich vollstreckt.
In der frühen Neuzeit dominierten Körperstrafen. Gefängnisstrafen bildeten die Ausnahme. Viele Aufklärer lehnten jedoch, wie gezeigt, die Todesstrafe und Verstümmelungsstrafen ab und forderten als Ersatz Arbeitsstrafen, später auch Freiheitsstrafen. Auch dahinter steckten weniger humanitäre, sondern Nützlichkeitserwägungen: Wenn man einen Mann verstümmelt, wird er zum Sozialfall, der nichts mehr arbeiten kann und von seiner Familie (die durch den Ausfall des Ernährers wohl selbst hilfsbedürftig wird) oder der Gesellschaft erhalten werden muss. Wenn man ihn vorübergehend einsperrt, kann er danach wieder arbeiten - zum Nutzen des Staates und für seinen Lebensunterhalt und den seiner Familie.
Die Utilitaristen und ihre am öffentlichen Wohl orientierten Vorläufer hielten die Zwangsarbeit für rechtlich und ökonomisch sinnvoll: Ersteres, weil sie zumindest bei öffentlichem Vollzug abschreckend wirken sollte, zweiteres, weil der Staat auf diese Weise zu billigen Arbeitskräften für Tätigkeiten, die kaum jemand freiwillig machen würde, käme. Außerdem könnten bei einer Verurteilung zur Zwangsarbeit statt zum Tod auch mildernde Umstände sowie Deliktsqualifikationen oder –privilegierungen besser berücksichtigt werden. Man könnte beispielsweise durch Dauer und Härte der Arbeit wirksamer zwischen Mord, Totschlag, fahrlässiger Tötung und Körperverletzung mit Todesfolge differenzieren. Diese Überlegungen kamen der Praxis ohnehin sehr entgegen. So benötigte man z.B. in Russland Zwangsarbeiter zur Erschließung Sibiriens oder in den Mittelmeerstaaten als Ruderer auf den Galeeren.
Unter Beccarias Einfluss schaffte z.B. Joseph II. 1787 in der Habsburger Monarchie die Todesstrafe ab - allerdings waren die an ihrer Stelle verhängten Strafen wie Zwangsarbeit unter verschärften Bedingungen auch so hart, dass die meisten Verurteilten sie nicht lange überlebten.
Stimmt. Joseph II. lehnte die Todesstrafe ab, war aber stattdessen für Strafen, die er für abschreckender und schrecklicher als den Tod hielt, wie z.B. das Schiffsziehen. 1781 wurde die Todesstrafe prinzipiell abgeschafft, blieb aber im Standrecht erhalten. Sie sollte durch Hängen vollzogen werden, anschließend sollte die Leiche zur Abschreckung 12 Stunden lang hängen bleiben. Franz II. führte sie für den Hochverrat wieder ein, da er durch die Französische Revolution auch die innere Ordnung Österreichs bedroht glaubte.