Justiz in Groß-Britannien 18. Jahrhundert

Comtesse

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England, 1772:

a) Weiß jemand ob es auch im 18. Jahrhundert schon (wie heute) üblich war, dass - wenn ein Verbrechen (Mord) geschehen war und man den Verbrecher nun anklagte - dies von einem Staatsanwalt getan wurde? Weiß jemand genaueres darüber wie das britische Justizsystem damals funktionierte? Ich nehme doch an, dass der Delinquent zumindest auch einen Verteidiger bekam, oder war das damals noch unüblich?

b) Stimmt es, dass Gefangene in Gefängnissen von ihren Angehörigen mit Lebensmitteln(u.a.) versorgt werden mussten/durften?

c) Und galt damals der Grundsatz: "Schuldig bis zum Beweis des Gegenteils."?

d) In meinem Fall wird ein französischer Diplomat des Mordes verdächtigt. Ob man ihm eine Sonderbehandlung eingeräumt hätte, wegen seines diplomatischen Status? Gibt es da evtl. authentische Fälle?

Ergänzung:

Auf Wiki habe ich folgendes dazu gefunden, was mich annehmen lässt, dass es 1772 keine Staatsanwaltschaft gegeben habe, sondern die Opfer sich selbst um eine Anklage bemühen mussten (was den Mordopfern schwer gefallen sein dürfte). Außerdem wird hier im ersten Satz behauptet, es habe keine Polizei gegeben. Das macht mich etwas ratlos. Oder übersetz ich da was falsch?

--------------------------Zitat Wikipedia.com-----------------------------------
Crown Prosecution Service
History

Historically, in England, with no police forces and no prosecution service, the only route to prosecution was through private prosecutions brought by victims at their own expense or lawyers acting on their behalf. From 1829 onwards, as the police forces began to form, they began to take on the burden of bringing prosecutions against suspected criminals.
In 1880, Sir John Maule was appointed to be the first Director of Public Prosecutions, operating as a part of the Home Office; the jurisdiction was only for the decision as to whether to prosecute, and just for a very small number of difficult or important cases; once prosecution had been authorised, the matter was turned over to the Treasury Solicitor. Police forces continued to be responsible for the bulk of cases, sometimes referring difficult ones to the Director. In 1884, the offices of the DPP and the Treasury Solicitor were merged, but were again separated by the Prosecution of Offences Act 1908.
In 1962, a Royal Commission recommended that police forces set up independent prosecution departments so as to avoid having the same officers investigate and prosecute cases though, technically, the prosecuting police officers did so as private citizens.
However, the Royal Commission's recommendation was not implemented by all police forces, and so in 1978 another Royal Commission was set up, this time headed by Sir Cyril Philips. It reported in 1981, recommending that a single unified Crown Prosecution Service with responsibility for all public prosecutions in England and Wales be set up. A White Paper was released in 1983, becoming the Prosecution of Offences Act 1985, which established the CPS under the direction of the Director of Public Prosecutions, consisting of a merger of his old department with the existing police prosecution departments. It started operating in 1986.
The power of the police to charge for all but the most minor offences was transferred to the CPS following the Criminal Justice Act 2003.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auf Wiki habe ich folgendes dazu gefunden, was mich annehmen lässt, dass es 1772 keine Staatsanwaltschaft gegeben habe, sondern die Opfer sich selbst um eine Anklage bemühen mussten (was den Mordopfern schwer gefallen sein dürfte). Außerdem wird hier im ersten Satz behauptet, es habe keine Polizei gegeben. Das macht mich etwas ratlos. Oder übersetz ich da was falsch?

Das ist wohl so, siehe zur Geschichte von Verbrechen und Bestrafung in Europa, hier England:
Modern histories of crime and punishment - Markus Dirk Dubber, Lindsay Farmer - Google Bücher
 
Außerdem wird hier im ersten Satz behauptet, es habe keine Polizei gegeben. Das macht mich etwas ratlos. Oder übersetz ich da was falsch?
Die Polizei als Institution entstand in Europa erst im 18. Jahrhundert. Das bedeutet allerdings nicht, dass sich niemand um Polizeiaufgaben gekümmert hätte. Kandidaten für Polizeiaufgaben wären z.B. die Armee und Milizen.

Dieser wiki-Artikel könnte dich interessieren:
Bow Street Runners - Wikipedia, the free encyclopedia
 
Henry Fielding soll sich ja sehr mit den damaligen rechtlichen Praktiken beschäftigt haben. In seinem "Tom Jones" kommt die Fehlerhaftigkeit des englischen Systems mit reichen Landbesitzern als Friedensrichtern, die mehr oder minder nach Gutdünken und nicht unbedingt mit juristischen Kenntnissen die jeweiligen Fälle beurteilten, zum Ausdruck.

Ich lese derzeit ein Buch über die Abberufung von Diplomaten von ausländischen Höfen aus diversen Gründen. Ein Fall, dass ein Diplomat einen Mord begangen hat, ist mir bis jetzt noch nicht vorgekommen. Es wird sich wohl in einer solchen Angelegenheit ein Rechtsstreit entspannt haben, wie es generell war, wenn der Untertan/Lehensnehmer eines Staates in einem fremden Staat ein Verbrechen beging. Bei Gesandten kam obendrein hinzu, dass das was ein Fürst dem Gesandten eines anderen Fürsten antat, galt als ob er es dem anderen Fürsten angetan hätte. Meines Erachtens hatten Diplomaten damals noch eine weit größere Bedeutung als heute.
 
Erst mal vielen, lieben Dank für die vielen Tipps/Links.

Alles sehr interessanter Lesestoff, nur bis jetzt konnte ich dort leider noch keine Hinweise entdecken wie das genaue Prozedere im Falle es Mord(verdachtes) usw. war. Es wird doch wohl auf jeden Fall irgendwann eine Gerichtsverhandlung gegeben haben, nehme ich an. Ohne Urteil kann man doch niemanden hängen (falls das die Strafe für heimtückischen Mord war).

Fällt jemandem vielleicht noch etwas zu meinen anderen Fragen ein?

b) Stimmt es, dass Gefangene in Gefängnissen von ihren Angehörigen mit Lebensmitteln(u.a.) versorgt werden mussten/durften?

c) Und galt damals der Grundsatz: "Schuldig bis zum Beweis des Gegenteils."?
 
Alles sehr interessanter Lesestoff, nur bis jetzt konnte ich dort leider noch keine Hinweise entdecken wie das genaue Prozedere im Falle es Mord(verdachtes) usw. war. Es wird doch wohl auf jeden Fall irgendwann eine Gerichtsverhandlung gegeben haben, nehme ich an. Ohne Urteil kann man doch niemanden hängen (falls das die Strafe für heimtückischen Mord war).

Da stellt sich mir die Frage, bei wem die Gerichtsbarkeit war, dazu: auf welche Rechtsordnung alles baute.

Ich habe gerade beim Herumstöbern was gefunden. :D

In diesem Sinne bestimmen §§ 18–20 GVG, dass Mitglieder diplomatischer Vertretungen oder Staatsgäste der deutschen Gerichtsbarkeit nicht unterliegen.
Gerichtsbarkeit ? Wikipedia

Der Fakt bezieht sich zwar auf die Gegenwart und auf Deutschland, aber Du könntest nachforschen, ob das eventuell auch auf Deinen Fall zutrifft.

Es kann wirklich gut und gerne möglich sein, dass in GB vieles anders war, aber für ein paar Eindrücke und ein "näheres Heranrücken an die Zeit" stelle ich Dir mal den Link vom Greizer Staatsarchiv ein.

Thüringer Staatsarchive - Online-Findbücher des Thüringischen Staatsarchivs Greiz

Aufgefallen ist mir beim Durchsehen, dass "Zivilsachen" und "Strafsachen" unter "Streitige Gerichtsbarkeit" und "Grundstückssachen, Versteigerungen, Vormundschaften, Adoptionen, Testaments- und Nachlasssachen" unter "Freiwillige Gerichtsbarkeit" fallen. :grübel:
 
Erst mal vielen, lieben Dank für die vielen Tipps/Links.

Alles sehr interessanter Lesestoff, nur bis jetzt konnte ich dort leider noch keine Hinweise entdecken wie das genaue Prozedere im Falle es Mord(verdachtes) usw. war. Es wird doch wohl auf jeden Fall irgendwann eine Gerichtsverhandlung gegeben haben, nehme ich an. Ohne Urteil kann man doch niemanden hängen (falls das die Strafe für heimtückischen Mord war).

Fällt jemandem vielleicht noch etwas zu meinen anderen Fragen ein?

b) Stimmt es, dass Gefangene in Gefängnissen von ihren Angehörigen mit Lebensmitteln(u.a.) versorgt werden mussten/durften?

c) Und galt damals der Grundsatz: "Schuldig bis zum Beweis des Gegenteils."?

a) Aus dem fehlerhaften Gedächtnis heraus: wenn sich jemand die Mühe machte eine Straftat weiter zu verfolgen, will heißen, Familie, Freunde etc klagten jemanden des Mordes an, dann kam es zu Verhandlungen. Nachforschungen waren privat. Verhandelt wurde das ganze, in London, im Old Bailey, dem Kriminalgerichtshof. Der Old Bailey, auf eigener Webseite, erklärt das etwas genauer: Crime and Justice - Policing in London - Central Criminal Court

Und hier noch wie die Vehandlung aussah: Crime and Justice - Trial Procedures - Central Criminal Court

b) Mussten nicht, war aber ratsam, da man ansonsten als Gefangener die eigene Versorgung vom Gefängnis kaufen musste, und das zu horrenden Preisen. Durch die Gefängnisgatter zu betteln war eine andere Möglichkeit an Geld zu kommen. Im Bridewell Gefängnis in London, ein Gefängnis für Prostituierte und andere "gefallene Frauen", florierte die Prostitution. Gefängnisse konnten als Besucherattraktion getourt werden, weswegen das im Rahmen des Möglichen war. Kurzum: Eingebuchtet zu sein war teuer, und ging nicht auf Staatskosten.

c) Meines Wissens nach führte William Garrow (1760 - 1840) die Unschuldsannahme ein, und war gleichfalls der erste Verteidiger im modernen Sinne: William Garrow - Wikipedia, the free encyclopedia
 
c) Meines Wissens nach führte William Garrow (1760 - 1840) die Unschuldsannahme ein, und war gleichfalls der erste Verteidiger im modernen Sinne: William Garrow - Wikipedia, the free encyclopedia
Wurde nicht gerade "Garrows Law" nach der dritten Staffel abgesetzt? Leider war wohl die Serie nicht wirklich historisch genau, sondern nur "inspired by the life of barrister William Garrow".

@Saint-Simone
heisst das die Bow Street Runners unterstanden nicht einer gerichtlichen Obrigkeit bzw. einem Ministterium, sondern ahndelten "auf eigene Faust" bzw. im Auftrag diverser Privatiers? :grübel: Ich hatte sie doch immer als Agenten und Spione verstanden.
 
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1.) Wurde nicht gerade "Garrows Law" nach der dritten Staffel abgesetzt? Leider war wohl die Serie nicht wirklich historisch genau, sondern nur "inspired by the life of barrister William Garrow".

2.) @Saint-Simone
heisst das die Bow Street Runners unterstanden nicht einer gerichtlichen Obrigkeit bzw. einem Ministterium, sondern ahndelten "auf eigene Faust" bzw. im Auftrag diverser Privatiers? :grübel: Ich hatte sie doch immer als Agenten und Spione verstanden.

1.) Ja. Auch wenn "nur" inspiriert. Ich hab's gerne geschaut, und Trauer getragen. :weinen:

2.) Oha, so weit ich weiß unterstanden die dem Bow Street Magistrate's Court, und demnach zur Zeit ihrer Grüdung direkt Henry Fielding. Ich denke, mit deiner Einschätzung, daß sie eher "privat" handelten, hast du Recht, jedenfalls meines Ermessens nach, auch wenn sie die Vorläufer der modernen britischen Polizei waren. Polizei wurde, aber in England abgelehnt, da man diese im "französischen" Sinne, also als Instrument staatlicher Tyrrannei gegen das Volk verstand. Zu den Bow Street Runners gab's aber auch mal eine Fernsehserie, die von denen unter Henry Fielding inspiriert war, und auch abgesetzt wurde. "City of Vice" nannte sich das. :weinen:
 
Oha, so weit ich weiß unterstanden die dem Bow Street Magistrate's Court, und demnach zur Zeit ihrer Grüdung direkt Henry Fielding. Ich denke, mit deiner Einschätzung, daß sie eher "privat" handelten, hast du Recht, jedenfalls meines Ermessens nach, auch wenn sie die Vorläufer der modernen britischen Polizei waren.
Wie sah denn das die Obrigkeit, wenn diese Organisation "eher" privat handelte?
 
Wie sah denn das die Obrigkeit, wenn diese Organisation "eher" privat handelte?

Meinst du, ob sich die Obrigkeit da in irgendeiner Weise da auf den Schlips getreten gefühlt hatte? Ich bin gerade nicht ganz sicher was du meinst. Oder meinst du, daß die Obrigkeit das als Eingriff in ihre Zuständigkeit verstanden hat?

Ich versuche mal den "privaten" Aspekt der Bow Street Runners meines Verständnisses nach zu erklären: Vor der Einführung der Bow Street Runners, war es so, daß man bei einem Magistrat Anzeige erstatten konnte, und dann kam irgendwann der Gerichtsdiener oder Vollzieher vorbei. Nebenher gab es "thief-takers" (ähnlich wie heutige Privatdetektive), die man anheuern konnte, damit sie denjenigen den man beschuldigen wollte, ähm, einfingen. Die Legalität des Berufstandes lässt sich aus dem System von "hue and cry" ableiten; will heißen, sobald jemand brüllte "haltet den Dieb", waren alle umstehenden per Gesetz dazu verpflichtet zu helfen den Beschuldigten in Gewahrsam zu nehmen. Mit anderen Worten: Es bestand eine ziemlich gravierende Lücke im System, wenn es darum ging Kriminelle dingfest zu machen, vor Allem wenn diese keinen festen Wohnort hatten, beziehungsweise nicht auf frischer Tat ertappt wurden *.

Die Bow Street Runners waren insofern "privat", als das sie ihre Anfänge als "thief-takers" hatten, die von Henry Fielding auf permanenter Basis eingestellt wurden, damit sie bei einer Anzeige einen schnellen Arrest durchführen konnten. Ein Bow Street Runner hat eigentlich niemanden "offiziell" festgenommen, sondern Angeklagte dem Magistrat vorgeführt, damit sie festgenommen wurden. Vom Staat bekamen die Bow Street Runners Belohnungen, falls jemand erfolgreich verurteilt wurde- wie andere "thief-takers" auch, und genau wie diese wurden sie von den Opfern oder deren Familien kompensiert und bezahlt. Als Privatperson konnte man Bow Street Runners ebenso anheuern, wie andere "thief takers" auch. Nur waren die Bow Street Runners halt mit dem "Bow Street Magistrate's Court" affiliert, wurden von Henry Fielding (durch Patronage, so weit ich weiß) auch bezahlt und beaufsichtig. Im Laufe der Zeit erlangten sie einen gewissen Status, zum einen weil Fielding ein strenges Auge auf sie hatte, zum anderen auch dadurch, daß sie das taten was man heutzutage unter Polizeiarbeit versteht. Aber staatlichen Rückhalt hatten sie nicht.

Das von Fielding eingeführte System von "Runners" die mit einem bestimmten Gericht affiliert waren, setzte sich durch, weil es erfolgreich war. Vor Allem was Diebstahl anging, und vielleicht gerade deswegen, weil Diebstahl von den herrschenden und besitzenden nicht gerne gesehen wurde. Einbruch und Diebstahl waren in London ziemlich verbreitet, weswegen sich der Beruf des "thief-takers" großer Beliebtheit erfreute. Leider waren "thief-takers" auch dafür bekannt, daß sie es nicht so eng mit der tatsächlichen Schuld nahmen, weil sie dafür bezahlt wurden, daß sie jemanden vor Gericht schleppten, der dann verurteilt wurde. In Abwesenheit eines Gerichtssystems, in dem im Zweifel für den Angeklagten entschieden wurde, änderte das wenig an der Kriminalitätsrate.

Diese verringerte sich aber merklich durch Fieldings Neuerungen, weil die Runners im modernen Sinne begannen zu fahnden, und kriminelle Gruppen zu infiltrieren. Dadurch gingen Diebstahl und Einbrüche zurück. Aber im Grunde, war es auf den ersten Blick keine große Neuerung, sondern eher die langsame Umwandlung eines bekannten und akzeptierten Berufsstandes, zu einer Staatsgewalt. Vielleicht kann man es am besten damit vergleichen, wenn man sich vorstellt, daß die ehemals berühmt, berüchtigte Detektiv-Agentur Pinkerton's langsam zur hochoffziellen Polizei geworden wäre.

Beantwortet irgendetwas davon deine Frage? :winke:

*Anders als, zum Beispiel, in Paris - sofern ich mich nicht täusche-, gab es zu dem in London keine Meldepflicht.
 
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Meinst du, ob sich die Obrigkeit da in irgendeiner Weise da auf den Schlips getreten gefühlt hatte? Ich bin gerade nicht ganz sicher was du meinst. Oder meinst du, daß die Obrigkeit das als Eingriff in ihre Zuständigkeit verstanden hat?
Ja, ich meinte, ob sich der Staat, d.h. die staatlichen Behörden von ihnen auf den "Schlips" getreten fühlten.
Aber mir scheint, dass Du das schon sehr schön erklärt hast.
Ich habe eben eine etwas arg von den deutschen Verhältnissen geprägte Sichtweise. In England gab es ja ein ganz anderes System von "Obrigkeit". Wobei auch in Deutschland erst allmählich aufkam, dass sich der Staat auch als Anzeiger von Straftaten in der Pflicht sah. Vordem mussten sie auch vorwiegend von Privatpersonen angezeigt werden, was natürlich dazu geführt hatte, dass Anzeigen unterblieben, wenn sich die Anzeigenden von den Tätern bedroht sahen. Naja, und eine wirkliche "Polizei" gab es auch nicht überall, auch wenn Schultheißen und ähnliche "Beamte" natürlich zur Aufsicht angehalten waren.

Der Hehler Mr. Peachum ist dann auch so ein thief-taker, nehme ich mal an?
 
Ja, ich meinte, ob sich der Staat, d.h. die staatlichen Behörden von ihnen auf den "Schlips" getreten fühlten.
Aber mir scheint, dass Du das schon sehr schön erklärt hast.
Ich habe eben eine etwas arg von den deutschen Verhältnissen geprägte Sichtweise. In England gab es ja ein ganz anderes System von "Obrigkeit". Wobei auch in Deutschland erst allmählich aufkam, dass sich der Staat auch als Anzeiger von Straftaten in der Pflicht sah. Vordem mussten sie auch vorwiegend von Privatpersonen angezeigt werden, was natürlich dazu geführt hatte, dass Anzeigen unterblieben, wenn sich die Anzeigenden von den Tätern bedroht sahen. Naja, und eine wirkliche "Polizei" gab es auch nicht überall, auch wenn Schultheißen und ähnliche "Beamte" natürlich zur Aufsicht angehalten waren.

Der Hehler Mr. Peachum ist dann auch so ein thief-taker, nehme ich mal an?

Aha, dank' dir für die Erklärung. :winke: Das "Problem" in England bestand daraus, daß man sich im Gegensatz zu Frankreich verstand, und Dinge wie Polizei und Meldepflicht als Instrumente staatlicher Tyrranei gegen das Volk angesehen wurden. Deswegen gab es einfach keine Obrigkeit, die für Festnahmen zuständig waren, sondern ähnlich wie von dir angegeben, eine Reihe von Beamten und Beämtchen, die mit mehr oder weniger Erfolg, Leute zitiert haben. In London gab's da neben den Gerichtsvollziehern und Gerichtsdienern noch "constables" (jede Gemeinde hatte einen, und der wurde dann direkt von der Gemeinde gezahlt). Diese sollten eigentlich Ordnungshüter sein, waren aber a) meistens komplett überfordert, b) schlecht bezahlt, und c) in der Regel alte ehemalige Soldaten, als "Charlies" bekannt, und verspottet. Für Recht und Ordnung war so niemand wirklich zuständig, oder eben alle. :)

Und ja, Mr Peachum war ein "thief-taker". Und ich denke mal, daß der Charakter einiges über das Ansehen in dem "thief-takers" standen, aussagt. :D
 
Das "Problem" in England bestand daraus, daß man sich im Gegensatz zu Frankreich verstand, und Dinge wie Polizei und Meldepflicht als Instrumente staatlicher Tyrranei gegen das Volk angesehen wurden.
Irgendwie mussten die Highwaymen ja auch eine Chance haben. :D Besonders positiv für die Täter war sicherlich die Zersplitterung der Kompetenzen und dass sie so regional abgesteckt waren, wenn ich es bis jetzt recht verstand.:winke:
 
Irgendwie mussten die Highwaymen ja auch eine Chance haben. :D Besonders positiv für die Täter war sicherlich die Zersplitterung der Kompetenzen und dass sie so regional abgesteckt waren, wenn ich es bis jetzt recht verstand.:winke:

Als Täter musste man sich in erster Linie erstmal nicht erwischen lassen, beziehungsweise dann nicht erkannt werden. Eine Maske half da. Und sahauch noch fesch aus. :D

Abtauchen war ziemlich einfach, vor Allem, weil die Zuständigkeiten, wie du richtig gesagt hast, nicht nur regional, sondern auch noch auf Gemeinde-Basis zersplittert waren. Man musste auffällig werden, oder Almosen von der Gemeinde erbeten, um Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen.

Nur scheint es so, daß die berühmtesten Highwaymen trotzdem am Galgen endeten, was vielleicht jedoch eher etwas damit zu tun hatte, daß sie die "Rockstars" der kriminellen Zunft waren, normalerweise Kopfgeld auf sie ausgesetzt war, und sie einen hohen Erkennungswert hatten. :grübel:

Nachtrag zur Klarstellung: Oha, mir ist gerade aufgefallen, daß ich einen Fehler gemacht habe. :rotwerd:

Constables
waren offiziell für die Festnahmen von Kriminellen zuständig, aber unbezahlt. Die oben erwähnten Charlies, waren die Nachtwächter. Constables wurden ab 1617 nicht mehr wie voher gewählt, sondern von einem Friedensrichter für eine Gemeinde eingesetzt. Dabei wurden Männer von moralischem Charakter ausgesucht, aber da das Amt unbezahlt war, versuchten die Auserwählten es anderen zuzuschustern. In der Theorie sollte ein Constable ein Polizeibeamter sein, in der Praxis war es ein Ehrenamt, und befreite niemanden von der Auflage bei Festnahmen zu helfen. Bei öffentlichen Unruhen oblag es aber dem Constable, Freiwillige zusammenzutrommeln, die halfen Ruhe und Ordnung herzustellen.
 
Und galt damals der Grundsatz: "Schuldig bis zum Beweis des Gegenteils."?

Im 18. Jahrhundert war das schon im Umbruch, aber hier ist man immer noch geprägt von der mittelalterlichen Tradition, dass wo Rauch ist auch Feuer sein muss. Zumindest vom frühen 18. Jahrhundert weiß ich, dass den Angeklagten bis auf ein Schlusswort gar keine Stellungnahme vor Gericht eingeräumt wurde, einen Anwalt hatten sie auch nicht. Statt dessen wurde über ihren Kopf hinweg ein Strafmaß ausgehandelt, weil der Strafbestand ja bereits festgestellt war - wieso sonst standen sie schließlich vor Gericht?

Die Kriminalistik als systematische, routiniert eingesetzte Methodik zur Feststellung und zum Beweis von Schuld (Grundvoraussetzung für die von dir angesprochene Unschuldsvermutung) hat ihren Durchbruch erst im 19. Jahrhundert. Bis dahin bewegt man sich in einer Grauzone, die primär auf die öffentliche Demonstration und Aufrechterhaltung von Ordnung abzielt.

Das bedeutet nicht, dass den Justizvertretern egal war, ob sie einen Schuldigen oder Unschuldigen verurteilten. Der Punkt war eher (und das ist in der Diskussion hier ja auch schon gut rausgekommen) dass man als Faustregel davon ausgehen musste, dass jemand sich bereits als Unruhestifter hervorgetan hatte, wenn ein anderer schon den Aufwand betrieb, ihn vor Gericht zu zerren. Die Situation war offensichtlich nicht ideal, aber man hatte einfach noch keine richtigen Strukturen, um gerade der urbanen Probleme und Besonderheiten Herr zu werden. Die bereits im Thread angesprochenen Maßnahmen und Strategien zur Verbrechensbekämpfung stammten ja aus Traditionen, die in wesentlich kleineren, übersichtlicheren Gemeinschaften entwickelt worden waren als jetzt etwa das Ballungszentrum London. Das muss man bedenken, wenn man solche Herangehensweisen kritisiert.

Ein wichtiger Punkt ist auch, dass das Bandenwesen im 18. Jahrhundert eine Blütezeit erfuhr, was gerade in London ein sehr prägendes Problem war. Viele Angeklagte haben daher sicherlich nicht nur für ihre eigenen Taten vor Gericht gestanden, sondern auch exemplarisch für die Taten anderer. Es wurde, mit anderen Worten, oft eher die Tat verurteilt als der spezifische Täter.
 
Vielen Dank für Eure vielen Tipps, Links und Gedanken zu dem Thema. Vieles davon ist äußerst hilfreich.

Was mich ein wenig stutzig macht, ist die Tatsache, dass das damalige Rechtsprinzip ja quasi Tür und Tor für allerlei Verbrechen öffnete, solange man sich nicht auf frischer Tat erwischen ließ. Es gab niemanden, der irgendwelche Ermittlungen anstellte oder dergleichen. (Selbst bei Mord???)

Ich habe nun, nach reiflicher Lektüre den Plot des Kapitels so aufgebaut, dass mein Protagonist eines morgens in seinem Londoner Stadthaus von einem Constable in Begleitung zweier Rotröcke aufgesucht wird. Man teilt ihm mit, man habe den Auftrag ihn ins Coldbath Gefängnis (Islington) zu verbringen, da der begründete Verdacht bestünde, dass er den Mord an XY begangen habe.

Nun wird verhandelt vor dem Old Bailey. Mein Protagonist selbst hat keine Möglichkeit sich zu verteidigen, seine Freunde stellen indes jedoch ihre eigenen Ermittlungen an und können im Laufe der Gerichtsverhandlung entlastende Beweise vorlegen.

Klingt das jetzt einigermaßen zutreffend für die britischen Verhältnisse anno 1772, was meint ihr? Habe ich etwas wichtiges übersehen? Gab es noch andere Behörden, die hier eine Rolle spielten?

Welche Strafe erwartete eigentlich einen gemeinen Mörder damals? Ich nehme an, der Strang, oder?
 
Mein Protagonist selbst hat keine Möglichkeit sich zu verteidigen, seine Freunde stellen indes jedoch ihre eigenen Ermittlungen an und können im Laufe der Gerichtsverhandlung entlastende Beweise vorlegen.

...

Welche Strafe erwartete eigentlich einen gemeinen Mörder damals? Ich nehme an, der Strang, oder?

Seine Freunde sollten dabei aber bedenken, was ein Gericht des 18. Jahrhunderts überhaupt als Beweis zulässt. Das sind in erster Linie Zeugenaussagen oder irgendwie urkundliche Dokumente. Indizienbeweisketten hingegen sind eine Erfindung des 19. Jahrhunderts, weil sie in der Geschichte der Kriminalistik mit dem Siegeszug der Psychologie einhergehen. Durch die Indizienkette wird nämlich die Natur des Mörders und die innere Motivation seiner Handlungen nachgezeichnet. Das man so eine Perspektive überhaupt einnehmen kann, ist eine totale Revolution in der Kriminalistik (vergleichbar nur noch mit der Erkenntnis, dass man durch den Fingerabdruck die Identität einer Person zweifelsfrei überprüfen kann). Man hatte zwar in den Rechtssystemen jede Menge Erfahrung damit, wie man Geständnisse herauslocken kann, aber Indizienketten! Wie neu und aufregend das im 19. Jahrhundert ist, kann man in Dostokewskis Romanen nachvollziehen, etwa wie der Mörder in "Verbrechen und Strafe" geschnappt wird, oder diese genialen Schlussplädoyers in "Die Brüder Karamasow". Also: für das 18. Jahrhundert sind Indizienbeweise eher verboten, zumindest vor Gericht.

Was die Strafe angeht, gab's auch Verbannung. Die haben in den Kolonien genug Indentured Servants gebrauchen können, aber nur so bis Mitte des 18. Jahrhunderts, danach wird es sehr selten. Allerdings wirst du das für deinen Protagonisten nicht brauchen können, weil Verbannung eher für leichte Strafen benutzt wurde. Verbannung kam nämlich vom Gesetz her einer Geldstrafe gleich - immerhin wurde man in eine vorübergehende Schuldknechtschaft geschickt, also irgendwohin, wo man schlicht seine Schulden abarbeiten musste. Für solche Sachen wie Mord - definitiv Strang, würde ich sagen. Verbannen kann man ja immer noch einen Henchman in deiner Geschichte. :D
 
@Dog Soup:

Ja, gut, dass du das noch erwähnst mit den Indizien. Auf Indizien beruht eher der Verdacht als solches. Die Tatwaffe wurde nämlich als Besitz des Verdächtigen identifiziert (sein Wappen/seine Inititalien).

Ich hatte tatsächlich auch schon Zeugenaussagen in Erwägung gezogen. Ob eine Nonne und ein Leibdiener glaubwürdige Zeugen darstellten in der damaligen Zeit?
 
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