Scheinkonstitutionalismus? Rede von August Bebel 1871

D. von Plettau

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Hallo liebe Leute!

Ich bin gestern auf einen kleinen Quellentext gestoßen, den ich wirklich sehr interessant finde:

August Bebel, SPD-Mann, behauptet, die Verfassung sei ein Scheinkonstitutioanlistisches Etwas und bringt den Begriff "Cäsarismus" mit hinein.

hier mal die Rede:

August Bebel im Reichstag über die Reichsverfassung (8. November 1871)

„Meine Herren, das Volk ist nicht der Regierung wegen da, sondern der
Regierung des Volkes wegen; die Regierung soll den Willen des Volkes
ausführen sie soll nichts weiter sein als die vollziehende Gewalt. Wie steht es
aber in Wahrheit? Die Regierungen haben die Macht, die Regierungen haben den Willen,und die Volksvertretung hat einfach ja zu sagen und zu gehorchen, und wenn sie das nicht tut, so gibt man ihr moralische Fußtritte, wie sie dieselben schon so oft bekommen hat. Wir haben das ja erlebt in der vorigen Session, beispielsweise bei der Beratung über die Annexion von Elsass, wo der Reichskanzler brüsk wie in der schönsten Konfliktszeit aufgetreten ist. Es fällt mir ein anderes Beispiel für die Machtlosigkeit des Parlamentarismus da ein. Der Herr Reichskanzler äußerte in den letzten Tagen, er glaube nach jedem Kriege konstitutioneller geworden zu sein. Ja, meine Herren, auf den ersten Blick könnte das allerdings so scheinen, und jedenfalls der Glaube an die Richtigkeit dieser Ansicht ist es, die den Abgeordneten Lasker neulich zu seinem berühmten Ausspruch veranlasst hat (1). Wie steht es in Wahrheit meine Herren? Nicht der
Reichskanzler ist seit dem Jahre 1866 konstitutioneller geworden, sondern die liberalen Parteien, die parlamentarischen Versammlungen sind nachgiebiger geworden, das ist des Pudels Kern.
(Große Unruhe.)
Sie treten nicht mehr mit den Forderungen heraus, welche sie noch vor dem Jahre 1866 aufgestellt haben. Sie haben dem Reichskanzler eine Verfassung gegeben, die deutsche Reichsverfassung, wie sie reaktionärer gar nicht gedacht werden kann. (Gelächter.)
Meine Herren, mit einer solchen Verfassung kann allerdings ein jeder Minister regieren, das ist keine Verfassung fürs Volk, das ist weiter nichts als der Scheinkonstitutionalismus in rohester Form, das ist der nackte Cäsarismus. Das ist ein Cäsarismus, der die parlamentarische Form gebraucht, weil die öffentliche Meinung sie für notwendig hält, der auf Grund einer solchen Verfassung scheinbar konstitutionell regieren kann.“




Was meint ihr dazu?
Ist die Verfassung von 1871 wirklich als scheinkonstitutionalistisch anzusehen, vorallem aber: "vertritt" sie den Cäsarismus?

Ich denke schon, dass sie scheinkonstitutionalistisch ist.
Die Macht des Kaisers war zwar an die Verfassung gebunden, dennoch hatte das Volk doch viel zu wenig Macht über die Regierung, das Parlament, das ja gewählt wurde, war nahezu machtlos, da die "Regierung" einfach den Reichstag auflösen konnte (wie z.b beim stattgeben der Septinnate, 1887: Das Parlament sollte wieder für 7 Jahre das Armeeetat zustimmen, das tat sie nicht unter den geforderten Bedingungen, also: Bismarck hat ihn auflösen lassen)

Die Druckmittel gegenüber dem Reichstag war einfach viel zu groß.

Wo wir gerade dabei sind:
Mir fällt wirlich keine Regelung ein, wo der Reichtag wirklich richtig mächtig war...immer konnten die Aktionen des Reichstags beeinflusst werden, und die zustimmung des etats ist wirklich nun kein tolles recht.
Wie gesagt: Druckmittel, Auflösungen usw.
Hatte der Reichstag eine geeignete Macht, ja oder nein? Was meint ihr?
 
August Bebel, SPD-Mann, behauptet, die Verfassung sei ein Scheinkonstitutioanlistisches Etwas und bringt den Begriff "Cäsarismus" mit hinein.

Der Begriff "Scheinkonstitutionalismus" (was ein Wortungetüm) ist insofern nicht korrekt, als es ja durchaus eine Konstitution - also eine Verfassung - gab. Was Bebel wohl eher meinte, ist die Tatsache, dass es sich um eine "Scheindemokratie" handelte.

Bekanntlich ist die Wahl des Regierungschefs eines der wesentlichen Rechte des Parlaments. Das blieb ihm allerdings verwehrt, da der Reichskanzler vom Kaiser ernannt oder auch entlassen wurde. Somit hatte der Reichstag keinen Einfluss auf die Regierungsbildung, zudem der Reichskanzler nur dem Kaiser verantwortlich war. Hinzu kommt, dass der Kaiser den Reichstag jederzeit auflösen und Neuwahlen anberaumen konnte. Und als beschlossen galt ein Gesetz nur dann, wenn der Bundesrat - also die Vertretung der Fürsten - ebenfalls zugestimmt hatte.

Erst kurz vor Ende des Ersten Weltkriegs erfolgte unter dem Eindruck der Vierzehn Punkte von US-Präsident Wilson der Übergang zu einem echten demokratischen, parlamentarischen Regierungssystem (Oktoberverfassung vom 28.10.1918), die wegen der ausbrechenden Novemberrevolution ohne Auswirkungen blieb.
 
Der Begriff "Scheinkonstitutionalismus" (was ein Wortungetüm) ist insofern nicht korrekt, als es ja durchaus eine Konstitution - also eine Verfassung - gab. Was Bebel wohl eher meinte, ist die Tatsache, dass es sich um eine "Scheindemokratie" handelte.

Er meinte wohl tatsächlich Konstitutionalismus, siehe hier:
Konstitutionalismus ? Wikipedia
(abgeschrieben aus Willoweit, Deutsche Verfassungsgeschichte, deshalb der Einfachheit halber verlinkt).

Definition und Abgrenzung zu Absolutismus und parlamentarischer Monarchie sind dort zu finden.

Bebels Kritik bezieht sich darauf,

a) dass die Rechte des Monarchen nur scheinbar beschränkt worden seien.
b) der (minimal in den Rechten vereinbarte) Parlamentarismus als Komponente der Verfassung "mit Füßen getreten" werde.
c) die Machtlosigkeit der (in der Bedeutung ohnehin geringen) parlamentarischen Komponente "Cäsarismus", also faktisch Absolutismus bedeutet.
 
So schlecht war die Verfassung zeitbezogen doch gar nicht, ich möchte dafür gerne "eine Lanze brechen".

Keiner der drei Kaiser hat, abgesehen von markigen Worten (W II.), sie verletzt, jedenfalls fällt mir, was nichts heißen muß, kein eklatanter Verfassungsbruch ein.

Immerhin, allgemeines, gleiches und geheimes Wahlrecht (zeitbezogen für die Männer), kein Zensus - ziemlich modern.

Budgetrecht. O.k. das so oft bemühte Septennat bzw. Aeternat bei den Militärausgaben, aber Parlamente beschließen selbst heute noch gewisse Budgetautomatismen bei der Ausgabenpolitik; grundsätzlich verblieb es aber beim Reichstag, und zwar bis zum Ende des I. WK, die Kriegsanleihen wurden alle vom Reichstag genehmigt.

Das Ernennungsrecht des Präsidiums für den Reichskanzler, tatsächlich ein parlamentarisches Manko, aber gab es einen Reichskanzler der tatsächlich gegen den erklärten Willen des Reichstages regiert hat, ich meine nein.

Manchmal war der RK auch der "Getriebene" z.B. Kolonialpolitik.

Der Bundesrat, die Vertretung der Bundesregierungen, war keine Fürstenvertretung (Herrenhaus), immerhin waren auch drei Republiken vertreten, da müßte man sich die Verfassungen der einzelnen Bundesstaaten anschauen und die Entsendepraxis der Gesandten.

Vergl.:

Verfassung des Deutschen Reiches (Bismarck-Verfassung, 1871)

@ D. von Plettau

Zur quellenkritischen Analyse. Bereits im Gothaer Programm ist von "Cäsarismus" nichts mehr zu lesen. Vergl.

Dokument: Das Gothaer Programm (1875)


M.
 
Über diese Vergleiche kann man sicher reden, aber Bebels Urteil ist sicher aus der Enttäuschung und zeitgenössischen Wertung 1871 heraus zu verstehen.

Das Glas ist eben halb voll oder halb leer. Unkaufmännisch abgerundet war das Glas für Bebel dann und damit wohl so gut wie leer. :D
 
...

Das Glas ist eben halb voll oder halb leer. Unkaufmännisch abgerundet war das Glas für Bebel dann und damit wohl so gut wie leer. :D

Und da Bebel ein guter Politiker war, wird er wohl geahnt haben, daß das Glas, unkaufmännisch abgerundet, wohl auf lange Zeit "leer" bleiben wird, ziemlich hellsichtig der alte Knabe. ;)

M.
 
Erwähnen sollte man auch, das Bismarck aber auch Wilhelm II. immer wieder mal gern mit einen Staatsstreich liebäugelten, wenn der Reichstag "nicht parierte".
 
Der sehr interessante Eingangsbeitrag weckt in mir die Frage: Unabhängig von etwaigen Demokratisierungsforderungen der Alliierten, hätte die Monarchie in Deutschland den Ausgang des Ersten Weltkrieges und das Aufkommen des Kommunismus überleben können, hätte sie rechtzeitig den Übergang in eine wahrhaftige konstitutionelle Monarchie (etwa nach dem Vorbild Dänemarks oder Großbritanniens) gestattet?


Meiner bescheidenen Ansicht nach hat unser Blick auf unsere eigene Geschichte i.d.S. einen blinden Fleck. Der typische Deutsche der wilhelminischen Zeit wird uns als gehorsamer, unkritischer Untertan verkauft, der auch nach 1919 im Herzen Monarchist geblieben sei; vor diesem Hintergrund wäre der Sturz der Fürsten kaum verständlich.
 
muck,
das ist eine gute Frage.

Turgot hat mit dem Hinweis auf eine unterschwellige Putschdrohung von Oben einen Hinweis auf grundsätzliche Widersprüche des Kaiserreichs gegeben.
(Es ist auch die Frage, ob mit einem anders gestrickten Machtzentrum in der Mitte Kontinental-Europas der Erste Weltkrieg so hätte entstehen können wie er es tat.)
Melchior hat, so wie ich es verstehe, auch recht wenn er sagt: "So schlecht war die Verfassung zeitbezogen doch gar nicht, .."
Also, das ist schwierig, und Deine Frage "hätte die Monarchie in Deutschland den Ausgang des Ersten Weltkrieges und das Aufkommen des Kommunismus überleben können...?" ist gerade deshalb interessant.
 
Turgot hat mit dem Hinweis auf eine unterschwellige Putschdrohung von Oben einen Hinweis auf grundsätzliche Widersprüche des Kaiserreichs gegeben.

So groß scheint mir dieser Widerspruch nicht zu sein. In den Monarchien Mittel- und Osteuropas war die "verordnete" Demokratie die Regel, nicht die Ausnahme. Kaum eines dieser Reiche ließ Zweifel daran aufkommen, dass jegliche Mitwirkungsrechte des Volkes ihm gnädig gewährt worden, aber keineswegs naturgegebenes Recht seien.

Zweitens fällt auf, dass die Demokratie während des Krieges in Großbritannien und Frankreich faktisch beseitigt war, ohne größeren Widerspruch. Es scheint mir, als würde die Kausalkette, setzte man das jeweilige politische System an deren Anfang, zu sehr durch die Brille der Moderne betrachtet.

(Es ist auch die Frage, ob mit einem anders gestrickten Machtzentrum in der Mitte Kontinental-Europas der Erste Weltkrieg so hätte entstehen können wie er es tat.)

Vielleicht, aber in dieser Hinsicht halte ich es mit Sir Christopher Clark, der sehr überzeugend dargelegt hat, warum man den Mittelmächten nicht die Alleinschuld am Ausbruch des Weltkrieges zuschreiben sollte. Schon auf der Berliner Konferenz und abermals 1898 sagte Bismarck einen großen Konflikt der Weltmächte voraus, inklusive der später tatsächlich eingetretenen "Initialzündung" auf dem Balkan, welche die Führer Europas zum Anlass nehmen würden, in imperialistischer Manier einander in die Parade zu fahren.

Zwei Dinge mussten unweigerlich zum Krieg führen: Die Bündnispolitik der Großmächte, und die Mentalität von Regierenden UND Regierten; ihre Ressentiments, ihr unbedingter Wille, imperiale Macht zu projizieren.

So sauer uns der wilhelminische Militarismus und Imperialismus aufstoßen muss, so wenig standfest scheint mir die moralische Position der Entente selbst aus damaliger Sicht: Forderungen an Wien, die Julikrise friedlich beizulegen, sprachen den Gepflogenheiten der Zeit Hohn. Ich würde behaupten, dass jedes Land zu jener Zeit auf die Ermordung eines Thronfolgers oder designierten Staatschefs mit Gewalt geantwortet hätte, ausnahmslos jedes.

Frankreich wiederum war nur allzu bereit, sich auf einen Krieg einzulassen in der Hoffnung, Elsass-Lothringen zurückzuerobern. Auch der britische Einsatz für die Neutralität und das Selbstbestimmungsrecht Belgiens verdient hinterfragt zu werden, schließlich hatte Großbritannien selbst seine Interessen regelmäßig über diese Güter gestellt, etwa in Irland und Südafrika (und würde es auch weiterhin tun, wie in Griechenland).

Schließlich ist der Grund für den russischen Kriegseintritt längst nicht hinreichend kritisch gewürdigt worden. Er machte wiederum den Angriff auf Frankreich aus militärischer Sicht notwendig, da Frankreich mit Russland verbündet war und die Mittelmächte einen Zwei-Fronten-Krieg vermeiden mussten.

Kurz gesagt, der Kriegsausbruch scheint mir nicht auf die politische Verfasstheit Deutschlands zurückzuführen zu sein, sondern auf ein Konglomerat von Gründen.

Was nun die Überlebenschancen der Monarchie anlangt, wurde häufig Wilhelms "Flucht" als Grund angeführt, weshalb sie so geschwind an Ansehen verloren habe, aber das scheint mir wenig glaubwürdig. Mit den Kronprinzen von Preußen und Bayern, dem Herzog von Württemberg und vielen anderen Aristokraten, die im Krieg zu "Helden" geworden waren, hatte das Volk Gründe, weiterhin an der Monarchie festzuhalten.
 
Hinsichtlich der Fragestellung schien es unerlässlich, die Frage zumindest zu umreißen. Der Kriegsausbruch und die langwährende Unterstützung der Kriegsbemühungen durch die Bevölkerung wird immerhin oft mit der Reichsverfasstheit erklärt. Dieses Argument stünde und fiele mit der Antwort auf die Frage, ob der Krieg auch unter anderen politischen Bedingungen ausgebrochen wäre. Ich würde behaupten: Ja, das wäre er.

Davon abgesehen habe ich keine Schreibrechte in jenem anderen Themenbereich.
 
Die tatsächliche Macht, die lag beim Kaiser und Kanzler, der ja in der Regel auch gleich preußischer Ministerpräsident war.

Der Bundesrat wurde durch den Kanzler und den preußischen Stimmanteil domminiert.
 
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